Suche dringend Hilfe bei Gibson Les Paul

Für mich leider auch ganz eindeutig eine Fälschung.

Der Gesamteindruck visuell wahrnehmbarer verarbeitungs Qualität und Proportionen stimmt einfach vorne und hinten nicht.

Folgende Punkte sind mir auf Anhieb ins Auge gefallen:

- Bodyproportion stimmt nicht; Cutaway zu ausladend und zu spitz
- Naht der Ahorndecke verläuft nicht mittig
- Potiabstände zu groß
- Sattel zu klobig
- Pickuprahmen zu klobig (zu breit und die Kanten zu eckig)
- Stegpickup zu weit von Bridge entfernt
- Schriftart des Trussrodcovers nicht orrekt und zu fett
- Binding zu schmal (sieht man zu wenig von oben)
- Mechaniken nicht grade montiert

Insgesamt sehen die Anbauteile irgendwie billig aus...

Sie hat einfach nicht die gleiche ausgewogene Ausstrahlung wie eine originale, an die wir uns wahrscheinlich sehr gewöhnt haben ...

Meine mittneunziger steht gleich hinter mir und da stimmten diese kleinigkeiten alle so, wie man sie seit vielen Jahren kennt.


Tut mir echt leid für Dich.
Hau sie dem Typen um die Ohren!

Gruß
.Gurki
 
Gurkenpflücker":uf96hlk5 schrieb:
...

Folgende Punkte sind mir auf Anhieb ins Auge gefallen:

...

Moin,

die meisten Fotos sind verzerrt, Positionsvergleiche sind schwierig...

@revilo: Bei dem Preis hätte ich schon abgewunken. Ob du dein Geld wiedersiehst? Falls du echt bist, drück ich dir die Daumen.
Was mich wundert ist die Aussage, das Ding ist wieder im Netz, ich dachte die steht noch bei deinem Freund? Interessant ist die Seite: "willhaben.at" ::lol: ... Mit Adresse des Anbieters... der auch noch andere Markenprodukte als neu und OVP von privat verkauft...

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Ciao
Monkey

P.S.: Richtig klasse ist der Fauxpas mit der Les Paul Standard Gravur auf der Glocke. Bestätigt meine Erfahrungen mit der Arbeitsweise im Land der Mitte: Für die Liebe zum Detail ist keine Zeit, und kleine Fehler werden gerne übersehen, Hauptsache irgendwas abgeliefert... :roll: Tja, das Entwicklungstempo ist hoch in der kommunistischen Marktwirtschaft...
 
Monkeyinme":iakrmbpa schrieb:
die meisten Fotos sind verzerrt, Positionsvergleiche sind schwierig...

Ja, das ist richtig ... wenn Du die um 90° drehst, dann stimmt es wieder.

Ansonsten ... vertrau auf Captain Augenmaß ;-)
 
Gurkenpflücker":3s5fiwfk schrieb:
Monkeyinme":3s5fiwfk schrieb:
die meisten Fotos sind verzerrt, Positionsvergleiche sind schwierig...

Ja, das ist richtig ... wenn Du die um 90° drehst, dann stimmt es wieder.

Ansonsten ... vertrau auf Captain Augenmaß ;-)

Ok, die Mühe habe ich mir nicht gemacht, da der TO sich nicht die Mühe gemacht hat, die Bilder sichtbar oder klickbar einzubinden... Einmal copy paste reicht mir.

Ja, der Captain Augenmaß, ein Profi! Wir hatten früher für Stahlteile, die nicht sooo genau sein mußten, die Bezeichnung W7: Wurfpassung aus 7m Entfernung... ;-)
 
@ monkey: echt bin ich :) und ja sie steht noch bei meinem Freund. Ich habe das nur mit willhaben.at gepostet, da es mich gestern schockiert hat, dass direkt nach meinem Anruf beim Verkäufer das Ding wieder auf der Seite steht.

Kann mich auch nur über mich ärgern, aber ich habe vor dem Verkauf mit dem Verkäufer zweimal telefoniert und naiver Weise einfach getraut.
 
Pfaelzer":1h4y8zvk schrieb:
Eine Slash-Paula (d.h. eine durchaus gesuchte Gitarre) für unter 30% des Marktpreises....

