Das Elektrogesetz

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Anonymous

Guest
Hallo Guitarworldler,

ich möchte mal ein Thema ansprechen worüber wir am Samstag im Zippchen bereits gesprochen und diskutiert hatten. Es geht um das Elektrogesetz (ElektroG) und seine Auswirkungen auf die Musikindustrie, insbesondere auf mittelständische Unternehmen oder Hersteller von Kleinstserien.

Wer sich näher über das ElektroG informieren will, schaue bitte auf folgende Seiten:

http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear ... antworten/

http://www.elektrogesetz.de/


Durch immer schnellere und kurzlebigere Innovationszyklen kommt es zu ständig wachsenden Abfallbergen von ausgedienten Elektronikgeräten. Das ElektroG, welches zwei Richtlinien der Europäischen Union (EG-Richtlinien 2002/95/EG und 2002/96/EG) in deutsches Recht umsetzt, versucht das in den Griff zu bekommen.

Es soll vermieden werden, dass durch alte Elektrogeräte umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe in die Umwelt gelangen. Diese werden zukünftig zentral eingesammelt und weitgehend verwertet. Daneben verbietet das Gesetz auch das Inverkehrbringen bestimmter schadstoffhaltiger Produkte, welche Umwelt und Gesundheit gefährden könnten.

Soweit so gut. Nach den negativen Erfahrungen mit dem Dualen System geht das ElektroG in Sachen Produktverantwortung nun neue Wege und überlässt es den Herstellern/Importeuren von Elektrogeräten selbst, festzustellen, ob sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Das Gesetz wird durch die Wirtschaft selbstständig und eigenverantwortlich vollzogen. Hierfür ist die Stiftung EAR (Elektro Altgeräte Register www.ear.de) durch das Umweltbundesamt mit hoheitlichen Aufgaben beliehen worden, wo allerdings die Rechts- und Fachaufsicht verbleibt. Das soll die staatliche Bürokratie auf Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beschränken.

Probleme gab und gibt es schon zuhauf.

Die Registrierung bei EAR lief - aus welchen Gründen auch immer - nur schleppend an, sodass das die eigentliche Registrierungsfrist vom 24.11.2005 durch eine Schonfrist bis zum 31.12.2005 verlängert wurde. Insbesondere war die „Registrierungsbehörde“ EAR überhaupt nicht beziehungsweise schlecht zu erreichen oder sie reagierte auf Anfragen erst gar nicht.

Es herrschte daher bei den Unternehmen recht große Konfusion darüber, ob das ElektroG überhaupt auf sie anzuwenden ist oder nicht. Fallen Handwerker und Einzelhändler, die assemblieren, unter das ElektroG? Was ist bei einer Mischform aus B2B und B2C Geräten? Das sind natürlich alles Fragen, die beantwortbar sind, nur ließ man die betroffenen Hersteller mit ihren Problemen mehr oder weniger allein.

Ein großes Problem bei der Registrierung waren Fragen bezüglich des Garantiesystems. Hersteller von Geräten die auch für die privaten Haushalte verwendet werden können, müssen durch eine (individuelle oder kollektive) Garantieleistung nachweisen, dass die Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte sicher gestellt ist, beispielsweise im Falle der Insolvenz.

Dann stellt sich die Frage, ob die Produktgruppen und Entsorgungszyclen so Sinn machen. Kann man beispielsweise entsorgungstechnisch ein Handy mit einem Röhrengitarrenverstärker vergleichen?

Ein weiteres Problem stellt die Anmeldegebühr dar, die für viele Hersteller von Kleinstserien zu hoch erscheint. Viele Hersteller empfinden es als ungerecht, dass alle Hersteller gebührentechnisch gleich behandelt werden. Für große Unternehmen machen die Gebühren einen vernachlässigbar kleinen Anteil am Umsatz aus, kleine Hersteller sehen sich oft schon nicht in der Lage, den nötigen Zeit- und Geldaufwand zu betreiben.

