GEMA - Improvisation ist ein Werk

W°°":2mugv3s1 schrieb:
"In diesem Fall können Sie selbstverständlich auch keine Titel zur Überprüfung einreichen, wir benötigen hier jedoch die Namen sämtlicher auftretenden Musiker bzw. Gäste. "

Hi Walter,

markiere diesen Passus fett. Und - soweit vorhanden - auch noch die Passage, mit der Du "genötigt werden sollst.

Fertige ein kurzes Anschreiben mit der Bitte um Mitteilung, ob die Forderung der Gema datenschutzrechtlich unbedenklich ist.

Das ganze kopierst Du 3 mal.

Eine Kopie kommt in Deine Unterlagen.
Die zweite schickst Du an den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW.
Die dritte schickst Du an die Gema mit dem Hinweis, dass sie sich mit einer Antwort bis zur Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten gedulden mögen.

Ich bin ziemlich sicher, das war's dann.
 
frank":1cnuf68t schrieb:
Fertige ein kurzes Anschreiben mit der Bitte um Mitteilung, ob die Forderung der Gema datenschutzrechtlich unbedenklich ist.

Das ganze kopierst Du 3 mal.

Eine Kopie kommt in Deine Unterlagen.
Die zweite schickst Du an den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW.
Die dritte schickst Du an die Gema mit dem Hinweis, dass sie sich mit einer Antwort bis zur Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten gedulden mögen.

Ich bin ziemlich sicher, das war's dann.
Ich denke, das ist ein guter Ansatz.
Bei allem Spass, ein bisschen Polemik und viel Kopfschütteln, willst Du ja aus der Nummer schadlos herauskommen.
Vielleicht hilft aber auch einfach ein Telefonat.
Ich hatte auch schon ein paar mal mit den Damen und Herren zu tun. Meist liess sich das telefonisch (mit darauf folgendem schriftlichem Protokoll des telefonisch Besprochenen) ganz gut klären.

Grüße
Ralf
 
Moin,

was ist denn die Quintessenz aus der Geschichte?

Ich werde für meine nächste Party mit Muckerbeteiligung ein großes Schild für den Eingang drucken lassen:

GEMA-Mitglieder müssen leider draussen bleiben!
:|
Damit dürfte ich dann aus dem Schneider sein...
 
Liebe Jungs,

GEMA-Bashing ist wohlfeil und in Mode. Was wäre ein Forum ehemaliger Langhaariger ohne ab und zu eine ordentliche Prise Schimpfen auf die Gema!

Vieles mag auch berechtigt sein, und es wäre wirklich wundervoll, wenn die Gema mal ein bisschen ernsthafte Konkurrenz bekäme: Dann würden sich einige Dinge nämlich nahezu von alleine ändern.

Auf eine Sache möchte ich, auch wenn ich damit hier offensichtlich vollständig alleine stehe, dennoch mit allem Nachdruck hinweisen: Dass eine Improvisation ein Werk ist, ist nicht nur eine gute, sondern eine geradezu wundervolle Nachricht. (Und das hat überhaupt nichts mit der Gema zu tun.) Bin mir auch nicht so sicher, ob diejenigen, die sich hierüber zu beschweren scheinen, darüber nachgedacht haben, was sie da erzählen.

Viele Grüße,

Michael (jacuzzi)
 
Michael (Jacuzzi)":3ud6uy57 schrieb:
Auf eine Sache möchte ich, auch wenn ich damit hier offensichtlich vollständig alleine stehe, dennoch mit allem Nachdruck hinweisen: Dass eine Improvisation ein Werk ist, ist nicht nur eine gute, sondern eine geradezu wundervolle Nachricht.
Ich glaube mit der Meinung stehst du wirklich alleine da. Allein das Wort "Improvisation" (Definierung: Als Improvisation wird die Form musikalischer Darbietung verstanden, in der das ausgeführte Tonmaterial in der Ausführung selbst entsteht und nicht vorher schriftlich fixiert worden ist.) ist für mich ein vollkommener Widerspruch zum "Werk". Das ist für mich so ähnlich wie der Fall wo mal jemand ein Patent auf den Ladebalken angemeldet hat. Der Versuch aus absolut trivialen Dingen den Leuten möglichst viel Kohle aus der Tasche zu ziehen. Mir fehlen da echt die Worte, die GEMA ist für mich nach der GEZ wirklich der größte Hass-Verein... was für ein Schwachsinn...
 
twulf":18mtqlsw schrieb:
Ich werde für meine nächste Party mit Muckerbeteiligung ein großes Schild für den Eingang drucken lassen:

GEMA-Mitglieder müssen leider draussen bleiben!
:|
Damit dürfte ich dann aus dem Schneider sein...
Sollte mann vielleicht auch an Eingangstüren von Proberäumen hängen, oder?
 
