ferdi":3alcfmtc schrieb:
Wer geht *wirklich* vorsichtig mit sowas um?
Hi ferdi,
vor 2 Jahren habe ich ein Mesa-Topteil mit einer Mesa 2x12 verkaufen wollen.
Ein Freund hatte kurz zuvor seinen Engl verkauft und dem Käufer auf dem Versandweg zukommen lassen. Auf das sicher verpackte Amp-Paket hat er bombenfest ein Floorboard befestigt.
Er glaubte jedenfalls, er habe sicher verpackt und bombenfest befestigt.
Der Amp kam an. Das Paket war beschädigt, im Amp waren zwei Röhren ausgerissen. Das Floorboard fehlte gänzlich. Nach einigen Tagen des Suchens traf dann auch das Floorboard beim Käufer ein - unbeschädigt.
Und es kam, was kommen musste, der Verkäufer war enttäuscht und verlangte Entschädigung, die (namhafte) Transportfirma wußte von nichts und verwies auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die natürlich niemand liest), der Verkäufer war sich keiner Schuld bewusst.
Was war passiert?
So gut wie alle Transportfirmen befördern ihre Waren beim Sortieren innerhalb der Halle und beim Umladen von Halle in / vom LKW in die Halle auf Transportbändern.
Da reicht ein Band aber nicht aus. Es sind mehrere Bänder hintereinander geschaltet. Die Pakete müssen von dem einen Band auf das andere verschoben werden. Das wird nicht per Hand erledigt. Vielmehr fallen die Pakete auf das andere Band - und zwar über eine Falltiefe von bis zu 1 Meter. Und in der Art war mit dem Amp meines Freundes dann auch passiert.
Im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass die Ware so gut verpackt sein muss, dass sie diesen 1-Meter-Sturz schadlos übersteht; denn sonst zahlt die evtl. abgeschlossene Versicherung keinen Pfennig.
Ich sehe mich nicht in der Lage, einen Amp so gut verpacken, dass er 1 Meter Fallhöhe mit Gewissheit übersteht. Es mag ein schweres Paket auch auf den Amp stürzen. Ich mag gar nicht darüber nachdenken, was noch alles passieren kann, z.B. der Amp schaukelt sich auf dem Band auf und fällt direkt auf den Boden...
Im Schadensfall liegt die Beweislast beim Kläger.
Das ist spannend; denn er muss beweisen, dass der Amp sicher verpackt war und / oder die Transportfirma entgegen ihren eigenen Beteuerungen doch nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gehandelt hat.
Wer ist denn der Kläger?
Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, geht bereits lt. BGB - was auch niemand genau kennt - das Gefahrenrisiko auf den Käufer über, nachdem der Verkäufer das Paket in den Gewahrsam der Transportfirma übergeben hat.
Faire Verkäufer können den Käufer (am besten schriftlich in einem Kaufvertrag) darauf hinweisen, dass er das Versandrisiko trägt. Man muss das aber nicht, weil das BGB das sowie so regelt.
Also ist der Käufer der Kläger.
Gegen wen muss der Käufer klagen?
Voraussichtlich gegen die Transportversicherung. Aber möglicherweise auch gegen den Verkäufer, weil der den Amp nicht den Allgemeinen Vertragsbedingungen entsprechend verpackt hat. Für wen das eine oder andere am Ende nun gut ausgeht, steht in den Sternen.
Wie auch immer, Enttäuschung und Ärger sind nicht auszuschließen. Und einer von beiden bleibt im Schadensfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auf zusätzlichen Kosten sitzen. Das ist doch alles äußerst unerfreulich.
Was kann man also tun?
1. Wenn der Versand unumgänglich ist, sollte man das Transportrisiko vorher schriftlich fixieren. Dann weiß ein jeder, worauf er sich einlässt.
2. Der Verkäufer sollte dazu möglichst genau mitteilen, welche Verpackungsform er darstellen kann.
3. Die Verpackung sollte fotografisch festgehalten werden, und zwar Schritt für Schritt. Das kann ein wichtiges Beweismaterial werden.
4. Und dann hilft nur noch beten.