Mal wieder eine Steuerfrage

A

Anonymous

Guest
Hallo,
unsere Band ist die "unangenehme" Situation gekommen, eine Rechnung stellen zu müssen.
Generell ist das ein reines "Liebhaber-Projekt", d.h. die paar Kröten bei Auftritten sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein der Ausgaben für Proberaum, Equipment usw.

Meine Vorstellung wäre, ich schreibe die Rechnung für den Veranstalter über die Gesamtsumme und reiche die Teilbeträge per Rechnung an die Kollegen weiter. Bei der Steuererklärung habe ich dann die Einnahme minus Rechnungen der Kollegen minus Equipmentkosten =0€.

Ist das O.K. so, welche schlafenden Hunde wecke ich ggf. damit?
 
Wäre prinzipiell okay so. Steuernummern für die nebenberufliche Tätigkeit als freischaffende Musiker habt ihr? Als Kleinunternehmer? Hast du Umsatzsteuer ausgewiesen? Wer bekommt die "Equipmentkosten"?
 
Hallo!

Die Frage ist mit den vorliegenden Informationen unmöglich zu beantworten.

Gruß

e.
 
Nö, niemand ist als "freischaffender Musiker" angemeldet weil niemand tatsächlich Einnahmen damit erzielt.
Mehrwertsteuer soll lt. § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) weg fallen. Als Steuernummer gebe ich meine private an. Die Beschallung war angemietet. Dafür wurde eine Extra-Rechnung mit Mwst. durch die Beschallungsfirma gestellt. Es geht ausschließlich um die Musikergage, die insgesamt 1.300€/10 Leute beträgt.
 
Wenn ihr etwas einnehmt, müsst ihr auch sowas einnehmen dürfen. Mit anderen Worten: Jeder braucht ne Steuernummer als Musiker. Wenn ihr Kleinunternehmer sein wollt, könnt ihr die Rechnung vom Beschaller nur netto in die Buchführung nehmen, da ihr MWSt als Kleinunternehmer nicht gegenrechnen dürft.
 
Die Beschallungsfirma hat mit dem Veranstalter extra abgerechnet. Das läuft nicht über uns.

Hmm, braucht man als Hobby-Musiker mit anderem Haupterwerb wenn man auf Rechnungen keine USt. ausweist tatsächlich einen Gewerbeschein (Umsatz bleibt klar unter der Kleinunternehmergrenze, Gewinn wird nicht erzielt)?

Meine Frau erzielt auch Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit. Dafür füllt sie bei unserer Steuererklärung Anlage S auf Basis einer GuV-Rechnung aus, fertisch. So dachte ich mir, mache ich das auch.
 
Musiker ist man nicht auf Gewerbeschein, das ist eine freiberufliche Tätigkeit. Abrechnen musst das auf jeden Fall. Wenn dein Vertragspartner eure Rechnung in seine Buchführung nimmt und ne Steuerprüfung seine Bücher durchschaut, hängst du drin.
 
Ruhig bleiben,
erstmal sind 2400,- € für künstlerische Nebentätigkeit steuerfrei. Also beim Finanzmat unter Anlage Dingenskirchen reinschreiben. Und weil es kein Gewerbe ist und auch sonst keinen Beschränkungen unterliegt wie Hangwerksrolle, darf da auch jeder eine Rechnung schreiben. Die muss dann bestimten Vorgangen entsprechen (=> Internetz) und gut ists. Wobei denen eigentlich auch ne Quittung reichen müsste, aber ich kenn das auch, dass die gerne ne Rechnung bekommen möchten.
Im Zweifel eben mal beim Steuerberater anrufen ...

Grusss

r
 
Einkommenssteuerpflichtig sind alle Nebeneinkünfte. Ich weiß nicht, wie man 2400 Euro steuerfrei durch die Einkommenssteuer bekommt.
 
Gitarrenschlumpf":1y7lhlqy schrieb:
Einkommenssteuerpflichtig sind alle Nebeneinkünfte. Ich weiß nicht, wie man 2400 Euro steuerfrei durch die Einkommenssteuer bekommt.

Stimmt, hatte ich unsauber formuliert, es gibt einen Freibetrag über 2400,- €. Wobei man dann aber auch keine ausgaben (Probenraummiete, Fahrtkosten, Saiten, etc, pp) gegenrechnen kann. Das ist so ähnlich wie bei Übungsleitern im Sportverein.
Aber fragt mich jetzt nich wo genau das in der Steuererklärung reingeschrieben wird. Dafür hab ich meine Steuerberaterin - wäre mir auch alles suspekt und zu kompliziert ...

Gute Nacht

r
 
Hallo Leute, vielen Dank für eure Antworten.
Ich bin der Meinung, dass in meinem Fall reine Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Natürlich kann ich keine Verluste aus meinen Ausgaben für Equipment, Proberaum usw. steuerlich geltend machen, wohl aber die Aufwendungen in Form einer GuV gegen die Einnahmen gegen rechnen bis eine 0 raus kommt.
Aber ich rufe da einfach mal beim Finanzamt an, mal sehen, was die sagen. Ich halte euch auf dem Laufenden.
 
Riddimkilla":2ds8sk0e schrieb:
Gitarrenschlumpf":2ds8sk0e schrieb:
Einkommenssteuerpflichtig sind alle Nebeneinkünfte. Ich weiß nicht, wie man 2400 Euro steuerfrei durch die Einkommenssteuer bekommt.