Michael (Jacuzzi)":3e5dovtb schrieb:
GEMA-Bashing ist wohlfeil und in Mode. Was wäre ein Forum ehemaliger Langhaariger ohne ab und zu eine ordentliche Prise Schimpfen auf die Gema!

Vieles mag auch berechtigt sein, und es wäre wirklich wundervoll, wenn die Gema mal ein bisschen ernsthafte Konkurrenz bekäme: Dann würden sich einige Dinge nämlich nahezu von alleine ändern.

Auf eine Sache möchte ich, auch wenn ich damit hier offensichtlich vollständig alleine stehe, dennoch mit allem Nachdruck hinweisen: Dass eine Improvisation ein Werk ist, ist nicht nur eine gute, sondern eine geradezu wundervolle Nachricht. (Und das hat überhaupt nichts mit der Gema zu tun.) Bin mir auch nicht so sicher, ob diejenigen, die sich hierüber zu beschweren scheinen, darüber nachgedacht haben, was sie da erzählen.
Lieber Michael,
als schimpfender Langhaariger sage ich:
Die Methoden, wie die GEMA vorgeht, sind grotesk.
Wenn der Aufwand für Ausschüttungen in gleichen Verhältnis zu
denen der Gebühren stehen würde, würden auch viele Musiker,
Vereine und Klein-Gewerbetreibende die Situation und das Gebahren
um die GEMA anders beurteilen.
Für MICH ist das eine Form moderner Wegelagerei ...
 
Das mit dem Ladebalken war Microsoft.
Aber die haben das nicht improvisiert, sondern darüber nachgedacht wie man so etwas sinnvoll darstellen kann. Was spricht dagegen diese Idee zu patentieren? Schliesslich ist es eine Art geistiges Eigentum mit dem man sich von der Konkurrenz abhebt.
Der Vergleich mit der Gema hinkt daher in diesem speziellen Fall ein wenig, denn wenn ein Gema Mitglied auf Walters Party improvisiert hat, wird es wohl kein Interesse am Schutz des Improvisierten haben. Und wenn doch war das betreffende Mitglied auf der falschen Party.

Schöne Grüße

Ralf
 
taschakor":2hefb57p schrieb:
Das mit dem Ladebalken war Microsoft.
Aber die haben das nicht improvisiert, sondern darüber nachgedacht wie man so etwas sinnvoll darstellen kann. Was spricht dagegen diese Idee zu patentieren? Schliesslich ist es eine Art geistiges Eigentum mit dem man sich von der Konkurrenz abhebt.
Das ist nicht korrekt. Den Ladebalken gabs schon bevor Microsoft überhaupt an grafische Benutzeroberflächen dachte. Die Herren die es sich patentieren lassen wollten hießen wohl Thomas Poslinski und Kim Annon Ryal laut Wikipedia, und sind damit natürlich auch gescheitert. Und den Vergleich finde ich gar nicht so abwegig: Es geht sich ja nicht darum geistiges Eigentum oder künstlerische Schöpfung zu schützen, das ist ja vollkommen in Ordnung. Es geht sich um reine Abzocke mit vollkommen trivialen Dingen. Wenn eine "Improvisation" ein Werk ist, dann kann man sich ja als nächstes gleich die Pentatonik, die Akkordfolge E A D oder vielleicht gleich den Buchstaben e patentieren und schützen lassen (und ich bin sicher dass Leute das schon versucht haben) ...
 
Wenn musikalische Improvisationen immer Werke im Sinne der GEMA sind, sollten dann nicht auch Gesprächsbeiträge von Schriftstellern immer Werke im Sinne der VG Wort sein?
Wenn in Frankfurt Buchmesse ist, sind manche U-Bahnen voll von Leuten, die in der VG-Wort gemeldet sind. Da müsste doch der RMV eigentlich Nutzungsvergütung für die ganzen sprachlichen Improvisationen zahlen ...
 
