An die Rechtsverdreher..zum Thema "Gage"

A

Anonymous

Guest
So, Leute!

Wenn ihr euch outen wollt, dass Ihr zur Gruppe der gitarrenspielenden Zahnwälte gehört, erwartet Euch in diesem Fall keine Häme, sonder Dank.
Ich versuche Mal einen Fall zu schildern und hätte dazu gerne eine unverbindliche Meinung.

Im Wesentlichen geht es um die Kürzung der Gage durch den Veranstalter und aus welchen Gründen er überhaupt dazu berechtigt ist.

Ich weiß, der "abgebrühte" Geschäftsmann unter den Musikern würde sich nicht ohne Gastspielvertrag auf die Bühne stellen, in dem auch Einzelheiten zur Gage stehen und unter welchen Umständen sie gekürzt werden kann.

Mal angenommen, dies habe man unterlassen, sich stattdessen auf mündliche Absprachen verlassen und auf ein vertrauensvolles Geschäftsverhältnis gebaut. Aus Schaden wird man klug und lernt, aber gehen wir jetzt davon aus, es gibt jetzt nur mündliche Vereinbarungen.

Gehen wir von einem Duo aus, dass einen Silvester Gig spielen will. Die Gage ist mit Summe X festgelegt. Über die Spielzeit herrscht eine relativ "lose" Vereinbarung:Sagen wir Beginn um 22.00 Uhr bis die letzten Gäste gegangen sind, was auch subjetiv ausgelegt werden kann, jedoch würde ich hier einen "common sense" unterstellen bezüglich der Einschätzung, wann so ein Ding gelaufen ist und außerdem besteht die Möglichkeit der Absprache mit dem Veranstalter, der vor Ort ist.

Der Abend verläuft aus Sicht des Musikers "ok". Er kann pünktlich beginnen. Erste Gäste sprechen schon während des Hauptgangs auf die Musik an und fühlen sich augenscheinlich unterhalten. Aus der Sicht des Veranstalters läuft der Abend möglicherweise suboptimal. Der Abend wird für ihn dadurch getrübt, dass die Gäste weniger verzehren als geplant war an Getränken und Speisen und so unschöne Ereignisse wie dem, dass sich eine ältere Dame auf den Tisch übergibt, auch wenn die Unterhaltung generell gut ist, was dem Musiker so erstmal auch als Feedback gegeben wird.

Der Veranstalter ist als Person auf seiner Veranstaltung als Gastgeber eher repräsentativ tätig. Um den technischen Ablauf kümmert sich den Abend ein Angestellter des Veranstalters. In einer Spielpause wird nach Rücksprache mit eben jenem Angestellten vereinbart, dass um Punkt 00.00 Uhr keine Live-Musik gespielt werden müsse, da die Gäste üblicherweise den Saal verlassen würden, um draußen auf das neue Jahr anzustoßen.

Aufgrund dieser Info endet der Musiker sein Set um ca. 23.55 Uhr, bemerkt zwar, dass die Gäste keine Anstalten machen, den Saal zu verlassen, verlässt sich aber weiterhin auf die Vereinbarung, die zuvor getroffen wurde und teilt nun beim Verlassen der Bühne dem Veranstalter mit , dass er nun eine "Zigarettenpause" machen würde.

Diesen packt daraufhin auf der Bühne noch die Wut und er fängt an den Musiker zu beschimpfen. Offensichtlich weiß er von der getroffenen Vereinbarung nichts und schätzt die Situation völlig anders ein. Nach einem mehr oder weniger öffentlichen Streit auf der Bühne, setzt der Musiker also sein Set fort. Der Veranstalter verliert offenbar die Contenance und fordert den Musiker auf der Bühne auf andere Musik zu spielen, da der aktuelle Vortrag seiner Meinung nach nicht passen würde.
Der Musiker versucht daraufhin schnell umzudisponieren und erleidet daraufhin technische Probleme mit seinem Equipment. Er kann nach vielleicht einer gesamten Unterbrechung von vielleicht 10-15 min. um ca. 00.10 Uhr wieder mit seinem Programm fortfahren. Jedoch herrschte während dieser Zeit ein unschöner öffentlicher Streit auf der Bühne, in dem der Veranstalter den Musiker, wie man ugs. sagt, öffentlich zur Sau gemacht hat.

