Headsets fürs Theater?

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Anonymous

Guest
Ey Leude,

ich hatte gerade nen schönen Spaziergang mit nem Kumpel. Haben über alles Mögliche und Unmögliche geredet, unter anderem auch wie's mit dem Theaterverein hier bei uns und dessen Technik weitergeht. Anscheinend würden die aktuellen Frequenzen unserer Headsets demnächst verboten werden (irgendwo um die 800MHz).. öÖ...

In unserem Gespräch ging nur Halbwissen hin und her, auch der schnelle Google konnte uns nicht so recht weiterhelfen. Irgendwie werden diese Frequenzen wohl von Handyanbietern aufgekauft.

Generell wollten wir uns schon länger nach anderen Headsets umschauen - die Momentanen sind einfach rießige Pfloatschen (also große Bollen) im Gesicht. Das ist unschön.

So kamen also zwei Fragen auf, von denen ich mir vorstellen könnte dass der ein oder andere hier einen guten Tipp hat ;-)

1) Wie ist das so genau mit den Frequenzen? Können wir die aktuellen Sender weiterverwenden oder wird man im Prinzip zu nem Neukauf gezwungen?

2) Was wären gute, unscheinbare Headset-Mikrofone?

(Prinzipiell ist ja Sender von Mikronfon getrennt; ich stelle hier trotzdem mal beide Fragen auf einmal ;-).)

Danke schonmal für Tipps!
Grüße, julian
 
Hallo,

hier mal eine Antwort auf Deine erste Frage. Die schlechte Nachricht zuerst. Es riecht wohl nach Neukauf! Siehe ganz unten.
Und ein kleiner Tip: Du kannst jederzeit die örtliche Vertretung der Bundesnetzagentur anrufen und Dich für Deinen spezifischen Einsatzzweck erkundigen. Das sind meist nette Leute. Fragen kostet erst einmal nichts.

Rechtliche Infos: http://www2.bundesnetzagentur.de/frequenzversteigerung2010/hintergrundinfo.html

Und hier Auszüge daraus!

Aufgrund der Neuzuweisung des Frequenzbereiches 790 MHz bis 862 MHz in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten und der darauf basierenden Vergabeentscheidung der Bundesnetzagentur im Benehmen mit dem Beirat, besteht die Notwendigkeit für die drahtlosen Mikrofone, die diesen Frequenzbereich bisher nutzen, Ersatzspektrum bereit zu stellen.
Neben den bereits bestehenden (z. B. 863 - 865 MHz, 1785 -1800 MHz) oder neu zugewiesen (z. B. L-Band (1452 - 1477,5 MHz) Frequenzspektren, besteht insbesondere aus physikalischen Gründen für Mikrofonanwendungen weiterhin Bedarf, das verbleibende UHF-Spektrum (470 - 790 MHz) in gewissem Umfang zu nutzen. Während dieser Bereich bisher nur für Mikrofonnutzungen im Rahmen von Rundfunkproduktionen genutzt werden durfte, sind durch die Erweiterung der Fußnote D296 der FreqBZPV in diesem Frequenzbereich künftig auch Frequenznutzungen für (sonstige) professionelle drahtlose Produktionen zulässig.

Die Umsetzung erfolgt durch eine Änderung des Zuteilungsregimes in den maßgeblichen Verwaltungsvorschriften für die Frequenzzuteilung für nichtöffentliche Funkanwendungen (VVnömL).

Ein möglichst reibungsloses Nebeneinander der verschiedenen Nutzungen soll insbesondere durch eine entsprechende Aufteilung des Frequenzbandes sichergestellt werden, wie folgt:

470 - 710 MHz (Kanäle 21 - 50): Rundfunkanstalten (öffentlich-rechtliche ~ und private ~)

710 - 790 MHz (Kanäle 51 - 60): Professionelle drahtlose Produktionen außerhalb des Rundfunks

470 - 790 MHz (Kanäle 21 - 60): Ortsfeste Nutzungen (z. B. Theater, Freilichtbühnen, Stadthallen)

 
Ich habe diesem Thread rein gar nichts zuzufügen, aber:
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
Was für ein geiles Wort ist das denn bitte?
Ich kann nicht anders, muss das nochmal schreiben:

FREQUENZBEREICHSZUWEISUNGSPLANVERORDNUNG!!!

Wahnsinn!

- Sascha
 

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