Zoll-Grenze bei Bestellungen aus USA?

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Anonymous

Guest
Tach zusammen,

wie hoch war nochmal der Betrag, bei dem der Zoll aufwacht - gesetzt den Fall. ich bestelle mir was aus USA?`

Konkret geht es um Glendale Bridge und Saddles...

Danke!


GruĂź Jergn
 
Soweit ich weiß ist die Grenze bei 150 Euro - eit höher ist die zusätzlich zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer, die 19% beträgt - vom Warenwert zuzüglich Porto zuzüglich Zoll (ggf)
 
150 Euro - Grenze
19% Mehrwertsteuer
Plus ca. 3-4% Zoll bei Musikinstrumenten u. Zubehör
 
UncleReaper":1zmw1q14 schrieb:
150 Euro - Grenze
19% Mehrwertsteuer
Plus ca. 3-4% Zoll bei Musikinstrumenten u. Zubehör

+1 ;-)

Immer dran denken, die Versandkosten werden auch verzollt!

Im Moment ist der Kurs ja nicht gerade so prickelnd, aber es gibt immer noch Krempel, der wesentlich gĂĽnstiger ist ĂĽber dem groĂźen Teich.
 
....fliege nächste Woche Dienstag für ein paar Tage nach New York und werde mal in der 48. Street (Music Row) nach günstigem Kram suchen :drool:

Mal sehen, wie der Zoll meine Heimkehr beäugt..... :roll:
 
Wohl gemerkt, die 150€ sind die Grenze für den Zoll. Die 19% Mehrwertsteuer, also den Löwenanteil, musst du schon weitaus früher entrichten - ich glaube, ab ca. 30 bis 40€. Allerdings wurden bei mir die meisten Sachen unter 50 einfach durchgewunken...
 
Bierschinken":2j38og9b schrieb:
Moin Maggi,
Magman":2j38og9b schrieb:
Immer dran denken, die Versandkosten werden auch verzollt!
Mittlerweile nicht mehr!
(Zu Faul es rauszusuchen, habs in meinem FAQ im Musikerboard verlinkt)

GrĂĽĂźe,
Swen

Hi Swen,

dann scheint das vielleicht regional verschieden geregelt zu sein. Ich musste bei den letzten beiden GFS Bestellungen immer incl. Versandkosten Zoll zahlen. Da frage ich nun aber nochmal nach, denn es steht eine weitere Bestellung an bei GFS.
 
Hi,

habs jetzt doch noch rausgesucht:

Hier kannst du es nachlesen, hochoffiziell vom Zoll => http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... ostverkehr

Der kurze Auszug:
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat.

GrĂĽĂźe,
Swen
 
Ist ja mal interessant! Dann hat mich der Zoll damals ĂĽbers Ohr gehauen als er die Versandkosten von 92 Dollar mit verzollt hat als ich mir eine Gitarre aus der USA bestellt hatte.

Kann man wohl das Geld zurĂĽckfordern wenn Rechnung usw noch vorhanden ist?
 
Bierschinken":g48lads0 schrieb:
Hi,

habs jetzt doch noch rausgesucht:

Hier kannst du es nachlesen, hochoffiziell vom Zoll => http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... ostverkehr

Der kurze Auszug:
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat.

GrĂĽĂźe,
Swen

Danke dir Swen,
ich werde das hiesige Zollamt mal gaaaaanz zart darauf hinweisen ;-)
 
Also, mein örtliches Zollamt verzollt die Versandkosten bis zur deutschen Grenze mit. Sind ja genau wie der Warenwert Gelder, die ins Ausland wandern.
 
UncleReaper":3c2u8l33 schrieb:
150 Euro - Grenze
19% Mehrwertsteuer
Plus ca. 3-4% Zoll bei Musikinstrumenten u. Zubehör

Die Reihenfolge ist nicht ganz richtig!

Warenwert (mit oder ohne Porto - erst mal egal)
plus Zollgebühren in Höhe xx% (je nach Warengruppe)

Und auf die Summe von beiden werden dann die 19% MwSt. erhoben.
D.h. es werden erhobene Steuern noch einmal versteuert!
Ich kann die betreffende Rechnung nochmal raussuchen, auch wenn ich dann erneut einen BrechreiĂź bekomme.
 
finetone":17pbgs6v schrieb:
D.h. es werden erhobene Steuern noch einmal versteuert!

Hallo,

nur der Richtigkeit halber:
Zoll ist keine Steuer sondern hat eine Schutzfunktion fĂĽr die einheimische (EU-) Wirtschaft. Theoretisch wird der Warenwert an der EU-grenze dadurch dem Warenwert einer EU-Ware angepasst. (Gaaaanz theoretisch).

Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer und dient zur Erzielung von Staatseinnahmen (BRD).

Insofern ist es nur konsequent und richtig dass die EUSt auch auf den Zoll erhoben wird. Und ebenfalls konsequent und richtig, dass im Warenwert an der Grenze auch die Transportkosten bis dorthin dem Zollwert (= Bemessungsgrundlage fĂĽr den Zoll(prozent-)satz zugerechnet werden.

Allerdings gibt es für geringe Werte bzw. Mengen sowie Privatleute Vereinfachungen und Ermessensentscheidungen, was man auch an den hier geposteten Beiträgen sieht.
Wobei es bei den hier geposteten Werten wirklich keine unterschiedlichen Riesenbeträge sind. Dafür gibt es ja diese Mindermengenbestimmungen.

Aber das Grundschema ist immer gleich:

Nettopreis im Abgangsland
plus Transportkosten bis zur EU-Aussengrenze
= Zollwert (Bemessungsgrundlage fĂĽr den Zollsatz)
plus evtl. anfallender Zoll
= EUSt-Wert (Bemessungsgrundlage fĂĽr die Einfuhrumsatzsteuer)
komplett darauf dann die EUSt

Zollsatz ist in der gesamten EU gleich (muss ja), EUSt ist Bestimmungslandprinzip, also je nachdem in welches EU-Land es dann gebracht wird.

Gruss

Juergen2
 
juergen2":jyrgru0f schrieb:
finetone":jyrgru0f schrieb:
D.h. es werden erhobene Steuern noch einmal versteuert!

Hallo,

nur der Richtigkeit halber:
Zoll ist keine Steuer sondern hat eine Schutzfunktion fĂĽr die einheimische (EU-) Wirtschaft. Theoretisch wird der Warenwert an der EU-grenze dadurch dem Warenwert einer EU-Ware angepasst. (Gaaaanz theoretisch).

Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer und dient zur Erzielung von Staatseinnahmen (BRD).

Insofern ist es nur konsequent und richtig dass die EUSt auch auf den Zoll erhoben wird. Und ebenfalls konsequent und richtig, dass im Warenwert an der Grenze auch die Transportkosten bis dorthin dem Zollwert (= Bemessungsgrundlage fĂĽr den Zoll(prozent-)satz zugerechnet werden.

Allerdings gibt es für geringe Werte bzw. Mengen sowie Privatleute Vereinfachungen und Ermessensentscheidungen, was man auch an den hier geposteten Beiträgen sieht.
Wobei es bei den hier geposteten Werten wirklich keine unterschiedlichen Riesenbeträge sind. Dafür gibt es ja diese Mindermengenbestimmungen.

Aber das Grundschema ist immer gleich:

Nettopreis im Abgangsland
plus Transportkosten bis zur EU-Aussengrenze
= Zollwert (Bemessungsgrundlage fĂĽr den Zollsatz)
plus evtl. anfallender Zoll
= EUSt-Wert (Bemessungsgrundlage fĂĽr die Einfuhrumsatzsteuer)
komplett darauf dann die EUSt

Zollsatz ist in der gesamten EU gleich (muss ja), EUSt ist Bestimmungslandprinzip, also je nachdem in welches EU-Land es dann gebracht wird.

Gruss

Juergen2
Hi JĂĽrgen,
Du magst wohl theoretisch und praktisch Recht haben, trotzdem sind beides fĂĽr mich Abgaben, die seitens des Staates erhoben werden.
Was passiert denn mit dem Zolleinnahmen? FlieĂźen die etwa zum Schutz in unsere Wirtschaft? Ich denke die verschwinden genauso im maroden Staatshaushalt wie alles andere auch. Nur das sie offiziell nicht den Namen Steuern tragen ;-)

Ich denke auch, daß unsere einzelnen ZehnEuroDreizig oder FühnzehnEuroIrgendwas den Kohl nicht fett machen, aber die Gesamtheit an Zolleinnahmen ist ein nicht zu unterschätzender Posten auf der Einnahmenseite!
 
finetone":1npveq7d schrieb:
Hi JĂĽrgen,
Du magst wohl theoretisch und praktisch Recht haben, trotzdem sind beides fĂĽr mich Abgaben, die seitens des Staates erhoben werden.
Was passiert denn mit dem Zolleinnahmen? FlieĂźen die etwa zum Schutz in unsere Wirtschaft? Ich denke die verschwinden genauso im maroden Staatshaushalt wie alles andere auch. Nur das sie offiziell nicht den Namen Steuern tragen ;-)

Ich denke auch, daß unsere einzelnen ZehnEuroDreizig oder FühnzehnEuroIrgendwas den Kohl nicht fett machen, aber die Gesamtheit an Zolleinnahmen ist ein nicht zu unterschätzender Posten auf der Einnahmenseite!

