Transportschaden bei DHL

Ich fotografiere immer jeden Schritt bei der Verpackung. Die Fotos bekommt der Empfänger zugestellt - für den Fall der Fälle. Aber den habe ich noch nicht erlebt.

Kann sein, dass sie die 1-Meter-Fallhöhen-Regelung entfernt haben, Kiroy.
 
Ha! Neues von DHL:

Jetz hat dieser SCH***-Verein auch noch ein Funk-Mikro-Set verschlampt!
Am Dienstag habe ich das Paket zur Post-Filiale gebracht, seither hat sich am Sendungsstatus nichts getan. Auf meine Nachfrage am Freitag hat DHL heute den Empfänger :mad: benachrichtigt, die Sendung sei verschwunden.

Na toll!
Der Deal ist geplatzt, ich kann dem Käufer das Geld zurück überweisen und muss mindestens 4 bis 6 Wochen warten, bis DHL entweder das Paket doch wieder findet oder mir (hoffentlich) den Schaden in Geld ersetzt.

Oooh, ich könnte... :bomb:

Wenigstens habe ich jetzt mal 'nen Grund für diesen Smilie :hoernsemasoabanich: :hoernsemasoabanich: :hoernsemasoabanich:
 
kiroy schrieb:
Der Deal ist geplatzt, ich kann dem Käufer das Geld zurück überweisen und muss mindestens 4 bis 6 Wochen warten, bis DHL entweder das Paket doch wieder findet oder mir (hoffentlich) den Schaden in Geld ersetzt.
Nö. Bei privaten Deals muss sich der Empfänger darum kümmern, denn er hat Dich nur beauftragt, das Paket zu verschicken.
Ab dem Moment, wo Du es nachweislich bei der Post abgegeben hast, bist Du aus dem Schneider.
 
Hi,

Banger schrieb:
Nö. Bei privaten Deals muss sich der Empfänger darum kümmern, denn er hat Dich nur beauftragt, das Paket zu verschicken.
Ab dem Moment, wo Du es nachweislich bei der Post abgegeben hast, bist Du aus dem Schneider.

in der Theorie ist das wohl so. Kiroy ist aber Vertragspartner von DHL, demzufolge ist er auch der Berechtigte bei etwaigen Ansprüchen an die Transportversicherung. Diese können dann zwar an den Empfänger abgetreten werden, aber so ganz zurücklehnen kann man sich - wenn man fair bleiben möchte - wohl nicht.

Zumindest sind das meine Erfahrung und mein Kenntnisstand, die ich bei der Abwicklung eines durch DHL verursachten Transportschadens erworben habe.

Gruß,
Andreas
 
schocka schrieb:
in der Theorie ist das wohl so. Kiroy ist aber Vertragspartner von DHL, demzufolge ist er auch der Berechtigte bei etwaigen Ansprüchen an die Transportversicherung.
Stimmt. So hat es auch DHL am Telefon erklärt und in den FAQ steht's auch so.

Und ja, ich fände es auch sehr unfair, wenn ich mich gegenüber dem Käufer jetzt darauf zurückziehen würde, dass ich das Paket ordnungsgemäß zur Post gebracht habe. Nur weil sich DHL bockbeinig anstellt, muss man sich ja nicht auch so verhalten. Zumal der Schadenersatz ggf. am Ende an mich ausbezahlt wird.

Grüßle
kiroy
 
kiroy schrieb:
Und ja, ich fände es auch sehr unfair, wenn ich mich gegenüber dem Käufer jetzt darauf zurückziehen würde, dass ich das Paket ordnungsgemäß zur Post gebracht habe. Nur weil sich DHL bockbeinig anstellt, muss man sich ja nicht auch so verhalten. Zumal der Schadenersatz ggf. am Ende an mich ausbezahlt wird.
Ja, kiroy,
ich kann das verstehen. Nur, weil man im Recht ist, muss man das nicht durchsetzen.
Ich habe das "Problem" für mich ganz simpel gelöst. Ich weise den Verkäufer auf sein Versandrisiko hin, sichere aber gleichzeitig meine Unterstützung bei der Schadensregulierung durch den Verkäufer zu.
Damit ist die Geschichte von vornherein geklärt. Für spätere "Beschwerden" gibt es keinen Grund. Und wie ich oben schon schrieb, es gibt jede Menge Bilder von der Verpackungsarie u.s.w.
 
Hallo,

rein rechtlich gesehen ist der Auftraggeber der Spedition / Expressdienst o.ä. immer der Vertragspartner dieses Dienstes, im vorliegenden Fall ist der Empfänger der sogenannte Begünstigte aus dem Frachtvertrag.
Auch wenn die Versandkosten wie üblich dem Empfänger aufs Auge gedrückt werden, das ist eine Regelung zwischen Verkäufer und Käufer und Bestandteil des Kaufvertrages, nicht aber des Frachtvertrages.

Im Prinzip also eine klassische Frei-Haus-Lieferung. Anders ist es nur, wenn der Empfänger seiner Spedition / Expressdienst einen Abholauftrag gibt, die Ware beim Absender abzuholen (Ab-Werk-Geschäft).

Dies ist bei Privatleuten aber wohl so gut wie nie der Fall.

Insofern verhält sich Kiroy hier absolut korrekt (und hat auch nichts mit Kulanz zu tun da er laut Kaufvertrag die ordnungsgemässe Zustellung der Ware schuldet, wie gesagt ungeachtet dessen dass er die Versandkosten vorher weiterbelastet hat)

Viele Grüsse

Michael
 

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