Gitarren/Equipmentverkauf und Steuern...

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Anonymous

Guest
Hi,
habe mal eine Frage, und dachte vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Wenn ich eine Gitarre/Effektgerät verkaufe welches ic schon lange besitze, und selbst nie von der Steuer abgesetzt habe, muss dann das Geld was ich beim Verkauf dessen einnehme als Einkommen angeben?
Und wie ist es wenn ich selber bei ebay oder wo anders Gebrauchtes equipment kaufe, kann ich das als Betriebsausgaben abschreiben?
Habe hier gerade eine Duskussion mit einem Freund laufen... freue mich ĂĽber andere Meinungen! :)
 
Hallo utraknilch!

Wenn "DU" - also persönlich, als sog. Endverbraucher - ein Gerät besitzt, egal wie lange, dann ist das meines Wissens nicht "angebungspflichtig".
Ich denke, das ist grundsätzlich so, ohne jetzt alle Facetten der Steuergesetzgebung im Detail zu kennen. (Mag sein, dass das anders ist, wenn Du am 25.09., um 6h31, aber auch nur dann, wenn es da genau 10°C ist und Du zeitgleich beide Dicken Zehen kurz nach oben bewegst, dabei gleichzeitig den Knopf einer Kaffeemaschine drückst und gleichzeitig rufst: "Man, watt habbich schlecht geschlafen", während ..." ich hör auf okay ?!)

Wenn Dein Gerät aber "zum Betrieb" gehört, dann hast Du es ja "in den Büchern". Und dann hat es dort immer einen Wert; bzw. wird mit selbigem "gebucht".
Dann musst Du natürlich den Verkauf buchhalterisch handhaben; inkl. "außerordentlicher Ertrag/Verlust, Märchensteuer" und was sonst noch zu beachten ist.

Problematisch sind bspw. ebay Verkäufe (und Käufe wohl auch) immer dann, wenn Dein Tun und Handeln - weil Du ein "Händler/Selbstständiger" bist - nachweislich gewerbsmäßig ist, oder Deine Aktionen bei ebay ein (Aus)Maß annehmen, bei dem man von einem mitlerweile gewerbsmäßigen Handel ausgehen muss.

Watt immer schwer iss, iss schwatt kaufen und ĂĽber die BĂĽcher hinterher verkaufen ;-) - und ich fĂĽge hinzu: da ist gut so! -- :motz: wo kommer denn ansonsten hin :motz:

PS: Buchhaltung inne Schule iss schon lange her. Deshalb: ALLE ANGABEN OHNE GEWĂ„HR !
 
Zu
1. Wenn du es nur privat nutzt(also es nirgends in den BĂĽchern auftaucht kannst du es ohne verkaufen)

2. Wenn du die gekauften Sachen auch in den BĂĽchern auffĂĽhrst und eine Rechnung hast ja.
 
Hallo!

Vor allem anderen musst du dir eine Frage beantworten: Verdienst du mit Musik Geld?

Alle Einkünfte erstmal zusammenrechnen: Gagen, CD-Verkäufe (z.B. von selbstgebrannten Demos), Merchandising (wenn man sowas hat).

Dann alle Ausgaben zusammenrechnen: Proberaummiete, Fahrtkosten zu Proben und Gigs, Verbrauchsmaterial wie Plektren, Saiten, Batterien, Gaffa, CD-Rohlinge etc.

Strich drunter - bleibt so wirklich was ĂĽber? Falls hier ein klares JA kommt, solltest du dich mit weiteren Fragen auseinander setzen. Falls NEIN, ist Musik fĂĽr dich ein Hobby und somit steuerlich nicht relevant.

Ähnliches gilt für intensive ebay-Geschäfte, bei denen man Gefahr läuft, in die "Gewerblichkeit" zu fallen.

Es ist clever, diese Rechnung jährlich zu machen, Belege und diesen Zettel aufzubewahren, falls das Finanzamt doch mal fragen sollte.

GruĂź

erniecaster
 
hey,
tausend dank schonmal fĂĽr eure Antworten!
Die bestätigen eigentlich meine bisherige Auffassung.
Ich werde mal den genauen Fall schildern...
Ich habe von einem guten Freund eine Gitarre gekauft für 650€. Da ich mit Musik mein Geld verdiene, möchte ich diese natürlich gerne steuerlich geltend machen. Mein Kumpel(ebenfalls Musiker vom Beruf) möchte allerdings ungern eine Rechnung aushändigen, da er der Meinung ist er müsse die 650€ als Einnahmen angeben. Wenn nun aber diese Gitarre von ihm nirgendwo in seiner Buchhaltung vorher aufgetaucht ist, ist es für Ihn doch ein reiner Privatverkauf, oder? Und er könnte mir ohne Bendenken einen Beleg für den Kauf geben?
 
http://www.helpster.de/rechnung-als-privatperson-stellen-das-sollten-sie-beachten_63707

leider nein, da dann trotzdem die UST fällig wird.
 
ultraknilch schrieb:
hey,
tausend dank schonmal fĂĽr eure Antworten!
Die bestätigen eigentlich meine bisherige Auffassung.
Ich werde mal den genauen Fall schildern...
Ich habe von einem guten Freund eine Gitarre gekauft für 650€. Da ich mit Musik mein Geld verdiene, möchte ich diese natürlich gerne steuerlich geltend machen. Mein Kumpel(ebenfalls Musiker vom Beruf) möchte allerdings ungern eine Rechnung aushändigen, da er der Meinung ist er müsse die 650€ als Einnahmen angeben. Wenn nun aber diese Gitarre von ihm nirgendwo in seiner Buchhaltung vorher aufgetaucht ist, ist es für Ihn doch ein reiner Privatverkauf, oder? Und er könnte mir ohne Bendenken einen Beleg für den Kauf geben?


