Achtung Artenschutz: Augen auf beim Gitarrenkauf

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Anonymous

Guest
Am 13.03.2012 kontrollierte die Behörde fĂŒr Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Hamburg die Instrumente im No.1 Guitar Center GmbH bzgl. der Verwendung besonders geschĂŒtzter Holzarten. Hier der Link, wer dazu mehr wissen will: http://us2.campaign-archive2.com/?u=...&id=4532521039.

Diese Vorkommnisse zeigen, wie sensibel das Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) sowie die LĂ€nderbehörden bei diesem Thema sind. Sie zeigen aber auch, wie schnell und unerwartet uns das treffen kann, selbst Jahre spĂ€ter.
Ich habe vor diesem Hintergrund das GesprĂ€ch mit dem Bundesamt fĂŒr Naturschutz gesucht und dort mit der zustĂ€ndigen Stelle telefoniert. Hier meine Zusammenfassung:

Wer Gitarren verkauft, ist dafĂŒr verantwortlich, daß die angebotene Ware geltendem Recht entspricht.
Was z.B. die LegalitÀt der verbauten Hölzer angeht, regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) bzw. die entsprechende EG-Verordnung 338/97 die Rechtslage.
Das betrifft auch (und insbesondere) private VerkĂ€ufe abseits des offiziellen Handels ĂŒber Internet-Plattformen wie z.B. Ebay.

Wer eine Gitarre kauft, ist dafĂŒr verantwortlich sicherzustellen, daß der VerkĂ€ufer seinen o.g. Verpflichtungen nachgekommen ist.
Auch wir Gitarristen mĂŒssen uns also beim Kauf einer Gitarre vergewissern, daß das Produkt geltendem Recht entspricht. Unwissenheit schĂŒtzt auch hier vor Strafe nicht.

Die beste und einfachste Möglichkeit ist es, vom VerkÀufer eine entsprechende BestÀtigung zu verlangen.
Das wĂ€re z.B. durch ein zusĂ€tzliches SchriftstĂŒck möglich oder – noch einfacher – einen Text direkt auf dem Kaufbeleg (Rechnung).
Im Fall der FÀlle hÀtten wir mit diesem Beleg einen eindeutigen Nachweis, unserer KÀuferpflicht nachgekommen zu sein - aber auch eine Chance auf Schadenersatz.

Wer will, kann sich beim Bundesamt fĂŒr Naturschutz ĂŒber das Internet (www.bfn.de) oder telefonisch (0228 – 84 91 0) selbst nĂ€her informieren.
Oder er kann seine zustÀndige Landesbehörde kontaktieren, insbesondere, wenn es um konkrete FÀlle geht.
 
Und wieder mal unnötige BĂŒrokratie die einem als normal-Sterblicher das leben schwermacht.. bei vielen Gitarren weiß ich nichtmal was fĂŒr Holz das ist, geschweige denn ob es aus einem ArtgeschĂŒtzten Baum ist, und selbst wenn.. verhindern sollte man das FĂ€llen der BĂ€ume, und nicht das rumnölen NACHDEM sie verabeitet worden sind....

Typischer Aktionismus...
 
Ja, dachte ich zuerst auch, zumal ich kein ausgewiesener Holzexperte bin und gar nicht weiß, ob z.B. "Palisander" in den Specs das verbotene "Rio-Palisander" ist oder nicht. Es scheint aber alles nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht.

Ich habe zu diesem Thema mit einigen Gitarren-Herstellern bzw. Produktmanagern bei Importeuren/Distributoren gesprochen. Die, die mir geantwortet haben, können die LegalitÀt locker nachweisen.
Ich habe angeregt, daß es doch ein Leichtes sein mĂŒĂŸte, den HĂ€ndlern entsprechende Dokumente gleich mit Warenanlieferung in die Hand zu drĂŒcken. Dann legen die das einfach beim Gitarrenkauf automatisch der Rechnung bei und gut is.

