Probleme mit Gitarrenbauer

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Anonymous

Guest
Liebe Guitarworld Mitglieder,

ich habe folgendes Problem: Vor über einem Jahr habe ich eine Gitarre bei einem Gitarrenbauer in Auftrag gegeben und die Hälfte des Kaufpreises angezahlt. Bei der Bestellung habe ich eine Auflistung der Features der Gitarre bekommen, für die Fertigstellung wurden sechs Monate durch den Gitarrenbauer geschätzt (schrifltich fixiert).

Nach sechs Monaten kontaktiere ich den Gitarrenbauer (nicht der Gitarrenbauer mich), erkundige mich nach dem Stand der Gitarre, werde um zusätzliche 2-3 Monate Wartezeit gebeten. Kein Problem.
Nach den gefordertern 3 Monaten zusätzlicher Zeit kontaktiere ich den Gitarrenbauer erneut, werde erneut vertröstet, 1-2 Monate dauere es noch.

Zum Jahreswechsel, mittlerweile 6 Monate nach dem geplanten Liefertermin, kann ich dann eine Rohversion der Gitarre probespielen. Einige wichtige Feinheiten weichen vom schrifltich Vereinbarten ab. Ich muss diese Punkte aktiv einfordern, der Gitarrenbauer verspricht diese Punkte auszubessern bzw. zu ändern und verspricht das Projekt schnell zu Ende zu bringen (Lackieren + Hardware anbringen).

Das war zum Jahreswechsel. Seitdem kein Kontakt. Mir reicht es langsam und ich denke darüber nach, den Auftrag zu storniern und mein Geld zurückzufordern, habe aber Angst, dass der Gitarrenbauer mir eine Rückzahlung verweigern könnte.
Wie gehe am besten vor? Anwalt? Verbraucherschutz? Wer hat mit solch einem Problem schon einmal zutun gehabt?

Bin dankbar fĂĽr jegliche UnterstĂĽtzug in dem Fall.

Viele GrĂĽĂźe!
 
blue_lu schrieb:
Liebe Guitarworld Mitglieder,

ich habe folgendes Problem: Vor über einem Jahr habe ich eine Gitarre bei einem Gitarrenbauer in Auftrag gegeben und die Hälfte des Kaufpreises angezahlt. Bei der Bestellung habe ich eine Auflistung der Features der Gitarre bekommen, für die Fertigstellung wurden sechs Monate durch den Gitarrenbauer geschätzt (schrifltich fixiert).

Nach sechs Monaten kontaktiere ich den Gitarrenbauer (nicht der Gitarrenbauer mich), erkundige mich nach dem Stand der Gitarre, werde um zusätzliche 2-3 Monate Wartezeit gebeten. Kein Problem.
Nach den gefordertern 3 Monaten zusätzlicher Zeit kontaktiere ich den Gitarrenbauer erneut, werde erneut vertröstet, 1-2 Monate dauere es noch.

Zum Jahreswechsel, mittlerweile 6 Monate nach dem geplanten Liefertermin, kann ich dann eine Rohversion der Gitarre probespielen. Einige wichtige Feinheiten weichen vom schrifltich Vereinbarten ab. Ich muss diese Punkte aktiv einfordern, der Gitarrenbauer verspricht diese Punkte auszubessern bzw. zu ändern und verspricht das Projekt schnell zu Ende zu bringen (Lackieren + Hardware anbringen).

Das war zum Jahreswechsel. Seitdem kein Kontakt. Mir reicht es langsam und ich denke darüber nach, den Auftrag zu storniern und mein Geld zurückzufordern, habe aber Angst, dass der Gitarrenbauer mir eine Rückzahlung verweigern könnte.
Wie gehe am besten vor? Anwalt? Verbraucherschutz? Wer hat mit solch einem Problem schon einmal zutun gehabt?

Bin dankbar fĂĽr jegliche UnterstĂĽtzug in dem Fall.

Viele GrĂĽĂźe!

