Nach Party...

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DJCrampe

.: The Funk :.
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hi...

Ein freund brauch eure Hilfe...


Also..

Sein abijahrgang hat am 28.04 eine abiparty im club gemacht.. auf freundschaftbasis.. weil die ja kein verein sind usw.. d.h. keine papiere, kein vertrag...
die haben am anfang alles besprochen, alles geklärt, am abend gibs geld.. mussten 500€ zahlen für den club als "pacht", gastronomie hat er gemacht... die haben eintritt und gaderobe bekommen.. dann ging es los...

1. die sind hingekommen
2. es haben plattenteller gefehlt
3. behringer mischpult habe ich bekommen dieses schwule ding.. ;)
4. 2 lichter gehabt die anderen waren kaputt
5. Nebelmaschine war leer^^
6. am abend hat er sein geld bekommen also.. die 500€ und meinte er meldet sich noch bei denen weil was kaputt war.. die dachten ok.. am nächsten tag bestimmt.. damit wir alles durch gehen können.. schauen können was kaputt ist usw meinten die..

am beste kommt jetzt .. der meldet sich gestern bei meinem kumpel.. das ja was kaputt war.. und das die es bezahlen sollen im wert von 400€ ( eine klotür oder so ) hat er angeblich vor geschossen.. bekommen es auch noch schriftlich... das ist doch ein witz oder?

jetzt meine frage.. haben die rechte? müssen die was zahlen? gibt es irgendwie was womit man ihn anmachen kann?
weil ich meine nach 4 wochen ? das geht gar nicht oder? und dann noch 400€....

was sagt ihr dazu???????


MfG und danke an alle :)
 
Bin kein Anwalt, also keine Garantie auf das was ich sage.

Soweit ich weiß muss der Typ euch zunächst nachweisen, dass die Tür aufgrund eurer Fahrlässigkeit kaputt gegangen ist. Das wird schonmal schwer, wenn er nix schriftliches hat.

Wenn es nix schriftliches gibt zählen mündliche Vereinbarungen, die sind jedoch sehr "variabel" je nach dem, wen man fragt.

Normalerweise sollte der Club Versichert sein und zuerst versuchen dort Geld zu bekommen.

Vier Wochen ist schon lange aber ich glaube nicht, das sowas "verjährt". Der erzählt euch dann was von "die Handwerker hatten keine Termine frei" und "die Rechnung habe ich erst jetzt bekommen" bla bla bla...

Wie gesagt habe nur Laienkenntnisse. Also nicht als Garantie nehmen.
 
Woher weiß ich denn, daß da zwischenzeitlich niemand anderes dort war? Ich denke mal, daß es allgemein sehr schwer wird, Euch die Zerstörung zu beweisen. Unter der Prämisse, daß der Club eh schon an einigen Ecken und Kanten marode war, soll heißen: Nebel leer, Licht defekt, keine Dreher, so kann ich mir schon denken, daß da auch noch mehr defekt ist.
Die suchen nämlich bestimmt jetzt einen Doofen, dem sie mal eben Geld aus der Tasche ziehen.
Ich würde dem einfach sagen, daß er das sofort hätte sagen sollen, falls was kaputt gegangen ist und nicht erst nach vier Wochen. in den vier Wochen kann das auch jemand anderes gewesen sein.
 
DJCrampe schrieb:
Sein abijahrgang hat am 28.04 eine abiparty im club gemacht.. auf freundschaftbasis.. weil die ja kein verein sind usw.. d.h. keine papiere, kein vertrag...
das ist natürlich... DUMM :rolleyes:

DJCrampe schrieb:
1. die sind hingekommen
2. es haben plattenteller gefehlt
3. behringer mischpult habe ich bekommen dieses schwule ding.. ;)
4. 2 lichter gehabt die anderen waren kaputt
5. Nebelmaschine war leer^^
"die" oder "ich"? versucht da jemand ungeschickt sein eigenes schicksal zu vertuschen? ;)

da Ihr nichts schriftlich habt, hat er auch nichts schriftlich. natürlich kann er durch türsteher irgendwelche aussagen faken lassen - könnt Ihr aber auch, und Ihr seid mindestens genauso viele oder mehr, d.h. aussage vs. aussage. demzufolge, was Du geschrieben hast, hat er rein logisch gesehen nix in der hand - er könnte höchstens seine jungs schicken, damit sie das geld aus Euch rausprügeln, aber dann habt Ihr ihn ganz schnell bei den eiern, wenn Ihr Euch geschickt anstellt (photos oder audioaufnahmen machen! mich hat mal jemand am telefon bedroht à la "morgen stehen 20 türken vor Deiner tür und hauen Dir aufs maul" - das ging ganz schnell nach hinten los). und wenn es in der zwischenzeit auch nur EINE party in dem club gab, bei der Ihr nicht dabei wart (flyer? photos?), kann er Euch aus mangel an beweisen kreuzweise. kann ja jeder rumgeballert und türen eingetreten haben. lasst Euch bloß nicht verarschen! sorry für meine etwas krasse wortwahl, aber ich hasse solche leute.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke euch...

