GEZ Gebühren für Freiberufler

W°°

Power-User
4 Feb 2002
4.954
3
1
Dübelhausen
Die GEZ versucht grundsätzlich 2 mal, privat und betrieblich abzurechnen. Auch dann, wenn man ausdrücklich darauf hinweist, dass man in seinen Arbeitsräumen wohnt, bzw. in seinen Privaträumen arbeitet.

Das kollidiert jedoch mit dem Rundfunkbeitragsstaatsgesetz! Das sagt im §5 Absatz 5 Punkt 3: "Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten, die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."
 
Leider geht mir das ganz genauso und ich bezahle 2mal.
Ärgerlich, aber die lassen sich auf nichts ein.
Grrrrrrrrrr.........
 
Lieber Walter,


das war und ist mir durchaus bewusst.

Mir wurde allerdings mitgeteilt, daß ein solcher Passus für mich nicht zuträfe. Den Grund dafür konnte mir die nette Dame allerdings nicht wirklich nennen.
Isso... unn' Schluß!

Ich versuche es nochmals schriftlich und harre der Dinge, die vielleicht dann doch passieren.

Danke nochmals für den Hinweis.


ÄllGeh


HaPe
 
W°° schrieb:
"Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten, die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."[/b]

Das bezieht sich auf ein Home-Office. Also ein Büroraum, der sich innerhalb einer in sich abgeschlossenen Wohnung befindet. Ein Schreibtisch mit PC, Telefon, Faxgerät etc. im Wohnzimmer zu Beispiel.

Das liest sich dann so:

Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind ausschließlich Betriebsstätten beitragsfrei, die sich innerhalb einer Wohnung befinden, für die bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Räumlichkeiten, die durch einen separaten Eingang und nicht ausschließlich über die Privatwohnung betreten werden können, z. B. ein Ladengeschäft im unteren Geschoss, zählen deshalb nicht zur Wohnung.

In diesen Fällen muss ein gesonderter Beitrag für die Betriebsstätte entrichtet werden.

Tom
 
little-feat schrieb:
Räumlichkeiten, die durch einen separaten Eingang und nicht ausschließlich über die Privatwohnung betreten werden können, z. B. ein Ladengeschäft im unteren Geschoss, zählen deshalb nicht zur Wohnung.

Ich denke, Walters Werkstatt im Ahornweg ist ein Fall, bei dem diese Definition schwer wird.
Hier gibt es einen Grundriss*: Der Eingang geht über das Wohnhaus, das ist alles irgendwie miteinander verwoben, die einzige Trennung – wenn man die als solche nehmen will – ist die Feuerschutztür zwischen Treppenhaus und Werkstatt im 1. Obergeschoss.

Wenn der Gesetzgeber sich auf Dinge wie ein Homeoffice beschränken wollte, hätte er gut daran getan, das so simpel und zutreffend wie möglich zu formulieren, anstatt mit dem Herumgeschwurbel Raum für Interpretation zu lassen.

*) Was fehlt bzw. falsch ist: Der Plan ist auf den Gitarrenbauerbetrieb fokussiert. Doch wo man unten rechts das Büro sieht, ist in Wirklichkeit die Küche. Das Büro ist nur hinter dem ersten Fenster rechts vom Eingang. Und über der Galerie (dem ehemaligen Wohnzimmer) liegen Bad und zwei Schlafzimmer.
 
Banger schrieb:

An dem Punkt passe ich jetzt – ich will nicht über Dinge reden, von denen ich nicht wirklich etwas verstehe.

Aber ich habe eine Vermutung bzw. ich lege diesen Text jetzt mal exakt aufs Wort aus:

die durch einen separaten Eingang

und nicht ausschließlich über die Privatwohnung betreten werden können,

z. B. ein Ladengeschäft im unteren Geschoss, zählen deshalb nicht zur Wohnung

Also, das heißt, Wort für Wort:

Die Werkstatt ist NICHT AUSSCHLIESSLICH NUR ÜBER DIE WOHNUNG, sondern auch durch einen separaten Eingang zugänglich.