Moin,

das ist jetzt keine so schöne Geschichte. Lass dich von einem Anwalt beraten, bevor du unüberlegte Schritte unternimmst. Eine Anfrage bei der Verbraucherzentrale schadet wahrscheinlich auch nicht, wobei ich mir nicht sicher bin ob die rechtsverbindliche Auskünfte zu Vertragsrecht geben dürfen/können.

Viel Erfolg.

Ciao
Monkey

P.S.: Wie war eigentlich das Probespielen?
 
Um was fĂĽr einen Betrag handelt es sich denn?
Ich denke mal so 1500€ wahrscheinlich?

Ich wĂĽrde auch anwaltlichen Rat VORHER einholen.
Das ist ja schon mal eine VertragsnichterfĂĽllung von der Zeit her.

Wer ist denn der Gitarrenbauer? Vielleicht kennt den jemand und hat schon Erfahrungen, positiv oder negativ.

Meine Frage noch zu dem Ganzen: Ist das normal, daß man bei so etwas schon vorher zahlt??? Wenn auch nur die Hälfte.
 
Hallo,

das Probespielen war gut, allerdings ist jetzt schon wieder 2,5 Monate Sendepause und ich bin es leid, dem Mann hinterherzulaufen.

Bin selber ziemlich angenervt und enttäuscht über den ganzen Ablauf. Ich werde mich die Tage mal beim Verbraucherschutz informieren und hier ggf. weiter berichten. Namen möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen.

Mein Tip: Nur fĂĽr fertige Ware zahlen.


GruĂź
 
blue_lu schrieb:

Mein Tip: Nur fĂĽr fertige Ware zahlen.

Ich finde das schon okay, bei einer Custom-Anfertigung eine Anzahlung zu machen.

Ich selber habe bisher nur eine Gitarre von Grund auf bauen lassen und ca. 20% angezahlt.

Warten mĂĽssen habe ich ca. ein halbes Jahr, 3 Wochen davon auf den Lackierer, weil der bei extrem schwĂĽlen Wetter keinen Nitrolack machen wollte. Das Ergebnis spricht jedenfalls dafĂĽr, dass der Mann Experte war.

Die Kernfrage ist aber, wieviel Verzögerungen über die Frist hinaus (kontruktionsbedingt, krankheitsbedingt, lieferengpassbedingt) bei einem Ein-Mann-Handwerksbetrieb zunächst menschlich verständlich und schlimmstenfalls später juristisch valide sein können.

Das fände ich spannend zu erfahren.

Ebenso spannend fände ich es, den Namen des Gitarrenbauers zu erfahren aber besser lieber erstmal anonym lassen ist wohl schlauer.
 
Hallo,

zunächst: Ich weiß, dass immer mal was dazwischen kommen kann, aber der bei Dir eingetretene Zeitverzug und vor allem das Verhalten des Gitarrenbauers ist natürlich doof. Würde der Agieren, und durch aktive Kommunikation etwas Druck aus dem Kessel nehmen, muss er immer auf Dich reagieren, was natürlich unschön ist.

Ich selbst habe, sowohl seinerzeit, als ich einen Gitarren-Tante-Emma-Laden hatte, als auch privat mehrere Instrumente bei diversen Herstellern individuell anfertigen lassen:

Einige Gitarren bei Walter Kraushaar, einige Gitarren bei Ronny Scheithauer, eine Gitarre als Einzelanfertigung mit speziellen Specs bei Mensinger/Public-Peace und eine bei Lothar Weimann.
Bei allen wurden die Aufträge im Rahmen des vereinbarten Zeitfensters oder mit nur unwesentlichem Verzug abgearbeitet.
Eine Anzahlung in Höhe von 25 - 50 % ist meiner Erfahrung nach normal, denn der Gitarrenbauer muss ja auch Material vorfinanzieren und hat mit einer Anzahlung eine gewisse Verbindlichkeit. Wenn ich bei einem Reiseveranstalter eine Reise buche, muss ich ja auch einen Teilbetrag anzahlen, das finde ich ok.

