Copyright von 3 Klassik-Songausschnitten

  • Ersteller Ersteller Anonymous
  • Erstellt am Erstellt am
A

Anonymous

Guest
Hallo allerseits,
ich brauche mal kurz Rat von den Experten - v.a. von der rechtlichen Seite !
Ich habe mit Schülern eine (im weiteren Sinne) Multimediapräsentation gemacht. Dabei haben wir viele copyright-freie Sounds verwendet, aber auch kurze Ausschnitte aus
- Hummelflug (Rimsky-Korsakoff),
- Morgenstimmung (Edvard Grieg) und
- Zarathustra (Richard Strauß).

Diese 3 Stücke sind von der (gekauften) CD "Musik in der Grundschule".

Die Präsentation hat großen Anklang gefunden und soll landesweit präsentiert werden, konkret auf einer Messe und im Internet.
Es handelt sich um das Umfeld Schule und es gibt keine kommerzielle Nutzung.

Darf das? Unter welchen Bedingungen? Wen muss man um "Erlaubnis" fragen?
Danke für Eure fachkundige Aufklärung!
Jochen
 
Hi Jürgen,

da würde ich doch da einfach mal bei der GEMA nachfragen. Die können dich da sicher beraten, wie du dich da einwandfrei und gesetzeskonform verhälst, ob du das mit einem Pauschalbetrag abfrühstücken kannst oder ob du da überhaupt was zahlen musst. Ich bin mir bei klassischen Werken nicht sicher, wer das die Tantiemen kassiert. Aber wie gesagt, die Gema weiss Bescheid und ist das auch sicher auskunftsfreudig.

LG, Alex
 
Ich würde auch den Rat von Alex befolgen, so bist du auf der sicheren Seite. Ich denke allerdings nicht, dass dir/euch irgendwelche Auflagen von Seiten der GEMA gemacht werden.

Die Classic-Jungs leben ja auch schon lange nicht mehr :lol:
 
Thorgeir":1jl9zkqf schrieb:
Magman":1jl9zkqf schrieb:
Die Classic-Jungs leben ja auch schon lange nicht mehr :lol:

Vermutlich allerdings das Orchester, das die Stücke eingespielt hat ;)

Jepp, ich würde mal bei der Plattenfirma der CD anfragen. Es kann gut sein, dass die da kein Problem mit haben. Das grosse G kümmert sich aber nicht nur um die Komponisten sondern auch um die Bearbeiter, also evtl. hat wieder n Arrangeur Rechte dran ...

Good Luck,

rid
 
Und damit eben nicht jeder von Pontius zu Pilatus sprich vom Komponisten oder dessen Erben, dem Dirigenten, jedem einzelnen Musikus inkl. des erstes Geigers und seiner Anverwandten und dessen Garderobiere rennen muss gibt es in vielen Ländern VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN! Und in Deutschland heisst die Gema. Wenn ich also nicht etwa vorhabe eine Sample zu verwenden oder das Werk in Lizenz wiederzuveröffentlichen, es sondern um eine Verwertung in Form von Abspielen und Wiedergabe in der Öffentlichkeit geht, gehe ich zu ebendieser Verwertungsgesellschaft. Damit ist das Thema mE auch erschöpft. :roll:

LG, Alex
 
honeyweed":1efnc7jy schrieb:
Und damit eben nicht jeder von Pontius zu Pilatus sprich vom Komponisten oder dessen Erben, dem Dirigenten, jedem einzelnen Musikus inkl. des erstes Geigers und seiner Anverwandten und dessen Garderobiere rennen muss gibt es in vielen Ländern VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN! Und in Deutschland heisst die Gema. ..
LG, Alex

Hallo Alex,
ich hoffe, das ist so - habe mal eine Anfrage an die GEMA gemacht!
Bin gespannt - das Ergebnis werde ich hier mitteilen!
Grüße
Jochen
 
honeyweed":2uzniwzp schrieb:
Ich bin mir bei klassischen Werken nicht sicher, wer das die Tantiemen kassiert.

Das Urheberrecht macht keinen Unterschied zwichen verschiedenen Stilen. Die Tantiemen gehen an die Erben, wenn der Urheber nicht mehr lebt.


Zur Threadfrage:

Es sind 3 verschiedene Dinge zu beachten:

1. Das Urhebrrecht


- Hummelflug (Rimsky-Korsakoff),
- Morgenstimmung (Edvard Grieg) und

Beide GEMA-frei, da die Urheber schon länger als 70 Jahre tot sind


- Zarathustra (Richard Strauß).