das mit dem "ich" .. ich habe da aufgelegt..

und eigentlich kenne ich standart werkzeug.. Pioneer DJM und nicht Behringer DJX :D


danke an alle.. werde es weiter reichen ;)
 
Kann mir nicht denken, daß die Sache vor Gericht geht (Kosten Gerichtsverfahren > Kosten Sachschaden). Und wenn, dann habt ihr genügend Zeugen die das Gegenteil beweisen können (das die Tür nach der Party noch ok war). Er hätte die Sachbeschädigung direkt bei euch anzeigen müssen.

Wenn ihr es nicht getan habt, würde ich auch nichts bezahlen. Was an Equi. für den Abend bereitgestellt wird, hättet ihr mal vorher klären sollen. 500€ Pacht hat der Besitzer also bar auf die Hand erhalten...interessant :D :D

Gruß Aufleger
 
Ich hätte vielleicht gleich Geld zurückbehalten für nicht funktionierende Technik & nicht die kompl. Summe bezahlt. :rolleyes:

So war es eine Art stillschweigende Annahme der Defekte. Im nachhinein reklamieren wird dann schwierig.

Ist schon eine Frechheit, einen solchen Müll zu präsentieren. Das Dumme ist wohl nur, daß man die "Discoanlage" zwangsweise mitmieten muß.

Defekte Einrichtung: Beweislast beim Betreiber, also auch Pech für den, sofern nicht direkt ertappt beim Kaputtmachen.
 
abgesehen davon,dass ich an eurer stelle vorher trotzdem irgenden schriftliche abmachung mit dem besitzer gemacht hätte,empfehle ich euch:
http://www.answer24.de/
gute beratung bei so nem problem,kostengünstig,vorallem wenn ihr den preis unter euch aufteilt
 
Bei solchen Problemen fasst sich so manch ein Veranstalter an den Kopf...

Wir haben nach unseren Parties den Verantwortlichen für den Club geschnappt, sind mit ihm die ganze Bude abgelaufen und das was kaputt war wurde ersetzt ohne Probleme! Am besten schon vor der Fete Rundgang machen und kontrollieren was noch hält. Die Toiletten sind immer Gewaltopfer und müssen extra beobachtet werden... :rolleyes: Zwischenwände von Pissoirs fliegen mal schnelle weg...
 
O.K.

hier mal was zu "Rechtsfragen" in deinem Fall: WIEDERSPRUCH de Luxe

Wenn du wirklich eine "Pacht" verabredet hast, bist du der Blöde, besonders wenn es etwas Schriftliches gibt....

Mit einer Pacht gehen ALLE Verantwortungen auf den Pächter über, wirklich alle......hatte darüber mal einen Beitrag geschrieben (Suchwort: Pacht).....
Allerdings hätte der Eigentümer bei einer Pacht kein Ausschankrecht, es seih denn, du hast es ausgesprochen und auch das schriftlich fixiert.
Ansonsten ist bei einer Pacht das KOMPLETTE Nutzungsrecht auf dich übergegengen, und du könntest Geld vom "Eigentümer" einfordern. "Besitzer" warst nämlich Du - bei einer PACHT.

......damit könntest du ihn belangen.


Ich glaube aber nicht das du gepachtet hast, eher gemietet, und : auch ein verbaler Vertrag ist verbindlich, und da gelten die gesetzlichen Reglungen.
Und da steht: das du haftest für solche Schäden (Tür), weiterhin hättest du dich im Vorfeld über das gemietete Equipment schlau machen müssen.
Der "Clubbesitzer" ist kein Equipmentverleiher, und muss nicht für einwandfreies Equpment gerade stehen. Ausser: das wurde im Mietvertrag fixiert....

Hart: aber hier bist du der blöde

Du hättest: eine Versicherung für die Veranstaltung abschliesen können (das geht für einen Tag). Du hast mit dem Mieten des Veranstaltungsortes auch die "Verantwortung" mitgemietet.

Der Clubbesitzer ist bestimmt versichert, aber seine Versicherung haftet nicht bei einem Schaden, wenn du Veranstalter warst......das hättest du selbst regeln müssen.


Aber jetzt kommt deine Rettung:

Nix schriftliches, dann greift das Gewohnheitsrecht, und es ist üblich an einem Abend beteiligt zu werden, wenn man eine Party in einer Location veranstaltet, die Gäste bringt, die Werbung macht...usw.
Das heist aber: du hast nix gemietet, oder gepachtet, denn: VERANSTALTER war dann wohl eindeutig der Club, er hatte die Tür, das Personal, die Location, die Garderobe, und er hat Geld BEKOMMEN für die Veranstaltung.

