Ebay-Auktionen vorzeitig beenden?

frank

Power-User
13 Okt 2004
3.673
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Hi Leute,

ind er letzten Zeit las ich öfter davon, dass ein Ebay-Verkäufer seine Auktion vorzeitig beendet, weil er offenbar befürchtet, den Gegenstand viel zu billig abgeben zu müssen.

Um es vorweg zu nehmen: Seit Juli 2005 ist das zivilrechtlich nicht mehr zulässig, sagt das Landgericht Oldenburg in einem seiner Urteile.

Sicher, Ebay bietet die Möglichkeit der vorzeitigen Auiktionsbeendigung nach wie vor an. Aber völlig unabhängig von den Ebay-Regelungen gilt: Wer seine Auktion vorzeitig beendet ist - wenn der bisherige Höchstbieter das einfordert - schadensersatzpflichtig.

Ein Beispiel: Eine Gitarre im Zeitwert von 1000 € soll versteigert werden. Das Höchstgebot beläuft sich auf aus irgendwelchen Gründen auf 350 €. Der Verkäufer beendet die Auktion.
Der Höchstbieter fordert nunmehr die Herausgabe der Gitarre zu seinem Gebot. Der Verkäufer weigert sich.
Der Käufer kauft eine andere, aber vergleichbare Gitarre für 1000 €.
Nun fordert er einen Schadensersatz in Höhe von 650 €; denn das ist die Summe, die er zusätzlich für den Kauf der vergleichbaren Gitarre aufwenden musste.

Der Verkäufer wäre nun gut beraten, die 650 € gleich zu bezahlen. Im Klagefall würde er dazu ohnehin verurteilt werden, zuzüglich der Prozess- und Rechtsanwaltskosten.

Ich habe vor Jahren einmal die Möglichkeit in Anspruch genommen, ein Angebot vorzeitig zu beenden, weil mir das Auktionsergebnis viel zu niedrig erschien. Das war noch lange vor dem Urteil. Heute würde ich das so nicht mehr handhaben, sondern mich mit einem Mindestpreis gleich im Bereich meiner Preisvorstellung bewegen.

Hier nun das Urteil, falls einer nachlesen möchte:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050090.htm
 
Würde das auch in dem Fall gelten, wo jemand anderes den Artikel zum Sofort-Kauf-Preis erwirbt, allerdings nicht über die Ebay - Option geht?

Das ist ja auch so etwas wie ein vorzeitig beendetes Angebot.

Ein weiterer Interessent klickt auf die Option und bekommt als antwort:"Sorry, bereits verkauft!"

Wäre ja denkbar, gerade im Gitarrenbereich, dass ein potenzieller Käufer zum Verkäufer fährt, um anzuspielen, ihm anschließend die Kohle in die Hand drückt und mit Klampfe abhaut." Nur Bares ist Wahres", würde mit Sicherheit auch der Verkäufer denken. Während dessen könnte ein anderer den Artikel ersteigern.

Insofern wäre man, wenn man einmal in Ebay inseriert, an die Gebaren, die Ebay auferlegt, gebunden. Ein Urteil im Sinne von EBAY, aber nicht der Käufer. Ziemlich unattraktiv, wie ich finde.


P.S: Apropos Justizia! Ich bin hier wieder maßlos begeistert! Bei uns ham´se im Nachbarort eine Kindesmissbraucher verurteilt. Stellungnahme der Verantwortlichen: Die Übergriffe waren nicht gravierend, weil er nur ein bisschen an 10-12 Jährigen Mädchen unsittlich gefummelt hat, es aber nicht zu mehr kam. Nur einmal kam es zur Nötigung, der Rest geschah zumindest ohne ein klares Ablehnen von Seiten der Opfer.

Das er aber die Mädchen mit perfiden Zuneigungsbekundungen , Geld - und Sachgeschenken, das Vertrauen abkaufte, ist nicht gravierend? Nachdem er dann wohl letztlich gestand, allerdings unter dem Einwand, dass es ihm alles Leid tue, aber er eben ein besonders "schweres" Leben habe und dadurch den Mädchen eine Aussage ersparte, bekam er 2 Jahre auf Bewährung! Ohne Auflagen, soweit ich weiß! Sind die doof?
 
Ebay ist doch sowieso immer noch eine gesetzliche Grauzone für den Otto Normalverbraucher!
Was du alles über ebay machen kannst, was eigentlich nicht rechtens ist, da gibt es wesentlich schlimmeres als ein Angebot vorzeitig zu beenden.
Wenn ich da einfach an die Option der Gebotsrücknahme denke...

Aber ist halt auch ein Marktplatz - da gibts eh keine Gesetze! :lol:

MfG Theo
 
Marcello":jzog21hx schrieb:
Würde das auch in dem Fall gelten, wo jemand anderes den Artikel zum Sofort-Kauf-Preis erwirbt, allerdings nicht über die Ebay - Option geht?