Ebenso strittig ist die Berechnung der GarantierĂĽcklage und ihre Grundlage ĂĽberhaupt. Auch hier steht den Hilfe suchenden Herstellern keine kompetente Beratung zur VerfĂĽgung.

Die Produzenten sehen sich zudem vor Schwierigkeiten gestellt, da ihre Komponenten bestimmte Stoffe nicht mehr enthalten dürfen, bestimmten Montage/Demontage Anforderungen genügen und infolgedessen verändert werden müssen. Und da die EU-Richtlinien in den EU-Staaten höchst unterschiedlich umgesetzt werden, besteht große Rechtsunsicherheit, was wo und wie erlaubt oder verboten ist.

Die Frage des Fernabsatz scheint sowieso sehr schwierig zu sein, insbesondere was die Entsorgung und Garantierücklagen angeht. In Deutschlang kann sich beispielsweise der im Ausland befindliche Hersteller im Sinne des deutschen ElektroG registrieren lassen, andere europäische Statten sehen das z.B. nicht vor!

Sehr zweifelhaft erscheint auch, ob die vom Gesetz vorgegebenen Qualitätsziele im Hinblick auf das Recycling und die Verwertung überhaupt erreicht werden können. Hier schrieb die FAZ am 30. März 2004 bereits, dass aus Röhrenbildschirmen keine Flachbildschirme hergestellt werden können und stellte so das Konzept recht früh in Frage.

Problematisch erscheint mir ebenfalls die Einteilung der Produkte und die daraus folgenden Entsorgungstatbestände. Hier muss man sich fragen, ob ein Röhrenverstärker entsorgungstechnisch wirklich gleichzusetzen ist mit einem Consumer HiFi Verstärker oder einem Handy.

Wichtig wäre es nun vor allem sich die Problematik bewusst zu machen, dass auch unser Bereich davon betroffen ist und das Gesetz im Ergebnis eher kontraproduktiv ist. Es bleibt zu hoffen, dass durch das Gesetz nicht zu viele kleine Hersteller vernichtet werden, soweit mir bekannt ist gibt es bereits ein paar Hersteller, die das Gesetz für verfassungswidrig halten. Wir werden sehen, was passiert....

Liebe GrĂĽĂźe & keep on rocking!

Deborah
 
erinnert mich ein bischen an einen Report über die Bienenzüchter....die nur zu bestimmten Tagen auf die Felder können..(wetterbedingt)....
und für den Transport in Lastern oder Wagen mit Anhängern ihrer Bienenvölker
enorme GebĂĽhren bezahlen sollen..falls diese Zeiten am Wochenende sind (Sonn und Feiertag Kraftfahrverbot fĂĽr bestimmte Fahrzeuge(....(je nach Landkreis..zwischen 100 und 1600 Euronen..und da sind sich alle uneinig..)

na ja...der Deutscha wird erst mit der Bürokratie aufhören...wenn kein Brot mehr da ist..(die Bienen müssen ja schlieslich auf die Felder gefahren werden, da durch unsere Industriestaatliche-Kultivierung...das natürliche Bestäuben immer mehr ausfällt...und Ernten in Gefahr sind)....und alle arbeitslos sind...
und somit der Bürokrat...mangels Bezahlung (Gehälter und Pensionen)aufm Bauernhof die dünnsten Kartoffeln erntet.....mangels Erfahrung mit dem Wesentlichen... :-D

Kurzerklärung:

der natĂĽrliche Weg ...zum Wachsen und Gedeihen lassen...sind die Bienen....
schliesslich bestäuben sie die Früchte auf den Feldern

der natürliche Prozess wurde durch den Mensch gestört

aber ohne die kleinen Helferlein...(Bienchen und BlĂĽmchen-Spiel)
nix zu essen!

oder gehn alle Bürokraten demnächst auf Apfel, Birn und Weizenfelder...zum selber bestäuben?

Papier ist geduldig..........der Magen nicht...(Zitat Jens)

greez
 

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