Da sollte man davon ausgehen können, dass dem Verkäufer durchaus bewusst war, mit was er da handelt (meines Wissens nach ist sowas strafbar).

p

Klar ist das strafbar! Der Nachweis ist evtl. schwierig, aber ein Versuch wäre es doch wert?!

Es gibt gute Argumente die darauf schließen lassen, dass der Verkäufer vor dem Verkauf wusste, dass es eine Fälschung ist.

Vielleicht kann der OP ja versuchen mit der Androhung einer Anzeige unter Druck setzen (erst Geld, dann Klampfe zurück). Wenn die Pseudo-Paula und die Kohle erstmal weg sind, wird's schwieriger.

Das mit dem Treuhand-Konto halte ich auch für eine gute Idee.

Gruß, Micha
 
Bei den Original Paulas liegt doch das Binding über dem Bundende.
Hier eindeutig drunter.
Viel Glück...
 
Klar ist das Teil ne Fälschung. Ein Blick auf die Brücke reicht schon aus (Gibson hat solche Rändelschrauben), der Rest stimmt auch nicht (Proportionen der Kopfplatte, Mechanikenanordnung etc.)!
Der Verkauf war ein Betrug!
Das muß der Verkäufer gewußt haben!

Das ist eigentlich ne Anzeige zwingend!
 
revilo":3o0w570t schrieb:
Ist leider in der nächsten Woche nicht zu Hause :D Werd sie im wohl oder übel zurückgehen lassen müssen! Sie steht mittlerweile schon wieder auf willhaben.at mit dem kleinen Zusatz, dass sie eine Kopie ist zum Verkauf (hoffe das darf ich hier posten):
http://www.willhaben.at/iad/kaufen-und- ... d=28992161

ich weiß nicht, wie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich sind (sollten aber EU-weit vergleichbar sein), in Deutschland ist das eine Irreführung und so nicht erlaubt. Habe mal die Anzeige gemeldet.

Hoher Neupreis!!!

Da diese sehr hochwertig verarbeitete Gitarre
eine Kopie ist gibt es Sie zum absoluten Sonderpreis!!!
ist schon ziemlich schräg ....
 
frankpaush":p8fw8fpy schrieb:
revilo":p8fw8fpy schrieb:
Ist leider in der nächsten Woche nicht zu Hause :D Werd sie im wohl oder übel zurückgehen lassen müssen! Sie steht mittlerweile schon wieder auf willhaben.at mit dem kleinen Zusatz, dass sie eine Kopie ist zum Verkauf (hoffe das darf ich hier posten):
http://www.willhaben.at/iad/kaufen-und- ... d=28992161

ich weiß nicht, wie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich sind (sollten aber EU-weit vergleichbar sein), in Deutschland ist das eine Irreführung und so nicht erlaubt. Habe mal die Anzeige gemeldet.

Hoher Neupreis!!!

Da diese sehr hochwertig verarbeitete Gitarre
eine Kopie ist gibt es Sie zum absoluten Sonderpreis!!!
ist schon ziemlich schräg ....


Jap es ist ja nichmal ein Sonderpreis... sonder das DOPPELTE des Neupreises :roll:


Nicht ganz seine aber die kosten alle so viel.... http://www.tradetang.com/for-sale/New-S ... 40248.html

bitte den Link entfernen wenn gewünscht.
 
Soviel Dreistigkeit gehört natürlich rechtlich verfolgt.
Ich war mal so frei und hab das Ganze auch an Gibson Europe in den Niederlanden weitergegeben.

Im Regelfall gehen die der Sache auch nochmals nach.

@ Rabber: die Veröffentlichung solcher Links trägt nicht gerade dazu bei, dass man dem Problem der Fälschungen entgegen wirkt.

Bitte löschen!
 
marty10":xn8op3qp schrieb:
@ Rabber: die Veröffentlichung solcher Links trägt nicht gerade dazu bei, dass man dem Problem der Fälschungen entgegen wirkt.

