GEMA - Improvisation ist ein Werk

W°°

Power-User
4 Feb 2002
4.954
3
1
Dübelhausen
Hallo Kollegen,

ich muss mich im Moment mit einem Schreiben der GEMA auseinander setzen.

Ich zitiere aus der Korrespondenz:
"Wir machen darauf aufmerksam, dass auch bei einem sog. Jam durchaus geschützte Werke gespielt werden können. Sofern ein GEMA-Mitglied anlässlich seiner Auftritte improvisiert, wird in dem Moment der Improvisation ein neues, urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen. Die vertraglichen Regelungen erfassen sodann auch die Wahrnehmung der Urheberrechte an diesen „improvisierten“ Werken. Auch wenn es sich ausschließlich um improvisierte Stücke handelt, welche keinen Titel haben, so haben diese doch einen Komponisten und somit handelt es sich hierbei ebenfalls um geschützte Werke, sofern der Musiker GEMA-Mitglied ist."

Ich erspare mir die Kommentare.
 
Also irgendwo muss es aber doch mal aufhören! Wenn ich jetzt 2 Riffs aus einem Song spiele habe ich gleich wieder diesen Verein an Hals?

Ich mein, irgendwann wurden alle Akkorde mal gespielt, alle Akkordfolgen auch, aber darf man sie deswegen jetzt nicht mehr benutzen?
 
atomiclove":1e2ia7y9 schrieb:
Also irgendwo muss es aber doch mal aufhören! Wenn ich jetzt 2 Riffs aus einem Song spiele habe ich gleich wieder diesen Verein an Hals?

Ich mein, irgendwann wurden alle Akkorde mal gespielt, alle Akkordfolgen auch, aber darf man sie deswegen jetzt nicht mehr benutzen?

Du hast das missverstanden.

Wenn eine GEMA Mitglied auf einer Session irgend welche Töne macht, entstehen daraus SEINE Werke. Das schreibt mir die GEMA.

Das ist natürlich anmaßender Unsinn, denn wenn er als Sideman die Bühne betritt und weder den Jam eröffnet, noch das Thema vorgegeben hat, so muss man zu dem Einduck gelangen, dass in diesem Fall die Urheberrechte mit dem GEMA Beitrag den tatsächlichen Urhebern gestohlen werden.
DAS sollte die GEMA ursprünglich verhindern.....

Das allein wäre den den nicht organisierten "Urhebern" vielleicht noch egal, denn ein Jam ist ein Jam und nur Sesselfurzer machen daraus ein "Werk".
Aber wenn man am Ende einer Party eine Rechnung dafür zahlen soll, dass man ein GEMA Mitglied zum Musizieren eingeladen hat, was ein paar Takte zu den eigenen Liedern gespielt hat...

Darum dies zur Warnung!

Glücklicherweise kenne ich kaum einen Musiker mehr, der sich von diesen Clowns vertreten sieht. Meine Gäste und Freunde sind freie Geister!

;-)

EDIT:
Wie es dazu kam?

Wir feierten am 3.+4. 12. 2010 unser 21-jähriges Firmenjubiläum. Zu diesem Anlass bat ich meine Kunden, das Programm selbst zu machen. Es gab keinen CD Player und keinen DJ. (Ich hatte mir so etwas schon gedacht!)
Wir haben gejammt.
Jetzt will die GEMA Geld.

Sehr spannend: Jams kennen ja keine "Eingetragenen Titel". Mann will mich aber nur vom Haken lassen, wenn ich die Namen aller Gäste preis gebe:
Zitat:
"In diesem Fall können Sie selbstverständlich auch keine Titel zur Überprüfung einreichen, wir benötigen hier jedoch die Namen sämtlicher auftretenden Musiker bzw. Gäste. "
Damit mache ich mich aber strafbar und darum geht das ganz und gar nicht!
Die Musiker, die NICHT in der GEMA sind, haben ihre Gründe und sie wollen gewiss nicht, dass ich ihre Namen und Adressen preisgebe.

Ich weiß nicht recht, wie die Sache ausgeht.
Ich bin mir zum einen sicher, nichts unrechtes getan zu haben und ich denke auf der anderen Seite, dass die Rechtsauffassungen der GEMA im vorliegenden Fall ...
wie soll ich sagen...
diskutabel sind.
 
atomiclove":2xinerbd schrieb:
Also irgendwo muss es aber doch mal aufhören! Wenn ich jetzt 2 Riffs aus einem Song spiele habe ich gleich wieder diesen Verein an Hals?

Ich mein, irgendwann wurden alle Akkorde mal gespielt, alle Akkordfolgen auch, aber darf man sie deswegen jetzt nicht mehr benutzen?

Du hast diesen Verein nur am Hals, wenn du GEMA-Mitglied bist.

