Alltagsfaschismus im Deutschen Musikbusiness!

Max

Power-User
25 Jan 2002
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Heute hatte ich mich vor Gericht der GEMA zu stellen. Warum?

Natürlich darum, daß ich angeblich unerlaubterweise urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich aufgeführt haben soll. Habe ich natürlich nicht, nur ist der komische GEMA Zettel wohl irgendwie verbummelt worden.

Nun zum Prozeß! Die GEMAanwältin hatte allein an diesem Tag ca. 10 Verhandlungen zu führen. So kann sie auch 30 Minuten zu spät zum Prozeß. Man stelle sich vor der arme Herr Hans Hobbymusiker wäre 30 Minuten zu spät erschienen.

Der ansonsten recht freundliche Richter erklärte mir dann folgendes. Es ist rechtlich einwandfrei (sogar mit Zustimmung des BGH) wenn die GEMA bei Musikveranstaltungen immer erst mal vermutet, daß Stücke aus ihrem Repertoire vorgetragen werden (so viel zum heiligen Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ der grade als Schutz gegen eine totalitäre (z.B. faschistische) Gerichtsbarkeit hoch gehalten wird). Der Musiker muß also belegen (was ich dank Zeugen glücklicherweise kann), daß er nur eigene Stücke vorgetragen hat.

Es stellt sich die Frage was die vielen Millionen Käufer von Gitarren, Bässen, Mikrophonen und Schlagzeugen eigentlich alle mit ihren Instrumenten vorhaben. Es müßte ja an jeder Ecke eine Coverband geben! Soll sich noch einmal ein GEMA Befürworter über den Siegeszug der MTV-Kultur beschweren.

Zufällig kam ich im Gerichtssaal mit einem Anwalt ins Gespräch der sein Geld wohl hauptsächlich damit verdient Menschen gegen die GEMA zu verteidigen (hab mir die Karte geben lassen, man weis ja nie was die Zukunft bringt). Diesen habe ich gefragt welche Gesetze denn dieser Rechtsauffassung zugrunde liegen. Er fragte mich nur ob ich Witze machen würde und sagte mir man kann lange suchen, finden tut man keine. Wie das denn sein könnte fragte ich, da sagte er nur das dient halt dazu die GEMA am Leben zu halten. Als ich die Meinung äußerte, ich hätte gedacht so was gibt’s seit 1945 nicht mehr in Deutschland erwiderte er nur, es ist immer noch das Gleiche, nur halt ein bißchen anders.

Eigentlich ist es mehr als beschämend, daß die vielen hunderttausend, wenn nicht gar millionen Hobbymusiker durch ihre Untätigkeit und Gleichgültigkeit dazu beitragen, daß das so weitergehen kann. So können die Dieter Bohlens und Ralf Siegels dieser Welt weiter Millionen an ihrem Einheitsbrei verdienen mittels denen sie dann 30 Jahre jüngere Mädels in Teppichlagern oder Hotelsuiten nachstellen.
 
Hi Max,

sehr interssant. Mich würde die Vorgeschichte auch interssieren. Hat der Veranstalter (wer war Veranstalter?) eine Setlist bekommen? Wurde vertaglich festgelegt, das der Veranstalter die GEMA Gebühren zu entrichten hat? Wer hat Dich da überhaupt angeschissen?

Soviel ich weiß, sind dann GEMA Gebühren zu entrichten, wenn 8 Takte identisch sind. Ist auch nur eine Note innerhalb der 8 Takte verändert, gilt das Ganze nicht mehr. Mir kann keiner erzählen, das ein GEMA- fuzzi die Note mitbekommt. Beweisführung andersrum:"Haben Sie nicht gehört? Dann haben Sie von Musik auch keine Ahnung!"

Die ganzen Reelbooksachen sind alle leicht verändert - darum hab ich auch immer den Ärger mit den unterschiedlichen Quellen in der Band.

Et kütt wie et kütt un et es noch emmer jood jejange.

gruß duffes
 
Hi duffes,

<table border="0" width="90%" align="center"><tr><td class="quote">quote:Originally posted by duffes
Soviel ich weiß, sind dann GEMA Gebühren zu entrichten, wenn 8 Takte identisch sind. Ist auch nur eine Note innerhalb der 8 Takte verändert, gilt das Ganze nicht mehr.
</td></tr></table>

Das bezweifle ich.
Mein Wissensstand: GEMA muss gezahlt werden, wenn ein GEMA-geschütztes Lied gespielt wird.
Wenn der Musikfolgebogen verloren gegangen ist, muss wohl der gesunde Menschenverstand entscheiden, ob da ein lied gecovert oder statt dessen ein ähnliches, nicht GEMA-geschütztes gespielt wurde.

Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass man zwischendurch bis zu achte Takte eines anderen Liedes einschieben darf, ohne dafür Gebühren entrichten zu müssen... z.B., wenn ein improvisierender Muskier kurz eine andere Melodie zitiert.

Vielleicht war dein Posting auch so gemeint und ich hab dich falsch verstanden?
Welche Coverband spielt schon jemal einen Song Note für Note nach...

Gruß, Oli

www.die-band.net
 
Hi,
das mit den 8 Takten stimmt nicht.
Bei einer Anmeldung von Liedern bei der GEMA muss man angeben, ob man andere Originaltitel etc. verwendet hat. Folgender Text hilft euch weiter (Steht auf dem GEMA-Anmedlebogen für Originalwerke):

Originaltitel von verwendeten Volksweisen oder anderer im Original urheberrechtlich freier Werke sind hier zu nennen. Wurden urheberrechtlich geschützte Werke verwendet, ist generell die Genehmigung der Rechtsinhaber der geschützten Werke in Kopie beizufügen. Die immer noch weit verbreitete Ansicht,- dass 8 oder auch 4 Takte ohne Zustimmung benutzt werden dürfen, ist falsch.
Ohne Vorlage einer Bearbeitungsgenehmigung kann keine Verrechnung erfolgen.

