2.5 Mil. Songs bei Ebay - legal?

A

Anonymous

Guest
Hi zusammen,

bin bei Ebay über diesen Artikel gestolpert.

Man kann sich auch Beispiele anschauen. Wie man sieht, hat der Verkäufer wohl die einschlägigen Internetarchive abgegrast und das Zeug auf CD gebrannt.

Jetzt zu meiner Frage. Weiß jemand, wie es da rechtlich aussieht? Das würde mich mal interessieren...

Grüße, Volker.
 
Hi.

Tja, wo kein Kläger, da kein Richter. Die meisten Sachen im Internet sind von irgendwelchen Musikern zum Spaß raugehört und anschließend in Netz gestellt worden. Da sich diese Leute wahrscheinlich keinerlei Rechte an dem Selbstherausgehörten und Notierten haben sichern lassen, liegen die Rechte so wirklich bei niemanden... :roll:

Gruß
VVolverine
 
Ola...

Danke für die Info!

Ist die Sache wirklich so einfach? Mich macht es ein wenig stutzig, dass der Disclaimer, der bei den Olga-Songs immer mit dabei ist, fehlt. Außerdem nimmt Olga meines Wissens keine Tabs mit Texten mehr an, da die Rechtslage hier wohl nochmal etwas schwieriger ist. Und nach deiner Argumentation würde es ja reichen, die Melodie eines Songs geringfügig abzuändern und vielleicht noch eine andere Tonart zu wählen, um rechtlich aus dem Schneider zu sein. Oder hab ich dich da falsch verstanden?
Naja, ich will ihn ja auch nicht drankriegen. Aber es würde mich schon interessieren, wie die Rechtslage ist und mit welchen Repräsalien der gute Mann zu rechnen hat (hätte), falls es denn einen Kläger gäbe.

Grüße, Volker.
 
Hi,

nicht das wir uns falsch verstehen... Die Rechte liegen eigentlich immer beim Verfasser, außer er verzichtet darauf. Ich könnte mir vorstellen, das Internetseiten die auf das OLGA zurückgreifen ihre "Kunden" und "Authoren" schon darauf hinweisen, das die Rechte ggf. dem OLGA zugeschrieben werden, wenn diese dort veröffentlicht worden sind.

Oder vielleicht erklärt sich der Author auch damit einverstanden, das seine Tabs bei Veröfffentlichung quasi zu "Freiwild" werden... Who knows? ;-)

Es reicht mir Sicherheit nicht die Tonart zu ändern. AFAIK ist es normalerweise so, das man sich die Zustimmung der Plattenfirma holen muß, wenn man soetwas öffentlich vorhat, sich also ein Lied heraushören, die Tabs dazu schreiben und anschließend veröffentlichen will.

Wenn die Rechtslage nicht einwandfrei sein sollte und der gute Mann der diese CD herstellt sich strafbar gemacht haben, dürften wohl einige Klagen auf Schadensersatz auf ihn zu kommen. Aber wie gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter.

Gruß
VVolverine
 
Hi,
also ich hab die CD daheim. SId die selben Tabs wie bei OLGA, ... .
Und sonst ist sie wirklich nicht schlecht aber wenn man sich etwas Zeit nimmt kann man alles auch selber zusammentragen und dann halt nur das was man wirklich braucht.
 
Tach,

das Sammelsurium an (uhrheberrechtlich geschützten) Tabulatur- und/ oder Noten-/ Textmaterial öffentlich und entgeltlich zu vertreiben, verstößt mit aller Sicherheit gegen urheberrechtlich relevante Tatbestände.

"Wo kein Kläger, da kein Richter" gilt hier nicht, denn diese Floskel ist rein auf das Zivilrecht anwendbar (davon abgesehen, daß die Rechteinhaber auf privatrechtlichem Wege möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen könnten). Bei der Verfolgung von Straftaten braucht nicht erst jemand klagen, die Staatsanwaltschaft muß wenn sie -auf welchem Wege auch immer- Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erhält, das Ermittlungsverfahren einleiten. Auch danach muß nicht die öffentliche Anklage erfolgen, wenn zB die Staatsanwaltschaft Antrag auf Strafbefehl einreicht.... Details sparen wir uns lieber ;-)

Klartext: ich persönlich würde von solchen so "seriös anmutenden" Angeboten die Finger lassen. Schon deshalb, weil raushören eine schöne Übung ist ;-)

Gruß
burke
 
Hallo,

Ich kann nicht nachvollziehen warum jemand überhaupt dafür Geld ausgeben sollte. Es ist mehr Aufwand die CD auszugraben und nen Song darauf zu suchen, als das im Internet nachzugucken. Wenn man Sachen im Internet nicht innerhalb von 5 Minuten selber finden kann, werden die Chancen wohl kaum besonders stehen, dass sie bei der Sammlung dabei sind.

Wenn ich für Noten/Tabs was bezahle, erwarte ich, dass die auch halbwegs richtig und vollständig sind. Die meisten Tabs von Olga & Co sind wohl kaum mehr als ein Denkanstoss zum Raushören.

Gruß,
Patrick
 
Hi,

gibt solche und solche Tabs da draußen. Bei www.mysongbook.com findet man schon ganz schön aufwendig vollinstrumentierte Klamotten mit allen Spuren, stellenweise auch von offiziellen Songbooks abgeschrieben, inlusive Soli, Drums, Bass, manchmal Keys... ich meine da auch hochkomplexe Sachen à la Traumtheater oder "Pain Of Salvation" (anhören! ;-) ). Ein ähnlich umfangreiches Angebot gibt es für das hochpraktische Programm "Powertab". Man muß tatsächlich nur wissen, wo man suchen muß.

Irgendwer hat dann wohl mal angefangen, den Krempel archiviert zur Verfügung zu stellen (K*zaa und andere P2P-Netzweke lassen grüßen), nun wollen manche mit der Nummer halt Kohle mit machen.

Gruß
burke
 
OT:

Hallo Dennis,

könntest Du Dein Avatar eventuell ein bißchen kleiner machen?
Bei mir auf dem Bildschirm verrutscht alles!
Danke!
 
Sers,
@mad cruiser
Sorry, bin nur gerade nur so in Ratm vernarrt das ich mich für so wichtig hielt das es jeder Wissen musste. :oops:
Nich böse nehmen.
 
Bei der Verfolgung von Straftaten braucht nicht erst jemand klagen, die Staatsanwaltschaft muß wenn sie -auf welchem Wege auch immer- Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erhält, das Ermittlungsverfahren einleiten. Auch danach muß nicht die öffentliche Anklage erfolgen, wenn zB die Staatsanwaltschaft Antrag auf Strafbefehl einreicht....

Hi burke,

wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wär... ;-) Und somit:"Wo kein Kläger, da kein Richter" :lol:

Gruß
VVolverine
 

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