ICH wĂĽrde wie folgt vorgehen:
Schriftlich festhalten, dass der Termin ĂĽberzogen ist und eine Frist zur Fertigstellung setzen.
Auf alle Punkte hinweisen, die vom Auftrag abweichen und Hinweisen, dass man das nicht akzeptiert.
Androhen (klingt blöd, ist aber notwendig), dass man bei erneutem Fristverzug bzw. bei Nichtausführung der individuell beauftragen Spezifikationen die Ware nicht übernimmt und die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung (wieder mit Fristsetzung) fordert.
Rein vorsorglich androhen, dass man ggf. den Rechtsweg gehen wird.

Danach Reaktion/Ergebnis abwarten und damit zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt. Im Zweifelsfall IMMER bei erster Abweichung der getroffenen Vereinbarungen (die man natürlich schriftlich fixieren sollte) den Vertragspartner anschreiben, Mängel/Termin rügen und Frist setzen - eine Historie aufbauen. Das ist etwas Arbeit, hilft aber im Streitfall ungemein.

Ich bin kein streitbarer Mensch, aber die Erfahrung zeigt, dass manchmal ein ganz trockenes schriftliches Dokumentieren im Fall der Fälle sehr wertvoll ist.
 
Hallo!

Anwaltliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Als "Hobby-Jurist" denke ich, dass hier zu bewerten ist, ob der Mann "in Verzug" ist oder nicht. Ich würde Dir grundsätzlich schon 'mal dazu raten, den G-Bauer schriftlich in Verzug zu setzen (wie gesagt, wenn er das nicht ohnehin schon ist, wovon ich nach Deiner Darstellung ausgehe).

Du solltest ihm darin - wenn Du zumindest Deinen guten Willen nochmal bekunden willst - eine Nachfrist setzen. Also: noch einen Monat, wenn dann meine Gitarre nicht fertig ist, werde ich vom Vertrag zurĂĽcktreten und verlange mein Geld zurĂĽck.

Nüchtern betrachtet würde ich sagen, nachdem was Du beschreibst, ist der Knabe sehr unzuverlässig und sollte sich überlegen, ob er überhaupt weiter "seriös" als Handwerker und Unternehmer tätig sein will.

GruĂź
Ralph
 
gitarrenruebe schrieb:
ICH wĂĽrde wie folgt vorgehen:
Schriftlich festhalten, dass der Termin ĂĽberzogen ist und eine Frist zur Fertigstellung setzen.
Auf alle Punkte hinweisen, die vom Auftrag abweichen und Hinweisen, dass man das nicht akzeptiert.
Androhen (klingt blöd, ist aber notwendig), dass man bei erneutem Fristverzug bzw. bei Nichtausführung der individuell beauftragen Spezifikationen die Ware nicht übernimmt und die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung (wieder mit Fristsetzung) fordert.
Rein vorsorglich androhen, dass man ggf. den Rechtsweg gehen wird.

Danach Reaktion/Ergebnis abwarten und damit zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt. Im Zweifelsfall IMMER bei erster Abweichung der getroffenen Vereinbarungen (die man natürlich schriftlich fixieren sollte) den Vertragspartner anschreiben, Mängel/Termin rügen und Frist setzen - eine Historie aufbauen. Das ist etwas Arbeit, hilft aber im Streitfall ungemein.

Ich bin kein streitbarer Mensch, aber die Erfahrung zeigt, dass manchmal ein ganz trockenes schriftliches Dokumentieren im Fall der Fälle sehr wertvoll ist.

+1
Ich wĂĽrde auch so vorgehen.

Ich habe auch mal eine Gitarre nach individuellen Spezifikationen beim Gitarrenbauer bestellt und 1/3 Anzahlung geleistet.
Die Gitarre wich in etlichen Spezifiaktionen von der Bestellung ab und ging nach einigem wechselseitigen Schriftverkehr gegen Erstattung des Geldes wieder zurĂĽck.
 
