Paket verschwunden - trotz Geld zurück Anwalt?

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Anonymous

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Hi,
es geht um einen sehr guten Freund von mir, aus privaten Gründen halt ich die Story deswegen sehr allgemein:

Ein Mann hat eine Lampe über Ebay verkauft und das Paket ganz normal nach Geldeingang mit DHL versendet. Nachdem die Tracking-Nummer nichts angezeigt hat und das Paket ewig nicht angekommen ist hat er bei DHl angerufen -> das Paket ist verschwunden

Sein Plan war das Geld an den Käufer zurückzuüberweisen und dann alles mit DHL klären, um so wenig Ärger wie möglich mit dem Käufer zu haben. Der Käufer jedoch war darüber garnicht erfreut und hat nur gemeint, dass er einen Kaufvertrag hat und das ganze mit dem Verschwinden nicht glaubt. Er will weiter Beweise weil er denkt das ganze ist ein krummes Ding.


Mich würde interessieren was ihr dazu meint? Ist der Kaufvertrag erfüllt, wenn das Geld zurückerstattet wird? Was würde ein Anwalt zu diesen Fall sagen (falls der Käufer einen aufsucht)?

MFG -Basti-
 
Hi,

war das Paket versichert? Wenn nicht, und der Käufer auch nicht darauf bestanden hat, kann er schön die Flossen still halten. Da soll er sich glücklich schätzen, dass der Verkäufer bereit ist, das Geld zurückzuüberweisen.
 
Hi,
das Paket war Versichert, was aber nicht heißt, dass DHL dafür aufkommt. :roll: .

Ist der Kaufvertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis + angefallen Versandkosten bei nicht lieferbarer Ware komplett Rückerstattet sind? Wenn ja, warum die Androhung mit dem Anwalt, falls der Verkäufer keine Beweise bringen kann, dass das Paket wirklich verschwunden ist?

Er hat auch gemeint, er hat für die Lampe jetzt schon Glühbirnen gekauft, auf denen bleibt er jetzt sitzen...ist das nicht seine Privatsache?

MFG -Basti-

P.S.: es war keine Lampe und auch keine Glühbirnen, das wurde abgeändert ;-)
 
Basti":30qd6ec9 schrieb:
Ist der Kaufvertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis + angefallen Versandkosten bei nicht lieferbarer Ware komplett Rückerstattet sind?

Nö, das ist eher die Rücknahme des Kaufvertrages. Ich vermute, der Kollege hatte nur die eine Lampe und somit ist es ihm unmöglich den Vertrag noch zu erfüllen.

Der Gefahrenübergang ist im Privat-Verkauf wohl dermaßen geregelt, dass der Verkäufer seinen Pflichten nachgekommen ist, sobald er den Gegenstand des Vertrages beispielsweise an den Spediteur (DHL) übergeben hat. Ab dann haftet der Verkäufer nicht mehr für eventuelle Schäden o. Verlust am/des Gegenstandes.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__447.html

Insofern sollte ihn die Quittung/ der Paketschein entlasten und genau genommen müsste der Käufer sich jetzt mit DHL rumplagen, wie der entstandene Schaden nun auszugleichen ist. Üblicherweise jedoch, stellt der Versender einen Nachforschungsauftrag.
 
Insofern sollte ihn die Quittung/ der Paketschein entlasten und genau genommen müsste der Käufer sich jetzt mit DHL rumplagen, wie der entstandene Schaden nun auszugleichen ist.

Eigentlich richtig. Nur das der Warenempfänger nicht der Vertragspartner des Versandunternehmens ist. Aus diesem Grund sind m.W. Nachverfolgungsaufträge ausschließlich vom Versender zu stellen, da dem Empfänger in der Regel die Vertragsmodalitäten nicht zwingend bekannt sein müssen.
 
bimbam":mvevqtz0 schrieb:
Insofern sollte ihn die Quittung/ der Paketschein entlasten und genau genommen müsste der Käufer sich jetzt mit DHL rumplagen, wie der entstandene Schaden nun auszugleichen ist.

Eigentlich richtig. Nur das der Warenempfänger nicht der Vertragspartner des Versandunternehmens ist. Aus diesem Grund sind m.W. Nachverfolgungsaufträge ausschließlich vom Versender zu stellen, da dem Empfänger in der Regel die Vertragsmodalitäten nicht zwingend bekannt sein müssen.

Ja, aber du trittst dabei die Regulierung bzw. den Schadensersatz an Dritte , also den Empfänger, ab. D.h. DHL zahlt an den Empfänger.