Wenn also bei einer Guitarworld Session ein GEMA-Mitglied mitspielt, ist diese Veranstaltung GEMA-meldepflichtig und es müssen entsprechende Gebühren bezahlt werden.
Das GEMA-Mitglied bezieht aber andererseits auch Ausschüttungen, insofern also alles o.k..

Blöderweise stehen bei der GEMA Gebühren und Ausschüttung häufig in einem durchaus kritikwürdigem Verhältnis.

Edith: Walter war wieder weitervorn (zeitlich)
 
Ich habe das schon verstanden, soweit wie ihr beschreibt zumindest.
Aber nehmen wir mal an ich komme als GEMA-Mitglied auf die Bühne (was niemals passieren wird :roll:) und spiele drei Akkorde, dann bucht die Gema das gleich als meinen Song ab?
Und wenn jetzt jemand anderes zufällig die selbe Akkordfolge spielt, dann bekommt er gleich wieder eins auf den Deckel, weil er es ja von mir gestohlen haben könnte?

Dazu wieder die Gegenfrage: Was ist denn, wenn ein GEMA-Mitglied dann (aus welchem Grund auch immer) einen von mir geschriebenen Song spielt, geht die GEMA dann davon aus dass es sein Besitz und damit er der Urheber ist?
Danach dürfte ich ja meinen eigenen Song nicht mehr spielen.
 
Nein!

Aber die drei Akkorde des Gema-Mitglieds sind für den Veranstalter halt teurer als die selben drei Akkorde eines Nichtmitgliedes ....
 
Hallo!

Komponiert ein GEMA-Mitglied, ist das gema-pflichtig. Das ist nichts Neues. Schön. Wir haben jetzt gelernt, dass Improvisation auch eine Komposition ist. Gniedelt ein GEMA-Mitglied los, kostet das also Geld.

Wenn ein Nicht-GEMA-Mitglied komponiert, kostet das kein Geld. Dann darf auch das GEMA-Mitglied gniedeln.

Wichtig ist also, dass der Jam von einem Nicht-Mitglied begonnen wird. Wichtig ist auch, zu wissen, dass eine Pause zur Komposition gehört.

Wann immer ich bei irgendeinem Jam war, habe ICH NICHT-GEMA-MITGLIED jedes einzelne Musikstück mit einer Pause begonnen und bin somit der Komponist und somit war immer alles GEMA-FREI.

Hier übrigens Hintergrundwissen:

http://www.youtube.com/watch?v=KVf6QqIT-tw

Gruß

e.
 
Ich setze den noch mal kopiert hinten dran, weil es so schnell weiter ging....


EDIT:
Wie es dazu kam?

Wir feierten am 3.+4. 12. 2010 unser 21-jähriges Firmenjubiläum. Zu diesem Anlass bat ich meine Kunden, das Programm selbst zu machen. Es gab keinen CD Player und keinen DJ. (Ich hatte mir so etwas schon gedacht!)
Wir haben gejammt.
Jetzt will die GEMA Geld.

Sehr spannend: Jams kennen ja keine "Eingetragenen Titel". Mann will mich aber nur vom Haken lassen, wenn ich die Namen aller Gäste preis gebe:
Zitat:
"In diesem Fall können Sie selbstverständlich auch keine Titel zur Überprüfung einreichen, wir benötigen hier jedoch die Namen sämtlicher auftretenden Musiker bzw. Gäste. "
Damit mache ich mich aber strafbar und darum geht das ganz und gar nicht!
Die Musiker, die NICHT in der GEMA sind, haben ihre Gründe und sie wollen gewiss nicht, dass ich ihre Namen und Adressen preisgebe.

Ich weiß nicht recht, wie die Sache ausgeht.
Ich bin mir zum einen sicher, nichts unrechtes getan zu haben und ich denke auf der anderen Seite, dass die Rechtsauffassungen der GEMA im vorliegenden Fall ...
wie soll ich sagen...
diskutabel sind.
 
Hallo Walter,

hattest Du da nicht nur geladene Gäste?
Dann war das doch ne geschlossene Gesellschaft. Da ist m.W. die GEMA eh außen vor?

Und selbst wenn? Kein Eintritt. < 100 m² für solche Dinge drücke ich als Veranstalter regelmäßig ca. 25 Euro ab und Ruhe ist....
 
Rabe":1am83wae schrieb:
Wenn also bei einer Guitarworld Session ein GEMA-Mitglied mitspielt, ist diese Veranstaltung GEMA-meldepflichtig und es müssen entsprechende Gebühren bezahlt werden.
Das GEMA-Mitglied bezieht aber andererseits auch Ausschüttungen, insofern also alles o.k..

Wenn es denn so wäre. Die GEMA meldet sich aber auch einfach so. Es wird schon einer dabei gewesen sein...

Die andere Frage ist die es Urheberrechts.
Kann ich als Dummbratz durch Mitgliedschaft automatisch Urheber werden?