Somit hast du dich "eingemietet", aber halt nicht als Veranstalter, sondern als Betreiber.......somit ganz andere Rechtslage. Vorteil für dich.

Mit der Zahlung von Euro 500.- hast du evtl. Kosten des Clubbesitzers abgedeck (das ist üblich), aber du bist damit nicht der Veranstalter.

Der Veranstalter haftet für jegliche Schäden am Inventar, ausser es besteht ein gesonderter Mietvertrag, der dich als Mieter und ihn als Veranstalter ausgibt.....ist nicht: alles Mündlich geregelt...................dumm für den Veranstalter, zumal er den EINTRITT bekommen hat, und der geht üblicherweise an den Veranstalter.

Zum Schluss: nach einer Veranstaltung ist es üblich das die Verantwortlichen eine sogenannte Abnahme machen. Man schaut zusammen ob es Schäden gibt, und protokoliert diese vor Ort - nachträglich einen Schaden geltend zu machen grenzt an "fast nicht möglich". Finde einen Zeugen (Freund o.ä.) der mit dir den Club abglaufen ist, und somit als dein Zeuge zählt: Am Abend der Veranstaltung gab es keine offensichtlichen Schäden - "ich bin Zeuge".

Ein kaputte Tür ist ein offensichlicher Schaden - vier später anzeigen: IST NICHT.

Hoffe das hilft

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
da das ganze für einen Abifeier war gibt es in dem Sinne ja nur einen Ansprechpartner von der Jahrgangsstufe aber keinen haftenden. Wir mussten damals was unterschreiben was denjenigen der einen Vertrag abschließt von der persönlichen haftung befreit, also so dass er nur im Auftrag handelt.

Denke bei dieser ziemlich unklaren rechtslage kann euch der Clubbetreiber nicht wirklich was.
 
ehm....hab zwar auch nicht so die ahnung aber wenn man das mal aus der sicht betrachtet:
-> kein vertrag, keine papiere....
dann heist das doch eigendlich das es auch keine (schrifftlichen)beweise für die stattgefundene party gibt, das heist auch es wurden weder von seiner seite noch von eurer steuern bezahlt....also schonmal alles schwarz....

so....von dieser annahme ausgehend:
es gibt nichts schriftlich, das heist für ihn und für euch "die party hat nie stattgefunden" und damit kann er doch eigendlich nicht einfach ankommen und sagen ihr habt was kaput gemacht, er hat ja keinen schriftlichen beweis gegen euch in der hand....oder irre ich mich, ich meine mein nachbar kann ja auch nicht einfach kommen und sagen "du hast mein klo kaput gemacht!", obwohl ich nie drauf war-.-

...so und wenn dem allen so sei solltet weder ihr und noch viel weniger ER damit vor gericht gehen....weil...dann käme diese schwarz veranstalltete veranstalltung sowie steuerhinterziehung ans licht....ob der das mag?

aber gut vtl beurteile ich das jetzt auch aus meine jugendlichen naivität heraus falsch :p

oder lieg ich richtig?(wenn ichs tue würd ich sagen, redet drüber und....einfach nicht zahlen wa? was hat er denn inner hand?)
mh
 
Hallo @Scheuche

Deine "Wahrheitsfindung" funktioniert so :) leider nicht......

Zwischen dem Besitzer und Betreiber (Veranstalter) muss nicht zwingend etwas schriftliches fixiert sein.........ein mündliches Abkommen ist ein Vertrag (halt ohne genaue Reglung).

Ein paar hundert Zeugen (Gäste) wird es auch geben das eine Veranstaltung stattgefunden hat (egal wer Veranstalter war / es war eine Veranstaltung).

Um Steueren abzuführen bedarf es keinen Vertrag, zumal ein Clubbetreiber nicht jede einzelne Veranstaltung versteuern muss, das macht man dann einmal im Jahr (Gesamtsteueraufkommen).

Aber die Idee mit dem totschweigen ist nicht soooooooo schlecht, oftmals funktioniert das.

Gruß
 
gibts eigentlich schon Ergebnisse? Wie ist die Geschichte jetzt ausgegangen?
 
CoarseBeat schrieb:
gibts eigentlich schon Ergebnisse? Wie ist die Geschichte jetzt ausgegangen?

LOL gesten Mittag hab ich mir das Thema noch mal angelesen, un hab mir auch gedacht gibt es mal was neues?? :p :D

Wie gesagt würde mich auch mal sehr interessieren wie ihr das jetzt gelöst habt..
 

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