Achtung! Das riecht nach Betrug!

Marco23 schrieb:
...Eine kurze Frage trotzdem: bist du dir sicher, dass es sich bei dieser Art von Betrug nicht um Geldwäscherei handelt? Gehen wir davon aus, dass der Check gefälscht wurde, handelt es sich um Urkundenfälschung. (KSM an) Urkundenfälschung ist eine Vortat zur Geldwäscherei. Da ein Check ein Wertpapier und somit eine Urkunde ist, kann eine solche Transaktion, im Zusammenhang mit einem gefälschten Check, zumindest eine Vortat zur Geldwäscherei sein bzw. wird in Zusammenhang mit Geldwäscherei gebracht. (KSM aus) Oder siehst du das anders?

Grz und bon appétit, Marco

Moin,

das einzige Geld, was hier tatsächlich in Umlauf gebracht wird, ist das Geld vom Betrogenen. Der Scheckausteller hat ja das Geld garnicht.

Geldwäsche geht so: Ich gebe dir irgendwie einen Betrag X, und du gibst mir einen Betrag Y= X-Provision für ein Geschäft auf Rechnung. Damit wird der Betrag Y legal.

Betrug und Urkundenfälschung ja, aber Geldwäsche nein.

Habe ich zumindest so verstanden.

Ich finde es unglaublich, das man darauf reinfallen kann. Da sollten doch sowieso alle Alarmglocken angehen, oder nicht?

Ciao
Monkey
 
Monkeyinme schrieb:
Geldwäsche geht so: Ich gebe dir irgendwie einen Betrag X, und du gibst mir einen Betrag Y= X-Provision für ein Geschäft auf Rechnung. Damit wird der Betrag Y legal.

Betrug und Urkundenfälschung ja, aber Geldwäsche nein.

Geldwäsche ist heutzutage ein weit umfassenderes sowie komplexeres Thema und kann nicht auf diese Art und Weise, wie du das soeben erklärt hast, beschrieben werden. Die gesetzlichen Sorgfaltspflichten sind ein grosser Teil meiner täglichen Arbeit, weshalb ich das bis zu einem gewissen Grad beurteilen kann und darf. Da ich mich aber nicht als KS hinstellen möchte, empfehle ich, um sich einen Einblick über die heutige 'Geldwäsche', und was alles darunter verstanden wird, ob Vortat zur Geldwäsche und Geldwäsche selbst, zu verschaffen, mal einen Blick in das StGB zu werfen (ich meine ab Artikel 261...kann mich aber täuschen), die Geldwäschereirichtlinien sowie die FATF-Seite zu besuchen. Wikipedia? Eher nein.

Grz, Marco

Tante Edit-PS:

Monkeyinme schrieb:
das einzige Geld, was hier tatsächlich in Umlauf gebracht wird, ist das Geld vom Betrogenen. Der Scheckausteller hat ja das Geld garnicht.

...das Ziel des Checkausstellers ist, mMn, durch Betrug (u.a. durch Urkundenfälschung) an Geld zu kommen. Kommt er an das Geld, wird es sein nächstes Ziel sein, die illegale Herkunft zu verschleiern... Somit ist der Betrug, nach meinem Verständnis, die Vortat zur Geldwäscherei - und die anschliessende Verschleierung der illegal 'erworbenen' Mittel?
 
heavyloddar schrieb:
...das sowas hier überhaupt noch zur Diskussion gestellt wird, erschreckt mich schon ein wenig .............
........so langsam müsste doch fast jeder mitbekommen haben...
little-feat schrieb:
Das Thema ist uralt und hier (und nicht nur hier) unendlich durchgekaut und die Masche bis ins Detail erklärt worden.
Kiroy, tut mir leid, aber entweder lebst du auf einem anderen Planeten, oder wolltest dich nur zum wiederholten Male darüber beschweren, (DHL, etc. pp) wie schlecht und unvollkommen die Welt ist....

:shock: Meine Güte! Was habe ich denn JETZT wieder verbrochen????
Dass hier einer mit krimineller Absicht unterwegs ist, war mir ja spätestens bei der zweiten Mail klar. Wenn man die Überschrift und meine Beiträge dazu aufmerksam liest, sieht man das.
Ich wollte keine Erklärung und keine Diskussion darüber. Ich wollte doch nur davor warnen, dass wieder so ein Typ unterwegs ist! Ist das so falsch? Gar verboten? :shock:

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Tom mal eine Liste der Themen und Aussagen aufstellt, die hier absolut unerwünscht und/oder verboten sind und Banger dies dann in den GW-Knigge aufnimmt. :facepalm2:

Gruß
kiroy
 
Marco23 schrieb:
Monkeyinme schrieb:
Geldwäsche geht so: Ich gebe dir irgendwie einen Betrag X, und du gibst mir einen Betrag Y= X-Provision für ein Geschäft auf Rechnung. Damit wird der Betrag Y legal.

