GEMA - Improvisation ist ein Werk

Monkeyinme":5mlkv4py schrieb:
Mal eine Frage an die Runde: Muß ich als Gema Mitglied jedes Stück einzeln anmelden, oder ist alles automatisch geschützt? Oder kann ich mir das aussuchen?

Wenn es um die Ansprüche der GEMA gegenüber dem "Veranstalter" geht, ist ALLES, was ein GEMA Mitglied produziert, kostenpflichtig.
Wenn es um die Zahlungen der GEMA an das Mitglied geht, so müsste dieses für jedes öffentlich aufgeführte Werk einen Gemabogen ausfüllen und vom "Veranstalter" unterschreiben lassen.

Aussuchen kannst Du Dir nichts mehr. Das macht die GEMA. Grundsätzlich muss der "Veranstalter" oder die Person, die als solche tituliert wird, pauschal zahlen. Ob das Gema Mitglied etwas gemeldetes gespielt hat, oder auch nicht.
In meinem Fall war es ein Jam.
Es KÖNNTE jedoch der Fall eingetreten sein, dass ein EVENTUELL anwesendes GEMA Mitglied in seinem Jam ein Werk erzeugt hätte. Es könnte auch sein, dass meine Veranstaltung keine geschlossene Gesellschaft war, weil ich die Frau des geladenen Freundes noch nicht kannte.
Ergo bin ich ein Veranstalter und das eventuell anwesende GEMA Mitglied ein vortragender Künstler, der als Gage meinen Wein und mein Buffet erhalten hat.

Da er mein Gast war und auch keinen GEMA-Bogen ausgefüllt hat - und auch kein denkender Mensch auf so einen mentalen Durchfall kommen würde, bekommt der Musiker, der mit mir über einen A-Blues jammt, NATÜRLICH kein Geld.

Das geht bei Dieter Bohlen und Konsorten auf ein Sonderkonto.

Kollegen, ich meine es ernst und ich werde es künftig so machen:
Gema Mitgliedern wird per öffentlichem Aushang das Musizieren verboten! Schluss - Aus!
 
Walter schrieb: Gema Mitgliedern wird per öffentlichem Aushang das Musizieren verboten! Schluss - Aus!

Hallo Walter,

ergänze auf Deinem Aushang das außerdem die "Aufführung GEMA-pflichtiger Werke in deiner Werkstatt nicht erlaubt ist", damit die GEMA hier nicht auch noch zuschlägt.

Wegelagerern darf man keine Angriffsfläche bieten.

Bis die Tage.

Martin
 
MarWin":12opm238 schrieb:
Walter schrieb: Gema Mitgliedern wird per öffentlichem Aushang das Musizieren verboten! Schluss - Aus!

Hallo Walter,

ergänze auf Deinem Aushang das außerdem die "Aufführung GEMA-pflichtiger Werke in deiner Werkstatt nicht erlaubt ist", damit die GEMA hier nicht auch noch zuschlägt.

Wegelagerern darf man keine Angriffsfläche bieten.

Bis die Tage.

Martin

Erinnert mich irgendwie an "No Stairway to Heaven" aus einem bekannten Rock n' Roll Film... ;-)
 
W°°:Gema Mitgliedern wird per öffentlichem Aushang das Musizieren verboten! Schluss - Aus!

Hallo Walter,
das ist echt traurig und was da in den Hirnen der Gema-Heinze abgeht ist sowas von krank und kulturhemmend. Wir werden ja in einigen Monaten hier unseren Kulturbetrieb aufnehmen und ich bin gespannt auf was ich mich da einlasse.

Ein Vorteil hat die Sache:
Ich bin kein Gema-Mitglied. Und ich würde mich sehr freuen mal für Dich zu spielen. Im Ernst. Vielleicht beim 50 Jahre Werkstattfest ;-)
 
mr_335":3td2i2yn schrieb:
Ein Vorteil hat die Sache:
Ich bin kein Gema-Mitglied. Und ich würde mich sehr freuen mal für Dich zu spielen. Im Ernst. Vielleicht beim 50 Jahre Werkstattfest ;-)

So lange brauchen wir nicht warten, lieber Rolli!
2014 sind es runde 25 Jahre. Da machen wir hier ein Straßenfest im Sommer und dann komme ich gewiss gerne auf Dein Angebot zurück. :cool:
 

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