Rabe":2twjzm53 schrieb:
atomiclove":2twjzm53 schrieb:
Also irgendwo muss es aber doch mal aufhören! Wenn ich jetzt 2 Riffs aus einem Song spiele habe ich gleich wieder diesen Verein an Hals?
Ich mein, irgendwann wurden alle Akkorde mal gespielt, alle Akkordfolgen auch, aber darf man sie deswegen jetzt nicht mehr benutzen?
Du hast diesen Verein nur am Hals, wenn du GEMA-Mitglied bist.
Wenn also bei einer Guitarworld Session ein GEMA-Mitglied mitspielt, ist diese Veranstaltung GEMA-meldepflichtig und es müssen entsprechende Gebühren bezahlt werden.
Das GEMA-Mitglied bezieht aber andererseits auch Ausschüttungen, insofern also alles o.k..
Blöderweise stehen bei der GEMA Gebühren und Ausschüttung häufig in einem durchaus kritikwürdigem Verhältnis.
Edith: Walter war wieder weitervorn (zeitlich)
Den Verein hat man
nicht nur am Hals, wenn jemand GEMA-Mitglied ist!
Ich versuche das mal darzustellen:
Prinzipiell wäre Walters Firmenevent meldepflichtig gewesen aus Sicht der GEMA! DJ und CD-Spieler hätten zu 100% zu Kosten geführt!
Hier geht es umgekehrt nur noch um die Ermittlung, ob denn urheberrechtlich geschützetes Material aufgeführt wurde!
Die GEMA kann hier auf Verdacht handeln und der Angemahnte ist immer derjenige, der in der Beweispflicht ist! Für die GEMA gilt der Grundsatz, dass aufgeführte "Werke" von GEMA-Mitgliedern grundsätzlich geschützt sind. Streamt ihr z.B. auf eurer Website eure eigenen Werke, dann kann Euch auch ein schreiben der GEMA ins Haus flattern. Nur des Verdachtes wegen.
Das ist ähnlich wie bei der GVL. Tritt ein GVL-Mitglied im Rundfunk-/Fernsehen auf, ist sein Auftritt automatisch gebührenpflichtig. Egal ob als Sideman oder Urheber. Es geht hier erstmal also um die Feststellung, dass es sich um ein Ereignis handelt, was die GEMA
automatisch betrifft.
Wieso will die GEMA nun Liste der aufführenden Musiker?
Nun, zum einen , klar, wird festgestellt, ob dort urheberrechtlich Geschütztes aufgeführt wurde, was bei einem registrierten GEMA Mitglied durchaus denkbar wäre und zu anderen ist die Gesamtzahl der Gäste insofern interessant, da sich anhand derer die höhe der Gebühren errechnen läst.
Übrigens: stellt sich raus , dass alle Gäste nicht Mitglieder der GEMA sind, aber jemand "Sweet Home Alabama" anstimmt - zack - Gebühren.
(Da aber von einem "Jam" die Rede ist, ist hier nochmal verdeutlicht worden, dass auch ein "Jam" dazu taugt urherberrechtlich geschütztes Material aufzuführen.)
Da werden Pauschalbeträge genommen pro Gast, da es keine Karten oder dergleichen gab. Bei Firmenevents übrigens nicht selten, dass die Gebühr sich anhand dessen bemisst, was der Veranstalter an Kosten pro Gast budgetiert. Fressen +Saufen pro Gast mal Anzahl Gäste und davon dann so und so viel Prozent. Gibt es auch! ;-)
Bezüglich Gebühren und Verteilung: Ja, das ist wohl ein schwieriges Gebiet. Die Verteilung der Gebühren errechnet sich nach einem komplizierten, statistischen Verfahren, was der Statistik gerecht wird, weniger aber den Musikern. Die Gebühren können dazu reichen, dass Veranstaltungen nicht mehr durchführbar werden, was nicht im Sinne kommerzieller Künstler sein kann. Das ist in der Tat ein Hirnfick!
In diesem speziellen Falle geht es auch noch um Auskunft über personenbezogenen Daten. Ich habe keine Ahnung, wie es sich damit Verhält, aber ich würde mich nicht wundern, wenn die GEMA diesbezüglich nicht auch noch ein Ass im Ärmel hat!
Rabe":2twjzm53 schrieb:
Wenn also bei einer Guitarworld Session ein GEMA-Mitglied mitspielt, ist diese Veranstaltung GEMA-meldepflichtig und es müssen entsprechende Gebühren bezahlt werden.
Das GEMA-Mitglied bezieht aber andererseits auch Ausschüttungen, insofern also alles o.k..
Eine Session ist eine geschlossene Veranstaltung! Wir sollten zum Schutz auf jeden Fall demnächst entsprechende Aushänge an der Tür machen. Ist zwar komplett "Nazi", aber in dem Falle schützt uns das eventuell vor unliebesamen Überraschungen! Letztlich könnte jemand behaupten, da kämen aber auch problemlos ungeladene Gäste Zuhörer/Gäste von draußen herrein und das würde auf der Sesion keiner nachlten (was ja auch so ist). Wir
müssen also alle anderen offiziell ausladen, da dies eine Veranstaltungen unter Freunden sein
muss, was sie ja eigentlich auch ist.