WĂ€re mMn eine einfache und völlig streßfreie Lösung fĂŒr alle Beteiligten. Und wir wĂ€ren aus dem Schneider.
 
olerabbit schrieb:
Ich habe angeregt, daß es doch ein Leichtes sein mĂŒĂŸte, den HĂ€ndlern entsprechende Dokumente gleich mit Warenanlieferung in die Hand zu drĂŒcken. Dann legen die das einfach beim Gitarrenkauf automatisch der Rechnung bei und gut is.

WĂ€re mMn eine einfache und völlig streßfreie Lösung fĂŒr alle Beteiligten. Und wir wĂ€ren aus dem Schneider.

Ja, und die Mark, die das kostet, darauf kommt es nicht an, oder wie, oder was? Zumal die auch wieder gefÀlscht sein können.

Ich sag' gern, was ich von alledem halte. Mir ist die ganze KÀuferverantwortung völlig Wumpe.
 
Chris_1981 schrieb:
Und wieder mal unnötige BĂŒrokratie die einem als normal-Sterblicher das leben schwermacht.. bei vielen Gitarren weiß ich nichtmal was fĂŒr Holz das ist, geschweige denn ob es aus einem ArtgeschĂŒtzten Baum ist, und selbst wenn.. verhindern sollte man das FĂ€llen der BĂ€ume, und nicht das rumnölen NACHDEM sie verabeitet worden sind....

Typischer Aktionismus...

Volle Zustimmung! Da waren wieder mal irgendwelche theoretischen Schlaumeier am Werk. Das Holz oder die Gitarren sind doch auch irgendwie nach Deutschland gekommen. Der Zoll kĂŒmmert sich doch sonst um jede kleinste Wurst die aus dem Ausland verbotenerweise eingeschmuggelt wird.
 
...ich bin Ă€ußerst gespannt, wie die Behörde Instrumente datieren wird deren Hersteller nicht mehr existieren ... einen Ariernachweis wird man ja wohl nicht fordern können. Mit meiner Behauptung, ich hĂ€tte ein Instrument vor EinfĂŒhrung einer gesetzlichen Regelung gekauft, dĂŒrfte das Ende der Fahnenstange juristisch bereits erreicht sein fĂŒr die Behörde, denn rĂŒckwirkende Gesetze gibt es meines Wissens noch nicht im deutschen Recht .... oder vielleicht doch? Darf ich dann nur noch schwarz verkaufen ... als Privater .... absolut grotesk das ganze. Schilda hoch zwei.

Edit: der Link im OP ist ĂŒbrigens platt ...

http://us2.campaign-archive2.com/?u=66a82b91ff1c411db14b08c57&id=4532521039 dĂŒrfte wohl sein, was gemeint war, oder?

Zitat von dort:
"‱ Ein Verkauf oder die kommerzielle Zurschaustellung von Gitarren mit Rio Palisander die nach 1992 gebaut wurden ist fĂŒr Privatleute wie fĂŒr HĂ€ndler nur mit der Vermarktungsgenehmigung zulĂ€ssig. Dazu muss der lĂŒckenlose Nachweis der rechtmĂ€ĂŸigen Herkunft gefĂŒhrt werden. Das dĂŒrfte nur in den seltensten FĂ€llen möglich sein!"

das ist eigentlich des Unsinns Kern nach meiner Rechtsauffassung ...
 
olerabbit schrieb:
Ja, dachte ich zuerst auch, zumal ich kein ausgewiesener Holzexperte bin und gar nicht weiß, ob z.B. "Palisander" in den Specs das verbotene "Rio-Palisander" ist oder nicht. Es scheint aber alles nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht.

Ich habe zu diesem Thema mit einigen Gitarren-Herstellern bzw. Produktmanagern bei Importeuren/Distributoren gesprochen. Die, die mir geantwortet haben, können die LegalitÀt locker nachweisen.
Ich habe angeregt, daß es doch ein Leichtes sein mĂŒĂŸte, den HĂ€ndlern entsprechende Dokumente gleich mit Warenanlieferung in die Hand zu drĂŒcken. Dann legen die das einfach beim Gitarrenkauf automatisch der Rechnung bei und gut is.

