Ist Paypal für Verkäufer empfehlenswert?

kiroy

Power-User
Registriert
28 Dez. 2008
Beiträge
924
Lösungen
1
Reaktionspunkte
0
Ort
Reutlingen
'N Abend zusammen!

"Aus aktuellem Anlass" habe ich da mal wieder 'ne Frage:

Als Käufer - entweder bei einer Ebay-Auktion oder auch bei div. Händlern - habe ich bisher gute Erfahrungen mit der Zahlung über Paypal gemacht. Ruckzuck war das Geld beim Empfänger und er konnte den Artikel umgehend an mich abschicken.

Wie ist es aber nun im umgekehrten Fall? Wenn ich etwas bei Ebay verkaufe und der Käufer will mit Paypal bezahlen, gehe ich da ein Risiko ein?

Angenommen, der Käufer zahlt mit Paypal und ich schicke dann die Ware los, dann kann der Käufer doch die Paypal-Zahlung ohne weiteres wieder rückgängig machen, oder? Er muss doch nur behaupten, dass mit dem Artikel etwas nicht stimmt. Dann kriegt er sein Geld wieder und ich stehe ohne alles da. Stimmt das oder ist man als Käufer auch irgendwie abgesichert?

Habe ich da etwas übersehen?

Vielen Dank und noch 'nen schönen Abend
kiroy
 

Zu diesen Risken kann ich nix sagen allerdings sind die Spesen wesentlich höher als bei IBAN / BIC Überweisungen.
Lg
Auge
 
kiroy schrieb:
Er muss doch nur behaupten, dass mit dem Artikel etwas nicht stimmt. Dann kriegt er sein Geld wieder und ich stehe ohne alles da. Stimmt das oder ist man als Käufer auch irgendwie abgesichert?

Habe ich da etwas übersehen?

Vielen Dank und noch 'nen schönen Abend
kiroy
Du hast nichts übersehen. Für den Verkäufer besteht das Risiko, dass er Ware und Geld los wird, gerade bei Käufern aus dem Ausland.

Gruß,
 

auge schrieb:
Zu diesen Risken kann ich nix sagen allerdings sind die Spesen wesentlich höher als bei IBAN / BIC Überweisungen.
So ist das, Auge,
und das kann der Verkäufer auch nutzen, um potenziellen Paypalzahlungrn aus dem Weg zu gehen.
Kiroy, kündige in der Annonce doch eindach an, dass Du die horrenden Paypalkosten dem Käufer in Rechnung stellst. Das ist - abhängig vom Verkaufspreis eine ziemliche Paypalbremse.

Übrigens: Du kannst ab 50 Ebay-Bewertungen Paypal als Zahlungsweg beim Erstellen der Annonce ausschließen. Dann hat sich das Thema von vornherein erledigt.
 
Banger schrieb:
frank schrieb:
Kiroy, kündige in der Annonce doch eindach an, dass Du die horrenden Paypalkosten dem Käufer in Rechnung stellst. Das ist - abhängig vom Verkaufspreis eine ziemliche Paypalbremse.
Großartiger Tipp, Frank.
Vielen Dank für Eure Beiträge.

Ich habe bei Ebay bisher immer nur Überweisung oder Barzahlung angegeben. Allerdings hatte gestern jemand aus dem Ausland nachgefragt, ob ich auch Paypal akzeptieren würde, was ich vorsichtshalber verneint habe.

Bei meiner oben gestellten Frage geht es mir nicht um die Gebühren, sondern in erster Linie um die Sicherheit für den Verkäufer. Dazu hat sich ja "Sonnenbürste" :-P geäußert. Mich würde noch interessieren, ob Ihr das auch so seht.

@Banger:
In dem zitierten Urteil auf der verlinkten Seite geht es m. M. n. eher darum, dass der Anbieter keinen Endpreis (inklusive aller Nebenkosten und Gebühren) angegeben hat, wie er es für Endkunden hätte machen müssen. Er hatte nicht erwähnt, dass er zum Preis noch die Paypal-Geb. an den Käufer abwälzt. Das war sein Problem.
...dass es wettbewerbswidrig sei, die durch das eBay-Bezahlungssystem PayPal entstandenen Gebühren an die Kunden weiterzureichen, ohne darüber in den eBay-Auktionstexten zuvor informiert zu haben.
Daraus die Überschrift zu machen "eBay-Händler dürfen "Paypal"-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen", halte ich eher für reiserischen Bild-Zeitungs-Stil.
Ob die AGB von Ebay insoweit rechtlich zulässig sind, muss vielleicht erst noch jemand durch ein Gericht klären lassen (die haben ja sonst nichts zu tun). ;-)

Eine schöne Woche
kiroy
 
Banger schrieb:
frank schrieb:
Kiroy, kündige in der Annonce doch eindach an, dass Du die horrenden Paypalkosten dem Käufer in Rechnung stellst. Das ist - abhängig vom Verkaufspreis eine ziemliche Paypalbremse.
Großartiger Tipp, Frank.

