ebay-Kleinanzeigen Kaufabwicklung mit Treuhandkonto

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erniecaster

Power-User
19 Dez 2008
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Hallo,

vor zwei Wochen habe ich eine Gitarre über ebay-Kleinanzeigen verkauft und wieder was gelernt. Kleinanzeigen.de bietet eine Kaufabwicklung an, die ich noch nicht kannte und ganz blauäugig in meinem Inserat aktivierte. Ich kam zum Glück an einen sehr netten und vertrauenswürdigen Käufer und am Ende des Tages ging alles gut. Dennoch möchte ich euch meine Erfahrungen mitteilen. Spoiler: Das mit der Kaufabwicklung mache ich nicht wieder.

Der Käufer schickte mir eine Nachricht. Er wolle die Gitarre haben und hätte auch schon den vollen Kaufpreis überwiesen. Ich war überrascht, eine Bankverbindung hatte ich nicht angegeben und auch kein Paypal-Konto. Tatsächlich hatte er wirklich überwiesen. Das Geld ging auf ein Treuhandkonto.

Der richtige Weg wäre jetzt wie folgt gewesen: Ich hätte warten müssen, bis sich Kleinanzeigen bei mir meldet und mir mitteilt, dass mein Geld auf dem Konto ist. Dann hätte ich verschicken sollen. Sobald der Käufer den Artikel erhalten und geprüft hatte, würde er dies Kleinzeigen mitteilen und dann würde die Auszahlung an mich erfolgen.

Der Käufer machte das auch das erste Mal. Wir wechselten ein paar Mails und telefonierten. Ich fasste Vertrauen und verschickte die Gitarre einfach, obwohl das gar nicht vorgesehen war. Und dann ging die Warterei los. Dieses Mal war DHL wirklich langsam und der Versand der Gitarre von Aachen nach Nürnberg dauerte geschlagene sieben Tage. Tatsächlich bekam ich auch erst nach sieben Tagen überhaupt einen Hinweis von Kleinanzeigen, dass der Käufer überwiesen hatte. Der Käufer reagierte sofort als das Paket da war und gab das Geld frei, drei Tage später war es auf meinem Konto. Hätte ich wirklich mit dem Versand gewartet, hätte die Abwicklung über zwei Wochen gedauert. (Übrigens gibt Kleinanzeigen das Geld auch nach einer Wartefrist von zwei Wochen frei, wenn der Käufer sich nicht bei denen meldet.)

Bei aller Liebe und allem Verständnis für Käuferschutz - das mache ich nicht wieder. Wenn jemand bei mir zukünftig etwas über Kleinanzeigen kaufen möchte und Käuferschutz will, stelle ich das beim guten alten ebay ein und der Käufer soll da kaufen.

Viele Grüße

erniecaster
 
Käufer Schutz mache ich grundsätzlich nicht. Weder bei Kleinanzeigen noch bei EBay. Wir haben ein BGB, das die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer regelt. Wem das nicht passt, mit dem mache ich keine Geschäfte.
 

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