Fake oder echte Les Paul

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Les Paul3":3c2mvcai schrieb:
Die Klampfe scheint wohl raus genommen.Sollte ja noch bis morgen laufen.
Also war es mit Sicherheit ein Fake. Nur warum jetzt plötzlich
wo die Gitarre auf über 600 Euro schon stand? Vielleicht hatte schon jemand Stress gemacht.
Falsch. Wäre es aus diesem Grund gelöscht worden, könnte man die
Auktion nicht mehr einsehen. Diese wurde aber vom Anbieter beendet.
Meistens kann man dann davon ausgehen, dass der Handel außerhalb
von Ebay abgeschlossen wird. Vielleicht hat er aber doch ganz andere
Gründe dafür gehabt.

Außerdem kann ihm bei dieser aktuell angezeigten Artikelbeschreibung,
keiner wirklich an den Karren fahren. Ein Betrugsversuch wäre es definitiv,
wenn er diese Gitarre als original Gibson Les Paul angepriesen hätte.

Alles andere ist rein rechtlich mehr oder weniger Grauzone bzw. vor Gericht
selten auch wirksam. Lediglich beim Titel könnte man ihm stress machen.
Generell muss aber auch der "Käufer" lesen was er kauft und bei evtl.
aufkommenden Fragen, diese vor seiner Gebotsabgabe stellen.
 
Piero the Guitarero":28l689nz schrieb:
...
DAS kann ich bestätigen...
...
Sofortkauf wäre günstiger gekommen! :-P

wenn Du's hier nicht gezeigt hättest, würd ich's nicht glauben... :shock:

PIT... :)
 
UncleReaper":1ql218q2 schrieb:
Außerdem kann ihm bei dieser aktuell angezeigten Artikelbeschreibung,
keiner wirklich an den Karren fahren. Ein Betrugsversuch wäre es definitiv,
wenn er diese Gitarre als original Gibson Les Paul angepriesen hätte.

Alles andere ist rein rechtlich mehr oder weniger Grauzone bzw. vor Gericht
selten auch wirksam. Lediglich beim Titel könnte man ihm stress machen.
Generell muss aber auch der "Käufer" lesen was er kauft und bei evtl.
aufkommenden Fragen, diese vor seiner Gebotsabgabe stellen.

Kennst du dich da mit der Rechtslage genau aus? Ich gehe mal davon aus,das der Name "Gibson" geschützt ist,insofern brauch nicht erwähnen,das der Gegenstand "Gibson Les Paul" original ist.Was anderes wäre es,wenn ich den Markennamen weglasse und nur schreibe "Les Paul",dann wäre es ein Unterschied ob ich dabei schreibe "original" oder nicht.Wobei "Les Paul Modell" auch geschützt ist,nehme ich mal an,aber in der Beschreibung wird man das wohl benutzen dürfen weil das ja allgemeine Formbezeichnung ist.
Was mich auch interessiert ist,wie ein Gericht seine anderen Auktionen bewerten würde.Er hatte ja mehrere Bücher zur Bestimmung der Seriennummer und Baumerkmale einer "Gibson Les Paul" angeboten und auch in den Beschreibungen darauf hingewiesen.Insofern liegt der Verdacht nahe,das er weiss,das die Gitarre eine Fälschung ist.Auch finde ich es ungewöhnlich das jemand,der sich mit Seriennummern beschäftigt hat die in der Auktion weglässt.
 
Hi,

ist das Bild gemalt? ;-) Sieht ein bisschen wie Pastellkreide aus, sehr schön...

