Ebay Auktionen vorzeitig abbrechen - darf man das?

frank

Power-User
13 Okt 2004
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Aus aktuellem Anlass wärme ich dies Thema zum wiederholten mal auf:

Frage:
Darf man Ebay-Auktionen (also keine Sofort-Kaufen-Angebote ggfls. mit der Möglichkeit, einen Preis vorzuschlagen) vorzeitig beenden?

Natürlich, darf man Ebay-Auktionen vorzeitig beenden, z.B. wenn ein Interessent, der über Ebay auf die Verkaufsabsicht aufmerksam geworden ist, ein Angebot zum "Sofort-Kauf" außerhalb von Ebay macht, das man nicht ablehnen kann.

Man darf ... zumindest stellt so etwas keine Straftat dar. Darum ist es nicht verboten und/oder mit Strafandrohung bewehrt.

Es gibt allerdings ein Aber:

Aber es gibt auch noch so etwas wie das Zivilrecht. Und das besagt spätestens seit dem Urteil des OLG Oldenburg seit 2005:

Solche Auktionen stellen ein verbindliches Angebot dar. Man kann es nur aufheben, wenn man einen Anfechtungsgrund hat.
Wer keinen Anfechtungsgrund nachweisen kann, der ist zur Herausgabe des Gegenstandes an den Höchstbietenden verpflichtet - oder auf Schadensersatz.


Dazu muss der Höchstbietende die Herausgabe bzw. den Schadensersatz auch verlangen. Und das kommt sogar vor.

Gleichzeitig ist man mit dem "außerhalb-der Auktion-Käufer auch einen rechtskräftigen Kaufvertrag eingegangen. Der hat nun auch einen Anspruch auf Herausgabe oder auf Schadensersatz, den er durchsetzen kann.

Blöde Zwickmühle.

Denn einer von beiden kann ja nur bedient werden. Der andere wird anders abgefunden. Teure Sache, möchte ich meinen.

Hier das entsprechende Urteil des OLG Oldenburg. Möge es allen zur Information dienen, die mit dem Gedanken spielen, ein Ebay-Angebot vorzeitig zu beenden.

Lest es und tut, was Ihr für richtig haltet.

http://www.beckmannundnorda.de/ebay_ver ... hluss.html

@Banger: Wie gesagt, aus aktuellem Anlass ... darum habe ich Dich nicht gebeten, den alten Thread zu reaktivieren, was ich sonst getan hätte.
 
Ähm... Auch wenn es nichts mit dem aktuellen Anlass zutun hat, aber mit der Begründung "steht nicht mehr zum Verkauf" kann ich jederzeit eine Auktion vor den letzten 24 Stunden schließen.
 
nighthawkz":5kjuhbbc schrieb:
Ähm... Auch wenn es nichts mit dem aktuellen Anlass zutun hat, aber mit der Begründung "steht nicht mehr zum Verkauf" kann ich jederzeit eine Auktion vor den letzten 24 Stunden schließen.

Du irrst, das ist schlicht eine falsche Aussage. Die Diskussion hatten wir früher schon.
Richtig wäre: Man kann eine Auktion vorzeitig schadlos beenden, wenn es noch kein Gebot gibt.

Zum einen weist Ebay selbst auf die Rechtslage hin, allerdings sehr verschwommen. Zum anderen gestaltet Ebay nicht das Recht in Deutschland, sondern die Rechtssprechung.
 
frank":37v385o4 schrieb:
nighthawkz":37v385o4 schrieb:
Ähm... Auch wenn es nichts mit dem aktuellen Anlass zutun hat, aber mit der Begründung "steht nicht mehr zum Verkauf" kann ich jederzeit eine Auktion vor den letzten 24 Stunden schließen.

Du irrst, das ist schlicht eine falsche Aussage. Die Diskussion hatten wir früher schon.
Richtig wäre: Man kann eine Auktion vorzeitig schadlos beenden, wenn es noch kein Gebot gibt.

Zum einen weist Ebay selbst auf die Rechtslage hin, allerdings sehr verschwommen. Zum anderen gestaltet Ebay nicht das Recht in Deutschland, sondern die Rechtssprechung.

Ich beuge mich demütig. Völlig unironisch.
 
nighthawkz":133gxnbe schrieb:
Ich beuge mich demütig. Völlig unironisch.