Die Gema schafft es letztendlich nur, potentielle neue Musiker und Bands zu vergraulen, ihnen die Musik als professionelle Sache völig unschmackhaft zu machen, weil sie mit Papierkrieg, Abkassierwahn und völliger Untransparenz daherkommen.
Wir sollten diesen Verein besser boikotieren, ihnen ja keinen Cent abgeben!
 
Michael (Jacuzzi)":1an345q2 schrieb:
Auf eine Sache möchte ich, auch wenn ich damit hier offensichtlich vollständig alleine stehe, dennoch mit allem Nachdruck hinweisen: Dass eine Improvisation ein Werk ist, ist nicht nur eine gute, sondern eine geradezu wundervolle Nachricht.

(jacuzzi)

Ich glaube, hier irrst Du, lieber Michael. Diese Regelung gilt nicht für Musiker allgemein, sondern für Vereinsmitglieder.
noch einmal das Zitat der GEMA:

Wir machen darauf aufmerksam, dass auch bei einem sog. Jam durchaus geschützte Werke gespielt werden können. Sofern ein GEMA-Mitglied anlässlich seiner Auftritte improvisiert, wird in dem Moment der Improvisation ein neues, urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen. Die vertraglichen Regelungen erfassen sodann auch die Wahrnehmung der Urheberrechte an diesen „improvisierten“ Werken. Auch wenn es sich ausschließlich um improvisierte Stücke handelt, welche keinen Titel haben, so haben diese doch einen Komponisten und somit handelt es sich hierbei ebenfalls um geschützte Werke, sofern der Musiker GEMA-Mitglied ist."

Ich lese daraus, dass die Urheberrechte an einem Jam nicht durch musikalische Leitung oder eigene Themen, sondern durch Vereinsangehörigkeit entsteht.

Das stellt den Sinn der Wahrung von Urheberrechten auf den Kopf!
 
Lieber Walter,

W°°":1wlsn0w9 schrieb:
Ich lese daraus, dass die Urheberrechte an einem Jam nicht durch musikalische Leitung oder eigene Themen, sondern durch Vereinsangehörigkeit entsteht.

Das stellt den Sinn der Wahrung von Urheberrechten auf den Kopf!

Nein, so ist das nicht. Die Gema-Zugehörigkeit entscheidet nicht über die Werkqualität von Darbietungen, sondern nur über die Zuständigkeit für die Verwertung. Wenn ich improvisiere (als Nicht-Gema-Mitglied) und die entsprechende Schöpfungshöhe erreiche, dann ist das genauso werkfähig, wie wenn du als Mitglied das tust. Nur ich bin frei in der Verwertung, während du das nicht bist.

Viele Grüße,

Michael


Edit: Hier erklärt so ein Typ, wie das Urheberrecht unter der Dusche entsteht (ab ca. 28:00):

http://storage.etsc.uni-kl.de/recor...errecht_Grundlagen_4_19_11_2009_14_39_40.html
 
Nimm dir einen Anwalt. Es gibt in deisem Geflecht aus Gestzen und deren anwendung so etrem viele Auslegungen, dass man als "Normalsterblicher" schlichtweg überfordert ist.

Für mich sieht das Ganze so aus, als wenn dich da jemand "ficken" will. Ich wäre mir nicht wirklich sicher, das tatsächliche ein GEMA-Mitarbeiter anwesend war. In Betracht ziehen könte man Konkurrentern, unzufriedene Kunden (..SORRY..aber die gibt es immer wieder mal, will dir NICHT zu nahe treten...), etc.

Keiune Ahnung ob du nen Firmenrechtschutz hast, aber geh zum Anwalt. Presse wäre auch ne Möglichkiet, ist ja dann auch noch ne zusätzliche werbung für die Firma...so ´n Robin Hood Effekt...kleine firma (?) gegen große GEMA und vielleicht gibt es dann auch ein einlenken seitens der GEMA.
 
LOL - wenn ich jetzt als hypothetisches Gema-Mitglied improvisiere, gilt das nur auf einem Instrument? Oder muss der Walter auch zahlen, wenn ich auf seinem Klo sagen wir mal "Wind of Change" furze? Bedenklich... :)

P.S. Ich fand Franks Vorschlag fürs erste mal sehr pragmatisch. Vor ein paar Jahren gabs hier auch eine Briefwelle der Gema an kleine Bands, die auf der Homepage ihre eigene Musik zum Download angeboten hatten. Ich glaube, es wurde sogar im Forum darüber diskutiert. Das Schreiben war so formuliert, dass es dem unwissenden implizierte, er mache sich damit strafbar und könnte dies aber mit einer schnellen Überweisung von ich glaube 75€ wieder legalisieren.

