Vom schweren Weg zur netten Strat - Erklär mir einer DHL

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Anonymous

Guest
Hallo,

meine Laune ist gerade etwas gesenkt.

Letzte Woche Montag hatte ich mir endlich eine (vermutlich) nette Strat ersteigert.

Zweiteiliger Ahon-Korous, nette Hals mit schöner Maserung, Diego Tremolo, Schaller Mechaniken und EMG HSS-Set.

Preis mit Versand gute 200 Euro, wie ich finde ziemlich günstig.

Nachdem mit vor rund 9 Jahren eine Strat als erste elektrische ein wenig den Spaß an dieser Form genommen hatte, merkte ich in den letzten Monaten das ich nun doch wieder reif für dieses Instrument bin. Also lange geschaut nach einem Angebot das kein Loch in die studentische Haushaltskasse frisst, aber doch mehr ist als ne China-Billigklampfe-

Der Verkäufer hat für den Versand sogar noch kostenlos ein Tweed-Case dazugepackt, wirklich mehr als nett.

Und was macht DHL? Die schaffen es ein derart großes Paket zu verbaseln... ok, vielleicht ist auch "nur" der Aufkleber abgegangen.

wenn das Paket weg ist, krieg ich natürlich nur den Ebay-Auktionswert ersetzt, auch wenn die Gitarre in meinen Augen doch etwas mehr wert ist.

Ich könnt mich aufregen.

Und warum kann nur der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen? Ich als Empfänger habe ein ebensogroßes Interesse (nebenbei habe ich Ebay-Typisch den Versand bezahlt). Klar, Vertragspartner für DHL ist der Versender, aber auch ohne dessen Auftrag dürfen die wohl davon ausgehen, dass der auch wissen will wo das Paket hin ist.

Versendet wurde das ganze an die Adresse meiner Eltern, wo ich noch bis Sontag bin. Hätte auch locker gereicht, Montag wurde versendet. Selbst wenn das Paket jetzt noch auftaucht, ist eine Adressatenänderung nicht mehr möglich.

Die Frage ist nur... warum nicht?
 
doc guitarworld":1iw2qbcd schrieb:
Trackingnummer hast Du? Was ist da die Aussage?

Trackingnummer ist vorhanden.

Die Aussage ist, dass das Paket am Montag abgegeben wurde, aber sich danach jeder Spur verliert.

Ich find das irgendwie merkwürdig. Vielleicht liegt das aber auch nur daran, dass ich mir falsche Vorstellungen davon mache wie so ein Versanduntermehmen arbeitet?

Ich glaub ich muss da einfach gelassener werden.

Schlimmstenfalls gibt es das Geld zurück, und ich muss halt weitersuchen. Gitarren habe ich auch noch gerade eben so genug :)

Trotzdem ärgere ich mich gerade... ich hab mich die ganze Woche darauf gefreut.
 
Hallo,

eine verschwundene Sendung ist immer sehr ärgerlich, für alle Beteiligten (auch DHL!).

Du hast schon richtig erkannt, Vetragsverhältnis mit DHL hat ausschliesslich der Versender, Du als Empfänger bist der sog. Begünstigte aus dem Frachtvertrag.
Einzig der Versender hat rein rechtlich gesehen die Möglichkeit einer Umverfügung oder Nachforschung.

Du hast zwar ein Interesse daran, klar, aber der Absender könnte ja auch plätzlich ein Interesse daran bekommen die Sendung umzuverfügen, bei Zahlungsverzug oder sonstwas. Deswegen immer nur der Absender als Vertragspartner.

Eine Umverfügung ist theoretisch bis kurz vor Ablieferung möglich; es muss aber organsiatorisch machbar sein. Es kommt hier darauf an wo das Paket im Moment ist und ob die Zustellunsgdaten noch geändert werden können. Nach meiner Praxiserfahrung sollte es möglich sein heute noch umzuverfügen wenn es heute auftaucht, sodaß es am Montag oder später an eine neue Adresse geliefert werden kann. Muss aber der Absender verfügen!
Aber wie gesagt, kommt drauf an wie DHL intern organsiatorisch aufgestellt ist, ich war 6 Jahre bei TNT, da wäre es gegangen.

Gruss

Juergen2
 
juergen2":2liwn389 schrieb:
Du hast schon richtig erkannt, Vetragsverhältnis mit DHL hat ausschliesslich der Versender, Du als Empfänger bist der sog. Begünstigte aus dem Frachtvertrag.
Einzig der Versender hat rein rechtlich gesehen die Möglichkeit einer Umverfügung oder Nachforschung.

Du hast zwar ein Interesse daran, klar, aber der Absender könnte ja auch plätzlich ein Interesse daran bekommen die Sendung umzuverfügen, bei Zahlungsverzug oder sonstwas. Deswegen immer nur der Absender als Vertragspartner.

Eine Umverfügung ist theoretisch bis kurz vor Ablieferung möglich; es muss aber organsiatorisch machbar sein. Es kommt hier darauf an wo das Paket im Moment ist und ob die Zustellunsgdaten noch geändert werden können. Nach meiner Praxiserfahrung sollte es möglich sein heute noch umzuverfügen wenn es heute auftaucht, sodaß es am Montag oder später an eine neue Adresse geliefert werden kann. Muss aber der Absender verfügen!
Aber wie gesagt, kommt drauf an wie DHL intern organsiatorisch aufgestellt ist, ich war 6 Jahre bei TNT, da wäre es gegangen.

Gruss

Juergen2

Hi,

Du redest aber primär von der Umverfügung des Adressaten.