Hallo Bernd,

der Zoll fliesst in den EU-Haushalt, die Steuer direkt an den Mitgliedsstaat.
Im Prinzip ist Erhebung von Zoll heutzutage ein politisches Machtmittel; nach dem Motto "machst du meine Autos von EU nach USA im Import per Zoll teurer, mache ich Deinen Export in die EU zB im Stahlbereich durch hiesige Importzölle platt".

Insofern, Zölle sind zunächst immer Handelshemmnisse, haben aber durch die Hebelfunktion bei Handelsgesprächen zwischen den Ländern absolut eine Schutzfunktion für die Wirtschaft.
Der Kriegsschauplatz ist ja hier die WTO (World Trade Organization), da werden die tollsten Kuhhandel in dem Bereich betrieben.

Gemessen an den Einnahmen aus gewerblicher Wirtschaft gebe ich Dir aber auch recht, der private Beitrag an Zoll ist doch eher minimal. Nichtsdestotrotz, irgendwo muss eine (Frei-) grenze gezogen werden und es ist auch eine Schutzfunktion für den einheimischen Handel wenn nicht jeder Privatmann im Ausland zollfrei direkt kaufen kann, während der Hàndler hier nur incl. Zoll anbieten kann.
Also auch hier, durchaus sinnvoll, wenn auch fĂĽr uns Gitarreros erstmal nervig.

Gruss

Michael / Juergen2
 
Kurzes Feedback:

Paket von Weber mit einem 8A125H und 7 Potis incl Fracht $156.40

Kommentarlos an der Haustür eingetrudelt ohne Zoll und Märchensteuer.

55$ Fracht allerdings streuen etwas Salz in die Freude...

GruĂź Jergn
 
Wurde es mit UPS geliefert?

Falls ja, dann kommt die Zollrechnung später. Die legen das aus und fordern den Betrag später ein. Hatte ich bei einem Gitarrenkorpus aus den USA auch!

Hatte mich damals auch zu frĂĽh gefreut!

GruĂź Stephan
 
FedEx - und die wollten auf Ihrer Benachrichtigung nichts fĂĽr Zoll/Einfuhrtrunkenheitssteuer.

Na, hoffen wir das Beste!

GruĂź Jergn
 
Jungs macht keine Wellen hier - auch der Zoll kann hier mitlesen und dann wirds teuer, weil man sozusagen verpflichtet ist Zoll & Märchensteuer zu zahlen! Ich hab mich da mal erkundigt und musste selbst staunen...

...ist nur gut gemeint ;-)
 
FedEx hat SEHR seltsame Verandgewohnheiten. Ich habe mal Webers geordert, die haben sie MIT DEM TAXI aus Dortmund nach Paderborn geschickt, wohl, weil alle Lieferwagen platt waren. Der Versand mit FedEx ist SEHR teuer.

Weber versendet aber auf Anfrage auch per USPS (staatliche Post), man bezahlt erst eine Pauschale, bekommt dann die Differenz per Paypal zurückerstattet. das läuft und ist nur unwesentlich langsamer. Hab's probiert.
 
Hallo zusammen,
ich weiß, der thread ist schon älter, aber ich habe eine Frage zu den aktuellen Zoll-Grenzen bei Bestellungen aus den USA. Ich habe gehört, dass sich da seit Juli 2021 etwas geändert hat. Weiß jemand, wie das jetzt genau aussieht und was man beachten muss?

Ich habe auf dieser Seite einen Zollrechner gefunden, der mir helfen soll, die Einfuhrabgaben zu berechnen:

Laut dem Rechner muss ich für Sendungen unter 150 Euro keine Zölle zahlen, aber eine Einfuhrumsatzsteuer. Die wird aber erst ab 1 Euro fällig (?), also für Sendungen unter 5,26 Euro nicht... oder was? Stimmt das so?

Und wie ist das mit den zusätzlichen Zöllen, die die USA seit 2018 auf Produkte aus Aluminium und Stahl erheben? Hat das auch was mit Gitarren oder andere Musikinstrumente zutun oder nur der Rohstoff selbst??

Ich wĂĽrde mich ĂĽber eure Erfahrungen und Tipps freuen. Danke im Voraus!
 

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