Das andere, Max, solltest du als Musiker immer beachten, dass in eurem Vertrag steht, dass der Veranstalter die GEMA-Gebühren zahlen muss, sonst bleibt von deiner geringen Gage nichts mehr übrig.
Im Übrigen gibt es in Deutschland nur wenig GEMA-freie Zonen: z.B. die eigen Wohnung und eine Schulinterne-Aufführung. Sobald in der Schule die Öffentlichkeit eingeladen ist, muss man schon GEMA bezahlen.
Und noch ein Hinweis: Die GEMA hat "extra" Leute angestellt, die die Tageszeitung nach Veranstaltung durchforsten, um an die Gebhren heranzukommen.
Und noch eins: in der BRD gibt es ein Urheberrecht. Die GEMA ist nach meinem Wissen "nur eine" Organisation, die für ihre Mitglieder die Rechte an den Werken wahrnimmtund das Geld eintreibt, was man auch selber erledigen kann. Dazu bedarf es also nicht der GEMA. Sollte also von dir mal ein Lied irgendwo gespielt werden, dann kannst du denjenigen zu Kasse beten. Du musst ihm nur nachweisen, dass du das Lied geschrieben hast. Da es aber für bekanntere Musiker etwas schwieriger ist, alle Disotheken, Live-Veranstaltungen abzuklappern, übertragen sie diesen Verwaltungsakt der GEMA.
Hoffe, dass alle Info’s so richtig sind.
Grüße
Simon
 
bin zwar noch nicht so gut, das ich der öffentlichkeit meine musikalischen ergüsse antun würde, hatte aber auch schon mal richtig stress mit einem vertreter der gema [xx(]
muss dazu dagen ich arbeite im einzelhandel in einem total kleinem kaff und hatte immer ein klitzekleines radio auf meinem schreibtisch zu stehen. da kommt doch so ein kleiner degenerierter schöpfungsteilnehmer in mein geschäft,wedelt mir mit einem wisch unter der nase herum,von wegen ich würde den öffentlichen raum beschallen und bräuchte dafür eine genehmigung, es sei denn, ich würde das gerät sofort entfernen:(

kann nur sagen, man kann es auch übertreiben mit der wahrung irgendwelcher musikrechte...

gruss daggy
 
In meinem Fall war ich selbst der Veranstalter. Wir haben jedoch nur eigenes Material gespielt. Offenbar war der GEMA Bogen verbummelt worden!

Dennoch hat das alles mit meinem Rechtsempfinden bzw. hoffentlich gesundem Menschenverstand nur wenig zu tun.
 
Ich hab mal gehört, wenn man weniger als eine Mark (jetzt wahrscheinlich 50 Cent) Eintitt verlangt, das dann die GEMA Gebühren ausschließt!
Is das dann falsch?!?
Man hat doch dann an den Songs keinen Verdienst und somit kann einem doch kaum einer was dafür anhaben!

Also wir ham bis jetzt immer ohne GEMA Lizenz gespielt und noch nie Probleme...
hoffe das bleibt so!


So long, kick ass!
Daniel
 
Ja, es gibt ganz viele komische Bestimmungen bei der GEMA. Über Preislisten kann man sich auf der HP von der GEMA (http://www.gema.de) informieren. Da findet man auch alle anderen möglichen Bestimmungen. Leider muss man auf der HP lange suchen, bis man das gefunden hat, was man sucht. Keine gute Navigation. Sucht mal unter http://www.gema.de/sitemap.shtml.
Die GEMA hat im Übrigen alles in Regionen unterteilt und jemand der z.B. in Hessen für den Bezirk Kassel zuständig ist, fühlt sich auf jeden Fall nicht für den Bezirk Gießen zuständig. Das macht dann jemand anderes. Das ist wie beim Finanzamt. Übrigens, wenn man was bei der GEMA wissen will, dann fühlt sich die angesprochen Person nicht zuständig und verbindet einen weiter und weiter und weiter ....
Um unnötige Kosten zu vermeiden oder irgendwelchen Rechtsärger zu vermeiden ist es sinnvoll, dass man sich rechtzeitig mit der GEMA in Verbindung setzt. Vergisst man nämlich die Anmeldung kostet es gleich doppelt so viel.
Grüße
Simon
 
Hi Simon,

danke für Deine Richtigstellung. Ich hatte das mit den 8 Takten mal irgendwo? aufgeschnappt.

Et kütt wie et kütt un et es noch emmer jood jejange.

gruß duffes
 
<table border="0" width="90%" align="center"><tr><td class="quote">quote:Originally posted by duffes
Hi Simon,

danke für Deine Richtigstellung. Ich hatte das mit den 8 Takten mal irgendwo? aufgeschnappt.

Et kütt wie et kütt un et es noch emmer jood jejange.

gruß duffes
</td></tr></table>
Kein Problem, deswegen gibt es doch immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen über irgendwelche geklauten Melodien. Das letzte was mir bekannt ist, ist der Kanzler-Song und Stil got the blues , wobei es dabei - soweit ich richtig informiert bin - nicht um die Akkordfolge sondern um die Melodie ging. Manchmal wollen da aber auch manche Musiker Geld abschöpfen, obwohl sie es gar nicht verdient haben. Ich finde den Kampf um Melodien auch irgendwie schwachsinnig. Deswegen finde ich ja John Cage (4:13) richtig amüsant.
Grüße
Simon
 

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