Hi Nighthawkz,

es geht doch nur darum, Schaden abzuwenden - jedenfalls bei denen, die die Rechtssprechung zur Kenntnis nehmen wollen. Allen anderen ist nicht zu helfen. Die machen ohnehin, was sie wollen.

Also, sei so gut und richte Dich wieder auf. ;-)
 
Also möglich ist es eine Ebay Auktion vorzeitig zu beenden, auch wenn schon Angebote eingegangen sind. Man kann dann Gründe auswählen, oder einen selbst schreiben wieso, der dann auf der Seite des Angebotes angezeigt wird. Ob das jetzt rechtlich gesehen korrekt ist oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen. Fakt ist , das es geht, da ich es selbst schon gemacht habe

Gruß
 
nighthawkz":1az8z7jd schrieb:
Ähm... Auch wenn es nichts mit dem aktuellen Anlass zutun hat, aber mit der Begründung "steht nicht mehr zum Verkauf" kann ich jederzeit eine Auktion vor den letzten 24 Stunden schließen.

Habe ich selbst schon 2 - 3 mal gemacht. Es geht!!!

Gruß Garry
 
StRG7620":3ammgfv3 schrieb:
Fakt ist , das es geht, da ich es selbst schon gemacht habe

Garry":3ammgfv3 schrieb:
Habe ich selbst schon 2 - 3 mal gemacht. Es geht!!!

Dass es geht, weiß ich auch. :roll:

Wenn Ihr das nächste mal eine Auktion mit Geboten vorzeitig abbrecht, gebt mir bitte vorher Nachricht. Dann zeige ich Euch gern, was noch geht. ;-)
 
Ich glaube das hat der Frank nie bestritten, zumindest lese ich von ihm nirgendwo: "Das geht ja gar nicht!"

Ich lese aus seinem Text heraus: "Obacht, juristisch kann man euch schön ans Bein Pinkeln!"
Oder auch: "Wenn euch ein vorzeitiges Auktionsende wiederfährt, ihr den Artikel uuuuuuunbedingt haben wollt(et)
... hab ihr ein probates juristisches Mittel zur Hand!"


€dit: Ich war zu langsam (aber ausführlicher) ;-)
 
Guten Morgen,

ich war ehrlich gesagt auch der Meinung, dass das problemlos möglich sei.
Naja, man lernt ja nie aus.
In diesem Fall sollte man eine Auktion ab dem ersten Gebot zuende laufen lassen, oder?
 
Richie":mhcy8mod schrieb:
Guten Morgen,

ich war ehrlich gesagt auch der Meinung, dass das problemlos möglich sei.
Naja, man lernt ja nie aus.
In diesem Fall sollte man eine Auktion ab dem ersten Gebot zuende laufen lassen, oder?

Ja, sollte man, da man sonst unter Umständen verpflichtet ist das Objekt für den momentan aktuellen Preis abzugeben.
Gruß Ibanezrg
 
Ist doch altbekannt.. Am einfachsten ist: Man lässt einen Freund ausnahmsweise mal das höchste Gebot abgeben und nimmt das Angebot dann aus Ebay raus. Ob man es sich anders überlegt hat, einen Käufer außerhalb Ebay gefunden hat- oder die Ware geklaut/zerstört wurde tut dabei nichts zur Sache.
 
frank":3mds7esg schrieb:
Zum einen weist Ebay selbst auf die Rechtslage hin, allerdings sehr verschwommen. Zum anderen gestaltet Ebay nicht das Recht in Deutschland, sondern die Rechtssprechung.

Und die ist seit heute anders:

Im konkreten Fall war auf dem Ebay-Konto einer Frau eine Gastronomieeinrichtung im Schätzwert von mehr als 30.000 Euro zur Versteigerung eingestellt worden. Die Kontoinhaberin nahm das Angebot später aus dem Netz - sie sagt, ihr Ehemann habe die Einrichtung ohne ihr Wissen eingestellt.

Aus diesem Grund sei sie nicht an das Angebot gebunden, entschied der BGH. Sie müsse sich das Angebot nicht zurechnen lassen - selbst wenn sie ihre Zugangsdaten nicht sorgfältig aufbewahrt habe.

http://www.sueddeutsche.de/geld/bundesg ... -1.1096021


Kommentar des Rechtsexperten heute im Radio: "Tja, das wird eBay nicht gefallen,
denn wie will man nachweisen dass das Angebot rechtmäßig zustande kam.
Das eBay-Recht, es ist mit dem heutigen Tag noch schwammiger geworden!"
 
