Mainzer Landgericht mildert Proberaum-Not!

doc guitarworld

Moderator
17 Jan 2002
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Ein Hausbewohner darf bis zu zwei Mal wöchentlich zwei
Stunden lang Schlagzeug spielen und mit seiner Band üben.
Das hat das Landgericht Mainz in einem am 22.01.03
veröffentlichten Urteil entschieden. Nach dem Richterspruch
gilt dies auch in den frühen Abendstunden zwischen 18 und 20 Uhr, sofern die Lärmbelästigung geringfügig ist. (AZ.:6 S 57/02)

... soso!
 
.. schlagzeug? also ich glaube dafür werden die Nachbarn kein verständniss haben und die Polizei rufen, und Prompt hat man erstmal stress. Auch wenn man ein eventuell verfahren gewinnt, ist doch nicht unbedingt zu empfehlen, oder?
 
Jessas - nicht nur für Nicht-Musiker bedeuten 2x 2h Bandprobe in der Woche im Wohnhaus mächtig Akustikstress, zumal das mit der "geringen Lärmbelästigung", wie fast jeder von uns wissen wird, nix wird.

Das die Geschichte überhaupt bis zum Landgericht gegangen ist, ist schon traurig - jeder halbwegs normal denkende Mensch (also unter günstigen Umständen sogar Drummer und Bassisten) wird einsehen, dass eine zünftig-rockige Probe nichts für's Wohnhaus ist und man damit den mitwohnenden Zeitgenossen gehörig auf den Sack gehen kann und wahrscheinlich auch wird...
 
Banger":2tkz5kgt schrieb:
Jessas - nicht nur für Nicht-Musiker bedeuten 2x 2h Bandprobe in der Woche im Wohnhaus mächtig Akustikstress, zumal das mit der "geringen Lärmbelästigung", wie fast jeder von uns wissen wird, nix wird.

Das die Geschichte überhaupt bis zum Landgericht gegangen ist, ist schon traurig - jeder halbwegs normal denkende Mensch (also unter günstigen Umständen sogar Drummer und Bassisten) wird einsehen, dass eine zünftig-rockige Probe nichts für's Wohnhaus ist und man damit den mitwohnenden Zeitgenossen gehörig auf den Sack gehen kann und wahrscheinlich auch wird...

Das seh ich auch so. Kammerjazz - ok! Judas Priest - oha!
 
ich wette auch drauf das nachbarn zimlich doof schauen wenn man 2 stunden Drumsolo oder Double base geübt hat ;)!

Ich bin der meinung: Das muss nicht sein. :cry:
 
Hallo,

leider kennt man den Sachverhalt hier nicht en Detail. Ich könnte mir vorstellen, daß das für Eigenheime gilt, bei denen der Nachbar zwar etwas mitbekommt, sich dies aber in den Grenzen des Zumutbaren bewegt.

In einer durchschnittlichen Wohnung in einem durchschnittlichen Wohnhaus dürfte diese Grenze mehr als überschritten sein. Dazu gab es schon eine gefestigte Rechtsprechung. Ich glaube nicht, daß hier ein Grundsatzwandel vorliegt. Die Erheblichkeit der Belästigung ist übrigens immer ausschlaggebend, weil objektiv leise Geräusche subjektiv sehr lästig sein können (das entfernt hörbare, monotone "Bumm Bumm" von Techno-Musik zB braucht gar nicht so laut zu sein, um ein Beschwerdegrund zu werden. Läuft dagegen zur "Geschäftszeit" die (objektiv) lautere Waschmaschine meines Nachbarn, dann stört das den Durchschnittsmenschen nicht so sehr; im übrigen ist das "sozialadäquate" Belästigung, die unvermeidlich ist und idR kein Grund zur Beschwerde ist).

Mein Schlagzeuger hatte ein elektrisches Kit in seiner Wohnung stehen. Das (relativ leise, aber eben nervige) "Klack klack taggatagga Plokk" hat den Nachbarn unter sich fast zur Weißglut gebracht. Abhilfe: ein dämmendes "schwimmend" aufgebautes Podest zwischen Kit und Boden.