Bitte löschen!
Das ist, mit Verlaub gesagt, Quatsch. Je mehr man über die Fälschungen weiß, desto besser kann man sie erkennen.
Und ein Link, der im Kontext eines Hinweises darauf, dass es sich um Fälschungen handelt, gesetzt wird, ist da durchaus hilfreich.
 
Bis jetzt gibt es leider keine Neuigkeiten! Verkäufer besteht darauf, dass ich sie ihm davor zurücksende bevor er das Geld überweist.

Werde ihm nun jetzt wirklich mit einer Anzeige drohen müssen, da ich keinesfalls die Gitarre im Vorhinein abschicke.

@ frankpaush: die Anzeige auf willhaben.at wurde gestern Abend so reingestellt nachdem ich gesagt habe, dass ich sie zurückgehenlassen muss.
Eins zu eins dieselbe Anzeige nur jetzt ist der Satz mit Kopie eingefügt - davon war bei mir noch nicht die rede.

Ich melde mich, wenn sich was tut! Vielen Dank nochmals für eure Hilfe!! :)
 
revilo":1i6o9cik schrieb:
Werde ihm nun jetzt wirklich mit einer Anzeige drohen müssen, da ich keinesfalls die Gitarre im Vorhinein abschicke.

Tu das, er hat doch wohl auch zuerst das Geld von dir bekommen, oder? Abgesehen davon bietet er gerade online eine Gitarre an, die sich aktuell nicht in seinem Besitz befindet, oder? Wenn er davon tatsächlich mehrere haben sollte, kann man wirklich von Betrug ausgehen -> erst recht anzeigen. Zumindest dir ist das Ding doch als Original-Gibson angedreht worden.
 
Und seine anderen Angebote sind auch mehr als verdächtig... Armani Geldbörse für 25€ aus echtem Leder?
 
Pfaelzer":38d1h1yp schrieb:
Moment mal...

wenn es einen Kaufvertrag/eine Quittung etc. gibt, auf der steht, dass eine Gibson Slash Paula geliefert wurde, würde ich die Gitarre als Falschlieferung zurückgeben und die e c h t e, die ja per gültigem Kaufvertrag gekauft wurde, verlangen.
Das ist im Übrigen eines der besseren Verfahren, mit sowas umzugehen. Ohne Scheiss: Wenn ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist (und da reicht die Mail mit der Bestätigung des "Kaufs einer Gibson Les Paul", aus dem nicht e i n d e u t i g hervorgeht, dass es sich um eine Kopie handelt), dann kann man verlangen, g e n a u das geliefert zu bekommen, was im Kaufvertrag steht.
Du hast eine Gibson Les Paul Slash Signature für 900 Euro gekauft...also muss er eine solche auch liefern!

Du wirst sehen, wie schnell Du dann Deine Kohle zurückhast...

p

+1 GEIL!!!! Auf die Idee bin ich nicht gekommen:D
 
Hasen das ist doch Kappes.

Du kennst den Preis des Originals und findest auf der freien Wiese ein Ömmachen dass Dir die Rakete für den Bruchteil des Originals anbietet "wolle Rose kaufen?". Ohne Dich frustrieren zu wollen, aber wenn wir schon die Rechtskeule auspacken dann gibt es den schönen Spruch "vom Stehler zum Hehler" und der wurdest Du weil Du wusstest, dass der Preis nicht der eines Orignals sein kann.

Bzw. worum geht es denn eigentlich? Hier wurde gefälschte Ware nach Deutschland eingeführt. Das ist ersteinmal ein Zollvergehen, bzw. eine UrheberR/Geschmacksmuster oder Markenrechtsverletzung. Der Zoll soll das Zeug an der Grenze einkassieren und für den Hersteller vernichten (Produktpraterie).

Der zielführende Weg ist der Zivilrechtsweg, wobei ich das Almrecht nicht kenne. Aber auch das kann fix in die Hose gehen: Klar kann man jetzt die Originalgitarre einfordern. Der Verkäufrer wird dann darauf verweisen dass er es versendet hat und auf den Einlieferungsbeleg verweisen (wenn er schlau ist hat er als Leisungsort seine Heimatadresse oder nur Schickschuld vereinbart).

Betreibt der Kollege den Warezversand professionell, dann wird er keine valide Adresse hinterlegt haben.

