Rechnung bei Privatverkauf

trekkerfahrer

Power-User
20 Mai 2012
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Oberhausen
Ich google mir gerade einen Wolf, aber ich finde nichts vernĂĽnftiges zu dem Thema.
Wenn ich privat eine gebrauchte Gitarre an einen Berufsmusiker verkaufe, der den Kauf von der Steuer absetzten möchte, kann ich ihm dann eine Rechnung schreiben? Muss ich das beim Finanzamt angeben? Was gibt es dabei zu beachten?
 
Eine Rechnung würde ich nicht schreiben, aber einen Kaufvertrag mit Bestätigung des Zahlungseingangs (Quittung). Keinesfalls darfst Du als Privatperson Umsatzsteuer ausweisen, weil Du sie dann schuldest (obwohl Du rechtlich kein Unternehmer bist). Das gilt aber alles nur, so lange Du nicht gewerblich handelst, wovon ich einmal ausgehe.

Bei der Einkommensteuer gilt: Steuerpflichtig sind Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (als Immobilien), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dazu zählen auch Instrumente. Die Spekulationsfrist steigt allerdings auf 10 Jahre, wenn mit den genannten Gütern in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt wurden.

Wenn das alles nicht zutrifft, musst Du es auch nicht dem Finanzamt melden und der Erwerber kann trotzdem den Kaufpreis als Betriebsausgabe absetzen. Es ist allerdings möglich, dass das Finanzamt bei Dir nachfragt, so dass entsprechende Nachweise (Kaufbelege) empfehlenswert sind.

Das alles ohne Gewähr. Um sicher zu gehen frag Deinen Steuerberater.
 
1. Der Verkauf von privat ist nicht umsatzsteuerbar, weil es an der Nachhaltigkeit fehlt, die dafĂĽr notwendig ist.
2. Der Käufer kann den Kaufpreis als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Die USt bleibt komplett aussen vor. Er zahlt keine und Du vereinnahmst keine.
 
Okay, die Umsatzsteuer können wir aussen vor lassen, da es sich um den Inhaber einer Gitarrenschule handelt, der von der Umsatzsteuer befreit ist.
Ich verstehe es also so weit, dass er den Kaufpreis als Werbungskosten absetzen kann, muss ich das dann beim Finanzamt in irgendeiner Form in der Einkommenssteuererklärung angeben?
 
Ich nehme an, Du bist Privatmann und kein Gewerbetreibender, hast die Anschaffung von Dingens und Bumsens nicht steuerlich geltend gemacht und auch nicht mit der Absicht einer Gewinnerzielung angeschafft. Dann:

Wenn Du bei ebay einen Kugelschreiber verkaufst, meldest Du das dem FA?
Wenn Du Dein Auto verkaufst, meldest Du das dem FA?

http://www.steuerberaten.de/assets/files/ebay-handel.pdf
 
Nee, der kriegt einfach keine Rechnung. Klar ist es fĂĽr ihn von Vorteil, aber so easy ist das nicht. :-D
 
Wenn du die Gitarre steuerlich abgesetzt hast odeer noch tust (Abschreibungen) dann musst du den Verkauf wieder als Einnahme in deine Steuererklärung reinnehmen.
Falls nicht: Kaufvereinbarung schreiben fĂĽr den Kunden und selber aufheben falls mal Fragen auftauchen.
Fertig.
Ich denke das ist in D gleich wie in Ă–.
LG
Auge
 

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