WĂ€re mMn eine einfache und völlig streßfreie Lösung fĂŒr alle Beteiligten. Und wir wĂ€ren aus dem Schneider.

Von CITES-pflichtigen Tierenkenne ich das. Da wird (wurde) von der unteren Landschaftsbehörde jedes Tier einzeln registriert.
Wenn Hersteller XY jetzt aber ein StĂŒck Holz kauft und daraus mehrere Griffbretter etc. macht und verbaut - was dann?
 
Es wird meist heißer gekocht als es gegessen wird.

Hier wird doch eigentlich nun der Bezug zur KonformitĂ€tserklĂ€rung hergestellt. Das bedeutet, alles was in den Handel kommt muss den Richtlinien des Landes und der EU entsprechen. Gekennzeichnet wird es mit dem CE – Kennzeichen.

Bei einem Neukauf eines Instrumentes ist darauf zu achten, ob dieses Zeichen auch angebracht ist. Auch ist bei dem Kauf darauf zu bestehen, die man die KonformitÀtserklÀrung dazu bekommt. Die ist meist in der Bedienungsanweisung mit drin. Wenn nicht einfordern!!

Auf dieser stehen dann all die EN – Richtlinien, die beim Bau beachtet wurden. Steht z.B. die Nummer (EG) EN - 338/97 nicht mit drauf, ist der KĂ€ufer nicht dafĂŒr verantwortlich, sondern der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer.

Bei einem wiederverkauf ist die KonformitÀtserklÀrung mit beizulegen!
Übrigens, soll an einer Gitarre VerĂ€nderungen vorgenommen werden, ist der Hersteller dazu zu befragen, ob er dieser VerĂ€nderung zustimmt, da ansonsten die erklĂ€rte KonformitĂ€t (zu den Richtlinien) erlischt.
Nehme ich VerÀnderungen an der Gitarre vor (man spricht hier von gravierenden VerÀnderungen), und verkaufe sie dann, bin ich in der Pflicht eine neue KonformitÀt auszustellen. Denn nun bin ich der Hersteller und der, der die Gitarre wieder in den Verkehr bringt.

Eine gravierende VerĂ€nderung ist z.B. ein Einbau eines weiteren Pickups. Denn auch dieser unterliegt dem EU- Recht und muss eine CE – Kennzeichnung (Niederspannungsrichtlinie) haben. Bestelle ich mir einen außerhalb der EU z.B. USA muss ich als Importeur eine KonformitĂ€t fĂŒr das Teil ausstellen. Erst dann darf ich den Pickup einbauen.
Das sind die Regeln der EuropÀischen Gemeinschaft



Aber jetzt mal im Ernst, ich lass mir dadurch den Spaß am basteln und verbessern nicht vermiesen.

Aber dennoch, all die, die Gitarren aus Einzelteile zusammenschrauben und verkaufen sollte schon aufpassen.

Bis dann
.
 
Hmm, klingt ja spannend :)

Das heißt scheinbar auch, dass jeder, der eine von den limited 2009er Fender Custom Shop Braz. Strats besitzt, diese nie wieder verkaufen oder "kommerziell zur Schau stellen" darf ???

Selbst wenn man die original Rechnung besitzt vom Kauf der Gitarre, ist man hier gekniffen ???
 
HerrBert schrieb:
Eine gravierende VerĂ€nderung ist z.B. ein Einbau eines weiteren Pickups. Denn auch dieser unterliegt dem EU- Recht und muss eine CE – Kennzeichnung (Niederspannungsrichtlinie) haben. Bestelle ich mir einen außerhalb der EU z.B. USA muss ich als Importeur eine KonformitĂ€t fĂŒr das Teil ausstellen. Erst dann darf ich den Pickup einbauen.
Das sind die Regeln der EuropÀischen Gemeinschaft




Bis dann
.

Ach Gottchen, das heißt ja, dass ich eine umgebaute Gitarre in Zukunft wie ein Auto zum TÜV bringen mĂŒsste... falscher Auspuff - keine Eintragung - Betriebserlaubnis erloschen

Pickup ohne CE-zeichen / KonformitÀtserklÀrung/Erlaubnis des Herstellers - ab in den Schredder mit der Gitarre?