Ein Sachbearbeiter am Telefon hielt auch noch tapfer den Kurs, bis ich ihm dann sagte, er solle mich nicht für Dumm verkaufen, die Werke wären unter CC veröffentlicht. Da war dann Ruhe, weil er gemerkt hat, dass es nicht nur unwissende gibt...
 
Rabe":2twjzm53 schrieb:
atomiclove":2twjzm53 schrieb:
Also irgendwo muss es aber doch mal aufhören! Wenn ich jetzt 2 Riffs aus einem Song spiele habe ich gleich wieder diesen Verein an Hals?

Ich mein, irgendwann wurden alle Akkorde mal gespielt, alle Akkordfolgen auch, aber darf man sie deswegen jetzt nicht mehr benutzen?

Du hast diesen Verein nur am Hals, wenn du GEMA-Mitglied bist.

Wenn also bei einer Guitarworld Session ein GEMA-Mitglied mitspielt, ist diese Veranstaltung GEMA-meldepflichtig und es müssen entsprechende Gebühren bezahlt werden.
Das GEMA-Mitglied bezieht aber andererseits auch Ausschüttungen, insofern also alles o.k..

Blöderweise stehen bei der GEMA Gebühren und Ausschüttung häufig in einem durchaus kritikwürdigem Verhältnis.

Edith: Walter war wieder weitervorn (zeitlich)

Den Verein hat man nicht nur am Hals, wenn jemand GEMA-Mitglied ist!

Ich versuche das mal darzustellen:
Prinzipiell wäre Walters Firmenevent meldepflichtig gewesen aus Sicht der GEMA! DJ und CD-Spieler hätten zu 100% zu Kosten geführt!

Hier geht es umgekehrt nur noch um die Ermittlung, ob denn urheberrechtlich geschützetes Material aufgeführt wurde!


Die GEMA kann hier auf Verdacht handeln und der Angemahnte ist immer derjenige, der in der Beweispflicht ist! Für die GEMA gilt der Grundsatz, dass aufgeführte "Werke" von GEMA-Mitgliedern grundsätzlich geschützt sind. Streamt ihr z.B. auf eurer Website eure eigenen Werke, dann kann Euch auch ein schreiben der GEMA ins Haus flattern. Nur des Verdachtes wegen.
Das ist ähnlich wie bei der GVL. Tritt ein GVL-Mitglied im Rundfunk-/Fernsehen auf, ist sein Auftritt automatisch gebührenpflichtig. Egal ob als Sideman oder Urheber. Es geht hier erstmal also um die Feststellung, dass es sich um ein Ereignis handelt, was die GEMA automatisch betrifft.

Wieso will die GEMA nun Liste der aufführenden Musiker?
Nun, zum einen , klar, wird festgestellt, ob dort urheberrechtlich Geschütztes aufgeführt wurde, was bei einem registrierten GEMA Mitglied durchaus denkbar wäre und zu anderen ist die Gesamtzahl der Gäste insofern interessant, da sich anhand derer die höhe der Gebühren errechnen läst.
Übrigens: stellt sich raus , dass alle Gäste nicht Mitglieder der GEMA sind, aber jemand "Sweet Home Alabama" anstimmt - zack - Gebühren.
(Da aber von einem "Jam" die Rede ist, ist hier nochmal verdeutlicht worden, dass auch ein "Jam" dazu taugt urherberrechtlich geschütztes Material aufzuführen.)

Da werden Pauschalbeträge genommen pro Gast, da es keine Karten oder dergleichen gab. Bei Firmenevents übrigens nicht selten, dass die Gebühr sich anhand dessen bemisst, was der Veranstalter an Kosten pro Gast budgetiert. Fressen +Saufen pro Gast mal Anzahl Gäste und davon dann so und so viel Prozent. Gibt es auch! ;-)

Bezüglich Gebühren und Verteilung: Ja, das ist wohl ein schwieriges Gebiet. Die Verteilung der Gebühren errechnet sich nach einem komplizierten, statistischen Verfahren, was der Statistik gerecht wird, weniger aber den Musikern. Die Gebühren können dazu reichen, dass Veranstaltungen nicht mehr durchführbar werden, was nicht im Sinne kommerzieller Künstler sein kann. Das ist in der Tat ein Hirnfick!

