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Anonymous
Guest
Hallo GWler. Eigentlich bin ich ja ein recht fröhlicher Mensch, wie man an meinen sonstigen Postings erkennen kann, z.Zt. habe ich aber einen Mega-dicken Hals:
Ich habe mir im April bei einem im Rheinland ansässigen, Instrumentenhändler eine Mexico-Strat bestellt, per Nachnahme. Diese kam auch an, aber irgendwie war der Ahornhals doch nicht so mein Fall. Ich beschloß also, die Gitarre lt. Fernabgabegesetz innerhalb der Frist ( bei mir nach 6 Tagen )zurück zu geben. Wobei mir der volle Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen zurück erstattet werden muß. Diese 30 Tage waren am vergangenen Donnerstag vorbei, den VR-Scheck habe ich bis heute aber noch nicht. Erst hieß es: die Gitarre sei durch einen Fehler der Post (...) erst 14 Tage später beim Händler eingetroffen ( am 07.05.03, aufgegeben hatte ich sie aber bereits am 23.04. 03 ), dann sagte mir die Buchhaltung: der VR-Scheck liegt hier schon zur Bearbeitung...nur bei mir ist er immer noch nicht eingetroffen!
Ich habe am letzten Samstag noch einmal dort angerufen, man versprach mir, sich zu kümmern.
Mittlerweile bin ich reichlich stinkig, denn die fast 500.-Euro habe ich auch mal nicht so eben über!
Ich wollte jetzt bis Mitte dieser Woche warten und dem Händler dann schriftlich eine Frist von 10 Tagen einräumen und danach - wenn bis dahin nichts passiert ist - die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben.
Würdet ihr genauso handeln ??
Ich habe die Strat übrigens sogar auf meine Kosten verschickt ( ab 40.- Euro muß es eigentlich der Händler machen ) und peinlich drauf geachtet, daß alles in Ordnung war, sauber geputzt, ohne Macken inkl. der Schutzfolien usw.
>>liebe Grüße, Wolfgang <<
Ich habe mir im April bei einem im Rheinland ansässigen, Instrumentenhändler eine Mexico-Strat bestellt, per Nachnahme. Diese kam auch an, aber irgendwie war der Ahornhals doch nicht so mein Fall. Ich beschloß also, die Gitarre lt. Fernabgabegesetz innerhalb der Frist ( bei mir nach 6 Tagen )zurück zu geben. Wobei mir der volle Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen zurück erstattet werden muß. Diese 30 Tage waren am vergangenen Donnerstag vorbei, den VR-Scheck habe ich bis heute aber noch nicht. Erst hieß es: die Gitarre sei durch einen Fehler der Post (...) erst 14 Tage später beim Händler eingetroffen ( am 07.05.03, aufgegeben hatte ich sie aber bereits am 23.04. 03 ), dann sagte mir die Buchhaltung: der VR-Scheck liegt hier schon zur Bearbeitung...nur bei mir ist er immer noch nicht eingetroffen!
Ich habe am letzten Samstag noch einmal dort angerufen, man versprach mir, sich zu kümmern.
Mittlerweile bin ich reichlich stinkig, denn die fast 500.-Euro habe ich auch mal nicht so eben über!
Ich wollte jetzt bis Mitte dieser Woche warten und dem Händler dann schriftlich eine Frist von 10 Tagen einräumen und danach - wenn bis dahin nichts passiert ist - die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben.
Würdet ihr genauso handeln ??
Ich habe die Strat übrigens sogar auf meine Kosten verschickt ( ab 40.- Euro muß es eigentlich der Händler machen ) und peinlich drauf geachtet, daß alles in Ordnung war, sauber geputzt, ohne Macken inkl. der Schutzfolien usw.
>>liebe Grüße, Wolfgang <<