Soweit kommts noch...
Willkommen in Absurdistan. :panik:
 
Ich kann eure z.T. sehr emotionalen Reaktionen durchaus nachempfinden. Das Leben lÀuft aber rechtlich gesehen manchmal ganz anders.
Wie so hĂ€ufig gilt: den Letzten beißen die Hunde – schlimmstenfalls uns GitarrenkĂ€ufer.

Wir Gitarristen sollten clever sein und versuchen, uns die Probleme anderer (Herstelle, HÀndler, Importeure, Zoll) nicht umhÀngen zu lassen.
Wir sollten so schlau sein und uns in unserem ureigensten Interesse selbst schĂŒtzen, GefĂŒhle hin oder her.
Wir sollten uns nicht darauf verlassen, daß andere das fĂŒr uns freiwillig und aus freien StĂŒcken automatisch tun.
 
SaschaÂŽs Strat schrieb:
...ab in den Schredder mit der Gitarre?

Falsch, es muss heißen ab zu dem Schredder mit der Gitarre - iss genau so schlimm :lol:

Ha, wie gut das ich nur Gitarren mit Mapleboards spiele....und auch getoastete MĂ€bel uffa Tschibson :ptg_muahaha:


PS: jetzt muss ich mal schauen ob der Blauglockenbaum nicht unter Artenschutz steht, ansonsten behaupte ich halt es wÀre Rotbimmelbaum pffffffffff :yippieh:
 
SaschaÂŽs Strat schrieb:
- ab in den Schredder mit der Gitarre?
ohohnein, denn es sollte sich so ein Aufkleber mit durchgestrichener MĂŒlltonne auf deinem Instrument befinden, das darf nicht einfach geschreddert in den MĂŒll ... :cool:
 
olerabbit schrieb:
Ich kann eure z.T. sehr emotionalen Reaktionen durchaus nachempfinden. Das Leben lÀuft aber rechtlich gesehen manchmal ganz anders.
Wie so hĂ€ufig gilt: den Letzten beißen die Hunde – schlimmstenfalls uns GitarrenkĂ€ufer.

Hi Ole,
ich denke, Du ĂŒbertreibst schlicht.

NatĂŒrlich ist es so, dass jedermann in Zeiten des Internetfernhandels unter Artenschutz stehende Hölzer aus illegaler Rodung und ohne korrektes Zertifikat (oder meinetwegen auch Tiere) importieren kann. Es ist dabei egal, ob das Holz zur Gitarre verarbeitet oder nicht.

Insofern ist die KÀuferverantwortung völlig in Ordnung.

Aber wenn ich mir in Deutschland ein Instrument kaufe, bin nicht ich, sondern der Importeur dafĂŒr verantwortlich, dass nicht gegen den Artenschutz verstoßen wird. Dann vielleicht noch der HĂ€ndler.
Aber ganz bestimmt nicht ich als KĂ€ufer.
 
frankpaush schrieb:
SaschaÂŽs Strat schrieb:
- ab in den Schredder mit der Gitarre?
ohohnein, denn es sollte sich so ein Aufkleber mit durchgestrichener MĂŒlltonne auf deinem Instrument befinden, das darf nicht einfach geschreddert in den MĂŒll ... :cool:

DEN und den unsÀglichen CE-Aufkleber zuppel ich immer sofort ab. Stört mich im Gesamtbild.

Bin ich kriminell??? :shock:
 
@ Frank:
Du schreibst: "Aber wenn ich mir in Deutschland ein Instrument kaufe, bin nicht ich, sondern der Importeur dafĂŒr verantwortlich, dass nicht gegen den Artenschutz verstoßen wird. Dann vielleicht noch der HĂ€ndler. Aber ganz bestimmt nicht ich als KĂ€ufer."

