Bjoern schrieb:
W°° schrieb:
Mit diesem Argument verhindert man also, dass Zoll/Umweltbehörde/usw. eine betroffene Gitarre einziehen?
Nein, Blörn,
das kann man damit nicht verhindern. Die Einziehung ist kein Bestandteil einer Strafe. Es ist eine Nebenfolge einer Tat, die auch dann eintreten kann, wenn die Tat an sich unbestraft bleiben muss.
Bestrafung ein ganz anderes Paar Schuhe.
Walter hat schon recht, er argumentiert mit logischem Menschenverstand, nicht rechtlich.
Soweit ich das kurz nachgelesen habe, sind Verstöße gegen den Artenschutz nur bei vorsätzlichen Handlungen strafbar.
Wer aber Holz nicht beurteilen kann, z.B. weil es ihm an Erfahrung fehlt oder er blind ist, handelt nicht vorsätzlich. Ohne Vorsatz keine Strafe.
Aber: Ich habe nur kurz nachgelesen, kann sein, dass ich was überlesen habe.
Bjoern schrieb:
Meine Meinung: angesichts der hier vorgestellten Entwicklung ist es auch für den "unwissenden" Verbraucher höchst kritisch, Instrumente mit geschützten Hölzern als solche zu verkaufen oder mit diesen die Landesgrenze zu passieren.
Ich finde "höchst kritisch" übertrieben, weil eine Strafe mangels Vorsatz ausfallen dürfte. Andererseits, wer im Ausland viel Geld für eine tolle, aber "artengeschütze" Gitarre ausgegeben hat, beim importieren auffällt, wird betrachtet den Einzug der Gitarre wohlmöglich als Strafe.
Im Grunde richtet sich die internationale Vereinbarung zum Artenschutz, der Deutschland schon in den 70ern beigetreten ist (ist also nix neues), und die darauf basierenden Bestimmungen auch nicht gegen Privatleute. Sie richten sich gegen sie Händler, Jäger und und und, die die Arten durch ihr Gewinnstreben bedrohen.
Mit der Einziehung an der Grenze werden die unbedarften Käufer derart abgefrühstückt, dass sie künftig vom Kauf solcher Waren Abstand nehmen oder sich z.B. beim Zoll über Einfuhrbestimmungen informieren. Das geht auch im Ausland. Ungeprüfte Quellen lassen verlauten, dass es dort auch Internet und Telefone geben soll.