Grundsätzlich würde ich sagen ja, Marcello. Es sei denn, der Käufer hätte sich vorher zum Höchstbieter hochgeboten. Wenn er dann "hinter den Kulissen" mehr als den Gebotspreis entrichtet, wäre das völlig unerheblich.
 
frank":2rxu4s15 schrieb:
Marcello":2rxu4s15 schrieb:
Würde das auch in dem Fall gelten, wo jemand anderes den Artikel zum Sofort-Kauf-Preis erwirbt, allerdings nicht über die Ebay - Option geht?

Grundsätzlich würde ich sagen ja, Marcello. Es sei denn, der Käufer hätte sich vorher zum Höchstbieter hochgeboten. Wenn er dann "hinter den Kulissen" mehr als den Gebotspreis entrichtet, wäre das völlig unerheblich.

Was ein Pannemann Urteil Jetzt können sich Privatleute untereinander auf Schadensersatz verklagen, wenn´se sich beim Ebay gegenseitig ficken wollen...

Ich warte auf die erste Klage!
 
Dieses Urteil ist so was von blödsinnig.
Erstens ist es überhaupt nicht zu beweisen, dass der Artikel nicht noch viel teurer rausgegangen wäre ( im Zweifelsfall könnte man ja jemanden finden, der angibt, noch höher zu bieten gewollt gewesen zu sein ) und zweitens ist de facto kein Schaden entstanden.
Da soll sich die Justiz lieber um Fälle bemühen, in denen tatsächlich Schaden entstanden ist.

Bescheuerte Jusristen-Hirnfickerei !
 
Zu dem Thema fällt mir eine recht aktuelle Geschichte ein, die mich fast zum Erbrechen gebracht hätte:

Ich hatte ja nun etwa eine Woche lang einen Warmoth Strat Hals und einen Body bei ebay drin.
Artikeltitel war: "Warmoth Stratocaster Body - Surf Green Reliced"...
Oha... Stratocaster...

Da schreibt mir doch echt so ein Vollpfosten folgendes:

"TIPP: waghalsig, das Ding >Stratocaster< zu nennen, obwohl Fender Mitglied im Markenrechtsprogramm bei ebay ist, und stratocaster eingetragenes Markenzeichen (siehe fender.com) ist. Warmoth lediglich lizensierte HÄLSE mit entsprechendem Vermerk herstellen darf. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung."

Ich hab darauf nicht geantwortet und dachte mir nur "was für ne arme Sau", also schrieb er folgendes:

"Ok, keine Antwort. Jeder, wie er will. Und ich will den Artikel daher jetzt dem ebay melden (betr. Richtlinien: Missbrauch Markennamen, Suchbegriffe, Markenrecht, Irreführende Bezeichnung, betrügerische Absicht)."

Ich hab ihm dann zurückgeschrieben und gefragt, was er davon hat...
Sein Antwort:

"Hallo! Sie sollen nicht antworten, sondern die Beschreibung mit Bezeichnung ändern - u.a. auch im eigenen Interesse, oder lieben sie Markenrechtsprozesse? Dann weiter so :) Re: >Warum<: Antwort: >Spielregeln< (Markenrecht/Suchbegriffe etc.). Läuft bei ebay alles besser, wenn man die einhält. Wieso, weshalb warum steht alles in den ebay-Richtlinien. Lohnt echt, die mal zu lesen. Die Lizenzvereinbarungen zwischen Warmoth und Fender sind im Netz nachzulesen. Beziehen sich ausschließlich auf die "Replacementnecks" und deren Kopfplatten. Sie bieten ergo keinen Warmoth Stratocaster Body an, da es so etwas nicht gibt!! Verwendung des Begriffes Stratocaster in diesem Zusammenhang verboten. Eigentlich recht simpel. Ändern ist dran. Einfach schreiben, wie Warmoth das Ding nennt. cji484907578 vielleicht :)"

Ich habe dann in meine Artikelbeschreibung völlig blödsinniges Markenrechtsschutzzeug eingetragen und nie wieder von dieser Person gehört.

Ist das nicht traurig???

MfG Theo
 
frank":23jhrdhz schrieb:
Heute würde ich das so nicht mehr handhaben, sondern mich mit einem Mindestpreis gleich im Bereich meiner Preisvorstellung bewegen.


Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, diese Angebots-Option steht bei Ebay erst nach X Angeboten zur Verfügung. Ein neues Mitglied hätte so wenig Möglichkeiten sich zu schützen.
 
physioblues":325f4gg6 schrieb:
Da soll sich die Justiz lieber um Fälle bemühen, in denen tatsächlich Schaden entstanden ist.

Bescheuerte Jusristen-Hirnfickerei !

Das sehe ich bei den Ebay - Auktionen im speziellen auch so! Man erwirbt bei Ebay keine Leistung zu einem definierten Preis/Bedingungen ! Nie! Das ist doch der zu Grunde liegende Gedanke einer Auktion. I.d. R. werden auch Unikate versteigert, also keine Leistung die jederzeit abrufbar ist. Zwischen zwei funktional gleichen Gütern, gibt es schon auch Unterschiede. Oftmals handelt es sich um Gebrauchtgüter und selbst bei Neuware, entfällt ein Teil der Garantiezeit.