Dachte ich anfangs auch und habe genauso argumentiert. Das ist jedoch leider ein großer Irrtum. Ein Anwalt aus meinem Bekanntenkreis hat mir das bestĂ€tigt: wer illegale Ware kauft, hĂ€ngt mit am FliegenfĂ€nger. Er hat mir als Beispiele Zigaretten, Hehlerei und Drogen genannt. Man ist nur bei nachweislicher arglister TĂ€uschung aus dem Rennen, wenn man z.B. entsprechende Unterlagen vorlegen kann, die das beweisen.

Ich habe mir als Gitarrist das, was in HH passiert ist, nicht vorstellen können. Unsere betroffenen Mitmusiker tun mir echt leid, die sind da arglos in was Schlimmes reingeraten. Wie weit die Behörden in HH gehen werden, bleibt abzuwarten, sofern wir das ĂŒberhaupt je erfahren werden.
 
olerabbit schrieb:
Dachte ich anfangs auch und habe genauso argumentiert. Das ist jedoch leider ein großer Irrtum. Ein Anwalt aus meinem Bekanntenkreis hat mir das bestĂ€tigt: wer illegale Ware kauft, hĂ€ngt mit am FliegenfĂ€nger. Er hat mir als Beispiele Zigaretten, Hehlerei und Drogen genannt. Man ist nur bei nachweislicher arglister TĂ€uschung aus dem Rennen, wenn man z.B. entsprechende Unterlagen vorlegen kann, die das beweisen.
Wenn ich in Deutschland eine Gitarre bei einem ordentlichen HĂ€ndler kaufe, dĂŒrfte der Kaufbeleg wohl ausreichen.
Ansonsten mĂŒsste ich mir, wĂ€re ich noch Raucher, an der Supermarktkasse eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ĂŒber die erworbenen Zigaretten ausstellen lassen.

Also mal ganz fluffig auf dem Teppich bleiben.
 
Banger schrieb:
olerabbit schrieb:
Dachte ich anfangs auch und habe genauso argumentiert. Das ist jedoch leider ein großer Irrtum. Ein Anwalt aus meinem Bekanntenkreis hat mir das bestĂ€tigt: wer illegale Ware kauft, hĂ€ngt mit am FliegenfĂ€nger. Er hat mir als Beispiele Zigaretten, Hehlerei und Drogen genannt. Man ist nur bei nachweislicher arglister TĂ€uschung aus dem Rennen, wenn man z.B. entsprechende Unterlagen vorlegen kann, die das beweisen.
Wenn ich in Deutschland eine Gitarre bei einem ordentlichen HĂ€ndler kaufe, dĂŒrfte der Kaufbeleg wohl ausreichen.
Ansonsten mĂŒsste ich mir, wĂ€re ich noch Raucher, an der Supermarktkasse eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ĂŒber die erworbenen Zigaretten ausstellen lassen.

Also mal ganz fluffig auf dem Teppich bleiben.

Steuerbanderole...
 
@ Banger:

Schön wĂ€r's wenn's so einfach wĂ€re. Ist das No. 1 Guitar Center in deinen Augen keine „ordentliche“ Kaufadresse? Dennoch ist es passiert. Der HĂ€ndler zieht fĂŒr sich selbst folgende Konsequenzen (siehe Link):

„Wir werden zukĂŒnftig nur mit Instrumenten handeln, fĂŒr die eine Vermarktungsgenehmigung vorliegt. [...] Wir können nur jedem Inhaber und Sammler von evtl. betroffenen Instrumenten eine vergleichbare Vorgehensweise empfehlen.
Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen und die Einziehung der Instrumente.“

Überzeugt dich das tatsĂ€chlich nicht?
 
olerabbit schrieb:
@ Banger:

Schön wĂ€r's wenn's so einfach wĂ€re. Ist das No. 1 Guitar Center in deinen Augen keine „ordentliche“ Kaufadresse?

Ich verstehe nicht so ganz, worauf Du hinauswillst.
Mein VerstĂ€ndnis ist dieses: Ich kaufe bei einem HĂ€ndler (ordentlich bezieht sich nicht auf den Zustand des Ladens, sondern darauf, dass es ein Kaufmann ist) ein Instrument. Ich wĂŒsste in meiner juristischen Laienhaftigkeit nicht, wie mir daraus ein Strick gedreht werden sollte.