Davon hatte ich im Radio schon gehört. Das Urteil bedeutet leider, dass das Gericht allen Verkäufern eine weitere tolle Ausrede auf dem Silbertablett präsentiert und juristisch abgesegnet hat: "Meine Frau (mein Sohn, mein Kumpel, mein Hund ... ) hat das reingestellt. Davon wusste ich nichts. Deshalb ist der Kauf ungültig." :roll:

Das ist ein amtlicher Persilschein. D.h. jeder Kauf kann auf diese plumpe Weise jetzt vom Verkäufer rückgängig gemacht werden. Ein fatales und praxisfernes Urteil, da ich bei keiner "günstig ersteigerten" Ware mehr sicher sein kann, dass ich sie auch bekomme. Mit der Grundidee von eBucht hat das nichts merh zu tun. Ein Grund mehr für mich, der Bucht - wie schon seit längerem - fernzubleiben.
 
Hans_3":3hjmgv9w schrieb:
Das ist ein amtlicher Persilschein.

Wie man auch schon in dieser Diskussion sieht, hat auch das Fehlen eines solchen "Persilscheins" oder einer solchen Ausrede kaum Leute abgehalten, trotzdem Auktionen zum eigenen Vorteil zu beenden.
 
groby":1k7z5pqg schrieb:
Wie man auch schon in dieser Diskussion sieht, hat auch das Fehlen eines solchen "Persilscheins" oder einer solchen Ausrede kaum Leute abgehalten, trotzdem Auktionen zum eigenen Vorteil zu beenden.

Leider vollkommen richtig und eBay schert sich einen Sch..dreck drum. Ich hatte vor zwei Monaten bei einer Auktion das Höchstgebot, die Auktion wurde einige Minuten (!) vor offiziellem Ablauf beendet, was dazu führte, dass ich die Mail mit "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben die Auktion xy gewonnen" bekam, um kurz darauf die Mail vom Anbieter zu finden mit "Sorry, hit the wrong button, will not sell because I didn't like the price" (es gibt dann keinen wrong button mehr, da in den letzten 12 Stunden).
Er hat dann beim Neueinstellen gleich mal öffentlich bei der ersten Frage eines anderen Users dazugeschrieben, dass er die Auktion abbrechen wird, wenn er den Preis doof findet. Also hab ich ne Mail an eBay geschrieben (in der Hilfe steht, das man in solchen Fällen in wenigen Stunden reagiert, zumal es ja um den Beschiss von eBay-Gebühren geht) mit dem Zitat aus der Mail des (Nicht-)Verkäufers und dem Link zur wiedereingestellten Auktion. Reaktion von eBay nach einer Woche: Aufforderung an mich, endlich zu zahlen, sonst nix von denen gehört. Schwach ... :evil:
 
steinberger":1lehnzdd schrieb:
Schwach ... :evil:

Aber 9% Provision abzocken.......EBAY SUCKS !

und jetzt noch schnell das Wort "BOYKOTT" in die Runde werfen.

Ich habe übrigens der Kunden-email von ebay folgende Frage gestellt:

9% - habt ihr se noch alle?

Mal sehen, ob ich darauf ne Antwort kriege......
 
muelrich":1tjl11i3 schrieb:
Ich habe übrigens der Kunden-email von ebay folgende Frage gestellt:

9% - habt ihr se noch alle?

Sag noch mal: Was machst du beruflich?

Na, egal. Besser nicht, was?

Schon bei Transaktionsanalyse gewesen? Und? Was mitgenommen?

Na, auch egal.

Zum Thema:

Ebay ist als Modell ja schon kopiert worden aber wegen seines Marktanteils eigentlich konkurrenzlos. Das wissen sie und nutzen es. Da kann man schön Boykott schreien: Besser noch als es zu schreien, wäre, es einfach zu tun.

Ich hoffe, dass dann die Suchenden das auch tun, denn die letzten Sachen die ich verkaufen wollten, mussten dann doch zu ebay, weil sie in Kleinanzeigen online niemand gesehen hat. Bei ebay haben sich Leute dann drum gekloppt.

Noch störender finde ich bei ebay eher, dass das Angebot im Musikbereich zu ca. 60% aus gewerblichen Angeboten zu Festpreisen besteht. Bei ebay schaue ich aber gerade dann, wenn ich etwas eben nicht zum festen Neupreis kaufen will.
 
groby":3to0ywhs schrieb:
Sag noch mal: Was machst du beruflich?