Zitat:
"In seinem Angebot machte der Beklagte an keiner Stelle Angaben darüber, dass zu den in den Auktionstexten bereits angegebenen Kosten für Produkt und Versand für den Käufer weitere Kosten hinzukommen, wenn der Käufer mit PayPal zahlt. Die ihm entstehenden Gebühren reichte der Bekagte jedoch in seinen Rechnungen an seine Kunden weiter."


Kiroy hat's ja auch bereits erkannt.
Ich finde die Gebühren auch überhöht, aber es ist für Käufer bequem. Für meine Frau rechnet es sich unter'm Strich, sie hätte sonst wesaentlich weniger Kunden aus dem außereuropäischen Ausland. Aber in DE/EU?
Eine Variante wäre ja noch, die Kosten mit dem Käufer zu teilen.

Gruß, Micha
 
Letztendlich habe ich nur kurz nach einem Beleg für diese meine Erinnerung gesucht:
…dass es ohnehin laut den eBay-AGB untersagt ist, die Paypal-Gebühren an die Kunden weiterzureichen.
Und ja, auf eBay gelten die AGB natürlich.
Man kann sich natürlich auch einen Rechtsstreit darüber mit eBay einlassen, aber ob es die dreißig Male davor wert ist, wo die Auktion aus eben diesem Grund gelöscht wurde… :shrug:
 
Ich hatte mal den Fall eines Ebay-Verkaufs, bei dem ich Paypal in der Auktion zwar ausdrücklich als Zahlungsmodus ausgeschlossen (also nicht angeboten) habe, der Käufer (eigentlich nur der Höchstbietende, denn gekriegt hat er es nachher nicht) aus Frankreich mich aber mit Dutzenden von Mails genervt hat, ob er nicht doch mit Paypal bezahlen könnte. Antwort: nein. Als er hartnäckig blieb und dann damit kam, dass a) Überweisungen mit IBAN/BIC bei seiner Bank nicht möglich seien (wohlgemerkt in Frankreich) und er mir b) auch gern ein paar Euro mehr für den Aufwand zahlen würde, war klar, dass das nicht koscher war. Habe bei dieser Gelegenheit auch gelernt, dass dieser Versuch wohl darauf abzielt, nachher die Überzahlung von ein paar Euro zu beanstanden und deshalb den gesamten Betrag wieder zurückzuholen - und gleichzeitig den Erhalt der Ware abzustreiten, die ja dann typischerweise schon unterwegs ist. Macht alles keinen Spaß.
 
Moin,
ich dachte bisher, das PayPal für beide Seiten einen Schutz bietet? Wieder was gelernt...
Die Welt ist schlecht, und war früher kugeliger...

Ciao
MonkeyneverPayPaledinme
 
Hi,

sunburst schrieb:
Du hast nichts übersehen. Für den Verkäufer besteht das Risiko, dass er Ware und Geld los wird, gerade bei Käufern aus dem Ausland.

Gruß,

ich habe mir mal gerade die Infos aus der Paypal - Seite angeschaut:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/sicherheit

Klar kann der Käufer das Geld zurückfordern und ich habe als Verkäufer dann erstmal die Torte im Gesicht. Wenn ich dann aber zweifelsfrei - z. B. anhand eines Versandnachweises - darlegen kann, dass ich meine Vertragspflichten erfüllt habe, sehe ich das Geld dann doch (irgendwann...) wieder, oder verstehe ich das falsch?