Die von Dir genannten Beispiele von geschmuggelten Zigaretten, Hehlerware und Drogen sind Waren, die ich nicht mit einem ordentlichen HĂ€ndler in Verbindung bringe.

olerabbit schrieb:
Dennoch ist es passiert. Der HĂ€ndler zieht fĂŒr sich selbst folgende Konsequenzen (siehe Link):

„Wir werden zukĂŒnftig nur mit Instrumenten handeln, fĂŒr die eine Vermarktungsgenehmigung vorliegt. [...] Wir können nur jedem Inhaber und Sammler von evtl. betroffenen Instrumenten eine vergleichbare Vorgehensweise empfehlen.
Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen und die Einziehung der Instrumente.“

Überzeugt dich das tatsĂ€chlich nicht?

Nö. In dem Link ist die Rede von "Handel und kommerzieller Zurschaustellung", aber nicht vom Besitz, wenngleich es gegen Ende auch missverstÀndlich formuliert ist.

Ich schließe mich also Frank an:
frank schrieb:
Aber wenn ich mir in Deutschland ein Instrument kaufe, bin nicht ich, sondern der Importeur dafĂŒr verantwortlich, dass nicht gegen den Artenschutz verstoßen wird. Dann vielleicht noch der HĂ€ndler.
Aber ganz bestimmt nicht ich als KĂ€ufer.
 
Banger schrieb:
Mein VerstĂ€ndnis ist dieses: Ich kaufe bei einem HĂ€ndler (ordentlich bezieht sich nicht auf den Zustand des Ladens, sondern darauf, dass es ein Kaufmann ist) ein Instrument. Ich wĂŒsste in meiner juristischen Laienhaftigkeit nicht, wie mir daraus ein Strick gedreht werden sollte.

Nun ja, Banger,

ich habe nicht nachgelesen, vermute aber, dass es sich mit dem Artenschutz Àhnlich wie bei Instrumentenfakes verhÀlt.

Der Import ist verboten und wird bestraft. Der Besitz solcher GegenstÀnde ist straffrei, wenn man sie nicht selbst importiert hat. Gleichwohl unterliegen die Instrumente der erstatzlosen Einziehung. Sie werden vernichtet.

man kann Dir keinen Strick hinsichtlich des Importes eines solchen Instrumentes drehen; denn Du hast ja nicht importiert. Also kommt eine strafrechtliche Verfolgung nicht in Frage; denn der bloße Besitz dĂŒrfte straflos sein.
Anders könnte sich das mit dem Instrument verhalten. Das Instrument könnte der ersatzlosen Einziehung unterliegen.
Dann wĂŒrde das Instrument beschlagnahmt und vernichtet.

Ja und? Wird man als Besitzer eines hier im GeschÀft gekauften Instrumentes derart zur Verantwortung gezogen, nimmt man den HÀndler oder den Importeur in Regress. Danach kauft man sich ein neues Instrument. Aus die Maus.

Der Handel mit solchen GegenstÀnden ist verboten. Ist ok.
Aber zunĂ€chst muss der PrivatverkĂ€ufer wissen, dass er eine hier beim HĂ€ndler gekaufte artengeschĂŒtze Gitarre besitzt.
Den Beweis dafĂŒr wird man nicht antreten können. Man kann vom Ottonormalmusiker nicht verlangen, dass er ein holzwurmartiges Wissen hat.
Somit landen wir als einzige Folge wieder bei der ersatzlosen Einziehung. Und anschließend wieder beim HĂ€ndler, den man in Regress nehmen kann.

Übrigens: Wenn es tatsĂ€chlich einen HĂ€ndler gab, der aus irgendwelchen GrĂŒnden mit "unerlaubten" Waren gehandelt hat, dann sollte er sich warm anziehen, möchte ich meinen. Er könnte nĂ€mlich mehr oder wenig hohen Schadensersatzforderungen erwarten.
 

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