A
Anonymous
Guest
DEADLINE // Stipendien für Musiker (30.9.)
Die Deadline unseres neu geschaffenen Stipendiums für „Neue Musikformen / Popularmusik“ rückt näher (Poststempel 30. September 2013).
Für das Stipendium Für Neue Musikformen können sich Musiker aus der Popularmusik, wie um Beispiel Elektro, Klangkunst, Rock, Corssover, Composer-Performer, Soundtrack, Noise oder Experimental bewerben Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, sich auch in den Bereichen Klassik, Jazz und Komposition um ein Musikstipendium zu bewerben.
Bewerben können sich Musikerinnen und Musiker, die in Baden-Württemberg geboren sind oder leben. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden. Über die Stipendienvergabe entscheiden Fachjurys. Ausschlaggebend sind allein Begabung und die Qualität der eingereichten Arbeiten.
Die Stipendien sind in einer Höhe von bis zu 10.000,- Euro dotiert; zusätzlich organisiert die Kunststiftung mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten zahlreiche Veranstaltungen.
Eine reine Projektförderung ist leider nicht möglich.
Die Bewerbung sollte durch die Künstlerin/den Künstler selbst erfolgen und schriftlich an die Kunststiftung Baden-Württemberg gerichtet werden. Der Bewerbungsbogen kann der Website entnommen werden: http://www.kunststiftung.de
Bei Fragen zu den Förderkriterien:
Sascia Bailer
T.: 0711/236 76 71 (Mo.-Do. 9.00 - 18.00 Uhr)
info (at) kunststiftung.de
Die Deadline unseres neu geschaffenen Stipendiums für „Neue Musikformen / Popularmusik“ rückt näher (Poststempel 30. September 2013).
Für das Stipendium Für Neue Musikformen können sich Musiker aus der Popularmusik, wie um Beispiel Elektro, Klangkunst, Rock, Corssover, Composer-Performer, Soundtrack, Noise oder Experimental bewerben Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, sich auch in den Bereichen Klassik, Jazz und Komposition um ein Musikstipendium zu bewerben.
Bewerben können sich Musikerinnen und Musiker, die in Baden-Württemberg geboren sind oder leben. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden. Über die Stipendienvergabe entscheiden Fachjurys. Ausschlaggebend sind allein Begabung und die Qualität der eingereichten Arbeiten.
Die Stipendien sind in einer Höhe von bis zu 10.000,- Euro dotiert; zusätzlich organisiert die Kunststiftung mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten zahlreiche Veranstaltungen.
Eine reine Projektförderung ist leider nicht möglich.
Die Bewerbung sollte durch die Künstlerin/den Künstler selbst erfolgen und schriftlich an die Kunststiftung Baden-Württemberg gerichtet werden. Der Bewerbungsbogen kann der Website entnommen werden: http://www.kunststiftung.de
Bei Fragen zu den Förderkriterien:
Sascia Bailer
T.: 0711/236 76 71 (Mo.-Do. 9.00 - 18.00 Uhr)
info (at) kunststiftung.de