GEMA-pflichtig, da der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist.


2. Das Leistungsschutzrecht

Mit diesem hat die GEMA wiederum nichts zu tun. Es bezieht sich auf die Hersteller, die Aufnahmen (oder Filme oder Bücher etc.) ursprünglich herausgebracht haben, hier also die Plattenfirma D.h. ich brauchte deren Einwilligung, ihre Leistung für meine (öffentlichen) Zwecke zu verwenden. Das ist z.B. auch bei CD-Compilations der Fall, wo z.B. 15 Originalaufnahmen drauf sind, die alle unterschiedlichen Plattenfirmen "gehören".

Genauso, wie der Hersteller der Schul-CD diese Einwilligung von den jeweiligen Inhabern der Schutzrechte gebraucht hat (sofern er nicht die Aufnahmen selbst mit einem Orchester eingespielt hat).

Entweder stehen auf der Schul-CD entsprechende Hinweise auf die jeweiligen Quellen oder man sollte sie über diesen in Erfahrung bringen können. Möglich, dass die Schul-CD auch irgenwelche Hinweise zu den Nutzungsbedingungen/-möglichkeiten enthält.

3. Grenzen des Urheberrechts

Hier insbesondere "Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, § 52a UrhG". Basisinfo hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_ ... eberrechts

Wobei halt wiederum die Frage ist, ob ein per Internet verbreitetes Schulprojekt diese Grenzen noch einhält oder schon sprengt. Da werden selbst den Fachjuristen die Köpfe rauchen.
 
Hans_3":2t5waw80 schrieb:
Hier insbesondere "Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, § 52a UrhG".

Danke Hans3, die Stelle war mir auch neu, Juristenspass wir vermutlich auch die Frage ob "nichtgewerblich" oder doch. Also Schulen und Hochschulen dürfen, VHS darf möglicherweise aber eine private Musikschule nicht ...

Schönes Wochenende

Rid
 
Ich bin mir da nicht so sicher, ob die gema, der Ansprechpartner ist, wenn es um Auszüge einer ganz speziellen Aufnahme geht. Könnte auch sein das sich da der entsprechende Verlag drum kümmert.
 
Luc":2uruzwj8 schrieb:
Ich bin mir da nicht so sicher, ob die gema, der Ansprechpartner ist, wenn es um Auszüge einer ganz speziellen Aufnahme geht. Könnte auch sein das sich da der entsprechende Verlag drum kümmert.

Hehe, aber die wissen sicher wen man fragen kann, selbst wenn sie selber nicht der richtige ASP sind. Wäre mir persönlich lieber, als selber die Drähte glühen zu lassen. Anyway, der Jochen hat ja schon eine Anfrage gestartet und wird da sicher bald eine Antwort und somit eine Erkenntnis bekommen, die er dann mit uns teilt ;-)

LG, Alex
 
Mittlerweile ist 1 Tag vergangen, das Wochenende steht vor der Tür und noch keine Antwort von der GEMA.
Ich befürchte mal, dass ich entweder gar keine Antwort bekomme, oder das Ganze doch sehr lang und aufwendig wird...

Denn wenn es so ist, wie Hans_3 schreibt, ist der Knackpunkt ja wohl eher der Punkt "Leistungsschutzrecht" (mit dem die GEMA wiederum nichts zu tun hat).
Da wäre es direkt jetzt noch einfacher, mit ein paar Bäsern und einem Trommler ein paar Takte sowas ähnliches wie "Zarathustra" aufzunehmen und zu verwenden!
 
75Deluxe":10tv8ydp schrieb:
Mittlerweile ist 1 Tag vergangen, das Wochenende steht vor der Tür und noch keine Antwort von der GEMA.
Ich befürchte mal, dass ich entweder gar keine Antwort bekomme, oder das Ganze doch sehr lang und aufwendig wird...

Denn wenn es so ist, wie Hans_3 schreibt, ist der Knackpunkt ja wohl eher der Punkt "Leistungsschutzrecht" (mit dem die GEMA wiederum nichts zu tun hat).
Da wäre es direkt jetzt noch einfacher, mit ein paar Bäsern und einem Trommler ein paar Takte sowas ähnliches wie "Zarathustra" aufzunehmen und zu verwenden!

Ich glaube ein halbwegs versierter Keyboarder schustert dir das in 10 Minuten zusammen, vielleicht kennst du ja einen.

LG, Alex
 

Beliebte Themen

Zurück
Oben Unten