LG, Alex
 
Auf die Frage, welche Marke und welches Modell das sei (ich hab einfach mal ignoriert, daß er "Gibson" drüber geschrieben hat), schrieb mir der Verkäufer gerade: "Ich verkaufe die Gitarre für meinen Bruder, der ist aber zur Zeit leider nicht da, dazu sagen kann ich leider nichts."
Kann stimmen. Muß aber nicht. Und "guggst auf gitarre siehst du Markenname" sollte ja gehen... :shrug:
 
therealmf":26dfye7u schrieb:
Ich verkaufe die Gitarre für meinen Bruder
Anhand der Häufigkeit, wie diese Aussage bei eBay auftritt, könnte man meinen, "eBay-Verkäufer" sei ein reines Dienstleistungsgewerbe.
Seltsamerweise tritt das (gefühlt) überdurchschnittlich oft bei Angeboten auf, die irgendwie seltsam riechen.
 
therealmf":1trisqbp schrieb:
Auf die Frage, welche Marke und welches Modell das sei (ich hab einfach mal ignoriert, daß er "Gibson" drüber geschrieben hat), schrieb mir der Verkäufer gerade: "Ich verkaufe die Gitarre für meinen Bruder, der ist aber zur Zeit leider nicht da, dazu sagen kann ich leider nichts."
Kann stimmen.

Klar... kann stimmen... der Bruder hat eine Gitarre im Wert von mehreren hundert Euro, gibt die seinem Bruder ohne Informationen, sagt "verkauf mal" und fährt in den Urlaub.

Kann stimmen... aber wie wahrscheinlich ist das denn? :roll:
 
Django Telemaster":1vc1ptau schrieb:
Kennst du dich da mit der Rechtslage genau aus? Ich gehe mal davon aus,das der Name "Gibson" geschützt ist,insofern brauch nicht erwähnen,das der Gegenstand "Gibson Les Paul" original ist.Was anderes wäre es,wenn ich den Markennamen weglasse und nur schreibe "Les Paul",dann wäre es ein Unterschied ob ich dabei schreibe "original" oder nicht.Wobei "Les Paul Modell" auch geschützt ist,nehme ich mal an,aber in der Beschreibung wird man das wohl benutzen dürfen weil das ja allgemeine Formbezeichnung ist.
Das ist Auslegungssache und finde mir einen Richter der den K.
dann nicht einmal fragt was er sich denn dabei gedacht hat trotz
möglicher Bedenken mitzubieten. Auf eine erfolgreiche Verurteilung
wegen Betruges wird das nicht hinauslaufen. Jeder der irgendeine LP
verkauft schreibt oft auch irgendwo Gibson hin um mehr potentielle
Bieter auf sein Angebot zu locken. Das wird bei Edwards, bei Burny,
bei Greco, bei Tokai, bei Vester, bei Epiphone und selbst bei den
billigsten Noname-Kopien gemacht. Keyword-Spamming mit den
"falschen Markennamen" ist noch keine Rückversicherung für den K.

Django Telemaster":1vc1ptau schrieb:
Was mich auch interessiert ist,wie ein Gericht seine anderen Auktionen bewerten würde.Er hatte ja mehrere Bücher zur Bestimmung der Seriennummer und Baumerkmale einer "Gibson Les Paul" angeboten und auch in den Beschreibungen darauf hingewiesen.Insofern liegt der Verdacht nahe,das er weiss,das die Gitarre eine Fälschung ist.Auch finde ich es ungewöhnlich das jemand,der sich mit Seriennummern beschäftigt hat die in der Auktion weglässt.
Gerade auch das, kann man VK und K auf die Nase binden.
Ungewöhnlich kann man vieles finden, umso gewöhnlicher ist es oft
trotzdem. So auch das verkaufen eigener Sachen über gewerbliche
Ebay-Verkäufer, Verwandte, Bekannte (die nicht unbedingt Ahnung
von dem haben müssen was sie verkaufen), das (sicher auch mal
absichtliche) einstellen von unattraktiven Artikelbeschreibungen und
Bildern. Was ich damit sagen will... Nicht hinter jedem "Verdacht" oder
einem Angebot, das man selbst so nie machen würde, steckt immer
ein Betrugsversuch.