Aufgrund der erleideten öffentlichen Demütigung und dem darauf folgenden Psycho-Stress, kann der Musiker seine Leistung nur noch sehr eingeschränkt bringen, was er auch subjektiv so bestätigen würde.

Die Veranstaltung läuft daraufhin vielleicht noch ca. 45 min. , dann haben die Gäste den Heimweg angetreten. Somit wäre der Musiker seiner Pflichterfüllung nachgekommen.

Tage später meldet der Veranstalter sich und fordert eine Gagenkürzung um 50% Prozent. Da man dem Duopartner des von mir genannten Musikers -sorry subjektive Einschätzung hier- mit Anlauf ins Gehirn geschissen hat, stimmt dieser zu und begnügt sich mit ca, 60% der verbleibenden Gage während er dem "Musiker" ca. 30% überlässt.

Meine eigentliche Frage, da hier kein im Detail geregelter Vertrag existiert und somit sicherlich allgemeine Grundsätze gelten: Ist es dem Veranstalter überhaupt möglich, unter den genannten Umständen die Gage zu kürzen? (In der Annahme , meine Schilderung trifft genau den mündlich vorab vereinbarten Rahmen)

Und wenn ja, inwiefern kann der Veranstalter den Musiker dafür haftbar machen, dass die Veranstaltung in seinen Augen möglicherweise ein Mißerfolg war. Hat er grundsätzlich ein rechtliche Handhabe, dem Musiker die Gage zu kürzen, aufgrund dessen, dass er objektiv dessen Verpflichtung zwar als erfüllt ansehen muss, aber die erbrachte Leistung für mangelhaft hielt? Würde dies eine Leistungskürzung um 50% vertretbar machen? Nachbessern kann der Musiker ja schlecht!

Problematisch ist wahrscheinlich auch die bereits geschehene Einlassung des Musikers und seines Partners auf die vorgeschlagene Gagenkürzung.
Es geht hier nicht darum, rechtliche Schritte abzuleiten. Ob dies geschehen kann ist aus anderen Gründen äußerst fraglich.
Mich würde aber mal eine rechtliche Einschätzung der Angelegenheit interessieren.

Schonmal Dank im Voraus!
 
Da ich aus dem juristischen Genre komme, versuche ich Dir meine Sicht darzulegen. Das entbehrt jedoch jeglicher juristischer Rechtsberatung, die niemand anderes, als eben ein Rechtanwalt geben darf.

Der mündlich geschlossene Vertrag ist gültig, verbindlich und rechtswirksam und steht einem schriftlich geschlossenem Vertrag in nichts nach. Sollte der Veranstalter einen entsprechenden Passus (über die Kürzung der Gage) in seinen AGBs (Stand der AGB ist der Vertragsschluss) haben, so sind diese ebenfalls wirksam. Einzig und allein danach kannst Du dich richten - es sei denn es hat vorab mündliche Absprachen diesbezüglich gegeben, die dann die AGB teilweise unwirksam werden lassen.

Es macht in meinen Augen wenig Sinn, das Vorgehen des Veranstalters Vorort oder den Ablauf zu bewerten. Einzig und allein der für beide Parteien verbindliche Vertrag ist in diesem Fall heranzuziehen. Und wie es sich für mich darstellt, hat der Musiker seine Leistung erbracht - Punkt.

Gruß
Steffi
 
PickDeern":y8featc3 schrieb:
Und wie es sich für mich darstellt, hat der Musiker seine Leistung erbracht - Punkt.

Gruß
Steffi


Hi Steffi,

so sehe ich das aus rechtlicher Sicht auch! Die konkrete Situationsbeschreibung spielt für mich bei der Einschätzung auch keine Rolle, da ich aber kompletter Laie, lediglich mit ein wenig kaufmännischem Wissen ausgestattet bin, war ich mir nicht sicher.

Leider wird man immer zu spät gefragt! Wie gesagt, der Partner (Oh, Gott, ich hatte ihn noch vor der exorbitanten Doofheit der Tussi gewarnt) hat sich mit den 50% abgefunden und mein Kollege hat aus Frust dem Veranstalter offen gelassen, dass er ihm entweder die volle Gage zahlt, oder gar nix. Professionalität und Leidenschaft ist in der Kunst einfach eine verhängnisvolle Kombination! Mann, mann, mann...