Hallo,

nimm dir einen Anwalt. Das hat nicht nur den Vorteil, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist sondern du musst dich mit dieser doofen Sache nicht mehr selbst beschäftigen.

Gitarren sollen Spaß machen. Das ist hier längst nicht mehr der Fall. Vermutlich wird der Gitarre immer ein bißchen "Gschmäckle" anhängen. Daher würde ich in Zusammenarbeit mit dem Anwalt versuchen, aus der Nummer vollständig rauszukommen.

GruĂź

erniecaster
 
Ich habe eine Custom Gitarre. Das einzige was es daran zu mäkeln gibt, war die Kommunikation des Gitarrenbauers während der Erstellung (3/4 Jahr). Das ist zum Glück schnell vergessen wenn man die Gitarre mal hat.

Ernie's Ratschlag wĂĽrde ich auch folgen.
 
erniecaster schrieb:
Hallo,

nimm dir einen Anwalt. Das hat nicht nur den Vorteil, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist sondern du musst dich mit dieser doofen Sache nicht mehr selbst beschäftigen.

Nö, so auf keinen Fall; denn schaltest Du ohne Vorankündigung einen RA ein, musst Du ihn auch bezahlen. Diese Kosten müssen nicht erstattet werden.

Richtig ist:
1. Schreibe den Gitarrenbauer an, schildere die Vertragsbedingungen (Liefertermin und Specs) sowie die TerminĂĽberschreitung.
2. Setze eine konkrete Frist zur Fertigstellung des Auftrages. Angemessen wären 4 - 6 Wochen.
3. Setze den Gitarrenbauer nach ereignislosem Fristablauf in Verzug und erkläre ihm bei ereignislosem Fristablauf den Rücktritt von der Bestellung und fordere die sofortige Rückzahlung Deiner Anzahlung in Höhe von ... auf Dein Konto, dass Du ihm angeben musst.
Und abschlieĂźend drohst Du an, nach ereignislosem Fristablauf einen RA mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen.

Und dann kannst Du hoffen, dass der Gitarrenbauer einlenkt oder alternativ das Geld zur RĂĽckerstattung zur VerfĂĽgung hat.
 
frank schrieb:
Richtig ist:
1. Schreibe den Gitarrenbauer an, schildere die Vertragsbedingungen (Liefertermin und Specs) sowie die TerminĂĽberschreitung.
2. Setze eine konkrete Frist zur Fertigstellung des Auftrages. Angemessen wären 4 - 6 Wochen.
3. Setze den Gitarrenbauer nach ereignislosem Fristablauf in Verzug und erkläre ihm bei ereignislosem Fristablauf den Rücktritt von der Bestellung und fordere die sofortige Rückzahlung Deiner Anzahlung in Höhe von ... auf Dein Konto, dass Du ihm angeben musst.
Und abschlieĂźend drohst Du an, nach ereignislosem Fristablauf einen RA mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen.

Guter Vorschlag.

Ich würde vollkommen höflich bleiben aber mit dem Schreiben wird klar, dass jetzt statt flüchtigen Worten ein dokumentierter Vorgang beginnt.
 
Ich hatte so einen Fall auch mal...

Ich ärgere mich heute noch, dass ich die Gitarre mitgenommen und vorher!! voll bezahlt habe... würde ich heute nicht mehr machen.

Gerade weil ich, aus meiner Sicht, falsch beraten wurde...

Ich habe die Gitarre mit reichlich Verlust verkauft, nachdem ich 2 Jahre versucht habe damit warm zu werden und sie einzuspielen.

War ein Riesenfehler alles...

Aber ich wĂĽrde wieder zu einem Gitarrenbauer gehen... aber nicht mehr zu diesem..

Ich finde den Weg mit der schriftlichen Fixierung auch gut und wĂĽrde auch vorerst einen Termin setzen...