An dem Angebot ist auch nicht viel verkehrt: 220435169018
Beschissenes Bild und beschissene Rechtschreibung und nur mal
das Wort Gibson in der Bezeichnung erwähnt. So wird eben auf mehr
Bieter die das Angebot finden und mehr Geld spekuliert. Wenn es zu
einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt wird auch der VK gefragt,
was er sich denn um Gottes willen bei diesem Kauf gedacht hat ?
 
bitte... hier wird juristisch einiges durcheinandergeworfen.

Vom strafrechtlichen Betrugsdelikt - wo es im Grunde vollkommen nebensächlich ist warum ob der Käufer den Betrug hätte erkennen können- über zivilrechtliche Ansprüche bis hin zu markenrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sind das alles Themen, die bei solchen Themen relevant sein können.

Es bringt nichts wenn man das alles miteinander vermischt, und dann seine eigene Rechtsansicht-Suppe daraus kocht.
 
Django Telemaster":p7x3ajfw schrieb:
UncleReaper":p7x3ajfw schrieb:
Außerdem kann ihm bei dieser aktuell angezeigten Artikelbeschreibung,
keiner wirklich an den Karren fahren. Ein Betrugsversuch wäre es definitiv,
wenn er diese Gitarre als original Gibson Les Paul angepriesen hätte.

Alles andere ist rein rechtlich mehr oder weniger Grauzone bzw. vor Gericht
selten auch wirksam. Lediglich beim Titel könnte man ihm stress machen.
Generell muss aber auch der "Käufer" lesen was er kauft und bei evtl.
aufkommenden Fragen, diese vor seiner Gebotsabgabe stellen.

Kennst du dich da mit der Rechtslage genau aus? Ich gehe mal davon aus,das der Name "Gibson" geschützt ist,insofern brauch nicht erwähnen,das der Gegenstand "Gibson Les Paul" original ist.Was anderes wäre es,wenn ich den Markennamen weglasse und nur schreibe "Les Paul",dann wäre es ein Unterschied ob ich dabei schreibe "original" oder nicht.Wobei "Les Paul Modell" auch geschützt ist,nehme ich mal an,aber in der Beschreibung wird man das wohl benutzen dürfen weil das ja allgemeine Formbezeichnung ist.
Was mich auch interessiert ist,wie ein Gericht seine anderen Auktionen bewerten würde.Er hatte ja mehrere Bücher zur Bestimmung der Seriennummer und Baumerkmale einer "Gibson Les Paul" angeboten und auch in den Beschreibungen darauf hingewiesen.Insofern liegt der Verdacht nahe,das er weiss,das die Gitarre eine Fälschung ist.Auch finde ich es ungewöhnlich das jemand,der sich mit Seriennummern beschäftigt hat die in der Auktion weglässt.




-"Gibson" ist ein geschütztes Logo, und die Verwendung des Logos ohne Autorisierung ist strafbar.
-der Besitz einer unechten "Gibson" ist strafbar, wenn "Gibson" auf dem Headstock steht
-die Angabe-z.B. in einer Artikelbeschreibung/ Überschrift-, dass eine Gitarre von "Gibson" sei, ist ebenfalls strafbar, wenn dies nicht der Wahrheit entspricht.
- und Les Paul ist ebenfalls ein eingetragenes Markenzeichen, was bedeutet, dass die unautorisierte Verwendung der Bezeichnung "Les Paul" für eine Gitarre ebenfalls illegal ist.
- der BESITZ eines Plagiates ist strafbar!
 
ibanezrg":2kew5rne schrieb:
-der Besitz einer unechten "Gibson" ist strafbar, wenn "Gibson" auf dem Headstock steht
- der BESITZ eines Plagiates ist strafbar!

Bitte, es bringt nichts bei solchen Themen mit Halb- und Virtelwissen zu "glänzen"
 
wary":1o37ib7n schrieb:
Es bringt nichts wenn man das alles miteinander vermischt, und dann seine eigene Rechtsansicht-Suppe daraus kocht.
Ich koche keine Rechtsansicht-Suppe. Das ist aber genau der Mix aus
verschiedenen Faktoren die zu tragen kommen. Markenrechtlich kann
der K. nicht viel machen, das vorgehen wäre Gibson-seitig notwendig.