Was mir Magenschmerzen bereitet, ist eben dieser Punkt! Ich weiß nicht, wie sowas vor einem Gericht bewertet werden würde. Außerdem besteht kein Rechtschutz. Das ärgerliche ist eben, dass mein Kollege da viel Arbeit investiert hat und nun nix verdient, weil da so´n Großkotz rumläuft. Ob er die die verbleibende Kohle oder keine Gage einstreicht, bleibt egal sagt er. Außerdem geht´s um die Ehre. Das kann ich gut verstehen, nachdem was ich zu Gehör bekam. Dem Wichser von Veranstalter würde ich gerne ´nen Molli in seine scheiß Hütte werfen! Mein Freund hat halt Frau und Kind und Geld ist knapp. Das tut mir im Herzen weh, aber ich fürchte, der Drops ist gelutscht!

Ich danke Dir für deine Auskunft und wünsche ´nen schönen Abend! Das hier ist keine Rechtsberatung!!! ;-)
 
Hallo Steffi,

als Nichtjurist möchte ich nachfragen: Dass die Musiker die Leistung des mündlichen abgeschlossenen und voll rechtswirksamen Vertrags erfüllt haben sollen, kann ich nachvollziehen. (Deine Aussage zu AGBs verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, ist aber im Ergebnis egal.)

Was ist abermit den Aussagen eines der beiden Mitglieder der "Band GbR", also der Aussage, dass eine Gagenkürzung okay ist? Stellt das nicht eine nachträgliche Vertragsänderung dar?

Falls ja: Muss das der andere Musiker gegen sich gelten lassen? Gibt es dadurch innerhalb der GbR eventuell einen Ausgleichsanspruch?

Gruß

e.
 
Die Aussage über die AGBs ist schon wichtig, denn der Veranstalter - so wenn er denn seriös wäre :mad: - kann schon davon ausgehen, dass der Vertragspartner um die AGBs weiss. Das ist aber nur dann wirklich wichtig, wenn in den AGBs auch §§ über eine mögliche Gagenkürzung enthalten ist.

Die Sache ist ziemlich dumm gelaufen, gar keine Frage, denn beide Band-Mitglieder sind gleichberechtigt und stellen für den Veranstalter EINE Person da, mit der er den Vertrag schließt und/oder auch abändert. Das ist in dem Falle ja geschehen - durch den Mitmusiker, der die Vertragsänderung "wohlwollend" akzeptiert hat.
Ausgleichsansprüche: Marcello's einziger Weg wäre dem Mitmusiker gegenüber Schadenersatzansprüche geltend zu machen, und da sehe ich die Erfolgsaussichten auch als sehr gut an. Ob beide anschließend dann noch zusammen musizieren werden, mag bezweifelt werden :roll:

Gruß
Steffi
 
PickDeern":3sl1tgev schrieb:
Ob beide anschließend dann noch zusammen musizieren werden, mag bezweifelt werden :roll:

Gruß
Steffi

Wenn der jemals wieder was mit der zusammen machen sollte, versohle ich ihm persönlich den Arsch! ;-)
 
Moin,

blöde Situation. Ich komme zwar nicht aus dem juristischen Bereich, aber ein bißchen Einblick habe ich schon.

Verträge können auch nachträglich geändert werden, egal ob schriftlich oder mündlich, und es ist sehr einfach wenn beide Vertragspartner zustimmen. Was die Frage nach den Vertragspartnern stellt. Wer hat mit wem einen Vertrag?
Partner und Musiker mit Veranstalter? Dann ist die Zusage von Partner nicht ausreichend, und die volle Gage zu zahlen. Oder neu zu verhandeln oder zu mindern oder wie auch immer. (Dumm war die Aussage: Alles oder nichts)
Partner mit Veranstalter, sowie einen separaten mit Musiker? Dann ist der Veranstalter fertig mit dem Deal, und Musiker kann von Partner den vollen Betrag fordern.

Die Situation ist sehr verfahren, zwar gelten die Verträge, aber das einklagen wäre ein sehr beschwerlicher Weg. Je nach Betragshöhe, lohnt der Gang zum Rechtsanwalt, auch ohne Rechtsschutz. Eine belastbare Beratung über die Rechtslage sollte nicht allzu teuer sein.

