Mustervetrag ?

muelrich

Power-User
24 Aug 2006
2.697
1
Hallo,

wir kommen ja inzwischen gelegentlich aus dem Proberaum mal raus und auf die BĂĽhne.

Nun möchte uns ein Veranstalter buchen und wir sollen einen Vertrag vorlegen.

Gibt es da Muster?
Was für Verträge benutzt ihr?
Könnt ihr mir sowas zumailen?

Und wie handhabt ihr eure "Einnahmen" steuertechnisch?
Die Band als GbR?

Ich merke gerade, dass ich diesbezĂĽglich vollkommen ohne Peilung bin.....
 
Hallo Uli,

wir machen das recht einfach.

Mündliche Verträge sind rechtswirksam. Die lauten bei uns ganz einfach. Wir spielen von ... bis .... mit oder ohne der eigenen Anlage. Wir bekommen Essen oder nicht und freie Getränke. Zu guter Letzt gibt es eine vereinbarte Gage und/oder den berühmten Hut.

Selbstverständlich würden wir versteuern, wenn wir denn steuerpflichtige Überschüsse (!) hätten. Es ist für uns aber ein Hobby, dessen Einnahmen von Kosten wie Sprit (auch Fahrten zum Proberaum und Probenraummiete) und Anschaffungen vollständig aufgezehrt wird. Es bleibt ein Hobby, das nicht auf den nachhaltigen Einkommenserwerb zielt. Also geht das das Finanzamt überhaupt nichts an.

Sobald die Einnahmen die Ausgaben ĂĽbersteigen, muss man sich damit anders auseinander setzen. Bis auf weiteres reicht ein StĂĽck Papier, auf dem wir die Einnahmen und die Entfernungen (Autokosten!) notieren und ein Schuhkarton, in dem die Rechnungen fĂĽr Krempel aufbewahrt werden. Wenn ich am Ende des Jahres mal rechne, stelle ich immer wieder fest, dass wir draufgezahlt haben.

GruĂź

erniecaster
 
muelrich":2frfp1il schrieb:
Hallo,

wir kommen ja inzwischen gelegentlich aus dem Proberaum mal raus und auf die BĂĽhne.

Nun möchte uns ein Veranstalter buchen und wir sollen einen Vertrag vorlegen.

Gibt es da Muster?
Was für Verträge benutzt ihr?
Könnt ihr mir sowas zumailen?

Hi Uli,
gugga ma hier: http://www.xglobe.com/index.php/muster- ... rtrag.html

Einfach mal nach Gastspielvertrag googeln ;-)

Ich kann dir allerdings auch gerne was passendes zumailen - weil GEMA GebĂĽhren Ăśbernahme durch den Veranstalter ist auch wichtig!
Viele Veranstalter, wie z.B. Kulturämter verlangen auch eine Rechnung mit Steuernummer.
 
erniecaster":6ayhxb9g schrieb:
Es bleibt ein Hobby, das nicht auf den nachhaltigen Einkommenserwerb zielt. Also geht das das Finanzamt ĂĽberhaupt nichts an.
Mit der Aussage wäre ich aber sehr vorsichtig. Das ist nämlich absolut nicht korrekt. Wir haben uns da im Zuge unserer GbR Gründung und dem erstellen unseres Vertrages ausführlich beraten lassen. Sowohl vom Finanzamt als auch vom Steuerberater und vom Rechtsanwalt.

Das Finanzamt geht es generell immer was an wenn Geld "umgesetzt" wird. Vollkommen unabhängig davon ob ihr drauf zahlt oder nicht. Der Gewinn oder halt auch Verlust muss anteilig bei jedem auf der Steuererklärung zu finden sein. Gebt ihr es nicht an macht ihr euch strafbar! Zu beurteilen ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht liegt im Ermessen des Finanzamtes, das ist keine Entscheidung die man selber treffen kann!
 
Hallo Raptor,

teilweise bin ich deiner Meinung, teilweise meine ich, dass du Unrecht hast.

Wir reden über ein Hobby. Wer Eisenbahnen als Hobby hat und eine Lok verkauft, müsste nach deiner Auffassung den Erlös in seiner Steuererklärung angeben. Das ist nicht der Fall.

Aber bleiben wir doch ganz pragmatisch: Steuern werden auf Gewinn erhoben. Jetzt macht erstmal Gewinn mit Musik, dann könnt ihr darüber nachdenken, das in der Steuererklärung anzugeben.