GruĂź
 
kerndrifter schrieb:
Aber ich wĂĽrde wieder zu einem Gitarrenbauer gehen... aber nicht mehr zu diesem..

GruĂź

Und welcher Gitarrenbauer war das, bitte? SchĂĽtze uns!!!

Kann man hier doch schreiben, oder? Wir sind doch hier im Internet.

Ich gebe gute sowie schlechte Erfahrungen in einem speziellen Forum (wie diesem hier) weiter.

Ich z.B. werde diesen hier nicht mehr aufsuchen!:
http://www.rerun-electronics.com
Dahinter steht Jeff. Ein Amerikaner. Netter Kerl, aber hat in puncto Qualität einfach nachgelassen… D.h., hat mir zwei- dreimal wirklich nur Pfusch geliefert. Kann man ja sagen, wenn`s so ist.
Sollte mir meinen Vibro King mal durchchecken und "gut" Einstellen auf meine Bedürfnisse (, die er kennt!). Das hat er nicht hinbekommen, auch nach zwei-dreimal nicht! Pfuscher! Er hat mehr über den Amp gemeckert…
Da sollte man eigentlich dann gleich gehen. Wer meckert legt auch kein Herzblut rein. So.
 
Also ich bin eher der Meinung, dass jeder mal einen Fehler macht oder einen schlechten Tag hat...

Wir reden halt auch viel von subjektiven EindrĂĽcken (Klang, Bespielbarkeit, GefĂĽhl) und die sind schwer zu messen.

Wenn dann Gitarrenbauer und Kunde nicht das gleiche unter den Worten verstehen, kann was schief gehen.

Ich würde z.B. heute meine Anforderungen immer als "Differenzen" oder "Delta" zu bestehenden Gitarren, die man sofort dort hat und in die Hand nehmen kann, erklären... im Sinne von "weniger Bässe" als diese hier... oder mehr "Draht im Ton" als diese hier... oder "breiterer, dünnerer" Hals als diese hier... dann wird die Fehlerquelle schon minimiert.

Ist halt ein schwieriges Thema...
 
frank schrieb:
Nö, so auf keinen Fall; denn schaltest Du ohne Vorankündigung einen RA ein, musst Du ihn auch bezahlen. Diese Kosten müssen nicht erstattet werden.

Richtig ist:
...
3. Setze den Gitarrenbauer nach ereignislosem Fristablauf in Verzug und erkläre ihm bei ereignislosem Fristablauf den Rücktritt von der Bestellung und fordere die sofortige Rückzahlung Deiner Anzahlung in Höhe von ... auf Dein Konto, dass Du ihm angeben musst.
Und abschlieĂźend drohst Du an, nach ereignislosem Fristablauf einen RA mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen.

Hallo!

Dein erster Satz ist natĂĽrlich ganz richtig, das habe ich nicht bedacht.

Allerdings ist meiner Meinung nach der Gitarrenbauer bereits im Verzug, wenn bei der Bestellung ein Datum festgelegt wurde. Da mĂĽsste man sich mal genau ansehen, was schriftlich vereinbart war.

Sei es drum, ist eine blöde Sache. Ein emotionsloses Einschreiben, dann RA.

GruĂź

erniecaster
 
Hi Ernie,

mit der Terminüberschreitung allein, die auch noch mehrfach verlängert worden war, mag er hinsichtlich der Lieferung in Verzug sein - vielleicht. Deshalb kann der Käufer ja auch vom Vertrag zurücktreten.
Das gilt nicht hinsichtlich der Folgen, z.B. RA-Kosten u.s.w.
Das musste gerade ein Bekannter lernen, der auf 2300 € RA-Kosten (dank hohen Streitwertes) sitzen blieb. Und das für ein Schreiben, dass er problemlos hätte selbst fertigen können.
 
groby schrieb:
frank schrieb:
Richtig ist:
1. Schreibe den Gitarrenbauer an, schildere die Vertragsbedingungen (Liefertermin und Specs) sowie die TerminĂĽberschreitung.
2. Setze eine konkrete Frist zur Fertigstellung des Auftrages. Angemessen wären 4 - 6 Wochen.
3. Setze den Gitarrenbauer nach ereignislosem Fristablauf in Verzug und erkläre ihm bei ereignislosem Fristablauf den Rücktritt von der Bestellung und fordere die sofortige Rückzahlung Deiner Anzahlung in Höhe von ... auf Dein Konto, dass Du ihm angeben musst.
Und abschlieĂźend drohst Du an, nach ereignislosem Fristablauf einen RA mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen.