DAS ist laut Aussage von DHL auch nicht durch den Absender möglich. Das ich das nicht ändern kann, kann ich nachvollziehen. Das es aber angeblich -selbst im Falle eine eklatanten Lieferverzögerung - nicht möglich sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Und warum ich als Empfänger nicht den Nachforschungsauftrag stellen kann, ist mir immer noch unklar.

Ich meine das Paket gilt offiziell als verschollen... welchen Grund könnte es denn geben, das der Absender keinen NAchforschungsantrag stellt? Impliziert nicht alleine das Absenden eines Paketes den Auftrag im Fall des Verschwindens nachzuforschen?

Das ist in meinem Fall zwar nicht problematisch, da der Verkäufer/Absender wirklich schnell reagiert und sofort einen Nachforschungsantrag gestellt hat. Aber grundsätzlich ist diese Regelung doch überdenkbar, oder?
 
Hallo,

ich kenne die AGB von DHL nicht, wenn die von vorneherein eine Addressatenänderungen ausschliessen kann das sein. Im Sinne von einfachereren Abläufen.
Wobei ich in der Spedition und auch bei TNT immer umverfügen konnte, teilweise kostenpflichtig zwar, aber möglich.

Wenn DHL das ausschliesst, ok, kundenfreundlich wäre das nicht.

Du kannst als Empfänger keinen NFA stellen weil DHL Dich eigentlich gar nicht kennt (überspitzt gesagt), es existiert keine vertragliche Grundlage mit dir. Dein Vertragspartner ist der Absender.
Eigentlich sind die Termini Absender / Empfänger sowieso nicht korrekt bzgl. Vertragspartner; der Frachtzahler ist der Auftraggeber und Vertragspartner. Kann also auch der Empfänger sein bei ab Werk.

Und es ist auch richtig und gut so daß nur der, der bezahlt, auch bestimmt welche Musik gespielt wird; es mag durchaus Fälle geben wo der Frachtzahler gar nicht möchte daß der Käufer/Verkäufer weiss was mit der Ware ist oder umverfügen kann.
Beispiel: Du kaufst bei einem Lieferanten als Händler was ein, mit Empfängeradresse Deine Anschrift, und gibst aber heimlich dem Spediteur eine andere Ablieferadresse an weil du die Ware teurer weiterverkaufst. Evtl. lässt du den Lieferanten sogar anonymisieren, damit Usprungsverkäufer und Endkäufer sich nicht gegenseitig kennenlernen und du als Zwischenhändler ausgebootet wirst.

Du siehst, so einfach ist es nicht mit dem "Überdenken" der Regelung.

Auch wenn es in Deinem Fall völlig unkritisch wäre wenn du selbst aktiv werden könntest.

Gruss

Juergen2

P.S: Will Dich ja nicht noch weiter runterreissen, aber wenn innerhalb Ddeutschlands eine Ware nicht innerhalb 48 Stunden zugestellt wird (es sei denn Du wohnst auf ner Nordseehallig oder Zugspitze oder sowas) dann ist was faul; die Standardlinienverbindungen gerade der großen Transportnetzwerke sind fast alle auf 24 Stunden Transit ausgelegt; dauerts länger, ist irgendwas ausserhalb des normalen Ablaufs passiert, und da gehts schnell ins Bermuda-Dreieck.
 
Soweit ich mich auskenne...

Das 6,90 Euro Paket ist doch versichert? Das steht doch immer dabei.

Müsste dann nicht DHL bzw. die Versicherung das Ding bezahlen.

Mfg Gitarrero100
 
gitarrero100":2pdkdwlp schrieb:
Soweit ich mich auskenne...

Das 6,90 Euro Paket ist doch versichert? Das steht doch immer dabei.

Müsste dann nicht DHL bzw. die Versicherung das Ding bezahlen.

Mfg Gitarrero100

Wie bereits geschrieben, Versicherung ist bis 500 Euro vorhanden.

Aber davon bekomme ich auch nicht die Gitarre, auch nicht den Wert, sondern nur der Auktionspreis.

Aber deswegen ist das auch nichts furchtbar tragisches, aber ärgerlich ist es dennoch. Schließlich habe ich lange Zeit dafür investiert ne brauchbare Strat zum kleinen Kurs zu finden.
 
wary":3cyuvwjp schrieb:
Und warum kann nur der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen?

Vermutlich warst Du nicht "drängelnd" genug...

Ein verlorenes Versandgut ist immer ärgerlich. Aber einen Nachforschungsauftrag kann auch der Empfänger stellen. Selbst schon gemacht wg. einem Pickuprahmen, den der Versender versehendlich falsch verpackte und der wahrscheinlich von einer Sortieranlage "gefressen" wurde. Wie gesagt, die Nachforschung lief über mich.

Das Dir dadurch ein mögliches Schnäppchen durch die Lappen ging ist ärgerlich, Schwund gibt es leider (fast ) überall.
 
7-ender":2ag8k23y schrieb:
wary":2ag8k23y schrieb:
Und warum kann nur der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen?

Vermutlich warst Du nicht "drängelnd" genug...

DAS halte ich für unwahrscheinlich. Ich drängele bei so etwas grundsätzlich. Das steht auch so in den AGBs.


Ich bin jetzt aber ziemlich sauer.

Der Nachforschungsauftrag läuft jetzt seit 15 Tagen, und bisher kann mir nichtmal gesagt werden ob etwas getan wurde und wann denn spätestens der Nachforschungsauftrag als abgeschlossen gilt (und sei es als erfolglos). Auf meine Frage ob ich dann vielleicht 10 jahre auf ein Ergebnis warten darf, wurde die Dame sogar noch patzig.
 

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