Es ist nicht nachvollziehbar, dass durch die alleinige Anwesenheit eines Mitglieds Kunst entsteht, die auf seinem Konto gut geschrieben wird - auch dann, wenn er nur Wasser getragen hat.

Urheberrecht - da erlaube ich mir im Sinne der GEMA etwas mehr Genauigkeit - kann nur in Verbindung des Erfinders, des Begründers, des Urhebers stehen!
 
Habe ich mir gedacht, dass es darum ging ...

... ist wahrscheinlich schwer zu ertragen für die Damen und Herren von der Gema: Quasi öffentliche Veranstaltung, mit lauter Musik und es gibt nichts zu kassieren.

Du kannst ja der GEMA erst einmal sagen, dass du einige Zeit brauchen wirst, um alle Gäste zu fragen, ob sie mit einer Weitergabe ihres Namens einverstanden sind.
Nach ein paar Wochen reichst du eine Liste mit ein paar Namen ein, natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da du verschieden Gäste nicht erreichen konntest ...
Dann forderst du von der GEMA eine vollständige Liste aller ihrer gemeldeten Mitglieder, die sich zum fraglichem Zeitpunkt im Raum Aachen aufgehalten hätten, damit du wirklich nur Gema Mitglieder weiter meldest.
Nach Zusendung dieser Liste, fragst du nach wie der folgende Fall zu behandeln sei: Eine dir unbekannte Person (wohl mit einem Gast befreundet) habe für 40 Sekunden Musik gemacht, bevor es dir gelungen sei ihn nieder zu ringen. Dies sei die einzige Person, von der du eine GEMA Mitgliedschaft nicht mit Sicherheit ausschließen könntest.
Da du aber über ein außergewöhnliches gutes visuelles Gedächtnis verfügtest und zu guter Zusammenarbeit mehr als bereit seist, solle man dir doch Passfotos aller Gema-Mitglieder zusenden, wegen Problemen mit der Grafikkarte aber bitte als Farbausdruck.
 
W°°":2ynpwxvm schrieb:
"In diesem Fall können Sie selbstverständlich auch keine Titel zur Überprüfung einreichen, wir benötigen hier jedoch die Namen sämtlicher auftretenden Musiker bzw. Gäste. "

:wtf:

Das heißt, wenn irgend ein x-beliebiger Honk gniedelt und ein einziges GEMA-Mitglied hört zu,
dann entsteht auf wunderbare Weise eine Komposition im Sinne der GEMA?


Wow.


:whiteflag:

Viele Grüße,
woody
 
muelrich":209bkrji schrieb:
Hallo Walter,

hattest Du da nicht nur geladene Gäste?
Dann war das doch ne geschlossene Gesellschaft. Da ist m.W. die GEMA eh außen vor?
.

Ja, sicher.
Wir haben auch nichts getan, was nicht in Ordnung war.

Ich bin aber nicht amüsiert über die versuchte Nötigung und den Versuch mir illegal Daten abzupressen.

Außerdem empfinde ich die Darstellung der GEMA in der Urheber-Sachlage bei Sessions als unerträglich anmaßend. Hier wird wirklich der Bock zum Gärtner.
 
Woody":2mr0xu1c schrieb:
W°°":2mr0xu1c schrieb:
"In diesem Fall können Sie selbstverständlich auch keine Titel zur Überprüfung einreichen, wir benötigen hier jedoch die Namen sämtlicher auftretenden Musiker bzw. Gäste. "

:wtf:

Das heißt, wenn irgend ein x-beliebiger Honk gniedelt und ein einziges GEMA-Mitglied hört zu,
dann entsteht auf wunderbare Weise eine Komposition im Sinne der GEMA?
Und sonst nicht?

Wow.

Bei Niklas Luhmann nennt man das "die soziale Adresse der Kunst". Über die Kunsthaftigkeit einer physikalischen Gegebenheit ist anhand dieser alleine nicht zu entscheiden. Es ist vielmehr wichtig, wem sie zugeschrieben wird, aber auch, von wem sie rezipiert wird, an wen sie also adressiert ist.
Ich habe mir da in meiner ersten Staatsexamensarbeit echt viele Gedanken drüber gemacht, unter welchen Umständen z.B. ein Flaschentrockner zum Kunstwerk wird.
In der Musik ist da ja einfach: Flatulenzen eines Gema-Mitgliedes sind ab einer bestimmten Länge sogar ein schützenswertes Werk. Wie ich jetzt weiß: wer bläht ist eigentlich egal, hauptsache ein Gema Mitglied nimmt an der Veranstaltung anteil.
 