Gruß,
Andreas
 
Banger schrieb:
Letztendlich habe ich nur kurz nach einem Beleg für diese meine Erinnerung gesucht

Das hier?
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-surcharges.html

Ich find's schon erstaunlich, wie viele Gedanken sich einige über das Bescheißen von eBay (oder potentieller Käufer durch Gebührenabdrücken) machen. Nein, was die an Gebühren aufrufen ist nicht mehr witzig (z.B. die bezüglich der 9% frisch angehobene Obergrenze auf 75 EUR), aber wem das nicht passt: vielleicht einfach nicht über eBay verkaufen und aufhören rumzunölen? Den größtmöglichen Käufermarkt hätte man natürlich gerne angesprochen, aber das ein Unternehmen dafür noch Kohle will, tssss. :shrug:

Nichteinhaltung der AGBs durch eBay selbst, z.B. durch mangelhaften Service bei der Problemklärung oder schwammige Bedingungen, die Käufern wie Verkäufern Sicherheit nur vorgaukeln (und darauf zielt ja Kiroys Frage ab) sind allerdings was anderes ...
 
Hi,

steinberger schrieb:
Nein, was die an Gebühren aufrufen ist nicht mehr witzig (z.B. die bezüglich der 9% frisch angehobene Obergrenze auf 75 EUR), aber wem das nicht passt: vielleicht einfach nicht über eBay verkaufen und aufhören rumzunölen?

schön ist auch, dass es auf der dir verlinkten Seite einen schönen Punkt "Verkäufergebühren" in der Navigation gibt, aber es von da aus noch fünf (!) Klicks benötigt, bis man konkrete Zahlen lesen kann.

Mittlerweile versuche ich auch, ebay solange wie möglich bei Verkäufen zu vermeiden, aber ich drifte auch gerade vom Thema ab...

Gruß,
Andreas
 
schocka schrieb:
Mittlerweile versuche ich auch, ebay solange wie möglich bei Verkäufen zu vermeiden

Da sind wir schon mal zwei. Dass die bezüglich der Gebühren nicht mit Transparenz glänzen, hat sich mir auch daran gezeigt, dass ich die neue 75EUR-Obergrenze nur zufällig bei der Suche nach was anderem in diesem Community-Teil gefunden habe. Das ist aber nun mal nicht die Caritas sondern ein - wie jedes andere auch auf Profit ausgerichtetes - Unternehmen, was man gerne doof finden kann, nur sollte man dann ein Mindestmaß an Konsequenz zeigen.

Übrigens: ganz so schlimm ist es mit dem Gebührenfinden auch wieder nicht: Navigation oben "Verkaufen", letzter Eintrag "Gebühren für Verkäufer" ...
 
schocka schrieb:
Klar kann der Käufer das Geld zurückfordern und ich habe als Verkäufer dann erstmal die Torte im Gesicht. Wenn ich dann aber zweifelsfrei - z. B. anhand eines Versandnachweises - darlegen kann, dass ich meine Vertragspflichten erfüllt habe, sehe ich das Geld dann doch (irgendwann...) wieder, oder verstehe ich das falsch?

Gruß,
Andreas
Moin,

der Käufer kann sagen, dass die Ware

- nicht angekommen ist oder
- beschädigt angekommen ist oder
- defekt verschickt wurde
- nicht der Beschreibung entspricht oder
- eine Fälschung ist oder oder oder

und kann ein Käuferschutz-Verfahren starten.

Bei Verkäufen ins Ausland haftet der Verkäufer für den Fall, dass das PayPal-Konto des Käufers gehackt wurde oder eine gestohlene Kreditkarte verwendet wurde.

Ein Klassiker ist dieser Fall:
http://www.t-online.de/computer/internet/id_52916604/ebay-kaeufer-zerstoert-antike-geige-im-wert-von-2000-euro.html

Käuferschutz wg. Ware mit angeblichen Mängeln
http://www.youtube.com/watch?v=wJWFjxhePR4

Produktfälschung, Ausland, Kreditkartenmissbrauch, Konten eingefroren
http://www.youtube.com/watch?v=eNqmQYLzXhQ

Gruß,
 
frank schrieb:
Kiroy, kündige in der Annonce doch eindach an, dass Du die horrenden Paypalkosten dem Käufer in Rechnung stellst. Das ist - abhängig vom Verkaufspreis eine ziemliche Paypalbremse.
Es gab mal in den Ebay-AGBs die Klausel, dass man in Auktionen NICHT schreiben dürfe, dass die Paypal-Gebühren vom Käufer zu tragen seien. Ich weiß nicht, ob dies immer noch so ist.