EDIT: @pickdeern: Du warst schneller mit den Vertragspartnern, aber das könnte bei einem mündlichen Vertrag auch anders sein. Es gibt keine AGB's, bei mündlichen VErträgen gilt das BGB. Auf AGB's muß explizit hingewiesen werden, und werden damit Vertragsbestandteil. Sonst nicht.

Musiker hat hoffentlich gelernt und tritt nie nie mehr mit Partner auf? Oder für Veranstalter...

Ciao
Monkey

Ich hoffe das war jetzt keine Rechtsberatung... ;-)
 
Hallo!

Monkeyinme":23vheazy schrieb:
Ich komme zwar nicht aus dem juristischen Bereich, aber ein bißchen Einblick habe ich schon.

...

Wer hat mit wem einen Vertrag?

Guter Punkt! Wenn der Veranstalter immer mit Musiker A verhandelt hat und dann mit Musiker B eine Vertragsänderung vornimmt, scheint mir das tatsächlich ein Aspekt zu sein, den man prüfen muss.

Gruß

e.
 
Monkeyinme":2tqitaai schrieb:
Gibst du ihm das bitte schriftlich? So als Lektion... ;-)

Nee, das weiß der selbst! Muss ich ihm nicht auch noch zusätzlich in den Arsch treten nach dem Motto: "Siehste, habe ich doch gesagt!"

Am liebsten wäre es mir , die doofe Trulla zu verklagen. Wegen nicht vorhandener Kompentenz aber Anmaßung der selben und wegen akuter, lebensgefährlicher Doofheit und Ignoranz! Boah, wat habe ich Brass auf die Olle! Und dann nimmt die *otze sich auch noch den dickeren Batzen. Sehe ich die jemals wieder, werde ich sie zum Schutze der Menschheit erschlagen müssen!

Ich geh jetzt erstmal ´ne Runde kotzen...heute ist kack Wetter, aber morgen muss ich dringend erstmal ´ne Runde "joggen" gehen. Baaah! :barf2:
 
Also ich bin komplett aus dem jur. Genre. Ich hab jetzt nicht alles exakt gelesen. Aber paar Grundsätze zur Klarheit.

1. Eine GbR wird grundsätzlich von allen Gesellschaftern vertreten. Mindert der Veranstalter in Anwesenheit aller Musiker und sagt einer "okay" und die anderen nix, gilt die Minderung (Schweigen der übrigen ist hier konkludente Zustimmung). Sagt einer "ohne mich" dann ist keine Minderung akzeptiert. Dann geht es bei Punkt 2. weiter.
2. Es braucht keine ABG. Wenn eine Aufführung mangelhaft war, kann ich auch ohne AGB die Gage mindern.
3. Ob die Aufführung hier mangelhaft war, darüber würde vor Gericht emsig und evtl. mit vielen Zeugen (Kosten!) gestritten.
4. Falls sie mangelhaft war, würde weitergestritten, woran das lag. Wieder viel Zeugen/Kosten.
Hilft das?
Habt Ihr schon mal eine Beweisaufnahme mit 15, 20 Leuten gemacht (Schützenfestschlägerei usw.)? Da wirklich jeder was Anderes gesehen und gehört, da kann alles bei rauskommen!
 
Schnabelrock":929mgwgf schrieb:
Also ich bin komplett aus dem jur. Genre. Ich hab jetzt nicht alles exakt gelesen. Aber paar Grundsätze zur Klarheit.


Habt Ihr schon mal eine Beweisaufnahme mit 15, 20 Leuten gemacht (Schützenfestschlägerei usw.)? Da wirklich jeder was Anderes gesehen und gehört, da kann alles bei rauskommen!

Danke!

Ich glaube, du sprichst da aus der Praxis, für die mir dann einfach die Erfahrung fehlt!
Wobei ich den Zusammenhang zwischen einer Schlägerei und einer angeblich qualitativ nicht ausreichenden Leistung jetzt nicht so ganz verstehe, aber davon ausgehe, dass bei dem Beweis bzw. Gegenbeweis der angeblich mangelhaften Qualität der erbrachten Leistung ein fürchterlicher Hirnfick entstehen kann und man von eventuellen Zeugen und dem Richter abhängig ist.