Damit wird es wohl schwer..... :(

Tom
 
little-feat schrieb:
Damit wird es wohl schwer..... :(
Denke ich, ja.
Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Fachleute hier herrlich streiten könnten. Man könnte spitzfindig hergehen und feststellen, dass man sowohl die Werkstatt als auch Büro und Galerie vom Treppenflur aus betreten kann, ohne wirklich durch Privatbereiche des Hauses zu müssen – aber mit der Argumentation fielen so manche Homeoffice-Einrichtungen auch durch das Raster.
Beschränkt man sich rein auf den Eingang, sieht die Sache klar aus.

Aber letzten Endes geht es mir da wie Dir: :shrug:
 
Moin,
so wie ich das mit W°° Werkstatt im Ahornweg sehe, ist dieser Fall: "Betreten der Privatwohnung nur durch die Firmenräume möglich" nicht abgedeckt. Eine Lösung wäre es, Küche und Empfangsraum zu tauschen, den Showroom ganz nach oben und die Schlafräume in die Mitte, und den Werkstattzugang durch das Klo zu realisieren. Dann würden der GEZ die Argumente ausgehen.

Obwohl, Argumente von der GEZ kenne ich garnicht... :roll:

Aber, wo wir gerade bei diesem Thema sind: Bezahlen unsere Minister in Berlin mit Einliegerwohnung im Amtsgebäude auch GEZ? Wäre der gleiche Fall... :motz2:

Ciao
Monkey
 
Monkeyinme schrieb:
Moin,
so wie ich das mit W°° Werkstatt im Ahornweg sehe, ist dieser Fall: "Betreten der Privatwohnung nur durch die Firmenräume möglich" nicht abgedeckt. Eine Lösung wäre es, Küche und Empfangsraum zu tauschen, den Showroom ganz nach oben und die Schlafräume in die Mitte, und den Werkstattzugang durch das Klo zu realisieren. Dann würden der GEZ die Argumente ausgehen.

Obwohl, Argumente von der GEZ kenne ich garnicht... :roll:

Aber, wo wir gerade bei diesem Thema sind: Bezahlen unsere Minister in Berlin mit Einliegerwohnung im Amtsgebäude auch GEZ? Wäre der gleiche Fall... :motz2:

Ciao
Monkey

Es gibt überhaupt nur einen Privatraum - und der ist nur durch die Geschäftsräume erreichbar. Es gibt nur einen Eingang, einen Flur, gemeinsam genutzte Sozial und Toilettenräume.
Es besteht nun mal eine Meldepflicht in Deutschland. Ok - aus einer Meldeadresse wird jetzt eine Privatadresse und ein Konto konstruiert. Blöd, aber isso. In dem Fall, so sagt das Gesetz aber eindeutig, kann man das darin befindliche Geschäft nicht noch einmal abrechnen. Ich sehe da keinen Spielraum.

Aber - und darum habe ich diesen Gesetzestext hier eingestellt:
Das gilt für die meisten Musiker, Texter, Maler, Schriftsteller, die bislang frech zwei mal abkassiert werden.
Ich werte das als plumpe Betrugsversuche, für die ICH, wenn ich ähnliches versuchen würde, Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft machen würde.
Aber die GEZ ist ja mit denen verschwägert....
 
Monkeyinme schrieb:
..."Betreten der Privatwohnung nur durch die Firmenräume möglich"...
Andersrum wird ein Schuh draus: "Betreten der Firmenräume nur durch die Privatwohnung möglich".

§ 5 Abs. 5 Nr. 3 meint damit die Leute, die einen Raum in ihrer Wohnung haben, in dem sie ihren Betrieb/Gewerbe betreiben - Musiker, Gitarrenlehrer, Texter, Maler, Schriftsteller, die daheim im verwaisten Kinderzimmer ihrem Tagewerk nachgehen... öhm... oder evtl. Prostituierte... :oops:

Irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Früher musste man fürs Radio im Geschäftsauto (Bandbus) auch noch extra Gebühren zahlen, ebenso fürs Radio im Büro und selbstverdienende Familienangehörige (Filius) wurden für den Radiowecker auch noch Extra zur Kasse gebeten. Da ist es doch jetzt in den meisten Fällen viel weniger.
 
kiroy schrieb:
Monkeyinme schrieb:
..."Betreten der Privatwohnung nur durch die Firmenräume möglich"...
Andersrum wird ein Schuh draus: "Betreten der Firmenräume nur durch die Privatwohnung möglich".

