Django Telemaster":1vc1ptau schrieb:
Kennst du dich da mit der Rechtslage genau aus? Ich gehe mal davon aus,das der Name "Gibson" geschützt ist,insofern brauch nicht erwähnen,das der Gegenstand "Gibson Les Paul" original ist.Was anderes wäre es,wenn ich den Markennamen weglasse und nur schreibe "Les Paul",dann wäre es ein Unterschied ob ich dabei schreibe "original" oder nicht.Wobei "Les Paul Modell" auch geschützt ist,nehme ich mal an,aber in der Beschreibung wird man das wohl benutzen dürfen weil das ja allgemeine Formbezeichnung ist.
Das ist Auslegungssache und finde mir einen Richter der den K.
dann nicht einmal fragt was er sich denn dabei gedacht hat trotz
möglicher Bedenken mitzubieten. Auf eine erfolgreiche Verurteilung
wegen Betruges wird das nicht hinauslaufen. Jeder der irgendeine LP
verkauft schreibt oft auch irgendwo Gibson hin um mehr potentielle
Bieter auf sein Angebot zu locken. Das wird bei Edwards, bei Burny,
bei Greco, bei Tokai, bei Vester, bei Epiphone und selbst bei den
billigsten Noname-Kopien gemacht. Keyword-Spamming mit den
"falschen Markennamen" ist noch keine Rückversicherung für den K.
Django Telemaster":1vc1ptau schrieb:
Was mich auch interessiert ist,wie ein Gericht seine anderen Auktionen bewerten würde.Er hatte ja mehrere Bücher zur Bestimmung der Seriennummer und Baumerkmale einer "Gibson Les Paul" angeboten und auch in den Beschreibungen darauf hingewiesen.Insofern liegt der Verdacht nahe,das er weiss,das die Gitarre eine Fälschung ist.Auch finde ich es ungewöhnlich das jemand,der sich mit Seriennummern beschäftigt hat die in der Auktion weglässt.
Gerade auch das, kann man VK und K auf die Nase binden.
Ungewöhnlich kann man vieles finden, umso gewöhnlicher ist es oft
trotzdem. So auch das verkaufen eigener Sachen über gewerbliche
Ebay-Verkäufer, Verwandte, Bekannte (die nicht unbedingt Ahnung
von dem haben müssen was sie verkaufen), das (sicher auch mal
absichtliche) einstellen von unattraktiven Artikelbeschreibungen und
Bildern. Was ich damit sagen will... Nicht hinter jedem "Verdacht" oder
einem Angebot, das man selbst so nie machen würde, steckt immer
ein Betrugsversuch.
An dem Angebot ist auch nicht viel verkehrt: 220435169018
Beschissenes Bild und beschissene Rechtschreibung und nur mal
das Wort Gibson in der Bezeichnung erwähnt. So wird eben auf mehr
Bieter die das Angebot finden und mehr Geld spekuliert. Wenn es zu
einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt wird auch der VK gefragt,
was er sich denn um Gottes willen bei diesem Kauf gedacht hat ?