Wie beziffert man also den Schaden? Wenn ich 100 Euro biete und jemand anderes 110 Euro bietet, kann ich den ja auch nicht verklagen, weil mir eine Leistung entgangen ist, die ich aber benötige! In dem Falle würde ich meine Schaden auf 100 Euro für eine nicht erhaltene Leistung beziffern können, um das Beispiel mal umzudrehen. Klar - für den juristischen Hirnficker ist das vermutlich unerheblich.

P.S: Urteilmäßig ist noch eine Berufungsmöglichkeit offen! Wer hat Bock? ;-)
 
Hallo,

also, wenn ich mal was bei Ebay laufen habe und es kommt nicht zu einem Preis der akzeptabel ist, so habe ich als Verkäufer die Möglichkeit den Artikel als zerstört und somit nicht mehr verfügbar, zu melden.
(Ist mir zum Glück erst einmal passiert)
Und die Gebühr für den Verkauf zahlt Ebay auch noch zurück.

Da kann der Käufer auch nix machen.

Man sollte das Teil dann aber nicht ne Stunde später wieder reinstellen!!!

Herbert
 
Hi Leute,

ich das Thema angesprochen, weil es mir als ein wichtiger Hinweis erscheint.
Die Rechtsprechung ist, wie sie nun mal ist. Seit 2005 hat sie die Frage, unterliegt Ebay auch dem ohnehin bestehenden Auktionsrecht, eindeutig geklärt. Und ja, so ist es seither.

Die Gerichte, zuletzt das OLG Oldenburg, haben sich nicht Jux und Dollerei darum gekümmert. Vielmehr gab es Kläger - und die hatten offenbar die besseren Argumente.

Man mag meinen, dass man als Verkäufer rumtricksen kann. Ja, kann man. Kann, muss aber nicht gutgehen.

Macht mit dieser Info, was Ihr wollt. Mir ist das egal.
 
ledeod":2789h92g schrieb:
also, wenn ich mal was bei Ebay laufen habe und es kommt nicht zu einem Preis der akzeptabel ist, so habe ich als Verkäufer...
... etwas falsch gemacht, nämlich aus lauter Geiz (in Bezug auf die Angebotsgebühr) den Startpreis zu niedrig angesetzt.
Alles andere ist dummes Geschwätz und (zumindest moralischer) Betrug am Bieter. Ich denke (und hoffe), dass eBay über kurz oder lang auch Statistiken erstellen/veröffentlichen wird, wie oft Anbietern etwas "kaputt gegangen" ist.

Es gibt übrigens noch eine Option, die zwar auch nicht gerade schön ist, aber wenigstens für beide Seiten fair: stell einen Mindestpreis ein, den die Auktion erreichen muss.
EDIT: Sorry, muss mich korrigieren: diese Option gibt es nur in manchen Kategorien.
 
Banger":26bn15g0 schrieb:
ledeod":26bn15g0 schrieb:
also, wenn ich mal was bei Ebay laufen habe und es kommt nicht zu einem Preis der akzeptabel ist, so habe ich als Verkäufer...
... etwas falsch gemacht, nämlich aus lauter Geiz (in Bezug auf die Angebotsgebühr) den Startpreis zu niedrig angesetzt.
.

Das mag auf den ersten Blick so sein.
Es ist aber so, das wenn man Artikel für einen hohen Preis einstellt, kein Schwein darauf bietet.
Der typische Ebayer will bieten,bieten, bieten.
Er will was "abschiessen" - Wettbewerb mit anderen haben.

So meine Erfahrungen aus "nur" 2400 Auktionen.

Herbert
 
ledeod":29x4ipnl schrieb:
Das mag auf den ersten Blick so sein.
Es ist aber so, das wenn man Artikel für einen hohen Preis einstellt, kein Schwein darauf bietet.
Der typische Ebayer will bieten,bieten, bieten.
Er will was "abschiessen" - Wettbewerb mit anderen haben.
Wenn du daran partizipieren willst, dann sei auch konsequent. Es ist im höchsten Maße unfair, das Risiko rein auf die Bieter abwälzen zu wollen.
Nebenbei: ich habe zwar noch nicht so viele Auktionen wie Du auf dem Buckel, bin aber bisher auch jeden Artikel mit einem angemessenen Mindestpreis losgeworden.
Wie gesagt: ich zähle darauf, dass man in Zukunft bei eBay auch einsehen kann, welcher Anbieter wie oft Auktionen beendet hat. Somit kann man sich als potenzieller Bieter ein Bild machen und die Sache ist wieder ausgeglichen.
 
ledeod":x4vquvet schrieb:
also, wenn ich mal was bei Ebay laufen habe und es kommt nicht zu einem Preis der akzeptabel ist, so habe ich als Verkäufer die Möglichkeit den Artikel als zerstört und somit nicht mehr verfügbar, zu melden.
(Ist mir zum Glück erst einmal passiert)
Und die Gebühr für den Verkauf zahlt Ebay auch noch zurück.

Da kann der Käufer auch nix machen.

Hallo,

ich hoffe, Du hast dafür wenigstens eine negative Bewertung vom betrogenen Käufer bekommen.

Gruß
Eddi
 

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