§ 5 Abs. 5 Nr. 3 meint damit die Leute, die einen Raum in ihrer Wohnung haben, in dem sie ihren Betrieb/Gewerbe betreiben - Musiker, Gitarrenlehrer, Texter, Maler, Schriftsteller, die daheim im verwaisten Kinderzimmer ihrem Tagewerk nachgehen... öhm... oder evtl. Prostituierte... :oops:

Irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Früher musste man fürs Radio im Geschäftsauto (Bandbus) auch noch extra Gebühren zahlen, ebenso fürs Radio im Büro und selbstverdienende Familienangehörige (Filius) wurden für den Radiowecker auch noch Extra zur Kasse gebeten. Da ist es doch jetzt in den meisten Fällen viel weniger.

Ich glaube, das ist hier nicht der Punkt. Wenn ich nach aktueller Gesetzeslage weniger (wofür auch immer) bezahlen muss als früher, aber aufgrund willkürlicher (und ebenso fragwürdiger) Entscheide immer noch den doppelten Satz, fände ich das auch nicht prickelnd - und Du auch nicht!
 
setneck schrieb:
... und Du auch nicht!
Stimmt natürlich. ;-)

Wichtig war mir aber mein erster Satz, dass für die Befreiung offenbar Voraussetzung ist, dass die Betriebsstätte innerhalb der Wohnung ist, also die Betriebsstätte nur durch die Wohnung betreten werden kann. So hatte es little-feat dargestellt und Monkey hat's umgedreht (m. M. n.!). Darauf wollte ich eigentlich hinweisen.

Ob die GEZ willkürlich und fragwürdig entschieden hat, wissen wir (noch) nicht. Die GEZ geht erst einmal davon aus, dass Wohnung und Arbeit getrennt sind. Ist dem tatsächlich nicht so, muss man das eben unter Berufung auf § 5 Abs. 5 Nr. 3 darlegen, ggf. mit Grundrissplan usw. Erst wenn die GEZ dann immer noch nicht will und eine schlüssige Begründung fehlt, kann man über Willkür diskutieren. Der GEZ von vornherein "plumpen Betrugsversuch" vorzuwerfen, schießt ein bisschen übers Ziel hinaus.
 
kiroy schrieb:
…nennt sich jetzt übrigens "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". :prof:
Ist "AZDB" eine genehmigte Abkürzung?
Oder "AZDeuBeiSe"?
Oder "LmdaaAindSBwGEZ*"?
:banana:


*) "Leckt mich doch alle am Arsch, ich nenne die Scheiß-Bude weiterhin GEZ"
 
kiroy schrieb:
setneck schrieb:
... und Du auch nicht!
Stimmt natürlich. ;-)

Wichtig war mir aber mein erster Satz, dass für die Befreiung offenbar Voraussetzung ist, dass die Betriebsstätte innerhalb der Wohnung ist, also die Betriebsstätte nur durch die Wohnung betreten werden kann. So hatte es little-feat dargestellt und Monkey hat's umgedreht (m. M. n.!). Darauf wollte ich eigentlich hinweisen.

Ob die GEZ willkürlich und fragwürdig entschieden hat, wissen wir (noch) nicht. ...

Ich habe es nicht umgedreht, sondern den Fall beschrieben, der nicht durch die Regelungen abgedeckt ist.

Und das mit dem "willkürlich" und "fragwürdig" war zumindest bis vor der Reform ein Feature, kein Bug. Das muß diese Firma erst mal beweisen.
 
kiroy schrieb:
Der GEZ von vornherein "plumpen Betrugsversuch" vorzuwerfen, schießt ein bisschen übers Ziel hinaus.

Nein, Betrug ist das nicht. Eher so eine Art legalisierte Staatsausbetung, wie man sie allenthalben kennt. Ich glaube, das ZDF hat mehr Orchestermusiker als RTL Mitarbeiter - oder so ....
 
Bevor es jemand anders tut, möchte ich noch schnell die Begriffe "Wetten dass???" und "Musikantenstadl" in den Ring werfen.

:popcorn:
 

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