Also: Bisserl Krach schlagen mit Anwalt, Blogging oder Furunkeln am Arsch drohen, vorbeifahren und sturmklingeln. Aber im Kopf die Kohle schonmal abschreiben und es wie ein Mann mit Fassung tragen.
 
...mal so nebenbei,

wenn man davon ausgeht, dass eine Straftat vorliegt, wird die Gitarre zum Beweismittel und unterliegt der Einziehung!

D.h. sie muss den Ordnungsbehörden bei Anzeige zur Beweisführung überlassen werden.

Darüber hinaus MUSS eine Straftat angezeigt werden, sofern es sich nicht um ein Privatklage oder reines Antragsdelikt handelt!
 
yenlo":1zhwnef4 schrieb:
Aber im Kopf die Kohle schonmal abschreiben und es wie ein Mann mit Fassung tragen.
...das ist ja nun die klarste Strecke zum Verlust. Es ist bei solchen Angeboten durchaus nicht immer davon auszugehen, dass
  • der Anbieter klever ist
    sich mit den gesetzlichen Bestimmungen wirklich auskennt (Hobbyschmuggler)
Ich habe durchaus schon dummdreiste Anbieter erlebt, die sich mit etwas Diplomatie wieder auf den Teppich holen ließen ....
 
Pfaelzer":1gtvold5 schrieb:
Das ist im Übrigen eines der besseren Verfahren, mit sowas umzugehen. Ohne Scheiss: Wenn ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist (und da reicht die Mail mit der Bestätigung des "Kaufs einer Gibson Les Paul", aus dem nicht e i n d e u t i g hervorgeht, dass es sich um eine Kopie handelt), dann kann man verlangen, g e n a u das geliefert zu bekommen, was im Kaufvertrag steht.
... weswegen ich empfehle, bei jedem Kauf die Anzeige auszudrucken / zu ver-pdf-en und gleichzeitig in einer Bestätigungsmail auf das Angebot zu verweisen. Anzeigen sind ja nach Bestätigung schnell mal gelöscht, und dann wird's mit den Argumenten gegen "wieso, stand doch da ..." schwierig.

The Rabber":1gtvold5 schrieb:
Jap es ist ja nichmal ein Sonderpreis... sonder das DOPPELTE des Neupreises
Das ist ja das Besondere an dem Preis :roll:


Viel Glück beim Kohlewiederbekommen! Bei der rechtlichen Situation wäre ich aber mal vorsichtig optimistisch :top:
 
tommy":2zcs87cg schrieb:
...mal so nebenbei,

wenn man davon ausgeht, dass eine Straftat vorliegt, wird die Gitarre zum Beweismittel und unterliegt der Einziehung!
Achtung, gilt nur innerhalb Deutschlands:

Um's auf den Punkt zu bringen: Beweismittel sind in Verwahrung zu nehmen oder anders sicherzustellen. Weigert sich der Betroffene wäre sie zu beschlagnahmen.

Grundsätzlich sind Beweismittel dem Eigentümer nach Beendigung des Verfahrens wieder auszuhändigen, soweit nicht andere Gründe dagegen stehen.

Hier liegt ein anderer Grund vor; denn bei der Gitarre handelt es sich um ein illegal eingeführtes Plagiat. Der Besitz ist illegal, aber straffrei. Das Plagiat selbst jedoch unterliegt der Einziehung. Also wäre das Plagiat neben der Sicherstellung als Beweismittel auch noch einzuziehen.
Und dann kommt es in den Schredder.

tommy":2zcs87cg schrieb:
Darüber hinaus MUSS eine Straftat angezeigt werden, sofern es sich nicht um ein Privatklage oder reines Antragsdelikt handelt!

Ein Blick in den § 138 StGB zeigt, dass diese Aussage unrichtig ist. Tatsächlich besteht eine Anzeigepflicht lediglich nur für bestimmte Straftaten, die noch im Planungsstadium, also noch nicht verübt worden sind. Betrug z.B. geört nicht zu diesen Straftaten, auch nicht ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Und das ist auch gut so. Sonst wären wir gezwungen, Denunziantendienste zu leisten.
 

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