Rechte?

GreenGirl

GreenGirl

Bekanntes Mitglied
3 Mrz 2007
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Liebes GW,

ich denke darüber nach, ein Musikerprofil bei Myspace einzurichten.
Meine eigenen Songs sind noch nicht so richtig stark, deshalb wollte ich auch eine schöne Coverversion einstellen.

Myspace verbietet ja, Dinge hochzuladen, für die man keine Rechte besitzt. Kommt das einem Verbot für Covermusik gleich, oder gibt es eine Möglichkeit, diese Rechte zu bekommen? Lohnt es sich, direkt beim Interpreten anzufragen? Und gibt es eine Art "Myspace-Polizei", die sich um so etwas kümmert?

Fragen über Fragen... Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung damit oder kann mir weiterhelfen.
 
GreenGirl":69yadwtq schrieb:
Fragen über Fragen... Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung damit oder kann mir weiterhelfen.

Hi,

du kannst sicherlich beim Rechtehalter persönlich anfragen. Es kommt auch drauf an, "wie" du coverst. Aber das ist auch wirklich sehr schwammig. Textest du aber deutlich um und arrangierst komplett neu, dann brauchst du eventuell die Genehemigung des Rechtehalters. Bei Rap ist das oft ´ne Geschichte, weil hier "Stückwerk" gesampelt wird.

Üblicherweise würde die Rechtevertretung bzw. -Verwertung aber über die GEMA laufen.

Dort würdest du dann auch erfahren, was es dich kosten würde, den Song, beispielsweise auf MySpace, als Stream/Download anzubieten.

Mein Tipp diesbezügl: Schreib einen starken Song! ;-)
Nein ernsthaft, ich würde da keine Covernummern auf MySpace bringen, es sei denn, der Song ist nicht veröffentlich bzw. es besteht keine Rechtevertretung über die GEMA, sondern er läuft unter Creative Commons oder ähnlichem...

Raus kriegst du das auch über die GEMA:

http://www.gema.de/musikrecherche/

Alternativ gibt es den Lizenshop , in dem man online Rechte für die Dauer eines Jahres bekommen kann. Inwiefern sich das aber auf MySpace anwenden lässt, weiß ich nicht. Müsstest du mal lesen bzw. nachfragen. Das kostet überschaubare 25 Tacken. Ich habe aber im Urin, dass die dich nicht so billig auf MySpace davon kommen lassen werden.

http://www.gema.de/lizenzshop/
 
Oh, klingt nach einer ziemlich komplizierten Geschichte. Aber danke für die Links! :)

Das Lied heißt "The singer" und läuft wohl schon über GEMA. Meine Suche lieferte 20 Treffer, aber ich kenne nur den Interpreten, nicht den Urheber.
Ich spiele den Song einen Ton höher. Vielleicht setze ich mich aber doch lieber ans Songwriting, statt Nachgespieltes ins Internet zu stellen...

Ist es bei Youtube genauso mit der Gema? Da gibts ja wirklich viele Coverversionen..
 
Moin.
Problematisch ist bei Youtube und Myspace die Rechtszuordnung. Oder eben nicht. Fraglich ist wo die "rechtlich problematischen" Songs eingestellt sind und wie die Betreiber der Plattform das sehen. Also wo der Server steht und welche Verträge der Plattformbetreiber mit Verwertungsgesellschaften wie der Gema hat. IMO hat Youtube einen Deal mit diversen Verwertungsgesellschaften, aber es können unlizenzierte Musikstücke gesperrt werden. Das habe ich bei diversten YT Clips schon gesehen/bzw nicht gehört. Ob da was rechtlich(national wie international) wirklich geklärt ist, ist mir nicht bekannt.

