Frage zu Urheberrecht

cook

Power-User
5 Mrz 2004
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Hallo zusammen,

ich möchte in einen Songtext Teile des Gedichts "The Black Tower" des irischen Dichters William Butler Yeats einbauen. Ich weiß leider nicht, wann genau das Gedicht erschienen ist. Yeats ist 1939 gestorben.

Was muss ich bezüglich des Copyrights beachten?
 
Nabärnd,

cook":2kc0hzcq schrieb:
Yeats ist 1939 gestorben.
Ich hab grad Lust auf Akronyme :)

IANAL, aber AFAIK erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers, also musst Du noch bis 2009 warten :)
...wenn überhaupt der Todeszeitpunkt des Verfassers gilt und nicht desjenigen, der zuletzt die Rechte besessen hat.

Irgendwie ist der Informationsgehalt meines Postings ziemlich mau, wie ich gerade feststelle... Naja, ejal, is' Freitag :-D
 
Vielen Dank, aber nachdem sich Yeats sicherlich nicht bei der GEMA registriert hat, hilft mir das nicht weiter ;-)
 
hmmm :roll:

ich hätte gedacht, daß die Gema alle Urheberrechte zummindest verwaltet?

:( ... ich kann mich latürnich auch täuschen :!:

:!: bei denen kann man aber bestimmt mal nachfragen. Die müssten doch bestimmt Auskunft geben können, wenn man da anruft oder nicht :?:
 
Hi folks,

Urheberrecht beginnt mit Schaffen des Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers (bai anonymen Werken 70 Jahre nach Veröffentlichung). Achtung: auch auf Übersetzungen liegt Urheberrecht: ein original Shakespeare-Text ist frei, eine moderne Übersetzung nicht.

Im konkreten Fall hat Banger Recht: entweder bis 2009 warten oder beim Rechteinhaber (nicht -verwalter wie GEMA, ist was ganz anderes) um freundliche Genehmigung bitten.

Nachdem die Erben des Dichters wohl auch schwer zu erreichen sind, würde ich empfehlen, den Text zu verwenden und darauf hinzuweisen, daß es sich um das geistige Eigentum eines anderen handelt. Zitieren ist schließlich erlaubt.

Gruß,
Sebastian
 
dr_petrucci":1kp4tajb schrieb:
Nachdem die Erben des Dichters wohl auch schwer zu erreichen sind, würde ich empfehlen, den Text zu verwenden und darauf hinzuweisen, daß es sich um das geistige Eigentum eines anderen handelt. Zitieren ist schließlich erlaubt.

Dann bitte aber auch konsequent mit Anführungsstrichen und den Vermerken "Zitat Anfang" und "Zitat Ende" singen :-D
 
dr_petrucci":10yd5h1m schrieb:
Hi folks,

Nachdem die Erben des Dichters wohl auch schwer zu erreichen sind, würde ich empfehlen, den Text zu verwenden und darauf hinzuweisen, daß es sich um das geistige Eigentum eines anderen handelt. Zitieren ist schließlich erlaubt.

Gruß,
Sebastian

Genau so hatte ich es geplant. Allerdings hab ich inzwischen bei den Verantwortlichen von www.online-literature.com nachgefragt (bei denen ich das Gedicht gefunden hatte) und die sagten mir, es sei grundsätzlich legal, es zu verwenden. Gibt es vielleicht international unterschiedliche Copyright-Richtlinien?

Sei's drum. Ich werde es im Booklet zu unserer CD vermerken. Da kann man gleich auch noch seine literarische Bildung präsentieren. ;-)
 
Du solltest dich auf jeden fall an den Verlag wenden. Kumpels von mir haben das auch gemacht, da ging es zwar um ein Bild eines bereits verstorbenen Malers, es sollte als CD Cover dienen und macht es jetzt auch, aber lass es dir unbedingt schriftlich (Email müsste reichen,...ausdrucken und abheften!!) geben. Die brauchten übrigens nix dafür bezahlen, hat der zuständige Verlag, bei dem die Bilder via Buch reproduziert wurden, freigegeben. Gab dann auf der CD nur ´n Hinweis auf das Copyright.
 
Banger":21lvjcha schrieb:
Dann bitte aber auch konsequent mit Anführungsstrichen und den Vermerken "Zitat Anfang" und "Zitat Ende" singen :-D

Jau, und in einer harmonisch passenden 2. Stimme die Fußnote mit Quellenangabe! Wär bestimmt nicht schlecht... :lol:
 

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