frank
Power-User
- 13 Okt. 2004
-
- 3.673
- 0
Hi Leute,
ind er letzten Zeit las ich öfter davon, dass ein Ebay-Verkäufer seine Auktion vorzeitig beendet, weil er offenbar befürchtet, den Gegenstand viel zu billig abgeben zu müssen.
Um es vorweg zu nehmen: Seit Juli 2005 ist das zivilrechtlich nicht mehr zulässig, sagt das Landgericht Oldenburg in einem seiner Urteile.
Sicher, Ebay bietet die Möglichkeit der vorzeitigen Auiktionsbeendigung nach wie vor an. Aber völlig unabhängig von den Ebay-Regelungen gilt: Wer seine Auktion vorzeitig beendet ist - wenn der bisherige Höchstbieter das einfordert - schadensersatzpflichtig.
Ein Beispiel: Eine Gitarre im Zeitwert von 1000 € soll versteigert werden. Das Höchstgebot beläuft sich auf aus irgendwelchen Gründen auf 350 €. Der Verkäufer beendet die Auktion.
Der Höchstbieter fordert nunmehr die Herausgabe der Gitarre zu seinem Gebot. Der Verkäufer weigert sich.
Der Käufer kauft eine andere, aber vergleichbare Gitarre für 1000 €.
Nun fordert er einen Schadensersatz in Höhe von 650 €; denn das ist die Summe, die er zusätzlich für den Kauf der vergleichbaren Gitarre aufwenden musste.
Der Verkäufer wäre nun gut beraten, die 650 € gleich zu bezahlen. Im Klagefall würde er dazu ohnehin verurteilt werden, zuzüglich der Prozess- und Rechtsanwaltskosten.
Ich habe vor Jahren einmal die Möglichkeit in Anspruch genommen, ein Angebot vorzeitig zu beenden, weil mir das Auktionsergebnis viel zu niedrig erschien. Das war noch lange vor dem Urteil. Heute würde ich das so nicht mehr handhaben, sondern mich mit einem Mindestpreis gleich im Bereich meiner Preisvorstellung bewegen.
Hier nun das Urteil, falls einer nachlesen möchte:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050090.htm
ind er letzten Zeit las ich öfter davon, dass ein Ebay-Verkäufer seine Auktion vorzeitig beendet, weil er offenbar befürchtet, den Gegenstand viel zu billig abgeben zu müssen.
Um es vorweg zu nehmen: Seit Juli 2005 ist das zivilrechtlich nicht mehr zulässig, sagt das Landgericht Oldenburg in einem seiner Urteile.
Sicher, Ebay bietet die Möglichkeit der vorzeitigen Auiktionsbeendigung nach wie vor an. Aber völlig unabhängig von den Ebay-Regelungen gilt: Wer seine Auktion vorzeitig beendet ist - wenn der bisherige Höchstbieter das einfordert - schadensersatzpflichtig.
Ein Beispiel: Eine Gitarre im Zeitwert von 1000 € soll versteigert werden. Das Höchstgebot beläuft sich auf aus irgendwelchen Gründen auf 350 €. Der Verkäufer beendet die Auktion.
Der Höchstbieter fordert nunmehr die Herausgabe der Gitarre zu seinem Gebot. Der Verkäufer weigert sich.
Der Käufer kauft eine andere, aber vergleichbare Gitarre für 1000 €.
Nun fordert er einen Schadensersatz in Höhe von 650 €; denn das ist die Summe, die er zusätzlich für den Kauf der vergleichbaren Gitarre aufwenden musste.
Der Verkäufer wäre nun gut beraten, die 650 € gleich zu bezahlen. Im Klagefall würde er dazu ohnehin verurteilt werden, zuzüglich der Prozess- und Rechtsanwaltskosten.
Ich habe vor Jahren einmal die Möglichkeit in Anspruch genommen, ein Angebot vorzeitig zu beenden, weil mir das Auktionsergebnis viel zu niedrig erschien. Das war noch lange vor dem Urteil. Heute würde ich das so nicht mehr handhaben, sondern mich mit einem Mindestpreis gleich im Bereich meiner Preisvorstellung bewegen.
Hier nun das Urteil, falls einer nachlesen möchte:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050090.htm