Guter Vorschlag.

Ich würde vollkommen höflich bleiben aber mit dem Schreiben wird klar, dass jetzt statt flüchtigen Worten ein dokumentierter Vorgang beginnt.


Die Frage ist: Besteht noch der Wunsch und das Vertrauen, mit diesem Mann das Geschäft abzuschließen?
Wenn nicht, würde ich auf die Rückabwickling des Geschäfts drängen. Geld zurück. Danke. Auf wiedersehen.
Wenn ja würde ich das Gespräch suchen und dabei eine verbindliche und realistische Lösung suchen. Das Ergebnis dieses Gesprächs würde ich niederschreiben und vom Kollegen unterschreiben lassen - mit der Konsequenz, dass bei nicht Einhaltung der Vertrag nichtig und die Rückzahlung sofort fällig wird.

Bei uns gibt es in der Regel keine Anzahlungen, um eben solche Probleme zu vermeiden. Wohl aber mache ich mit persönlich nicht bekannten Kunden einen verbindlichen Werkvertrag, der von beiden Parteien unterschrieben wird. Darin werden vor allem die Details des Instruments und die Kosten aller Positionen einzeln aufgeführt. Weicht das fertige Instrument von der Beschreibung ab, ist es das Falsche. Das sollte also nicht vorkommen. ;-)
 
Es sind ja schon genĂĽgend brauchbare Tipps abgegeben worden (in Verzug setzen ...).

Ich hatte mal bei einem amerikanischen Gitarrenbauer (Ein-Mann-Betrieb) eine Gitarre bestellt, die er leider aufgrund ausstehender Hardwarelieferungen nicht fertigstellen konnte. Als die Verzögerung immer größer wurde, hatte er mir einfach eine andere seiner Gitarren als kostenlosen Ausgleich geschickt und dann letztlich die komplette Anzahlung zurück erstattet, nachdem der Endtermin einfach nicht mehr bestimmbar war (wohlgemerkt nicht aufgrund seiner Schuld). Das war ein äußerst seriöses und professionelles Verhalten.

Vielleicht kannst Du ja von dem Gitarrenbauer ĂĽbergangsweise eine andere Gitarre als Sicherheit erhalten?
 
Hi, bist du Rechtsschutz versichert? Wenn nein, würde ich dem Gitarrenbauer eine Frist von 14 Tagen (sicherheitshalber genau so lange) einräumen. Entweder Geld zurück oder der Gang zum Anwalt. Nachdem der Gitarrenbauer schon seit Monaten über den zugesicherten Zeitraum ist, würde ich zum Anwalt gehen. Vorausgesetzt, der Schriftverkehr mit Zusagen etc. ist nachweisbar. Sollte der Gitarrenbauer auch nicht auf den Anwalt reagieren, würde ich einen Mahnbescheid senden (Kosten 47,10€). Danach muss der Gitarrenbauer die Kosten komplett übernehmen. Vorausgesetzt, er ist liquide.

VG
 
roha schrieb:
Sollte der Gitarrenbauer auch nicht auf den Anwalt reagieren, würde ich einen Mahnbescheid senden (Kosten 47,10€). Danach muss der Gitarrenbauer die Kosten komplett übernehmen. Vorausgesetzt, er ist liquide.

Moin!

Beim Mahnbescheid sollte man bedenken, dass der Schuldner Widerspruch einlegen kann; und zwar formlos, ohne BegrĂĽndung.
D.h. nicht, dass der Weg ĂĽber den Mahnbescheid ein stumpfes Schwert ist. Aber er fĂĽhrt nicht unmittelbar zum Ziel (Vollstreckungsbescheid).