Gruß
burke

P.S.: Unser erster "Proberaum" war im Keller des Einfamilienhauses, in dem unser Trommler gewohnt hat. Unser Gedröhne war für die umliegenden Häuser deutlich hörbar, aber wir konnten uns dahingehend einigen, daß wir 1x die Woche für eine feste Zeit Krach machen durften. Immer mit der Option, eine Probe ausfallen zu lassen, wenn ein Nachbar zB krank war oder sich auf seine Arbeit konzentrieren mußte. Hat gut funktioniert, auch ohne Landgericht...
 
also ich weiß nicht was ihr habt...

seitdem ich meiene mesa boogie stacks habe steht unser haus leer und ich kann spielen so laut ich will
 
BlackDeath":dqi9ktgk schrieb:
also ich weiß nicht was ihr habt...

seitdem ich meiene mesa boogie stacks habe steht unser haus leer und ich kann spielen so laut ich will

Hallo BleackDeath,

ich würde behaupten es wird sehr schwierig sein, für jeden Gitarristen ein leeres Haus zu organisieren. Also einfach deswegen, weil sich nicht jeder ein Mesa Boogie Stack (oder gar mehrere so wie du) leisten kann und somit leider bei vielen auch weiterhin Leute in der Umgebung wohnen werden...

Nils
 
doc guitarworld":3bwks96n schrieb:
Ein Hausbewohner darf bis zu zwei Mal wöchentlich zwei
Stunden lang Schlagzeug spielen und mit seiner Band üben.
Das hat das Landgericht Mainz in einem am 22.01.03
veröffentlichten Urteil entschieden. Nach dem Richterspruch
gilt dies auch in den frühen Abendstunden zwischen 18 und 20 Uhr, sofern die Lärmbelästigung geringfügig ist. (AZ.:6 S 57/02)

... soso!

Moin,
Ich spiele an 3-4 Abenden in der Woche bis 22 Uhr. Etwa so laut, wie es die kleine Hi Fi Anlage für die Playalongs hergibt. Das ist nicht brüllend laut, aber schon kräftig ! ;-) In meinem Viertel geht das - schon seit 16 Jahren.
 
sonic-23":1390r8kj schrieb:
BlackDeath":1390r8kj schrieb:
also ich weiß nicht was ihr habt...

seitdem ich meiene mesa boogie stacks habe steht unser haus leer und ich kann spielen so laut ich will

Hallo BleackDeath,

ich würde behaupten es wird sehr schwierig sein, für jeden Gitarristen ein leeres Haus zu organisieren. Also einfach deswegen, weil sich nicht jeder ein Mesa Boogie Stack (oder gar mehrere so wie du) leisten kann und somit leider bei vielen auch weiterhin Leute in der Umgebung wohnen werden...

Nils

also das was ich gepostet hab war eher ironisch gemeint ;-)
 
burke":10ii3dos schrieb:
Hallo,

leider kennt man den Sachverhalt hier nicht en Detail. Ich könnte mir vorstellen, daß das für Eigenheime gilt, bei denen der Nachbar zwar etwas mitbekommt, sich dies aber in den Grenzen des Zumutbaren bewegt.

In einer durchschnittlichen Wohnung in einem durchschnittlichen Wohnhaus dürfte diese Grenze mehr als überschritten sein. Dazu gab es schon eine gefestigte Rechtsprechung. Ich glaube nicht, daß hier ein Grundsatzwandel vorliegt. Die Erheblichkeit der Belästigung ist übrigens immer ausschlaggebend, weil objektiv leise Geräusche subjektiv sehr lästig sein können (das entfernt hörbare, monotone "Bumm Bumm" von Techno-Musik zB braucht gar nicht so laut zu sein, um ein Beschwerdegrund zu werden. Läuft dagegen zur "Geschäftszeit" die (objektiv) lautere Waschmaschine meines Nachbarn, dann stört das den Durchschnittsmenschen nicht so sehr; im übrigen ist das "sozialadäquate" Belästigung, die unvermeidlich ist und idR kein Grund zur Beschwerde ist).

Mein Schlagzeuger hatte ein elektrisches Kit in seiner Wohnung stehen. Das (relativ leise, aber eben nervige) "Klack klack taggatagga Plokk" hat den Nachbarn unter sich fast zur Weißglut gebracht. Abhilfe: ein dämmendes "schwimmend" aufgebautes Podest zwischen Kit und Boden.

