MWSt bei Re-Import?

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Anonymous

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Männers,

ich werde demnächst eine Gitarre in den USA kaufen und per Borderlinx nach Deutschland holen. Die Gitarre wurde allerdings vor vielen Jahren in Deutschland gekauft und mit nach Amerika genommen. Dann müsste ich doch jetzt beim Re-Import eigentlich keine MWSt zahlen, oder? Und was ist mit den Zollgebühren?

Ist ein Steuerrechtler unter euch? Oder hat jemand von euch sowas schon mal durchgezogen?

Vielen Dank vorab!

EDIT: Die originale Verkaufsrechnung aus Deutschland ist vorhanden.
 
Ich bin kein Steuerrechtler, aber ausgehend von meiner Kenntnis im Oldtimerbereich (wo auch viel mit Re-Import aus Kalifornien gearbeitet wird) denke, du musst davon ausgehen, daß die beiden Kaufvorgänge rechtlich völlig getrennt sind. Wenn du eine Gitarre, die dir bereits gehört, aus den USA hierher holst (z.B. nachträglich nach einem Umzug oder so), ist das sicher anders möglich, dann handelt es sich ja nicht um einen Kauf. Aber der Kauf wird mit Sicherheit kaum davon profitieren können, daß jemand anderes die Gitarre früher schon mal irgendwann gekauft hat. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Noch ein Tipp: borderlinx scheint den gleichen Service zu bieten wie www.bonvu.com - die kenne ich aus vielen Einkäufen schon sehr lange und kann sie sehr empfehlen. Toller, deutschsprachiger Service, auch Sonderwünsche kein Problem, Entnahme der Rechnung und separate Versendung usw. Echt eine tolle Firma!
 
Guten Morgen,

Wenn Du etwas in D kaufst, bezahltst du MWSt.

Wenn du es kaufst und in die USA exportierst, kannst Du es hier netto kaufen, musst aber dafĂĽr in den USA die MWST abfĂĽhren (Bestimmungslandprinzip)

Wenn Du etwas in die USA exportierst mit der Absicht es später wieder zu re-importieren must du das schon bei der Ausfuhr entsprechend deklarieren (vorübergehende Ausfuhr). In dem Fall bezahlst du hier die MWST udn du must in USA bei der Einfuhr gleichlautend deklarieren dass Du es vorübergehend einführst (ohne MWST zu zahlen).

Im vorliegenden Fall wurde das wohl nicht so gemacht, insofern ist dies eine neue Transaktion und die MWST wird hier bei der Einfuhr fällig. (Ebenso Zoll).

Gruss

Michael
 

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