finetone":jyrgru0f schrieb:
D.h. es werden erhobene Steuern noch einmal versteuert!
Hallo,
nur der Richtigkeit halber:
Zoll ist keine Steuer sondern hat eine Schutzfunktion fĂĽr die einheimische (EU-) Wirtschaft. Theoretisch wird der Warenwert an der EU-grenze dadurch dem Warenwert einer EU-Ware angepasst. (Gaaaanz theoretisch).
Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer und dient zur Erzielung von Staatseinnahmen (BRD).
Insofern ist es nur konsequent und richtig dass die EUSt auch auf den Zoll erhoben wird. Und ebenfalls konsequent und richtig, dass im Warenwert an der Grenze auch die Transportkosten bis dorthin dem Zollwert (= Bemessungsgrundlage fĂĽr den Zoll(prozent-)satz zugerechnet werden.
Allerdings gibt es für geringe Werte bzw. Mengen sowie Privatleute Vereinfachungen und Ermessensentscheidungen, was man auch an den hier geposteten Beiträgen sieht.
Wobei es bei den hier geposteten Werten wirklich keine unterschiedlichen Riesenbeträge sind. Dafür gibt es ja diese Mindermengenbestimmungen.
Aber das Grundschema ist immer gleich:
Nettopreis im Abgangsland
plus Transportkosten bis zur EU-Aussengrenze
= Zollwert (Bemessungsgrundlage fĂĽr den Zollsatz)
plus evtl. anfallender Zoll
= EUSt-Wert (Bemessungsgrundlage fĂĽr die Einfuhrumsatzsteuer)
komplett darauf dann die EUSt
Zollsatz ist in der gesamten EU gleich (muss ja), EUSt ist Bestimmungslandprinzip, also je nachdem in welches EU-Land es dann gebracht wird.
Gruss
Juergen2