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Power-User
Monkeyinme":5mlkv4py schrieb:Mal eine Frage an die Runde: Muß ich als Gema Mitglied jedes Stück einzeln anmelden, oder ist alles automatisch geschützt? Oder kann ich mir das aussuchen?
Wenn es um die Ansprüche der GEMA gegenüber dem "Veranstalter" geht, ist ALLES, was ein GEMA Mitglied produziert, kostenpflichtig.
Wenn es um die Zahlungen der GEMA an das Mitglied geht, so müsste dieses für jedes öffentlich aufgeführte Werk einen Gemabogen ausfüllen und vom "Veranstalter" unterschreiben lassen.
Aussuchen kannst Du Dir nichts mehr. Das macht die GEMA. Grundsätzlich muss der "Veranstalter" oder die Person, die als solche tituliert wird, pauschal zahlen. Ob das Gema Mitglied etwas gemeldetes gespielt hat, oder auch nicht.
In meinem Fall war es ein Jam.
Es KÖNNTE jedoch der Fall eingetreten sein, dass ein EVENTUELL anwesendes GEMA Mitglied in seinem Jam ein Werk erzeugt hätte. Es könnte auch sein, dass meine Veranstaltung keine geschlossene Gesellschaft war, weil ich die Frau des geladenen Freundes noch nicht kannte.
Ergo bin ich ein Veranstalter und das eventuell anwesende GEMA Mitglied ein vortragender Künstler, der als Gage meinen Wein und mein Buffet erhalten hat.
Da er mein Gast war und auch keinen GEMA-Bogen ausgefüllt hat - und auch kein denkender Mensch auf so einen mentalen Durchfall kommen würde, bekommt der Musiker, der mit mir über einen A-Blues jammt, NATÜRLICH kein Geld.
Das geht bei Dieter Bohlen und Konsorten auf ein Sonderkonto.
Kollegen, ich meine es ernst und ich werde es künftig so machen:
Gema Mitgliedern wird per öffentlichem Aushang das Musizieren verboten! Schluss - Aus!