Musikrecht im Falle von Umtexten

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Anonymous

Guest
Hallo,

weiß jemand wie die Rechtslage in Bezug auf Aufführung und Aufnahme
von Songs ist,die bearbeitet sind?

Beispiel: Stefan Gwildis, bearbeitete diverse Soul- und Motown-Hits,
in dem er deutsche Texte zu bekannter Musik sang.

Ich möchte im Rahmen eines Programms einige Lieder auf die gleiche
Art und Weise bearbeiten. Also deutschen Text darauf dichten und
aufnehmen/aufführen.
Was ist da zu beachten, wie kommt die GEMA da ins Spiel und wer
verdient daran?

Vielen Dank.

Gruß
m-keef
 
Tach Keef,

man kann die Rechte auf Texte und Melodie haben. Das ist das, was in der Regel geschützt ist. Insofern kommt die Gema bei deinem Vorhaben höchstwahrscheinlich ins Spiel, wenn du das Projekt veröffentlichst und/oder öffentl. Aufführst.

Bei Infobedarf kann man eigentlich den direkten Kontakt zur GEMA vorab empfehlen.
 
Hallo hallo,

nach allem, was ich bis jetzt zu dem Thema gehört habe, muss man aber auch zumindest bei der Plattenfirma/dem Künstler, die/der das Lied veröffentlicht hat, nachfragen, ob man die geplanten Veränderungen vornehmen darf.

Habe das aber auch nur im Zusammenhang mit Weird Al gehört, also USA.
Wie das in good ol' Germany aussieht, kann ich dir momentan nicht sagen, aber im Laufe des Tages mal nachschauen, vielleicht finde ich da was in ein paar Büchern, die ich hier rumzustehen habe.
 

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