In diesem speziellen Falle geht es auch noch um Auskunft über personenbezogenen Daten. Ich habe keine Ahnung, wie es sich damit Verhält, aber ich würde mich nicht wundern, wenn die GEMA diesbezüglich nicht auch noch ein Ass im Ärmel hat!

Rabe":2twjzm53 schrieb:
Wenn also bei einer Guitarworld Session ein GEMA-Mitglied mitspielt, ist diese Veranstaltung GEMA-meldepflichtig und es müssen entsprechende Gebühren bezahlt werden.
Das GEMA-Mitglied bezieht aber andererseits auch Ausschüttungen, insofern also alles o.k..

Eine Session ist eine geschlossene Veranstaltung! Wir sollten zum Schutz auf jeden Fall demnächst entsprechende Aushänge an der Tür machen. Ist zwar komplett "Nazi", aber in dem Falle schützt uns das eventuell vor unliebesamen Überraschungen! Letztlich könnte jemand behaupten, da kämen aber auch problemlos ungeladene Gäste Zuhörer/Gäste von draußen herrein und das würde auf der Sesion keiner nachlten (was ja auch so ist). Wir müssen also alle anderen offiziell ausladen, da dies eine Veranstaltungen unter Freunden sein muss, was sie ja eigentlich auch ist.
 
Michael (Jacuzzi)":82gh3s3z schrieb:
Dass eine Improvisation ein Werk ist, ist nicht nur eine gute, sondern eine geradezu wundervolle Nachricht.


Ja, das ist richtig und wahr, da insbesondere die GEMA einen schlimme "E-Musik" Nazi-Vereinigung war.
Trotzdem ist es blöd, wenn seitens der GEMA jede Juxveranstaltung zur Gebührengenese herangezogen wird.

Viele Grüße,
woody
 
Och ich kenn noch andere Lustige: z.B. das finazamt welches mal eben 5 stellige Forderungen erfindet und die am liebsten gleich abbuchen will, oder die IHK, die dir schon ne Rechnung geschickt hat, wenn dein neuer Gewerbeschein noch nicht mal die Stempelfarbe trocken ist ... (und die nun so garnix für einen tun) ...

Ein Planet voller Bekloppter - aber wo will man stattdessen hin ? Rischtisch ins Gitarrenforum!

r
 
Hallo Kollegen,

ich werde künftig per Aushang GEMA Mitgliedern das Musizieren in meinem Haus untersagen.

Es scheint die einzige Methode zu sein, die Zecken daran zu hindern, sich bei JEDER Gelegenheit auf unverfrorenste Weise bereichern zu wollen.

ZITAT:
Entgegen Ihrer Ansicht war die Musikwiedergabe bei Ihrer o.a. Veranstaltung öffentlich im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Es genügt hier auch nicht, dass Sie sich darauf berufen es handele sich hier um eine geschlossene Gesellschaft an der ausschließlich geladene Gäste teilgenommen haben, da dieses Kriterium nicht ausreicht. Selbst bei einer Geburtstags- oder aber Hochzeitsfeier kann es sich um eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handeln und wie Sie richtig erkannt haben, handelt es sich auch bei einer Beerdigung um eine öffentliche Veranstaltung.


Wer also vermeiden will, dass die GEMA nach der Beerdigung der Oma eine Rechnung stellt, sollte vor der Tür ein Schild aufstellen:
GEMA-Mitglider müssen draußen bleiben!
 
Riddimkilla":1yj3nget schrieb:
Och ich kenn noch andere Lustige: z.B. das finazamt welches mal eben 5 stellige Forderungen erfindet und die am liebsten gleich abbuchen will, oder die IHK, die dir schon ne Rechnung geschickt hat, wenn dein neuer Gewerbeschein noch nicht mal die Stempelfarbe trocken ist ... (und die nun so garnix für einen tun) ...

Ein Planet voller Bekloppter - aber wo will man stattdessen hin ? Rischtisch ins Gitarrenforum!

r

Und hier sind weniger Bekloppte?

Mal was anderes:
Wie hat denn die GEMA Wind von der Geschichte bekommen?
Hat da einer der Gäste sie informiert?
Und die Idee an die Presse zu gehen ist vermutlich nicht schlecht.
So ein bisschen schlechte Presse für die GEMA kommt immer gut.
 
W°°":t81yupy2 schrieb:
Hallo Kollegen,

ich werde künftig per Aushang GEMA Mitgliedern das Musizieren in meinem Haus untersagen.