Ich weise nochmals daraufhin: Es ist komplett dusselig ohne Gastspielvertrag aufzutreten. Auf ein Wort ist heute kaum mehr Verlass und da muss man sich vor schützen.
In einem Vertrag sollte auch klar geregelt sein, unter welchen Bedingungen die Gage überhaupt gemindert werden kann.

Üblicherweise sollte dies nur möglich sein, wenn von Seiten des Künstlers grob fahrlässig gegen einen Punkt des Vertrages verstoßen wird. Technisches Versagen als Minderungsgrund muss auch ausgeschlossen werden. Ebenso ist es nötig Minderungen auszuschließen, die durch einen Mangel in der Leistung selbst begründet sind. Das ist so durchaus üblich. Wehrt sich ein Veranstalter dagegen, ist es ratsam von einem Gastspiel dort abzusehen. Wahrscheinlich hat er Zweifel, die wer weiß womit begründet sind. Das stresst nur! Übrigens: Rückwärts sticht! Es müssen auch Ausfallgagen und Konventionalstrafen sowohl für Künstler- als auch Veranstalterseite geregelt werden. Nicht nur auf unserer Seite wird Scheiße gebaut, wie das Beispiel hier deutlich zeigt!

Der Veranstalter sollte dem Künstler zutrauen, dass er die Leistung zu seiner Zufriedenheit erbringt, da dies auch im Interesse des Künstlers liegt. Vorab kann sich ein Veranstalter i.d.R. über die Leistungen des Künstlers informieren.

Die Geschichte hier ist im Detail noch etwas anders gelagert, da muss ich jetzt aber nicht drauf eingehen. Aber nichtsdestotrotz hilft die Erkenntnis aus dieser Geschichte auch anderen. Wir machen das hier nicht, damit wir unsere Gage später einklagen müssen und kein Künstler kann sich das finanziell erlauben. Schlechte Leistung erbringt auch keiner freiwillig, der ein bisschen Ehre im Leib hat!

On man dann vor Ort auf Erfüllung beharrt, oder sich entgegenkommt und mal Fünfe gerade sein lässt, liegt im persönlichen Ermessen, aber so´n paar Dinge müssen zum Schutz einfach grundlegend geregelt sein.
Hier hat der Kollege am Ende nix, nur weil er einem Wort vertraut hat!
 
Marcello":3ru86e2i schrieb:
Schnabelrock":3ru86e2i schrieb:
...Schlechte Leistung erbringt auch keiner freiwillig, der ein bisschen Ehre im Leib hat!

Ähemm, das wird durch jede Castingshow widerlegt.

Nimm mir das nicht übel, aber du glaubst immer noch an das Gute im Menschen. Mach ich auch sehr oft, zB letztes WE und es war toll!

Manchmal ist es halt nicht so, und das gilt halt für beide Seiten. Also das mit der schlechten Leistung... ;-)

Jetzt oute doch endlich mal "Partner"... ;-)
 
Monkeyinme":64cxml29 schrieb:
Ähemm, das wird durch jede Castingshow widerlegt.

Ach, die haben doch ihre ganz eigenen Knebelverträge! ich glaube daran, dass die ganze Musikbranche im Umbruch ist und die Zukunft denen gehört, die auch wirklich was auf´m Kasten haben.
Alle die was anderes behaupten, haben einfach keine Ahnung! Nenn mich naiv, aber wir werden sehen! Castingshows sind das, was sie sind! Bauer sucht Frau für Künstler. Das ist Fernsehen und das hat nunmal wenig mit der Realität zu tun. Ich sprach auch von Ehre. Da ist ein Castingshow ganz weit weg von.
Glaube mir, ich habe es mit eigenen Augen erlebt und ebenso auch die zugehörigen Verträge kurz in Augenschein genommen!

