Fake oder echte Les Paul

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kks":2p5y8utx schrieb:
Ich selbst habe schon drei Gitarren aus Entrümpelungsaktionen bei Ebay gekauft. Beschreibung Null, Bilder schwach, Antwort: "Besitzer verstorben.". Waren echte Schnäppchen, alle drei.

Man muss eben sehr genau hinsehen, worauf man bietet und bei wem.

Gruß,

Klaus

Hi,
wie das mit dem sehr genauen Hinsehen funktioniert mußt Du mir bitte mal genauer erklären.;-)
Von Dem Dachbodenfund, die 62er Strat in den Händen eines Unwissenden...wer träumt nicht davon? :-P

Ich finde halt, auch wenn man als Verkäufer angeblich keine Ahnung von der Materie hat, kann man doch immer noch in andere (erfolgreiche)Auktionen reinschauen und sich ein paar Infos holen, auf was es in einer Artikelbeschreibung ankommt? Wenigstens 3 einigermaßen vernünftige Bilder sollte man auch hinbekommen können, wenn man will. Und nicht zuletzt kann man mit so einer Gitarre auch mal zu einem Händler gehen und sich dort Infos über das Teil holen und nachfragen ob es überhaupt noch in Ordnung ist, bevor man es versilbern möchte.
Auf der anderen Seite gibt es Verkäufer, die sich sehr viel Mühe geben, brauchbare (Zustands)Beschreibungen liefern, gute Bilder machen, schnell auf Fragen antworten. Wieso nicht lieber dort bieten, wenn einem der Artikel gefällt?
Bei den beiden Beispielen hier im Thread war ja noch nicht einmal eindeutig klar was man als Bieter bekommt, geschweige denn in welchem Zustand. So ein nachträglich festgestellter, schlampig reparierter Halsbruch z.B. wäre sicher nicht spaßfördernd und bei der Qualität der Bilder vorher kaum erkennbar.
Die Entscheidung liegt freilich bei jedem selbst, ob er bei solchen Angeboten mitbietet oder nicht.
Ich persönlich halte mich generell von solchen Auktionen fern.

Viele Grüße,
Rio
 
Hallo Rio,

Rio_Fischbein":12uwy8ng schrieb:
wie das mit dem sehr genauen Hinsehen funktioniert mußt Du mir bitte mal genauer erklären.;-)

ich versuch's mal anhand eines Beispiels:

Da hatte also ein gewerblicher Verkäufer bei Ebay behauptet, er hätte aus einer Entrümpelung eine alte Klampfe zu verkaufen, auf der "Hopf Jupiter 63" draufsteht. Er könnte dazu aber nichts weiter sagen, weil er von den Gitarren keine Ahnung hätte und die Erben des verstorbenen Besitzers auch nicht. Dabei waren drei mäßige Photos, die immerhin erkennen ließen, dass es tatsächlich eine Jupiter war.

Daraufhin habe ich mir mal angesehen, was der gute Mann denn sonst so alles bei Ebay im Angebot hatte, und siehe da, es war in der Tat alles Geraffel, wie es bei Entrümpelungen so anfällt. Die entsprechende Behauptung war also glaubhaft.

Ich habe dann das Ende der Auktion abgewartet, und als der Preis kurz vor Schluss immer noch deutlich unter € 200 lag, habe ich zugeschlagen. € 201Endergebnis.

Die Gitarre kam dann hier sorgfältig, aber unprofessionell verpackt an und steckte doch tatsächlich in einem sauberen, aber reichlich verschlissenen Bettbezug, wie er bei Entrümpelungen eben schon mal anfällt. Es war eine zwar völlig verstaubte und angelaufene, aber bis auf den fehlenden Vibratohebel einwandfreie Hopf Jupiter 63, auf der sogar noch verrostete Saiten waren, die durchaus aus den 60ern stammen konnten.

Der Verkäufer schien also trotz des etwas windig wirkenden Angebots glaubwürdig, und der Preis war nicht so hoch, dass ein Reinfall eine Katastrophe gewesen wäre.

So was funktioniert aber selbstverständlich nur bei relativ unbekannten Teilen. Wer unbedingt Fender oder Gibson kaufen muss, sollte um Ebay besser einen großen Bogen machen.

Gruß,
Klaus
 
kks":17axqidb schrieb:
So was funktioniert aber selbstverständlich nur bei relativ unbekannten Teilen. Wer unbedingt Fender oder Gibson kaufen muss, sollte um Ebay besser einen großen Bogen machen.

Gruß,
Klaus

Hallo,
bei Fender sehe ich das genauso,weil der Aufwand gering ist eine Fälschung herzustellen.Bei Gibson ist das schwieriger,weil da etwas handwerkliches Können gefragt ist,also wer da genau hinschaut,kann da schon ein Schnäppchen machen.
Im Frühjahr hat jemand eine LP Standard eingestellt, die für 1600 Euro weggegangen ist.Die Gitarre hatte eine Kopfbruch,der aber ordentlich repariert war.Der Verkäufer muss aber nicht so bewandert gewesen sein,was Gitarren angeht,weil die Gitarre als "Originalzustand" inseriert war,die Tonabnehmer aber sehr wahrscheinlich ausgetauscht waren.Er wusste auch nicht,das es sich um eine Sonderserie handelte,die intakt so für 3700 Euros kostet.
Meine ist sie leider nicht geworden,der Käufer hat aber ein gutes Geschäft gemacht,da die Gitarre auf jeden Fall besser klingt als eine normale.
 
ibanezrg":mmbbnf94 schrieb:
...
-der Besitz einer unechten "Gibson" ist strafbar, wenn "Gibson" auf dem Headstock steht
[...]
- der BESITZ eines Plagiates ist strafbar!

Nö.
Sonst wäre ja jeder, der aus dem Urlaub eine "echte Rolex" mitbringt ein Straftäter, und der Zoll würde beim Import eines Urlaubandenkens dieser Art auch nicht ein Auge zudrücken.

Verboten ist in D-Land die gewerbliche Herstellung und der gewerbliche Handel mit Plagiaten, sofern diese eingetragene Warenzeichen/Gebrauchsmuster verletzen.

Der private Besitz bzw. das private Eigentum ist straffrei, ebenso darf ich als Hobbygitarrenabuer eine Gibson 1:1 nachbauen.
Theoretisch könnte -vielleicht- Gibson einem privatem Hobbygitarrenbauer zivilrechtlich untersagen, 1: 1 Gibson-Kopien zu bauen; praxisrelevant ist das aber nicht.

§14 MarkenGesetz:
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ....
(4) Dritten ist es ferner untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ...

§40 GeschmacksmusterGesetz:
1.
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
Der private Verkehr wird ergo nicht angesprochen.

Ich gehe stark davon aus, dass z.B. das Markengesetz nicht verletzt wird, wenn ich als Privatmann an einen anderen Privatmann *eine* gefälschte Rolex oder Gibson verkaufe und explizit und deutlich darauf hinweise, dass es eine Fälschung ist.
Betrug liegt dann imho nicht vor, und das Markengesetz sowie das Geschmacksmustergesetz beziehen sich wie genannt auf gewerblichen Verkehr, nicht auf privaten Verkehr.

Verkaufe ich als "Privatmann" *20* oder 50 Stück gefäslchte Rolexuhren oder Nike-T-Shirts, wird ein Richter (sofern es überhaupt zur Klage kommt) eventuell unterstellen, dass hier gewerblicher Verkehr vorliegt und somit z.B. das Markengesetz greift, das eine Strafe vorsieht.

Meine Einschätzung. Wenn ich falsch liege, korrigiert mich.

Tschö
Stef
 

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