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Anonymous
Guest
Am 13.03.2012 kontrollierte die Behörde fĂŒr Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Hamburg die Instrumente im No.1 Guitar Center GmbH bzgl. der Verwendung besonders geschĂŒtzter Holzarten. Hier der Link, wer dazu mehr wissen will: http://us2.campaign-archive2.com/?u=...&id=4532521039.
Diese Vorkommnisse zeigen, wie sensibel das Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) sowie die LĂ€nderbehörden bei diesem Thema sind. Sie zeigen aber auch, wie schnell und unerwartet uns das treffen kann, selbst Jahre spĂ€ter.
Ich habe vor diesem Hintergrund das GesprĂ€ch mit dem Bundesamt fĂŒr Naturschutz gesucht und dort mit der zustĂ€ndigen Stelle telefoniert. Hier meine Zusammenfassung:
Wer Gitarren verkauft, ist dafĂŒr verantwortlich, daĂ die angebotene Ware geltendem Recht entspricht.
Was z.B. die LegalitÀt der verbauten Hölzer angeht, regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) bzw. die entsprechende EG-Verordnung 338/97 die Rechtslage.
Das betrifft auch (und insbesondere) private VerkĂ€ufe abseits des offiziellen Handels ĂŒber Internet-Plattformen wie z.B. Ebay.
Wer eine Gitarre kauft, ist dafĂŒr verantwortlich sicherzustellen, daĂ der VerkĂ€ufer seinen o.g. Verpflichtungen nachgekommen ist.
Auch wir Gitarristen mĂŒssen uns also beim Kauf einer Gitarre vergewissern, daĂ das Produkt geltendem Recht entspricht. Unwissenheit schĂŒtzt auch hier vor Strafe nicht.
Die beste und einfachste Möglichkeit ist es, vom VerkÀufer eine entsprechende BestÀtigung zu verlangen.
Das wĂ€re z.B. durch ein zusĂ€tzliches SchriftstĂŒck möglich oder â noch einfacher â einen Text direkt auf dem Kaufbeleg (Rechnung).
Im Fall der FÀlle hÀtten wir mit diesem Beleg einen eindeutigen Nachweis, unserer KÀuferpflicht nachgekommen zu sein - aber auch eine Chance auf Schadenersatz.
Wer will, kann sich beim Bundesamt fĂŒr Naturschutz ĂŒber das Internet (www.bfn.de) oder telefonisch (0228 â 84 91 0) selbst nĂ€her informieren.
Oder er kann seine zustÀndige Landesbehörde kontaktieren, insbesondere, wenn es um konkrete FÀlle geht.
Diese Vorkommnisse zeigen, wie sensibel das Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) sowie die LĂ€nderbehörden bei diesem Thema sind. Sie zeigen aber auch, wie schnell und unerwartet uns das treffen kann, selbst Jahre spĂ€ter.
Ich habe vor diesem Hintergrund das GesprĂ€ch mit dem Bundesamt fĂŒr Naturschutz gesucht und dort mit der zustĂ€ndigen Stelle telefoniert. Hier meine Zusammenfassung:
Wer Gitarren verkauft, ist dafĂŒr verantwortlich, daĂ die angebotene Ware geltendem Recht entspricht.
Was z.B. die LegalitÀt der verbauten Hölzer angeht, regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) bzw. die entsprechende EG-Verordnung 338/97 die Rechtslage.
Das betrifft auch (und insbesondere) private VerkĂ€ufe abseits des offiziellen Handels ĂŒber Internet-Plattformen wie z.B. Ebay.
Wer eine Gitarre kauft, ist dafĂŒr verantwortlich sicherzustellen, daĂ der VerkĂ€ufer seinen o.g. Verpflichtungen nachgekommen ist.
Auch wir Gitarristen mĂŒssen uns also beim Kauf einer Gitarre vergewissern, daĂ das Produkt geltendem Recht entspricht. Unwissenheit schĂŒtzt auch hier vor Strafe nicht.
Die beste und einfachste Möglichkeit ist es, vom VerkÀufer eine entsprechende BestÀtigung zu verlangen.
Das wĂ€re z.B. durch ein zusĂ€tzliches SchriftstĂŒck möglich oder â noch einfacher â einen Text direkt auf dem Kaufbeleg (Rechnung).
Im Fall der FÀlle hÀtten wir mit diesem Beleg einen eindeutigen Nachweis, unserer KÀuferpflicht nachgekommen zu sein - aber auch eine Chance auf Schadenersatz.
Wer will, kann sich beim Bundesamt fĂŒr Naturschutz ĂŒber das Internet (www.bfn.de) oder telefonisch (0228 â 84 91 0) selbst nĂ€her informieren.
Oder er kann seine zustÀndige Landesbehörde kontaktieren, insbesondere, wenn es um konkrete FÀlle geht.