Jetzt oute doch endlich mal "Partner"... ;-)

Ach, den "Partner" wirste eh nicht kennen. Der "Veranstalter" ist jedoch einigermaßen prominent und das Verhalten erfüllt so ziemlich jede Klischee-Vorstellung! ^^
 
Naja, der Punkt ist halt, von 20 Leuten
fanden es sieben richtig geil, aber drei davon finden auch die erste Runde von DSDS geil.
Drei haben nix gehört, weil sie zu besoffen waren und auf dem Klo Sex hatten,
zwei weitere finden, das war eine total miserable Mucke, nicht mit ihrer Band zu vergleichen.
Dann vier, die es ganz okay fanden, aber zwei davon den Gesang zu leise und der Rest fand es auch okay, aber den Gesang zu laut oder die Musik insgesamt zu laut oder stellenweise auch zu leise. Davon fanden zwei alles gut gespielt, aber Songs wie "I Just Called ..." oder "You really got me" seien einfach die Seuche.

Da kann der Richter sich am Ende aussuchen, ob er es gut fand, ein bisschen bescheiden (5% Minderung), ein bisschen mehr bescheiden (10%) Minderung oder doch reichlich misslungen (50%). Der einzige, der nicht dabei war, muss dann sagen, wie es war, das verdeutlicht das Problem ziemlich, denke ich.
 
Monkeyinme":15c0wv50 schrieb:
Schnabelrock":15c0wv50 schrieb:
.. Aber paar Grundsätze zur Klarheit.

...

Danke Schnabel!
Eine Frage noch zu 1): Wenn die anderen nix sagen, müßen die persönlich von der Gegenseite gefragt werden, oder reicht ein gewisser Zeitfaktor nachdem der erste Musiker gefragt wurde?
Ciao
Monkey

Zeitfaktor reicht.
 
Schnabelrock":u8ryl93w schrieb:
Naja, der Punkt ist halt, von 20 Leuten
fanden es sieben richtig geil, aber drei davon finden auch die erste Runde von DSDS geil.
Drei haben nix gehört, weil sie zu besoffen waren und auf dem Klo Sex hatten,
zwei weitere finden, das war eine total miserable Mucke, nicht mit ihrer Band zu vergleichen.
Dann vier, die es ganz okay fanden, aber zwei davon den Gesang zu leise und der Rest fand es auch okay, aber den Gesang zu laut oder die Musik insgesamt zu laut oder stellenweise auch zu leise.

Da kann der Richter sich am Ende aussuchen, ob er es gut fand, ein bisschen bescheiden (5% Minderung), ein bisschen mehr bescheiden (10%) Minderung oder doch reichlich misslungen (50%). Der einzige, der nicht dabei war, muss dann sagen, wie es war, das verdeutlicht das Problem ziemlich, denke ich.

Ja, deine Intention war eigentlich klar. Das scheiß "aber" hätte ich mir sparen können! ;-)
 
Schnabelrock":2hz5emhr schrieb:
Monkeyinme":2hz5emhr schrieb:
Schnabelrock":2hz5emhr schrieb:
.. Aber paar Grundsätze zur Klarheit.

...

Danke Schnabel!
Eine Frage noch zu 1): Wenn die anderen nix sagen, müßen die persönlich von der Gegenseite gefragt werden, oder reicht ein gewisser Zeitfaktor nachdem der erste Musiker gefragt wurde?
Ciao
Monkey

Zeitfaktor reicht.


:shock: Mist, die Welt ist schlecht...
 
Marcello":2gzr4zym schrieb:
Monkeyinme":2gzr4zym schrieb:
Ähemm, das wird durch jede Castingshow widerlegt.

Ach, die haben doch ihre ganz eigenen Knebelverträge! ich glaube daran, dass die ganze Musikbranche im Umbruch ist und die Zukunft denen gehört, die auch wirklich was auf´m Kasten haben.
Alle die was anderes behaupten, haben einfach keine Ahnung! Nenn mich naiv, aber wir werden sehen! Castingshows sind das, was sie sind! Bauer sucht Frau für Künstler. Das ist Fernsehen und das hat nunmal wenig mit der Realität zu tun. Ich sprach auch von Ehre. Da ist ein Castingshow ganz weit weg von.
Glaube mir, ich habe es mit eigenen Augen erlebt und ebenso auch die zugehörigen Verträge kurz in Augenschein genommen!