1. Vermessungsingenieur.

2. Sich-gelegentlich-unsachlich-Ärgender ;-)

groby":3to0ywhs schrieb:
Noch störender finde ich bei ebay eher, dass das Angebot im Musikbereich zu ca. 60% aus gewerblichen Angeboten zu Festpreisen besteht. Bei ebay schaue ich aber gerade dann, wenn ich etwas eben nicht zum festen Neupreis kaufen will.

Da hast Du sowas von Recht. Das nervt.
 
steinberger":mh5lg4zd schrieb:
Leider vollkommen richtig und eBay schert sich einen Sch..dreck drum. ...
Hi Steinberger,

was Ebay schert und was nicht, ist doch völlig belanglos.

Wenn Du das Teil hättest wirklich haben wollen, wäre ein kurzes Anschreiben per Mail an der Verkäufer erforderlich gewesen - wenn er denn in Deutschland lebte. Dem erklärt man kurz den rechtlichen Hintergrund. Kommt keine Reaktion macht der Rest der Rechtsanwalt; denn Du bist auf der rechtlich sicheren Seite.

Beim Kauf im Ausland kann man das deutsche Recht allerdings vergessen. Man kann es im Ausland nicht durchsetzen.
 
frank":s6mwb615 schrieb:
Beim Kauf im Ausland kann man das deutsche Recht allerdings vergessen. Man kann es im Ausland nicht durchsetzen.

Hi Frank,
das war der Punkt, Verkäufer aus Ungarn. Zudem: auch wenn ich es in Deutschland einklagen kann, will ich eine (erzwungene) geschäftliche Beziehung mit so jemand eingehen? Damit er vorm Versand noch mal Wasser reinkippt und ich das Ding, da ohne Garantie und Rückgaberecht, wieder gerichtlich behandeln darf? Ne danke, dafür war in meinem Fall das Teil auch nicht interessant genug. Ich hätte mir nur gewünscht, dass eBay (was ich oft und gerne nutze) irgendwie darauf reagiert, wenn Leute die Regeln nicht nur ignorieren sondern das sogar öffentlich ankündigen. Ein Sperren des Users wäre wohl angebracht gewesen, auch wenn der sich dann unter anderem Namen neu anmelden kann, böse Welt.
Unbenommen dessen vielen Dank für Deinen Ausgangsbeitrag, immer gut zu wissen so was, und vielleicht fangen auch mal ein paar Leute an über die Praxis des "Reinstellen und wieder Rausnehmen" nachzudenken. Egal was man über eBay insgesamt, deren Gebühren oder Regeln denkt und egal was rechtlich vielleicht noch geht und was nicht finde ich das ne Unsitte, spätestens dann wenn Gebote drauf sind ...
 
groby":2mk6u5mb schrieb:
Ich hoffe, dass dann die Suchenden das auch tun, denn die letzten Sachen die ich verkaufen wollten, mussten dann doch zu ebay, weil sie in Kleinanzeigen online niemand gesehen hat. Bei ebay haben sich Leute dann drum gekloppt.
Das stelle ich leider auch immer wieder fest. Manche Käufer geben dann an, dass Sie sich bei Kauf über Ebay sicherer fühlen, weil im Falle von Problemen/Betrug etc. ja Ebay (oder auch Paypal) helfen würde. Tja, Träumer gibt es überall ...
 
guitman":1cvp6kff schrieb:
Das stelle ich leider auch immer wieder fest. Manche Käufer geben dann an, dass Sie sich bei Kauf über Ebay sicherer fühlen, weil im Falle von Problemen/Betrug etc. ja Ebay (oder auch Paypal) helfen würde. Tja, Träumer gibt es überall ...

Ja definitiv... ich bin auch immer vorsichtig mit Sachen die ich bei ebay kaufe... gucke mir die Kundenbewertungen vorher immer ganz genau an, wobei man da trotzdem reinfallen kann... und dann hat man den Salat

Davon einmal abgesehen, habe ich eigentlich immer gedacht, dass es möglich ist, das Produkt wieder herauszunehmen. Doofe Situationen gibt es ja immer, von wegen: man stellt ein Produkt rein und drei Tage später klingelt ein Freund und sagt: "Sag mal du hattest doch das und das kannst mir das nicht verkaufen?" Und da gibt man es natürlich lieber dem Frund... Also gut zu wissen, dass das nicht geht... :)
 
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