Ich möchte ja wetten, dass wenn das GEMA Mitgleid Dingenskirchens auf Walters Fete einen Song von sich gegeben hätte und W°° das brav angemeldet hätte und dafür dann auch noch sagen wir mal xx,- € bezahlt hätte, dass das GEMA Mitgleid Dingenskirchens dann von denn xx,-€ nichtmal -,xx € vergütet bekommen hätte ...

Aber, ich find das eigentlich ne sehr gute Info für alle die bi der GEMA sind, weil, das spielst du als GEAM Mitglied igendwo offiziell, füllst brav deine Liste aus, gibst die beim Veranstalter ab und plötzlich wird aus "Schmok on se Woter" das Medley "Schmok on the Woter - Smokingjam Pt.1 (Autor Dingenskirchens)- Sschmok ... - Smokingjam Pt.2 (Autor Dingenskirchens) - Smoke ..."

:roll:

r


Wenn wir mit den Tropis Watermelon Man spielen darf ja jeder noch ne solo spielen ... das sidn dann zusammen 15 Minuten davon 6 Chorus Thema und 46 Solo und sagen wir mal 7 Autoren ... :-D
 
Rabe":22jtzq33 schrieb:
Woody":22jtzq33 schrieb:
W°°":22jtzq33 schrieb:
"In diesem Fall können Sie selbstverständlich auch keine Titel zur Überprüfung einreichen, wir benötigen hier jedoch die Namen sämtlicher auftretenden Musiker bzw. Gäste. "

:wtf:

Das heißt, wenn irgend ein x-beliebiger Honk gniedelt und ein einziges GEMA-Mitglied hört zu,
dann entsteht auf wunderbare Weise eine Komposition im Sinne der GEMA?
Und sonst nicht?

Wow.

Bei Niklas Luhmann nennt man das "die soziale Adresse der Kunst". Über die Kunsthaftigkeit einer physikalischen Gegebenheit ist anhand dieser alleine nicht zu entscheiden. Es ist vielmehr wichtig, wem sie zugeschrieben wird, aber auch, von wem sie rezipiert wird, an wen sie also adressiert ist.
Ich habe mir da in meiner ersten Staatsexamensarbeit echt viele Gedanken drüber gemacht, unter welchen Umständen z.B. ein Flaschentrockner zum Kunstwerk wird.
In der Musik ist da ja einfach: Flatulenzen eines Gema-Mitgliedes sind ab einer bestimmten Länge sogar ein schützenswertes Werk. Wie ich jetzt weiß: wer bläht ist eigentlich egal, hauptsache ein Gema Mitglied nimmt an der Veranstaltung anteil.

Ich weiß, dass selbst Juristen den Kopf schütteln bei den Dingen, die die GEMA als Recht vertritt, aber das hier:
Zitat:
"wir benötigen hier jedoch die Namen sämtlicher auftretenden Musiker bzw. Gäste. "
ist ein klarer Rechtsverstoß!

Die GEMA nötigt mich unter der Androhung von Verfahren und Kosten, gegen das Gesetz Daten heraus zu geben.

Das ist nicht gut. ;-)
 
W°°":34s1f0uh schrieb:
"wir benötigen hier jedoch die Namen sämtlicher auftretenden Musiker bzw. Gäste. "
ist ein klarer Rechtsverstoß!


Hast du das Schwarz auf Weiß auf Papier? Ich gehöre nicht zu den Juristen und kenne mich deswegen auch nicht zu 100% aus, aber da es ein Rechtsverstoß ist den die GEMA damit einleiten würde, könnte man ihnen deswegen nicht auch den den Kragen?
 
W°°":1t4drz4o schrieb:
Ich weiß, dass selbst Juristen den Kopf schütteln bei den Dingen, die die GEMA als Recht vertritt, aber das hier:
Zitat:
"wir benötigen hier jedoch die Namen sämtlicher auftretenden Musiker bzw. Gäste. "
ist ein klarer Rechtsverstoß!

Die GEMA nötigt mich unter der Androhung von Verfahren und Kosten, gegen das Gesetz Daten heraus zu geben.

Das ist nicht gut. ;-)

Ich finde die GEMA sollte allen Mitglieder zwangsweise geräuschempfindliche Ortungschips implantieren, dann könnte sie solche Nachfragen vermeiden und ihre Mitgliederzahlen würden auch bestimmt ins Unermessliche steigen ...
 
atomiclove":105jeksm schrieb:
Also laden wir Auge jetzt nicht mehr zur Session ein? ;-)
Doch, der ist doch Gastronom und kann bestimmt superschnell und -gut
Bier zapfen ...

Zum Thema:
Diese Art, sich bei den eigenen Leuten - den Gebührenzahlern - unbeliebt
zu machen, treibt die Künstler massenweise in die gema-freie Selbstvermarktung.
Ich meine ja, die Zeiten von GEMA (und GEZ) sind vorbei, die wissen das
nur noch nicht ...
 

Ähnliche Themen

Beliebte Themen

Zurück
Oben Unten