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Power-User
Die GEZ versucht grundsätzlich 2 mal, privat und betrieblich abzurechnen. Auch dann, wenn man ausdrücklich darauf hinweist, dass man in seinen Arbeitsräumen wohnt, bzw. in seinen Privaträumen arbeitet.
Das kollidiert jedoch mit dem Rundfunkbeitragsstaatsgesetz! Das sagt im §5 Absatz 5 Punkt 3: "Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten, die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."
Das kollidiert jedoch mit dem Rundfunkbeitragsstaatsgesetz! Das sagt im §5 Absatz 5 Punkt 3: "Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten, die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."