Ich bin seit ca. 1 Jahr in genau einem solchen Rechtsstreit involviert.
Der K. hat jedoch sogar ein Plagiat erworben, welches scheinbar auch
als orig. Gibson bezeichnet wurde. Das ist ein ziemlicher Hickhack,
welcher sich von den Schreiben der Anwälte über die Strafanzeige
wegen Betruges jetzt endlich mal zur gerichtlichen Vorverhandlung
gekämpft hat.

Auszugehen ist davon, dass der K. sein Geld Zug um Zug, eben im
Eintausch gegen die Gitarre wieder bekommt. Eine Verurteilung
wegen Betrug des VK's kann aber auch ausgeschlossen werden.
Ebenso, dass das Plagiat konfisziert wird.

ibanezrg":1o37ib7n schrieb:
-der Besitz einer unechten "Gibson" ist strafbar, wenn "Gibson" auf dem Headstock steht
-die Angabe-z.B. in einer Artikelbeschreibung/ Überschrift-, dass eine Gitarre von "Gibson" sei, ist ebenfalls strafbar, wenn dies nicht der Wahrheit entspricht.
- und Les Paul ist ebenfalls ein eingetragenes Markenzeichen, was bedeutet, dass die unautorisierte Verwendung der Bezeichnung "Les Paul" für eine Gitarre ebenfalls illegal ist.
- der BESITZ eines Plagiates ist strafbar!
ähm ne, wäre schön wenn es so einfach wäre.. ist es aber nicht.
 
Banger":3g8idpfn schrieb:
therealmf":3g8idpfn schrieb:
Ich verkaufe die Gitarre für meinen Bruder
Anhand der Häufigkeit, wie diese Aussage bei eBay auftritt, könnte man meinen, "eBay-Verkäufer" sei ein reines Dienstleistungsgewerbe.
Seltsamerweise tritt das (gefühlt) überdurchschnittlich oft bei Angeboten auf, die irgendwie seltsam riechen.

That's it'!
Eine ehrliche Haut erteilt ordentliche Auskünfte über die angebotene Ware(Artikelbeschreibung, Bilder, E-Mail Antworten).

So kurze Beschreibungen und knapp gehaltene Antworten, fühlen sich für mich so an, als ob der Verkäufer so wenig wie möglich zur Sache sagen möchte. Vielleicht aus Angst sich zu verhaspeln, oder um zu vermeiden, daß man später etwas gegen ihn in der Hand haben könnte?
Normalerweise wird man erst mal vollgetextet, wenn man einen Verkäufer etwas fragt...
Wie dem auch sei, selbst wenn es mit rechten Dingen zugeht, solche Angebotsformate erwecken bei mir nicht den Eindruck, als ob es sich um einen gewissenhaften Ebayer handelt. Das sind dann oft die, wo der Käufer brav bezahlt und erst mal ewig auf die Ware warten darf. Schlonzköpfe halt.
 
Ist hier unter den Schreibern ein Jurist, der eine klare Stellung zur Problematik beziehen kann? Das wäre doch interessant.
Ansonsten ist das hier lediglich ein Sammelsurium privater Rechtsauffassungen, die mitunter sogar den Eindruck erwecken, dass der Verfasser juristisch qualifiziert wäre, ohne das dem so ist.

mfg mrguiliani
 
Banger":2ntjdtdy schrieb:
therealmf":2ntjdtdy schrieb:
Ich verkaufe die Gitarre für meinen Bruder
Anhand der Häufigkeit, wie diese Aussage bei eBay auftritt, könnte man meinen, "eBay-Verkäufer" sei ein reines Dienstleistungsgewerbe.

Nun gibt es aber tatsächlich Verkaufsagenten, die im Auftrag eines mit Ebay oder sogar der ganzen Computerei Unerfahrenen Angebote einstellen und denen es dann häufig zumindest zu lästig ist, auf Rückfragen zu antworten.