Damit ist man dann als Verkäufer aus dem Schneider. Ohne Hassel geht´s aber nie, eben weil der Versender mit DHL eine Vertrag eingegangen ist und nicht der Empfänger.

P.S: Auf den Folgeschäden wird der Käufer vermutlich sitzenbleiben, denn üblicherweise kann sowohl der Verkäufer als auch DHL dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
 
... ich habe das Spiel vor einem guten Halben Jahr durchgespielt:
Ich Käufer, Sendung verloren.
Der Verkäufer hat mir auf Wunsch eine Vollmacht ausgestellt, in der er seine Ansprüche an DHL auf mich übertragen hat. Ich habe mich dann mit DHL beschäftigt (die behaupteten, ich hätte einen Erhalt Quittiert, was sich aber als Fehleintrag des Zustellers herausstellte ... aber das ist ein anderer Teil der Geschichte).
Der von DHL geleistete Schadenersatz (DHL-Pakete sind bis 500 Euro versichert gegen Verlust und Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung bis zur erfolgten Zustellung) ist dann direkt mir zugeflossen.

Die Lösung in Bastis Fall könnte also ähnlich aussehen: einfach die Rechte an den Käufer übertragen, wenn der so scharf drauf ist.
 
Basti":1nn1qa59 schrieb:
Hi,
es geht um einen sehr guten Freund von mir, aus privaten Gründen halt ich die Story deswegen sehr allgemein:

Ein Mann hat eine Lampe über Ebay verkauft und das Paket ganz normal nach Geldeingang mit DHL versendet. Nachdem die Tracking-Nummer nichts angezeigt hat und das Paket ewig nicht angekommen ist hat er bei DHl angerufen -> das Paket ist verschwunden

Sein Plan war das Geld an den Käufer zurückzuüberweisen und dann alles mit DHL klären, um so wenig Ärger wie möglich mit dem Käufer zu haben. Der Käufer jedoch war darüber garnicht erfreut und hat nur gemeint, dass er einen Kaufvertrag hat und das ganze mit dem Verschwinden nicht glaubt. Er will weiter Beweise weil er denkt das ganze ist ein krummes Ding.


Mich würde interessieren was ihr dazu meint? Ist der Kaufvertrag erfüllt, wenn das Geld zurückerstattet wird? Was würde ein Anwalt zu diesen Fall sagen (falls der Käufer einen aufsucht)?

MFG -Basti-

Der Käufer soll froh darüber sein, wenn er das Geld Stressfrei
wiederbekommt! Ansonsten schließe ich mich meinem Vorposter an:
"die Rechte an den Käufer übertragen, wenn der so scharf drauf ist."
 
Marcello":1wzcxkky schrieb:
Basti":1wzcxkky schrieb:
Ist der Kaufvertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis + angefallen Versandkosten bei nicht lieferbarer Ware komplett Rückerstattet sind?

Der Gefahrenübergang ist im Privat-Verkauf wohl dermaßen geregelt, dass der Verkäufer seinen Pflichten nachgekommen ist, sobald er den Gegenstand des Vertrages beispielsweise an den Spediteur (DHL) übergeben hat. Ab dann haftet der Verkäufer nicht mehr für eventuelle Schäden o. Verlust am/des Gegenstandes.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__447.html

Ich würde auch sagen, dass der Gefahrenübergang der springende Punkt ist.
Und ist dieser bei der Übergabe an einen Paketdienst, hat der Käufer Pech gehabt, sofern der Verkäufer nachweisen kann, dass er DHL das Paket übergeben hat.
Dann muss er nicht mal den Kaufpreis rückerstatten.

Der Käufer ist eventuell sauer, weil er ein (aus seinen Augen) Superschnäppchen gemacht hat und der freiwillig rückerstattete Kaufpreis da kaum ein Trost ist; dies wäre dann aber nicht das Problem des Verkäufers.
Der Anwalt des Käufers sollte den Käufer darauf hinweisen, dass er kaum Chancen hat, sofern der Gefahrenübergang wirklich bei der Übergabe an DHL lag.

Ist der Gefahrenübergang aber erst bei Eintreffen der Ware beim Käufer, dann hat der Verkäufer Pech. Ich denke aber auch, dass der Gefahrenübergang, sofern nix ausdrücklich vereinbart wurde, bei der Übergabe an einen Paketdienst ist (ohne es 100% exakt zu wissen).

Das mit der Rechteübertragung der DHL-Schadensersatzansprüche ist übrigens ein guter Tipp.

Tschö
Stef
 
Hi,
vielen Dank.

Der Käufer hat sich wieder beruhigt, hat die Rückzahlung akzeptiert und das ganze kann jetzt in Freundschaft geklärt werden :)


MFG -Basti-
 

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