Es scheint die einzige Methode zu sein, die Zecken daran zu hindern, sich bei JEDER Gelegenheit auf unverfrorenste Weise bereichern zu wollen.

ZITAT:
Entgegen Ihrer Ansicht war die Musikwiedergabe bei Ihrer o.a. Veranstaltung öffentlich im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Es genügt hier auch nicht, dass Sie sich darauf berufen es handele sich hier um eine geschlossene Gesellschaft an der ausschließlich geladene Gäste teilgenommen haben, da dieses Kriterium nicht ausreicht. Selbst bei einer Geburtstags- oder aber Hochzeitsfeier kann es sich um eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handeln und wie Sie richtig erkannt haben, handelt es sich auch bei einer Beerdigung um eine öffentliche Veranstaltung.


Wer also vermeiden will, dass die GEMA nach der Beerdigung der Oma eine Rechnung stellt, sollte vor der Tür ein Schild aufstellen:
GEMA-Mitglider müssen draußen bleiben!

Hat man gar keine Chance gegen diese Wegelagerer? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen.
Da die nichts über die Größe der Feierlichkeiten aussagen, hieße das ja im Endeffekt: ich lade mir fünf enge Freunde nebst Anhang anläßlich einer Geburtstagsfeier zuhause ein und lasse Musik im Hintergrund dudeln oder es wird gar musiziert. Und das allein berechtigt die GEMA auch dafür Gebühren erheben zu dürfen??? Glaub ich nicht!!!
 
finetone":1cdhoeby schrieb:
W°°":1cdhoeby schrieb:
Hallo Kollegen,

ich werde künftig per Aushang GEMA Mitgliedern das Musizieren in meinem Haus untersagen.

Es scheint die einzige Methode zu sein, die Zecken daran zu hindern, sich bei JEDER Gelegenheit auf unverfrorenste Weise bereichern zu wollen.

ZITAT:
Entgegen Ihrer Ansicht war die Musikwiedergabe bei Ihrer o.a. Veranstaltung öffentlich im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Es genügt hier auch nicht, dass Sie sich darauf berufen es handele sich hier um eine geschlossene Gesellschaft an der ausschließlich geladene Gäste teilgenommen haben, da dieses Kriterium nicht ausreicht. Selbst bei einer Geburtstags- oder aber Hochzeitsfeier kann es sich um eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handeln und wie Sie richtig erkannt haben, handelt es sich auch bei einer Beerdigung um eine öffentliche Veranstaltung.


Wer also vermeiden will, dass die GEMA nach der Beerdigung der Oma eine Rechnung stellt, sollte vor der Tür ein Schild aufstellen:
GEMA-Mitglider müssen draußen bleiben!

Hat man gar keine Chance gegen diese Wegelagerer? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen.
Da die nichts über die Größe der Feierlichkeiten aussagen, hieße das ja im Endeffekt: ich lade mir fünf enge Freunde nebst Anhang anläßlich einer Geburtstagsfeier zuhause ein und lasse Musik im Hintergrund dudeln oder es wird gar musiziert. Und das allein berechtigt die GEMA auch dafür Gebühren erheben zu dürfen??? Glaub ich nicht!!!

Man beachte den genauen Wortlaut:
Geburtstag und Hochzeit: KANN
Beerdigung: IST
Öffentlicher Zugang ist der Schlüssel, 5 Freunde zum Geburtstag ist keine öffentliche Veranstaltung. Höchstens ein Fall für die Kollegen vom geschriebenen Wort ;-) Eine Beerdigung wird meistens öffentlich bekannt gegeben.
Aber Wegelagerei beschreibt es ganz gut. Ein System, das mehr Akzeptanz, Transparenz und weniger unterstellendes Gehabe an den Tag legen würde, wäre meiner Meinung nach ein wirksameres System, welches die Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturkonsumierenden besser bedienen könnte, als es die Gema gerade macht.
Zum Glück spiele ich gerade nur auf Campingplätzen im Ausland, in D traue ich mich ja kaum noch... :roll:
Und wie Marcello schon schrob, es ist irrelevant ob ein Gema Mitglied anwesend war oder nicht. Öffentlichkeit bezieht sich auf Zuhörer. Dann muß kontrolliert werden, ob geschütztes Material gespielt wurde.
Mal eine Frage an die Runde: Muß ich als Gema Mitglied jedes Stück einzeln anmelden, oder ist alles automatisch geschützt? Oder kann ich mir das aussuchen?
 

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