Also rechnet mal Probenraummiete, Fahrtkosten zum Probenraum, Fahrtkosten zum Gig, Kosten aller VerschleiĂźteile wie Saiten und Plektren, Anschaffungen. Rechnet doch erstmal zusammen, was ihr alles so im Laufe der Zeit ausgebt. Und dann rechnet mal die Gagen dagegen, legt euch aber bitte vorher TaschentĂĽcher zurecht. Musik ist bei den meisten von uns ein Hobby, das Geld kostet - keins bringt.

Wenn allerdings mehr als 500 Euro Gagen im Jahr zusammen kommen, sollte man die von mir dargestellte Rechnung dokumentieren und mit den Belegen in einem Schuhkarton verwahren, falls doch mal jemand fragen sollte.

Das Thema ist ein wenig zu komplex für die übliche Länge eines Forenbeitrags. Da es um Geld geht, würde ich mich auch nicht auf die anonymen Ratschläge hier verlassen sondern anderweitig Rat einholen.


GruĂź

erniecaster
 
Moin,
ich bin da, leider, auf Raptors Seite. Jetzt nicht wegen dem persönlichen, sondern wegen der Rechtslage. Und da hat er Recht, ob du Steuern zahlen mußt für Einnahmen oder nicht, entscheidet das Finanzamt. Künstlerische Darbietungen werden da auch anders gehandhabt als mal eine Lok verkaufen.

Logisch, man sollte die Kirche im Dorf lassen. Wieviele "private" Verkäufer auf ebucht haben hunderte Transaktionen im Monat. (Aber auch da ist das Finanzamt unterwegs.) Dagegen sind wenige Auftritte im Jahr vielleicht auch für das Finanzamt unattraktiv?

FrĂĽher haben wir das alles ohne Finanzamt gemacht, allerdings mehr aus Unwissen. Heute wĂĽrde ich das angeben, allerdings auch die Unkosten. Du verpflichtest dich mit deiner Unterschrift, alle Einahmen und Ausgaben angegeben zu haben.

Muß halt nur blöd laufen, und der Wirt der Kneipe bei der ihr letztes Jahr gespielt hat, hat die Frau vom Finanzamtschef kennen gelernt. Im freudigen Halali könnte es zu Kolateralschäden kommen...

Ciao
Monkey
 
Hallo!

Ich bleibe bei meiner Ăśberzeugung.

Zur Klarstellung: Wenn man Überschüsse erzielt, muss man die angeben (auch unter Hinweis der Verluste der vergangenen Jahren). Ich würde nichts lieber tun als für Einnahmen aus der Musik fünf Millionen Euro Steuern zu zahlen - dann hätte ich im vorhinein aber auch was verdient.

Wenn der normale Hobbymusiker tatsächlich mal vom Finanzamt gefragt werden sollte, ob er die 100 Euro Gage vergessen hat, kann er das immer noch problemlos angeben. Und die Ausgaben auch. Sehr theoretisch könnte man den Verlust sogar gegen seine sonstige Steuerlast gegenrechnen - und das will kein Finanzamt.

Die Kirche im Dorf lassen ist der richtige Weg. Das bedeutet natĂĽrlich NICHT, die Existenz der Kirche im Dorf zu verschweigen oder zu leugnen. Aber man muss hier sehr deutlich differenzieren, ob wir ĂĽber eine Gagen-Summe von 200 Euro oder 2.000 Euro oder 5.000 Euro pro Jahr redet. Das sind einfach himmelweite Unterschiede. Bei muelrich glaube ich zu wissen, dass die Anzahl der Gigs und damit die Summe der Gagen ĂĽberschaubar ist. Das mag bei anderen anders aussehen. Hier ist eine Einzelbetrachtung und bei hohen Gagensummen auch eine Einzelberatung auĂźerhalb des Internets angebracht.

Bei der Hobby-Band mit einem Gig pro Monat und einer Gagensumme von 1.200 Euro im Jahr verteilt auf fünf Leute schießt man schnell mit Kanonen auf Spatzen, wenn man anfängt über Mehrwertsteuer, GbR-Verträge und Steuererklärungen zu reden. Darum geht es mir.

GruĂź

erniecaster
 
erniecaster":19kuoy79 schrieb:
Da es um Geld geht, würde ich mich auch nicht auf die anonymen Ratschläge hier verlassen sondern anderweitig Rat einholen.
Nun ja, genau so einen Rat gibst du den Leuten hier aber doch mit deiner Aussage dass es das Finanzamt nichts angehen wĂĽrde?