Ist der gute Freund Privatmann oder Musiker?
Falles er Musiker ist: Hat er eine Ust Pflicht oder Befreiung?

Als reiner Privatmann kann er einen Beleg schreiben. Ust is uninteressant.
Als Musiker MUSS er einen Beleg schreiben falls er das Ding in seiner Buchhaltung hat. Und falls er die Ust als Vorsteuer damals beim Kauf als Vorsteuer absetzen konnte muss er jetzt wieder eine Rechnung mit Ust schreiben. Falls keine Vorsteuer drinnen war muss er jetzt auch keine AbfĂĽhren. Allerdings ist der Betrag zwischen Buchhaltungswert und Verkaufspreis dann ein ausserordentlicher Gewinn der eventuell zu versteuern wird.

Lg
Auge

EDIT: Der Privatmann schreibt keine Rechnung sondern einen Kaufbeleg!
 
Ich habe Ă„hnliches vor ner Weile mal mit meinem Steuerberater durchgekaspert, da ich auch gerne Instrumente gebraucht erwerbe.

Er meinte: Als Privatperson (nicht selbständig ... angestellt z.B.) kann man durchaus Rechnungen ohne mwst.ausweis stellen. Da gäbe es Freibeträge bis zu denen das steuerlich auch nicht relevant sei.
Bei einer Selbständigen Person (einzelunternehmer, freiberufler etc.) sei das nicht mehr gegeben.

Eine Quittung oder ein Beleg helfen nur bei kleinen Anschaffungen. Ab 150€ netto glaube ich, fordert das FA eine formal ordentliche Rechnung.

Da die Gitarre mit 650€ kein "geringweriges Wirtschaftsgut" mehr ist, kann sie nicht auf einen Schlag abgeschrieben werden sondern nach AfA über mehrere Jahre. Bei einer Gitarre sind das min. 5, glaube ich.

Eine andere Möglichkeit wäre es ggf. Privatbesitz in die Unternehmung zu überführen, also die Gitarre rechnungslos zu kaufen und von Privatbesitz in "Firmenbesitz" zu verwandeln. Ob und wie das Funktioniert, solltest Du mit Deinem Steuerberater mal klären. :)
 
danke fĂĽr die antworten!
@gurkenpflĂĽcker: dass ich die gitarre ĂĽber mehrere jahre ĂĽber afa oder sammelpool abschreiben muss ist mir klar, und das habe ich ja auch vor, was mir aber immer noch nicht ganz klar ist, ist ob mein freund irgendwelche nachteile dadurch hat. Er besitzt die gitarre schon seit zeiten als er noch student war, dh. sie taucht nie bisher irgendwo auf und ist somit doch sein privat eigentum. Wenn er diese nun an mich verkauft, mĂĽsste er den betrag doch micht als einnahme angeben, oder habe ich bereits die antwort darauf erhalten und bin nur gerade zu doof? ;)

Verstehe zumindest den Post von Auge so, dass er die Gitarre nicht angeben muss, da Sie auch bisher nie in den Büchern aufgetaucht oder Steuerlich abgeschrieben wurde... also müsste er den Betrag doch auch nirgends angeben, könnte mir aber trotzdem einen Beleg schreiben oder nicht?
 
Nun, zum Abschreiben brauchst Du eine Rechnung (formal korrekt, mit Adressen, Rechnugsnummer, Steuernummer etc.)
Da er als Privatperson sicherlich nur eine Steuernummer fĂĽr alles hat (so wie ich z.B. auch) wird die Rechnung dieser zugeordnet, so wie seine MusikereinkĂĽnfte und Ausgaben auch ... demnach muss er den Betrag auch entsprechend versteuern.

NatĂĽrlich kann er Dir eine Quittung ausstellen, ob Du damit was abschreiben kannst ist aber fraglich. Du kannst es probieren, kann aber sein, dass das FA das nicht anerkennt.

Ein "Beleg" kann alles sein. Da gibt es mWn keine fixe Form fĂĽr. Sowohl Rechnung als auch Quittung sind beides Belege :)

ultraknilch schrieb:
Verstehe zumindest den Post von Auge so, dass er die Gitarre nicht angeben muss, da Sie auch bisher nie in den Büchern aufgetaucht oder Steuerlich abgeschrieben wurde... also müsste er den Betrag doch auch nirgends angeben, könnte mir aber trotzdem einen Beleg schreiben oder nicht?


Obacht ... Auge ist Ă–si ;-) Da laufen die Uhren ggf. etwas anders.
 
Ich wusste es. Das geht straight ins Einkommens- und Umsatzsteuerrecht. Unter lauter Laien, mich eingeschlossen. Das könnte gut werden, aber auch ein bisschen wirr und umfangreich, oder kurz, richtig, falsch, oder halbrichtig ...

Mal gucken :banana:
 
Ich habe dieses Semester Steuerrecht gehabt ;-) was Gurki schreibt ist richtig.

Quittung ist kein Problem. Rechnung schon.
 
Ich habe 2011 eine Quittung ĂĽber eine privat gekaufte Gitarre ohne USt. abgegeben und diese wurde anerkannt.
Inwiefern da mein Steuerberater eingewirkt hat, weiĂź ich leider auch nicht.
 
Und zum Thema ebay. Unser Sänger reicht alle Jahre ebay-Ausdrucke mit Kontoauszugskopien mit der GbR-Steuererklärung ein. Und wir hatten noch nie Beanstandungen.
 

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