Gruß
burke

P.S.: Unser erster "Proberaum" war im Keller des Einfamilienhauses, in dem unser Trommler gewohnt hat. Unser Gedröhne war für die umliegenden Häuser deutlich hörbar, aber wir konnten uns dahingehend einigen, daß wir 1x die Woche für eine feste Zeit Krach machen durften. Immer mit der Option, eine Probe ausfallen zu lassen, wenn ein Nachbar zB krank war oder sich auf seine Arbeit konzentrieren mußte. Hat gut funktioniert, auch ohne Landgericht...

Hi Burkhard,

aber wie verhält es sich zB. bei einer Familie, die unter einem wohnt,
zwar nicht überaus laut ist, aber die Angewohnheit hat, nachts alle
paar Minuten den Wasserhahn zu benutzen oder in der Wohnung auf
und ab zu gehen? Also im Prinzip diese Geräusche, die eher durch
die Häufigkeit als durch Pegel einem regelrecht den letzten Nerv
stehlen und auch durchaus dazu beitragen, nur sehr schlecht
einschlafen zu können ... zur Info: 6-Parteienhaus, beste 60er
Bauart, nicht überaus aber dennoch hellhörig.
 
Hört sich nach Klärungsbedarf an... red mal mit den Leuten. Wasserhähne sind sozialadäquat - man darf auch (entgegen anderslautender Klauseln in Mietverträgen) nachts duschen, wenn es dafür ein berechtigtes Interesse besteht (Arbeit auf Nachtschicht etc).

Wenns unbedingt der rechtliche Weg sein soll: Vermieter anschreiben, Nachbesserung einfordern, Mietminderung androhen, Frist verstreichen lassen, Rechtsschutzversicherung kontaktieren, ....

Oder ausziehen.

Gruß
burke
 
burke":1qcswwvy schrieb:
Hört sich nach Klärungsbedarf an... red mal mit den Leuten. Wasserhähne sind sozialadäquat - man darf auch (entgegen anderslautender Klauseln in Mietverträgen) nachts duschen, wenn es dafür ein berechtigtes Interesse besteht (Arbeit auf Nachtschicht etc).

In dem Zusammenhang erinnere ich mich an einen Fall, wo ein Arzt mitten in der Nacht eineinhalbstündige Bäder zu nehmen pflegte - und damit dem Nachbarn den letzten Nerv raubte. Das Gericht beschloss dann, dass der Arzt etwas schneller zu schrubben habe. - Ganz verbieten konnte man ihm diesen Akt der Körperpflege nicht, aber eine halbe Stunde müsse eben reichen.

MfG

JerryCan
 
Hi!

Da hab ich momentan ziemliches Schwein...
Ich ziehe nächsten Monat in eine Dachgeschosswohnung (2.Stock), der 1. Stock steht komplett leer (schon etw. länger) und darunter wohnt meine Vermieterin und die sagte schon, es sei kein Problem, mit Gitarre und Musik weil sie eh schwerhörig sei und meistens ihr Hörgerät eh aus hat ^^

Soviel Glück haben dann aber leider die wenigsten. Und wenn unter mir welche irgendwann einziehen, werd ich die Lautstärke auf ein akzeptables Maß anpassen! Man muss ja keinen Nachbarschaftsstreit provozieren, solange man es mit gesundem Menschenverstand auch verhindern kann :)

Gruß
Simon
 
burke":2o36gec7 schrieb:
Hört sich nach Klärungsbedarf an... red mal mit den Leuten. Wasserhähne sind sozialadäquat - man darf auch (entgegen anderslautender Klauseln in Mietverträgen) nachts duschen, wenn es dafür ein berechtigtes Interesse besteht (Arbeit auf Nachtschicht etc).

Wenns unbedingt der rechtliche Weg sein soll: Vermieter anschreiben, Nachbesserung einfordern, Mietminderung androhen, Frist verstreichen lassen, Rechtsschutzversicherung kontaktieren, ....

Oder ausziehen.

Gruß
burke

Hi Burkhard,

die ganze Bandbreite ist bereits durchgekaut ... aber danke!
 

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