Ich selbst habe schon drei Gitarren aus Entrümpelungsaktionen bei Ebay gekauft. Beschreibung Null, Bilder schwach, Antwort: "Besitzer verstorben.". Waren echte Schnäppchen, alle drei.

Man muss eben sehr genau hinsehen, worauf man bietet und bei wem.

Gruß,

Klaus
 
mrguiliani":3dz21e32 schrieb:
Ist hier unter den Schreibern ein Jurist, der eine klare Stellung zur Problematik beziehen kann? Das wäre doch interessant.
Ansonsten ist das hier lediglich ein Sammelsurium privater Rechtsauffassungen, die mitunter sogar den Eindruck erwecken, dass der Verfasser juristisch qualifiziert wäre, ohne das dem so ist.

mfg mrguiliani

Da sich hier niemand als Jurist zu erkennen gibt kann man ja davon ausgehen,das niemand Jurist ist.Falls man lesen und schreiben kann.Und dann weiss man auch,das es hier keine Rechtsberatung ist,sondern lediglich eine geäusserte Meinung.Ich denke auch,wo unsere Elite-Schwätzer gerne von mehr Eigenverantwortung der mündigen Bürger sprechen,den Bürger nicht durch entsprechende Gesetze daran hindern sollten.
Aber der Deutsche mag nun mal die Rundum-Sicherheit.Und wer die braucht,geht in den mit den entsprechenden Fragen eben zum Rechtsanwalt.
 
kks":1ivrzity schrieb:
Nun gibt es aber tatsächlich Verkaufsagenten, die im Auftrag eines mit Ebay oder sogar der ganzen Computerei Unerfahrenen Angebote einstellen...
Die sind mir bekannt. Ich spielte eher auf diejenigen an, die "Dachbodenfunde", "Erbstücke" oder "was von 'nem Freund" verkaufen, mit Hinweis eben darauf den unwissenden mimen, aber dennoch das Angebot mit gewissen Schlagwörtern spicken.
 
Pfaelzer":2ncrs82h schrieb:
ibanezrg: Der BESITZ eines Plagiates ist strafbar!

Pfaelzer: Kommt darauf an, wo man wohnt und wozu man das Plagiat erworben hat...

In Deutschland ist afaik der Erwerb und damit das Eigentum an einem Plagiat zu privaten Zwecken nicht strafbar, aber der Verkauf sehr wohl.
Da das Eigentum erst durch Erhalten der Ware eintritt, ist es z.B. rechtens, wenn irgendwelche Plagiate, die z.B. über Ebay in Fernost geordert wurden, vom Zoll zerstört werden, denn zu diesem Zeitpunkt sind sie noch nicht Eigentum des Käufers ....

Also faktisch gestattet der Zoll an Flughäfen bei Touristen oder Geschäftsreisenden den Import von Plagiaten in geringen Mengen.
Wenn der Zoll bei der Rückreise aus dem Türkeiurlaub oder einem Geschäftsbesuch in Malaysia bei mir eine gefakte Gucci-Uhr oder ein Adidas-T-Shirt-Plagiat findet, komme ich damit problemlos durch.
Findet er bei mir 50 Stück davon, gibt es Ärger, denn dann wird davon ausgegangen, dass ich mit den Plagiaten handeln will. Dann werden zumindest die Plagiiate beschlagnahmt.

Beim Flughafenzoll ist das Plagiat bereits mein Besitz (mein Eigentum sowieso, sofern ich gekauft habe).

Beim (eBay-)Versand entsteht Eigentum ab Risikoübergang.

Wenn das Risiko ab Postversand des Verkäufers auf mich als Käufer übergeht, dann bin ich der Eigentümer (gemäß deustchen Vertragsrecht) sobald die Ware bei der Post ist, wenn ich mich da recht enstinne.
In Besitz der Ware bin ich erst nach Empfang, aber Eigentum und Besitz ist ja bekanntlich Zweierlei.

My 3 cent.
Wenn ich falsch liege, freue ich mich über eine Korrektur.
Stef
 

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