Insofern: den Tipp die Anwaltkosten (Streitwert) zu berücksichtigen, finde ich wichtig, insbesondere wenn man keine Rechtschutzversicherung hat. Allerdings kostet ein erster Beratungstermin beim RA auch nicht die Welt. Da kommt man auch mit ~100 Euro weg und erhält sehr gute Tipps, was und wie man ein Schreiben aufsetzen kann.

Nochmal zum Mahnbescheid: Als Schuldner (also hier der Gitarrenbauer) hat man zwei Wochen Zeit :roll: -wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht- , um Widerspruch einzulegen. Ist die Frist vorbei, geht's direkt zum Vollstreckungsbescheid. Ansonsten geht`s dann erst mal zu Gericht - wenn der Gläubiger das will ! (also hier der Gitarrenkäufer & - abwarter :| ).

Einen Mahnbescheid kann i.Ü. jeder erwirken. Das Gericht (welches ihn aus- und zustellt) prüft IN DIESEM VERFAHRENsschritt nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Weshalb z.B. auch gerne dubiose A.bzo.cke.firmen den Mahnbescheid einsetzen, auch weil die Kosten vergleichsweise gering sind. Denn hält man ihn in Händen, flößt er einem schon Respekt ein. Bzw. einige bekommen sogar "Angst", da viele denken "Wenn ich jetzt nicht zahle, dann kommt der Gerichtsvollzieher". Und der hat immer noch keinen guten Ruf ....

GruĂź
Ralph
 
blue_lu schrieb:
Liebe Guitarworld Mitglieder,

ich habe folgendes Problem: Vor über einem Jahr habe ich eine Gitarre bei einem Gitarrenbauer in Auftrag gegeben und die Hälfte des Kaufpreises angezahlt. Bei der Bestellung habe ich eine Auflistung der Features der Gitarre bekommen, für die Fertigstellung wurden sechs Monate durch den Gitarrenbauer geschätzt (schrifltich fixiert).

Nach sechs Monaten kontaktiere ich den Gitarrenbauer (nicht der Gitarrenbauer mich), erkundige mich nach dem Stand der Gitarre, werde um zusätzliche 2-3 Monate Wartezeit gebeten. Kein Problem.
Nach den gefordertern 3 Monaten zusätzlicher Zeit kontaktiere ich den Gitarrenbauer erneut, werde erneut vertröstet, 1-2 Monate dauere es noch.

Zum Jahreswechsel, mittlerweile 6 Monate nach dem geplanten Liefertermin, kann ich dann eine Rohversion der Gitarre probespielen. Einige wichtige Feinheiten weichen vom schrifltich Vereinbarten ab. Ich muss diese Punkte aktiv einfordern, der Gitarrenbauer verspricht diese Punkte auszubessern bzw. zu ändern und verspricht das Projekt schnell zu Ende zu bringen (Lackieren + Hardware anbringen).

Das war zum Jahreswechsel. Seitdem kein Kontakt. Mir reicht es langsam und ich denke darüber nach, den Auftrag zu storniern und mein Geld zurückzufordern, habe aber Angst, dass der Gitarrenbauer mir eine Rückzahlung verweigern könnte.
Wie gehe am besten vor? Anwalt? Verbraucherschutz? Wer hat mit solch einem Problem schon einmal zutun gehabt?

Bin dankbar fĂĽr jegliche UnterstĂĽtzug in dem Fall.

Viele GrĂĽĂźe!

Mich interessiert es ja nur:
Um was fĂĽr einen Betrag handelt es sich denn?
Ich denke mal so 1500€ wahrscheinlich?



Mich interessiert es ja nur:
WER ist denn der Gitarrenbauer bitte? Vielleicht kennt den jemand und hat schon Erfahrungen, positiv oder negativ.
 

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