wie lasse ich einen Song urheberechtlich SchĂĽtzen?

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Anonymous

Guest
Hallo Ihr,
Mich würde interessieren wie man eigentlich einen Song urheberchtlich schützen lässt, ich hab nämlich keine Ahnung!
Vielen Dank
Rock-wheel
 
rock-wheel":12za1ot8 schrieb:
Hallo Ihr,
Mich würde interessieren wie man eigentlich einen Song urheberchtlich schützen lässt, ich hab nämlich keine Ahnung!
Vielen Dank
Rock-wheel

Hi Rock-wheel,

den folgenden Artikel hab ich aus dem Net. Leider ist die Seite nicht mehr aktiv. Deshalb der volle Wortlaut.

Ein alter Trick: erstelle eine Aufnahme des Songs. Schicke diese Aufnahme per Einschreibe/RĂĽckschein an Dich selber. Ă–ffne um Gottes willen den Umschlag NICHT. Der Inhalt und der Poststempel sind dann als Beweismaterial anzusehen, das Du den Song vor dem xx.xx.xx komponiert hast.

Was ist ein Urheberrecht oder ein “Copyright” ?
Urheberrecht oder Copyright bedeutet das ausschliessliche Recht, ein literarisches, musisches, künstlerisches uvam Original “kopieren” (=copyright) zu dürfen. Voraussetzung ist i.d.R. eine persönliche geistige Schöpfung. Geschützt werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dies umfasst Ton- und Bildaufnahmen, Darbietungen eines Künstlers und bspw. Software. Hinsichtlich letzterem existieren allerdings Sonderregelungen innerhalb des Urhebergesetzes. Der Inhalt einer Domain kann ebenfalls Urheberrechtsschutz haben, wobei dieser nicht auf die html-”Software” zurückzuführen ist, sondern auf die äussere Darstellung einer Seite.
“Copyright” als Charakterisierung ist allerdings unvollständig: Der Schutz umfasst keineswegs nur die Frage der Rechtmässigkeit einer Kopie, geschützt wird auch die öffentliche Wiedergabe, Verbreitung, Übersetzung, Änderung, Aufnahme uvam - und zwar sowohl hinsichtlich des Gesamtwerkes als auch wesentlicher Teile. Des weiteren stammt “Copyright” aus dem anglo-amerikanischen Raum. Das dortige “Copyright” ist nicht in allen Einzelheiten mit dem deutschen Urheberrecht vergleichbar (insbesondere ist das sog. - in Deutschland existierende -Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragbar, Arbeitnehmer werden anders beurteilt ua.).

Was kann durch ein Urheberrecht geschĂĽtzt sein ?
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen auf zahlreichen Gebieten, wie literarische, dramaturgische, musikalische, künstlerische, architektonische, filmische u.v.a. Werkformen. Umfasst sind insbesondere auch Darstellungen wissenschaftlicher Art, also Skizzen, Pläne, Karten, Zeichnungen. Eine persönliche geistige Schöpfung erfordert eine sog. Schöpfungshöhe (wohingegen im angloamerikanischen Raum - lediglich - “skill and labour” erwartet wird). Diese Frage des Vorliegens einer Schöpfungshöhe kann nicht schematisch bestimmt werden, sondern wird in Grenzfällen auch von den Gerichten häufig unterschiedlich beurteilt.
Dem Urheberrecht zugänglich ist auch Software. So genannte Leistungsschutzrechte (nicht wettbewerbsrechtliche) sind ebenfalls im Urhebergesetz geregelt und umfassen z.B. Datenbanken.