Betrug und Urkundenfälschung ja, aber Geldwäsche nein.

Geldwäsche ist heutzutage ein weit umfassenderes sowie komplexeres Thema und kann nicht auf diese Art und Weise, wie du das soeben erklärt hast, beschrieben werden. Die gesetzlichen Sorgfaltspflichten sind ein grosser Teil meiner täglichen Arbeit, weshalb ich das bis zu einem gewissen Grad beurteilen kann und darf. Da ich mich aber nicht als KS hinstellen möchte, empfehle ich, um sich einen Einblick über die heutige 'Geldwäsche', und was alles darunter verstanden wird, ob Vortat zur Geldwäsche und Geldwäsche selbst, zu verschaffen, mal einen Blick in das StGB zu werfen (ich meine ab Artikel 261...kann mich aber täuschen), die Geldwäschereirichtlinien sowie die FATF-Seite zu besuchen. Wikipedia? Eher nein.

Grz, Marco

Moin,

schon klar, das es etwas trickreicher gestaltet sein muß, und auch über mehrere Stufen geht. Aber Geldwäsche hat immer den Ausgangsbetrag als tatsächlich vorhandene Geldmenge, jeder Waschgang verringert diesen Betrag zwar, macht ihn aber auch legaler.
Wenn zu Beginn kein Betrag vorhanden ist, dann kann auch nix gewaschen werden.

Ciao
Monkey
 
Monkeyinme schrieb:
Wenn zu Beginn kein Betrag vorhanden ist, dann kann auch nix gewaschen werden.

Nicht ganz richtig. Deshalb gibt es eine Vortat zur Geldwäsche und die Geldwäsche. Vortat ist die Urkundenfälschung/der Betrug - somit haben wir eine illegale Herkunft der Mittel. Anschliessend wird der Empfänger durch Handlung X oder Y darum bemüht sein die illegale Herkunft zu verschleiern = Geldwäsche.

Grz, Marco
 
Marco23 schrieb:
Oder siehst du das anders?
Bezogen auf die vorangegangene Frage ja, ich sehe das anders, Marco.

Dass die Scheckfälschung eine Urkundenfälschung darstellt, ist richtig. Diese ist eine notwendige Vortat für den Betrug, nicht aber für eine Geldwäsche.

Denn: Der Geldwäschetatbestand kann (in Deutschland) erst dann erfüllt werden, wenn durch eine Vortat ein inkriminiertes Vermögen auf den Täter übergegangen ist, der nun über das Vermögen eine Verfügung zur Verschleierung der Herkunft pp. trifft.

Beispiel: Der BtM-Dealer handelt mit BtM, strafbar nach dem BtMG. Die Bar-Einnahmen aus dem Handel zahlt er auf ein Konto seiner Freundin ein. Das ist schon eine Geldwäschehandlung, weil er über das Kapital verfügt und es von "bar" in "unbar" verwandelt und einen neuen Eigentümer vorgauckelt = neue strafbare Tat. Nebenbei bemerkt könnte seine Freundin sich auch strafbar gemacht haben. Muss im Einzelfall geprüft werden.
Zur Negativabgrenzung: Mit dem Dealgeld kauft sich der Täter ein Auto zum eigenen Gebrauch und bezahlt es beim Händler in bar = keine Geldwäschehandlung.
Sachverhaltserweiterung: Kauft er sich das Auto, um es sogleich weiter zu veräußern und dann mit dem Kaufvertrag als Nachweis des legalen Besitzes das Geld auf sein eigenes Konto einzuzahlen = doch 'ne Geldwäsche; denn Das Kaufen und Verkaufen ist nur eine Handlung, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern.
 
frank schrieb:
Dass die Scheckfälschung eine Urkundenfälschung darstellt, ist richtig. Diese ist eine notwendige Vortat für den Betrug, nicht aber für eine Geldwäsche.

Da die Urkundenfälschung bei uns vor drei Jahren in den Vortatenkatalog für Geldwäsche aufgenommen wurde, sieht die Ausgangslage aus meiner Sicht anders aus als bei dir in DE.

...der Rest ist für mich nachvollziehbar. Herzlichen Dank.

Grz, Marco
 
Hallo, so versuche ich auch immer meine Rechnungen zu bezahlen -.-


Ich kann mir den Text denn du da bekommen hast nicht mal richtig durchlesen.

Einfach löschen...
 

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