Grundsätzlich finde ich einiges bedenklich von dem, was Paypal so treibt und sich gegenüber den beteiligten Parteien herausnimmt.
Paypal ist ein Zahlungsdienstleister wie eine Bank. Nur durch einige Zusatzdienste kann sich Paypal abgrenzen und die hohen Gebühren rechtfertigen.
Dass diese Zusatzdienste Betrügern in die Hände spielen, nimmt Paypal in Kauf, sonst würde das Geschäftsmodell wohl nicht mehr funktionieren.
Es ist schon ironisch, dass der Käuferschutz von Paypal wegen offenbar vermehrt auftretender unseriöser Verkäufer notwendig wurde und nun von anderen (oder den gleichen?) Betrügern dankend ausgenutzt wird.
 
Wenn ich dann aber zweifelsfrei - z. B. anhand eines Versandnachweises - darlegen kann, dass ich meine Vertragspflichten erfüllt habe, sehe ich das Geld dann doch (irgendwann...) wieder, oder verstehe ich das falsch?

AGBs hin oder her: Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei verschiedene Dinge. Es mag ja sogar sein, dass Du Dein Geld (und auch Deine Ware, wenn sie schon verschickt ist?) irgendwie und irgendwann dann doch wiederbekommst. Wenn ich mir aber den Aufwand vor Augen führe, um das zu erreichen, denke ich doch lieber erstmal über andere Verkaufswege nach. Aber es ist schon richtig: Die größtmögliche Zielgruppe wird man wohl bei Ebay erreichen, muss aber dafür wohl das Risiko von Ärger in gewissem Maße in Kauf nehmen. Ist wohl ein Fall von "No pain, no gain".
 
Banger schrieb:
frank schrieb:
Kiroy, kündige in der Annonce doch eindach an, dass Du die horrenden Paypalkosten dem Käufer in Rechnung stellst. Das ist - abhängig vom Verkaufspreis eine ziemliche Paypalbremse.
Großartiger Tipp, Frank.

Ach, Banger,
beim dem beklagten Verkäufer handelte es sich lt. zitiertem Urteil um einen gewerblichen Händler, der sich wegen seiner "verschleiernden" Rechnungslegung verantworten musste.
Zur nicht rechtmäßigen Einforderung der Paypal-Gebühren sagt das Urteil nichts aus.
Sprich: In Sachen Rückforderung von Paypalgebühren wird durch dieses Urteil kein Recht gesetzt.

So weit, so gut.

Zu den Ebay-AGB:
Ich finde nichts darüber in den Ebay-AGB, jedenfalls nicht auf den ersten Blick.
 
Hi,

sunburst schrieb:
der Käufer kann sagen, dass die Ware

- nicht angekommen ist oder
- beschädigt angekommen ist oder
- defekt verschickt wurde
- nicht der Beschreibung entspricht oder
- eine Fälschung ist oder oder oder

und kann ein Käuferschutz-Verfahren starten.

aber auch im Rahmen dieses Käuferschutz - Verfahrens findet doch hoffentlich eine Prüfung statt, inwiefern die Beschwerden des Käufers berechtigt sind, oder?
Die Nummer mit der Geige habe ich eben gerade nur überflogen und rätsel noch, welchen Zweck eine Zerstörung des Kaufgegenstandes in diesem Fall haben sollte?!

steve_d schrieb:
Wenn ich mir aber den Aufwand vor Augen führe, um das zu erreichen, denke ich doch lieber erstmal über andere Verkaufswege nach.

Ein Risiko besteht ja immer, wenn ich übers www mit verkaufe und versande (Binsenweisheit ;-) ) und der Aufwand wird ja auch nicht kleiner, wenn ich ebay als Verkaufsplattform ausklammere und dann etwas schiefläuft. Die Frage ist ja, ob die Paypalgebühren irgendwie gerechtfertigt sind oder ob ich mir dann nur einen Pseudoschutz kaufe?
Demnächst nur noch Haustürgeschäfte oder Übergabe auf Autobahnparkplätzen :-D

Grüße,
Andreas
 
frank schrieb:
Zu den Ebay-AGB:
Ich finde nichts darüber in den Ebay-AGB, jedenfalls nicht auf den ersten Blick.