Welche Gegenstände können nicht geschützt werden ?
Ideen als solche sind nicht - auch nicht urheberrechtlich - geschützt. Insoweit verbleibt der Grundsatz “die Gedanken sind frei” in jeder Hinsicht. Erst eine konkrete Ausdrucksform der Idee kann Urheberrechtsschutz erlangen: Der Autor eines Buches über die Geschichte Deutschlands mag Urheberrechtsschutz hinsichtlich dieses Buches haben. Er kann deswegen jedoch nicht die “Idee” eines Werkes über die Geschichte Deutschlands untersagen. Wer bspw. eine bestimmte Idee eines Internet-Unternehmens im Wege einer persönlichen geistigen Schöpfung realisiert, geniest Urheberrechtsschutz für die so entstandene Homepage - die Idee als solche kann gleichwohl aufgegriffen werden.
Der Urheberrechtsschutz umfasst i.d.R. nicht Titel (möglw. markenrechtl. Werktitelschutz), Namen, Slogans (streitig) und ähnlich kurze Bezeichnungen. Erfasst werden (mangels Schöpfungshöhe) ebenfalls nicht Massen-Artikel durchschnittlichen “Schaffens”.

Wie lange hält ein Urheberrechtschutz an ?
Das Urheberrecht wirkt in der Regel zunächst einmal während der Lebenszeit des Urhebers und darüber hinaus 70 Jahre nach dessen Tod. Bei Miturhebern ist der Längstlebende.entscheidend.

Wie entsteht ein Urheberrecht ?
In Deutschland entsteht - wie heute in vielen Staaten - der Urheberrechtsschutz automatisch, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfĂĽllt sind. Irgendeine Eintragung oder irgendwelche amtlichen GebĂĽhren fallen nicht an (zu Beweiszwecken ist eine Hinterlegung des Werkes i.d.R. empfehlenswert).

Sind Urheberrechte ĂĽbertragbar ?
Grundsätzlich sind Verwertungsrechte übertragbar. “Das Urheberrecht” kann jedoch nicht verkauft werden, da das sog. Urheberpersönlichkeitsrecht stets beim Urheber verbleibt.
Das Urhebergesetz geht bei der Ăśbertragung von Verwertungsrechten zugunsten des Urhebers davon aus, dass dieser im Zweifel nur das zur VertragserfĂĽllung notwendige ĂĽbertragen will (ZweckĂĽbertragungstheorie).
Eine zentrale Rolle im Rahmen der Einräumung von Verwertungsrechten bilden sog. Lizenzen. Dahinter verbirgt sich eine Vielfalt rechtlicher, tatsächlicher und finanzieller Regelungen.

Der Urheber ist Eigentümer seiner “Worte”, nicht “seiner” Bücher.
Urheberschaft ist nicht mit Eigentum gleichzusetzen. Der Autor eines Buches hat hieran ein - immaterielles (intellectual) - Recht. Auch unrechtmässige Kopien “gehören” nicht dem Urheber - gleichwohl kann er deren Vernichtung erzwingen.

Welche Bedeutung hat der Copyrighthinweis ?
Dieser Hinweis empfiehlt sich auf jedem dafĂĽr geeigneten urheberrechtlichen Werk, da er zu einer so genannten Beweislastumkehr fĂĽhrt: Nicht der Urheber des so gekennzeichneten Werkes muss beweisen, dass er der Urheber ist, sondern Dritte.
 
duffes":2v6e1p76 schrieb:
Hi Rock-wheel,

den folgenden Artikel hab ich aus dem Net. Leider ist die Seite nicht mehr aktiv. Deshalb der volle Wortlaut.

Ein alter Trick: erstelle eine Aufnahme des Songs. Schicke diese Aufnahme per Einschreibe/RĂĽckschein an Dich selber. Ă–ffne um Gottes willen den Umschlag NICHT. Der Inhalt und der Poststempel sind dann als Beweismaterial anzusehen, das Du den Song vor dem xx.xx.xx komponiert hast.

Hallo,
eine andere Möglichkeit wäre auch noch, eine Aufnahme/Partitur/Lyrics (also das zu urheberrechtlich zu schützende Gut) in einen Umschlag zu stecken und diesen von einem Notar versiegeln zu lassen. Allerdings fallen dabei dann wahrscheinlich höhere Gebühren an als bei der Einschreibenlösung von duffes.
 

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