Stimmt, hatte ich unsauber formuliert, es gibt einen Freibetrag über 2400,- €. Wobei man dann aber auch keine ausgaben (Probenraummiete, Fahrtkosten, Saiten, etc, pp) gegenrechnen kann. Das ist so ähnlich wie bei Übungsleitern im Sportverein.
Aber fragt mich jetzt nich wo genau das in der Steuererklärung reingeschrieben wird. Dafür hab ich meine Steuerberaterin - wäre mir auch alles suspekt und zu kompliziert ...

Gute Nacht

r

Ich bin bis jetzt ohne Steuerberaterin ausgekommen. Ich gebe Nachweise für Honoarre und Gagen ab und lege Belege für Fahrtkosten, Equipment pipapo bei und fertig. Dann bleibt u.U. ein wenig Steuer zu zahlen, aber das ist okay. Dafür wird mein Land dann aber auch am Hindukusch verteidigt, sowas kostet halt.

:dagegen:
 
Wirklich seriöse Antworten habe ich nicht finden können, Tricki, - und auch nicht erwartet.

Meine Empfehlung: Entweder investierst Du etwas Geld und gehst zum Steuerberater, oder Du nimmst die Beratung in Anspruch, die von jedem Finanzamt angeboten wird.

Zu "schlafende Hunde wecken": Nur wer Steuern hinterzieht oder zumindest glaubt, er hinterziehe Steuern, hat fürchtet sich vor dem Finanzamt. Alle anderen nicht.
 
Hallo!

frank":24crej8o schrieb:
Wirklich seriöse Antworten habe ich nicht finden können, Tricki, - und auch nicht erwartet.

Meine Empfehlung: Entweder investierst Du etwas Geld und gehst zum Steuerberater, oder Du nimmst die Beratung in Anspruch, die von jedem Finanzamt angeboten wird.

Zu "schlafende Hunde wecken": Nur wer Steuern hinterzieht oder zumindest glaubt, er hinterziehe Steuern, hat fürchtet sich vor dem Finanzamt. Alle anderen nicht.

Den Rat, sich seriöse Ratschläge außerhalb eines Internetforums zu suchen, unterstütze ich ausdrücklich!

Ich fürchte mich allerdings auch vor dem Finanzamt. Im abgelaufenen Jahr habe ich viele Gigs gespielt aber auch sehr viel Aufwand gehabt, weil die meisten Gigs mit langen Fahrten verbunden waren. Unter dem Strich steht auf jeden Fall finanziell (aber nur finanziell!) gesehen eine deutlich rote Zahl und ich habe dem Finanzamt gegenüber in dieser Hinsicht ein reines Gewissen. Ich habe - und daraus resultiert meine Furcht - aber überhaupt keine Lust, Erträge und Aufwendungen schriftlich und übersichtlich aufzudröseln. So gesehen fürchte ich mich vor dem Arbeitsaufwand, den mir das Finanzamt machen könnte, damit ich dem Finanzamt beweise, dass ich ein reines Gewissen habe.

Gruß

e.
 
erniecaster":12mac51r schrieb:
Unter dem Strich steht auf jeden Fall finanziell (aber nur finanziell!) gesehen eine deutlich rote Zahl und ich habe dem Finanzamt gegenüber in dieser Hinsicht ein reines Gewissen.

Ist doch simpel, Ernie, Du verbuchst für Dich das ganze unter Hobby, und das ist nun mal steuerfrei.

erniecaster":12mac51r schrieb:
Ich habe - und daraus resultiert meine Furcht - aber überhaupt keine Lust, Erträge und Aufwendungen schriftlich und übersichtlich aufzudröseln. So gesehen fürchte ich mich vor dem Arbeitsaufwand, den mir das Finanzamt machen könnte, damit ich dem Finanzamt beweise, dass ich ein reines Gewissen habe.

Und das ist das blöde an der Geschichte: Bekanntlich müssen Einnahmen deklariert werden. Man kann sich natürlich drum drücken, z.B. wenn auf Dauer gar keine Gewinnerzielungsabsicht vorherrscht.
Aber was ist, wenn Du aus irgendeinem Grund in 4 Jahren nach diesen Einnahmen und natürlich auch Ausgaben gefragt wirst? Also, eine simple Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, die mit einigen Details (z.B. gefahrene Km, Ausgaben für Proberaum u.s.w.) gespickt sein sollte, solltest Du in jedem Fall führen, z.B. in Form einer Excel-Tabelle. Sonst kannst Du künftig u.U. nicht beweisen, dass Du keine Gewinnerzielungsabsicht hattest und natürlich auch nicht erzielt hast. Ohne Zahlenwerk wird vom FA geschätzt, kann unangenehm werden.
 
Was ich bei meinen Recherchen noch interessant fand, es wird zwischen der "Ertragserzielungsabsicht" und der "Gewinnerzielungsabsicht" unterschieden. Letzteres ist für die Einschätzung wichtig, ob man einem Gewerbe nach geht, also dauerhaft eine schwarze 0 aus der GuV raus kriegt.
Wenn man allerdings so viel Mugge macht, dass man bruttoumsatzmäßig dauerhaft die Grenzen für die Umsatzsteuerpflicht überschreitet (17.500€/Jahr ?) wird man auch als Hobbyist (rote 0 bei der Guv) USt.-pflichtig.
 
Korrekt. Die 17500 Euro sind die Grenze zwischen Kleinunternehmer und normalem Unternehmer. Dabei gehts nur um die Umsatzsteuer. Einkommensteuer ist dann noch ein anderer Schuh.
 

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