Unfall

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Anonymous

Guest
Hi...

habe gerade eben Unfall gehabt.

Folgendes ist passiert:

Ich fahre eine Dunkle, einigermaßen enge Straße entlang.
auf der linken Seite sehe ich ein Auto parken und hinten dran, steht ein wartendes auto. Es ist dunkel und die scheinwerfer sind an. Ich fahr daran vorbei und "rrrrrrrruuuumms".... beide Türen zu gefahren. Die Nette Dame hat nämlich nicht hinter dem auto auf der strasse gewartet sondern hat geparkt und beide Türen waren aufgestanden und sie stand noch zwischen Fahrer tür und auto... sie hat jetzt beinschmerzen... Und da ich gegen das Licht der Scheinwerfer gefahren bin, habe ich eben die Türen nicht gesehen.
Scheisse.

Bei mir ist der Blinker am Arsch, die Stosstange vermakt und ne grosse beule im Kotflügel. In einem Samstag ist das wieder gut.... hoffe ich... bei ihr ist die hintere Tür verballert. Sie fährts natürlich in Werkstatt.. schätze kostet 1500 €...
und das beste: ICH BIN FAST KOMPLETT SCHULD. Man darf eben auch gegen ein rechtswiedrig geparktes auto nicht fahren.
Scheibenkleister.
 
Jupp.
PP triffts am ehesten.
Das schlimme ist, ich lerne gerne aus meinen Unfällen. Aus diesem kann ich nichts lernen, da ich nichts falsch gemacht habe. Das kann mir immer wieder passieren.
 
Vielleicht kann man ja lernen dass auch parkende Autos ein Verkehrsrisiko darstellen?
Ist aber immer ärgerlich sowas
 
Hi DunkelElf,

was passiert ist passiert... nach vorne sehen ist da wohl angesagt... es muss ja weiter gehen, wie man so schön sagt ;-)

Nils
 
... Aber trägt die Falschparkerin nicht auch eine Teilschuld...? Dumm gelaufen, Mensch... (Ich hab in der ersten Woche, nachdem ich den FS hatte, `nen Bus gestreift - der Fahrer hats nicht gemerkt. :lol: Oh, ich hab da auch gelernt, den Abstand beim vorbeifahren einzuschätzen ;-) )


Ciao, Sheena
 
..... und wenn man das Seepferdchen nicht schafft, hat die Badehose eine Teilschuld ????
 
:lol: Hab` noch von keinen derartigen Gerichtsurteilen gehört...

Nee, mir kam das in den Sinn, weil ja z.B. ein Radfahrer, der auf der falschen Seite den Radweg entlang fährt, auch eine Teilschuld trägt, wenn etwas passiert. Nun köpf` mich... ;-)


Ciao, Sheena
 
So...

aussage von Anwalt:

Die Frau darf nicht mitten auf der Strasse Parken

Die Frau muss die Türen Absichern

De Facto:

Die Dame trägt 50 % Teilschuld.

Ha... Soviel zu dem Thema "seepferdchen nicht schaffen und Badehose verklagen"
 
DunkelElf":rbqb9yn4 schrieb:
So...

aussage von Anwalt:

Die Frau darf nicht mitten auf der Strasse Parken

Die Frau muss die Türen Absichern

De Facto:

Die Dame trägt 50 % Teilschuld.

Ha... Soviel zu dem Thema "seepferdchen nicht schaffen und Badehose verklagen"

.... und was ein Anwalt dir verspricht,
hält der Richter noch lange nicht !

Auch Ha.
 
physioblues":18wcy3w4 schrieb:
.... und was ein Anwalt dir verspricht,
hält der Richter noch lange nicht !

Auch Ha.

Dafür musste jetzt aber nen 5er in die Sprüchekasse stecken... genial....

Ja, nee...is`klar ne`!

Werde da auch nicht in der richtung weitergehen. Habs der Frau gesagt, die Fragt jetzt ihren Anwalt, sagt der Teilschuld ist gut, sagt der nix unschuldig, dann zahl ich halt den kram fertig....

Beim nächsten "wartenden Auto" mach ich ab sofort lieber langsam.
 
DunkelElf":1u35x3op schrieb:
Beim nächsten "wartenden Auto" mach ich ab sofort lieber langsam.

Ja, Dunkelelf,

das ist sicher die beste Lehre aus der Sache.
Die Anwälte haben sicherlich auch ohne deinen fall genügend Arbeit und du hast weniger Stress.
 
Hi Dunkelelf,

ich sehe auch eine Mitschuld der Unfallgegnerin, die sich für Dich schadensmindernd auswirken könnte. Ich würde allerdings auch keinen Anwalt einschalten. Versuch mal, ob Du nicht Deine Kfz-Haftpflicht für Deine Interessen einspannen kannst. Die haben aus naheliegenden Gründen auch ein Interesse an Einsparungen.
Wie? Rufe an und schildere den Tatbestand. Hebe hervor, dass Du Deiner Sorgfaltspflicht so weit wie möglich nachgekommen bist. Betone vor allem, dass die Unfallgegnerin sich verkehrs- und pflichtwidrig verhalten hat. Angesichts dieser Tatsache hat sie nämlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht, da sie mit ihrem Verhalten überhaupt erst eine Gefahr für sich und andere hervorgerufen hat. Mit dieser Begründung kann Deine Versicherung evtl. bei der Schadensabwicklung von sich aus die Zahlungpflicht begrenzen. Dann müsste die Gegnerin klagen und zwar nicht gegen Dich, sondern gegen die Versicherung. D.h., Du bist nur Zeuge und hast keine Kosten zu tragen. Aber: Du darfst nicht schwindeln oder allzusehr übertreiben, dann kehrt sich alles um.
Es gibt noch einen weiteren Grund, der ein solches Vorgehen angeraten sein lässt: Ist die Verantwortung vom Unfallverursacher vollständig übernommen und der Sachschaden erst einmal geregelt, kommen die weiteren Forderungen, z.B.: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Arztrechnungen pp.

Und lernen kannst Du vermutlich doch etwas: Nach Deiner Schilderung war die Situation einigermaßen unübersichtlich. In solchen Situationen darf man nicht darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich in vollem Umfang an die üblichen Regeln halten und darum "alles gutgehen wird". Deshalb hast Du auch zweifelsohne eine Teilschuld an dem Unfall. Man erwartet von Dir, dass Du das verkehrswidrige Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gerade in unübersichtlichen Situationen in Deine Überlegungen einbeziehst und Deine Fahrweise darauf einstellst. Bei der nächsten unübersichtlichen Situation könntest Du als Konsequenz aus dieser Erfahrung die Geschwindigkeit etwas bzw. etwas mehr reduzieren, bremsbereit sein u.s.w.

Natürlich mache ich Dir keine Vorwürfe. Ein jeder kann Fehler machen. Schlimm ist`s nur, wenn jemand aus seinen Fehlern nicht lernen will. Und das kann ich bei Dir beim besten Willen nicht erkennen.

Noch Fragen? Scheue Dich nicht, sie zu stellen.
Gruß
frank
 

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