Jetzt oute doch endlich mal "Partner"... ;-)

Ach, den "Partner" wirste eh nicht kennen. Der "Veranstalter" ist jedoch einigermaßen prominent und das Verhalten erfüllt so ziemlich jede Klischee-Vorstellung! ^^

Moin,
OK, die Nennung von Personen war eher ein Scherz, das will ich nicht.

Aber du hast nach Ehre und Auftritt gefragt, und dank solcher Auswüchse wie Castingshows kommen ja sogar Warzen mit Haaren zu einem Auftritt, Voraussetzung sie können und wollen den Knebelvertrag unterschreiben. Ehre ist da nicht gefragt. Deswegen meine Antwort, und deswegen sollten wird diesen Diskussionsfaden auch wieder beenden.

Kuschelkurs halt... ;-)

Ciao
Monkeysidu
 
Hallo,

ich habe sowas auch mal erlebt. Mündliche Absprachen, an die sich der Veranstalter schon während des Aufbaus nicht mehr erinnern konnte.
Falsch: der Wirt ! Wir waren nämlich Veranstalter und haben auch die Gema abgedrückt. Der Wirt sollte den Saal stellen und freie Verpflegung. Das Essen war mies und an die freien getränke konnte er sich nicht mehr erinnern....

Fazit: nie mehr ohne Vertrag !

Gruß Uli
 
Hake es als Erfahrung ab. Und wie schon mehrfach irgendwo erwähnt: Niemals ohne Vertrag. Notfalls mach ne Art "Sub-Vertrag" mit demjenigen der die verhandlungen mit dem Veranstalter führt oder so.Wie auch immer so eine Bandsituation sich darstellt.
Meine ganz persönliche, subjektive Erfahrung ist, das es immer mehr "Möchtegern-Veranstalter" gibt, die zu bestimmten Anlässen mal nen schnellen Euro machen wollen, noch nie was gehört haben von Abgaben an KSK, Gema, von Versicherungen etc. Die sich immer auf den im Internet oder der Gesellschaft wabernden "Scheisshausparolen" ausruhen ohne wirklich was zu wissen. Im Regelfall fällt diesen Leuten erst nach ner Gerichtsverhandlung die Kinnlade herunter.Wenn es denn dazu kommt, was eher selten ist, weil viel zu geringer Streitwert.

Castingshows? Das Fernsehen ist irgendwie nen Spiegelbild unsere Geselllschaft. oder mit anderen Worten: Jeder bekommt was er verdient. Gerade mitbekommen, das die Braut , die sich bei Bohlen/DSDS die Titten blank gemacht hat aus Wolfsburg kommt. :shock: Gott....Fremdschämen ist angesagt. Ich versinke in Schmach. :oops:
 
Luc":2xr0bmz0 schrieb:
....Fremdschämen ist angesagt.

macht nix. Aus meiner Stadt hat sich mal ne Familie bei Frauentausch zum Brot gemacht. Aber aufs allerfeinste, äh ...übelste.

Wieso Fremdschämen? Du bist Du und ich bin ich. Schämen tu ich mich höchstens für Dinge, die ich verbockt habe.
 
Hallo!

Zu schriftlichen Verträgen habe ich ja überhaupt keine Lust und nehme dabei das Risiko in Kauf, um meine Gage, Essen und Getränke geprellt zu werden - was mir bislang noch nicht passiert ist. Jetzt werde ich doch langsam stutzig.

Ein Szenario: Wir bauen auf. Die Bühne ist halb so groß wie zugesichert, einen eigenen Raum für Garderobe etc. gibt es nicht. An die Vereinbarung, dass es etwas zu essen gibt, erinnert sich der Veranstalter nicht und der Wirt macht "Striche auf den Deckel". Beim Soundcheck bemängelt der Veranstalter die Lautstärke und überreicht eine Setlist, die er gespielt haben will.

Der späteste Zeitpunkt, um "fuck you" zu sagen, seinen Kram zu packen und zu verschwinden.

Ich habe kein Problem damit, dass dann abzuhaken und auf den Fahrtkosten sitzen zu bleiben - ich will aber nicht darüber hinaus draufzahlen.

Frage: Ließen sich Schadensersatzkosten seitens des Veranstalters konstruieren und sollte ich aus diesem Grund bereits einen schriftlichen Vertrag schließen?

Gruß

e.
 

Beliebte Themen

Zurück
Oben Unten