Max
Power-User
- 25 Jan 2002
-
- 588
- 0
Aus dem Handelsblatt!
Sozialamt zahlt Deutschem Miete in Florida
Das Landessozialamt Niedersachsen muss einem Deutschen die Miete für eine 875 Dollar (779 Euro) kostende Wohnung in Florida (USA) zahlen. Das hat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden und damit einen vorhergehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover aufgehoben (Aktenzeichen: OVG 4 ME 310/03).
HB/dpa HANNOVER/LÜNEBURG. Der 64-Jährige aus dem Regierungsbezirk Hannover hatte sich nach seiner Scheidung und dem Verlust seiner Arbeitsstelle von Deutschland aus eine Wohnung am Strand von Miami gemietet.
Das Bundessozialhilfegesetz sieht auch die Unterstützung von Deutschen im Ausland vor. Das Landessozialamt hatte im konkreten Fall die Übernahme von Unterkunftskosten über 600 Dollar hinaus abgelehnt. Daraufhin klagte der 64-Jährige beim Verwaltungsgericht. Der zuständige Richter ermittelte jedoch nach Angaben eines Sprechers vom Freitag durch einfache Internet-Recherche, dass es ein umfangreiches Angebot günstigerer Wohnungen in Miami gibt. Zudem stellte das Gericht fest: „Eine Strandnähe ist nicht geboten.“ (Az: 7 B 2568/03).
Das sahen die Richter am OVG anders. Zwar sei die Wohnung unangemessen teuer. Dem Kläger müsse aber zumindest sechs Monate lang Zeit gegeben werden, damit er vor Ort in Ruhe eine billigere Wohnung finden könne. Von Deutschland aus seien seine Suchmöglichkeiten beschränkt gewesen.
Der mittellose Mann war schon einmal vor dem OVG erfolgreich. Die Richter hatten entschieden, dass ihm Sozialhilfe in Florida gezahlt werden mĂĽsse. Ein Psychiater hatte ihm bescheinigt, dass dem Mann ein Leben in Deutschland nicht zumutbar sei.
Sozialamt zahlt Deutschem Miete in Florida
Das Landessozialamt Niedersachsen muss einem Deutschen die Miete für eine 875 Dollar (779 Euro) kostende Wohnung in Florida (USA) zahlen. Das hat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden und damit einen vorhergehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover aufgehoben (Aktenzeichen: OVG 4 ME 310/03).
HB/dpa HANNOVER/LÜNEBURG. Der 64-Jährige aus dem Regierungsbezirk Hannover hatte sich nach seiner Scheidung und dem Verlust seiner Arbeitsstelle von Deutschland aus eine Wohnung am Strand von Miami gemietet.
Das Bundessozialhilfegesetz sieht auch die Unterstützung von Deutschen im Ausland vor. Das Landessozialamt hatte im konkreten Fall die Übernahme von Unterkunftskosten über 600 Dollar hinaus abgelehnt. Daraufhin klagte der 64-Jährige beim Verwaltungsgericht. Der zuständige Richter ermittelte jedoch nach Angaben eines Sprechers vom Freitag durch einfache Internet-Recherche, dass es ein umfangreiches Angebot günstigerer Wohnungen in Miami gibt. Zudem stellte das Gericht fest: „Eine Strandnähe ist nicht geboten.“ (Az: 7 B 2568/03).
Das sahen die Richter am OVG anders. Zwar sei die Wohnung unangemessen teuer. Dem Kläger müsse aber zumindest sechs Monate lang Zeit gegeben werden, damit er vor Ort in Ruhe eine billigere Wohnung finden könne. Von Deutschland aus seien seine Suchmöglichkeiten beschränkt gewesen.
Der mittellose Mann war schon einmal vor dem OVG erfolgreich. Die Richter hatten entschieden, dass ihm Sozialhilfe in Florida gezahlt werden mĂĽsse. Ein Psychiater hatte ihm bescheinigt, dass dem Mann ein Leben in Deutschland nicht zumutbar sei.