Ähm, ja. Deswegen schrob ich in irgendeinem Thread (war es gar dieser hier?) schon mal: :vertrag:

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-surcharges.html

Ich halte das für vergleichsweise eindeutig und für eBay (oder schlimmer, lustige Abmahnawälte) damit leicht durchsetzbar.
Frank, was ist los, Du bist bei solchen Sachen doch sonst auf der Höhe und eher vorsichtig? ;-)
 
steinberger schrieb:
Frank, was ist los, Du bist bei solchen Sachen doch sonst auf der Höhe und eher vorsichtig? ;-)

Danke für die Info, steinberger.

Lt. AGB ist also dem Verkäufer untersagt:
Zitat:
"Es ist verboten, zusätzlich zum Kaufpreis des Artikels und den Versandkosten weitere Gebühren und Provisionen von Käufern einzufordern. Dies gilt insbesondere für eBay- als auch für PayPal-Gebühren."
Das wird dann erläutert:
Zitat
"Umlegung von eBay- und PayPal-Gebühren auf den Käufer (z.B. direkt auf der Artikelseite, Mich-Seite oder während der Kaufabwicklung auf eBay oder in externen Tools)"

Und wann soll das gelten?
Zitat, Hervorhebung von mir:
"Falls Sie PayPal als Zahlungsmethode anbieten, darf das Bezahlen mit PayPal an keine weiteren Bedingungen geknüpft werden."

Ok, bei Verkäufern mit über 50 Bewertungen ist das nachvollziehbar, weil sie Paypal ausschließen können.
Darüber würde ich nicht diskutieren. Wer A sagt, muss auch B sagen.

Aber die Verkäufer, die diese Bewertungszahlen noch nicht erreicht haben, sind nicht frei in ihrer Zahlungsgestaltung. Paypal wird automatisch angeboten und zwangsweise muss der Verkäufer die Kosten tragen.
Und da liegt für mich der Hase im Pfeffer.
Nach der Rechtsprechung ist der "Zwang zu Paypal" rechtens. Brauchen wir also auch nicht mehr drüber zu diskutieren.
Aber meines Wissens gibt es keine Rechtsprechung darüber, wie der Verkäufer die Kosten aus diesem Zwang behandelt, ob er sie abwälzt, ob er das auch darf pp.
Eins ist mal sicher, alle AGB müssen in allen Belangen mit der geltenden Rechtsprechung in Einklang stehen. Ob das hier der Fall ist? Keine Ahnung.
 
schocka schrieb:
aber auch im Rahmen dieses Käuferschutz - Verfahrens findet doch hoffentlich eine Prüfung statt, inwiefern die Beschwerden des Käufers berechtigt sind, oder?
Eine Prüfung in der Sache - z.B. durch Begutachtung der reklamierten Ware - findet i.d.R. nicht statt.

Software-Algorithmen ermitteln wie wahrscheinlich es ist, dass die Beschwerde berechtigt ist. Die Fehler dieses Systems heilt man mit den AGB.

schocka schrieb:
Die Nummer mit der Geige habe ich eben gerade nur überflogen und rätsel noch, welchen Zweck eine Zerstörung des Kaufgegenstandes in diesem Fall haben sollte?!
Die Geschäftsbedingungen von PayPal sahen dies vor. Details stehen im Artikel...


Soweit ich weiß ist der PayPal-Zwang für ebay-Verkäufer mit weniger als 50 Bwertungspunkten abgeschafft worden.

Gruß,
 
sunburst schrieb:
[Soweit ich weiß ist der PayPal-Zwang für ebay-Verkäufer mit weniger als 50 Bwertungspunkten abgeschafft worden.
Das wäre mal eine wirklich faire Ebay-Entscheidung.
Und gleichzeitig wären meine Beiträge in dieser Sache hinfällig geworden.
 
frank schrieb:
sunburst schrieb:
[Soweit ich weiß ist der PayPal-Zwang für ebay-Verkäufer mit weniger als 50 Bwertungspunkten abgeschafft worden.
Das wäre mal eine wirklich faire Ebay-Entscheidung.
Und gleichzeitig wären meine Beiträge in dieser Sache hinfällig geworden.
Die BaFin war bei ebay zu Besuch, das Kartellamt war da, ebay hat die erforderliche Bank-Zulassung in Luxemburg nicht bekommen - glaub' mal nicht, die hätten von sich aus die Kundenfreundlichkeit entdeckt. ;-)

Gruß,
 

Ähnliche Themen

A
Antworten
24
Aufrufe
2K
Anonymous
A

Beliebte Themen

Zurück
Oben Unten