Der Vergleich mit der Lok hinkt auch etwas. Das ist ein etwas anderer Sachverhalt. Eine Band ist für das Finanzamt ein Zusammenschluß von Musikern, welche bewusst gegen Entgelt eine Dienstleitung anbieten. Und das meist auch halbwegs regelmäßig und organisiert. Das hat nichts mit einem privaten Waren-Verkauf zu tun. Davon abgesehen muss auch Tante Käthe die bei eBay Häkel-Kissen verkauft, sich beim Finanzamt melden wenn sie das halbwegs regelmäßig machen sollte. Es interessiert dann keinen ob die Tante 88 Jahre ist, nur häkelt um sich die Zeit zu vertreiben und die Kissen bei eBay einstellt weil sie auf dem Gästeklo keine mehr stapeln kann. Etwas abstraktes Beispiel aber ich denke es ist klar was ich damit sagen will ... :-D

Es ist halt vollkommen egal ob ihr das als Hobby betrachtet, ein Gewerbe angemeldet habt, Mehrwertsteuer verlangt oder nicht oder mehr Ausgaben als Gewinn habt. Ihr praktiziert mit der Band unumgänglich automatisch einen Nebenerwerb, und der ist anteilig bei jedem privat auf der Steuererklärung zu führen. Ob das Sinn macht oder nicht hat allein das Finanzamt zu entscheiden. Und das gilt halt auch wenn kein Gewinn über bleibt. Dann ist es trotzdem eure Pflicht dem Finanzamt gegenüber schwarz auf weiß Ein- und Ausgaben zu deklarieren um das nachzuweisen.

Ich bin auch der Meinung man sollte diesbezüglich einen fachmännischen Rat einholen, aber genau deswegen habe ich mich ja eingemischt: Wir haben uns vor kurzem wie gesagt ausgiebig beraten lassen. Ich denke mit deiner Empfehlung schickt du Leute unter Umständen auf dünnes Glatteis. Ob es übertrieben ist oder nicht, auch "kein Gewinn" muss den Bürokraten gegenüber rechtfertigt werden, Hobby hin oder her...
 
....Jungs, danke fĂĽr die ANtworten.

Ich hab jetzt (bald) 3 Vertragsmuster, da bastel ich mir was zusammen....

Und wegens den monetären Raubrittern vom Ampt.....wozu hab ich meinen Steuerberater.....den frag ich morgen mal......
 
Hallo!

Schöner Link. Danke dafür, der untermauert nämlich meine Ansicht. Siehe insbesondere 2.3 - Gewinnerzielungsabsicht und erzielter Gewinn. Davon schreibe ich die ganze Zeit.

Wir mĂĽssen hier sehr differenzieren, ob wir ĂĽber eine Band sprechen, die jedes Wochenende gegen Gage unterwegs ist oder nur zweimal im Jahr im Jugendzentrum umme Ecke fĂĽr den Hut spielt. Bei letzteren fehlen sowohl Gewinnerzielungsabsicht als auch Gewinn.

Wenn das Finanzamt mir Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, komme ich vor Lachen nicht mehr in den Schlaf, weil ich dann sämtliche Ausgaben für die Musik steuerlich geltend machen kann. Dann könnte ich sämtliche Verluste der letzten Jahre schön gegen meine bereits gezahlten Steuern gegenrechnen und bekäme eine satte Erstattung.

GruĂź

erniecaster
 
erniecaster":191w3bey schrieb:
Hallo!

Schöner Link. Danke dafür, der untermauert nämlich meine Ansicht. Siehe insbesondere 2.3 - Gewinnerzielungsabsicht und erzielter Gewinn. Davon schreibe ich die ganze Zeit.

Wir mĂĽssen hier sehr differenzieren, ob wir ĂĽber eine Band sprechen, die jedes Wochenende gegen Gage unterwegs ist oder nur zweimal im Jahr im Jugendzentrum umme Ecke fĂĽr den Hut spielt. Bei letzteren fehlen sowohl Gewinnerzielungsabsicht als auch Gewinn.

Wenn das Finanzamt mir Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, komme ich vor Lachen nicht mehr in den Schlaf, weil ich dann sämtliche Ausgaben für die Musik steuerlich geltend machen kann. Dann könnte ich sämtliche Verluste der letzten Jahre schön gegen meine bereits gezahlten Steuern gegenrechnen und bekäme eine satte Erstattung.

GruĂź

erniecaster

Moin,
vielleicht sollten wir einen neuen Fred eröffnen. Denn genau das interpretiere ich anders. Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht: Einkommen = evtl. zu versteuern, Verluste = nicht absetzbar.

Anderer Fred bitte!

Ciao
Monkey
 
Hallo Monkey,

hat keinen Sinn. Diskutieren in einem Forum ist nur möglich, wenn Beiträge auch gelesen werden. Das ist hier nicht der Fall.

GruĂź

erniecaster
 

Beliebte Themen

ZurĂĽck
Oben Unten