Mein persönlicher Tip: Stelle eigene Songs ein. Dann kann Dir auch nichts passieren.
Gruß
Ugorr
 
Bei dem Thema muss ich mich auch mal einklinken!
Wie siehts mit der umgekehrten Sachlage aus?
d.h. kann eigentlich jeder x-Beliebige meine Ideen klauen, wenn ich eigene Lieder auf myspace lad, oder hab ich irgend eine "unkomplizierte" Möglichkeit die zu schützen (bzw. sind sie das schon?)
Freundliche Grüße
 
gwenman":22y081uc schrieb:
Lieder auf myspace lad, oder hab ich irgend eine "unkomplizierte" Möglichkeit die zu schützen (bzw. sind sie das schon?)
Freundliche Grüße

Wenn man eine Song veröffentlichen will, ist es ratsam diesen- ruhig in einer Ur - oder Skelettversion, da nur text und melodie geschützt werden können- sich per Email zuschicken lassen.

Das schützt in dem Sinne natürlich nicht vor Missbrauch, vor allem findet keine Rechteverwertung statt, würde aber bei einem Rechtstreit als beurkundet gelten.

P.S:
Alternativ schreibste was auf Papier und lässt es per Einschreiben an dich schicken!
 
Geistiges Eigentum ist immer geschützt!
Wenn du keine Lizenzen (wie z.B. die von Marcello erwähnte "creative commons") vergibst, dann muss man dich fragen, wenn man es nachspielen oder veröffentlichen will und eigentlich müstest du dafür Geld bekommen.
Leider ist das relativ schwer durchzusetzen, daher gibt es so seltsame Vereinigungen wie die GEMA.

Für die Praxis: Das irgendein betrunkener Almöhi deine Harmonika-Aufnahmen in einem Alpengasthof bei einem Heimatabend nachspielt kannst du wohl kaum verhindern.
Aber wenn der damit ne Single macht und den großen Preis der volkstümlichen Hitparade gewinnt, dann kannst du ja klagen ... ;-)
 
Moin.
@Marcello: Könntest Du das mit der "Email an mich selbst" näher belegen? Durch ein Urteil, oder Fachliteraturhinweis? Wäre also die moderne Form des Einschreibenstricks, der ja leider nicht als Beweis vor Gericht gilt. Ist natürlich besser als gar nichts in der Hand zu haben.
Gruß
Ugorr
 
gwenman":s3kbzj0d schrieb:
Echt?
Es reicht tatsächlich, wenn ich eine Kopie im Posteingang-Ordner auf dem Email-Server liegen lass?
Wär ja ne praktische Sache!

Naja,

Emails habe Dokumentcharakter. Man sollte aber vielleicht eine gewisse Form wahren.

Name, Adresse, ect.

Da Emails einen Timestamp haben, der vom Mailserver vergeben und dieser wohl ohne weiteres nicht manupuliert werden kann, haben die halt auch vor Gericht bestand.

Zu Näherem musst du mal einen Experten befragen.
 
Ugorr":3qfxgirr schrieb:
... Ist natürlich besser als gar nichts in der Hand zu haben.
Gruß
Ugorr

Darum geht´s!

Wer auf Nummer sicher gehen will, lizensiert das Dingen!

Der Einschreibentrick ist kein rechtskräftiger Beweis? Wusste ich gar nicht!

Soweit ich weiß, habe im nationalen wie internationalen Geschäftsverkehr Email in entsprechender Form Dokumentencharakter.

Eine Rechnung in Mailform z.B., wird auch von Ämtern anerkannt. Somit müssten sie auch vor Gericht bestand haben.

Ein Urheberrechtsstreit vor Gericht ist wohl ohnehin eine fiese Scheiße, wie wohl der letzte Gary Moore Rechtsstreit mit dieser Krautrockband zeigt.
 
Marcello":g0xom8qv schrieb:
Da Emails einen Timestamp haben, der vom Mailserver vergeben und dieser wohl ohne weiteres nicht manupuliert werden kann, haben die halt uch vor Gericht bestand.
Nein. Und wenn überhaupt, dann nur, wenn das Original noch auf einem Server liegt, auf den der Empfänger nachweisbar keinen mittelbaren administrativen Zugriff hat.
Eine E-Mail ist technisch gesehen nur ein Textdokument (bzw. ein Teil eines Textdpkuments, je nach Mailbox-Format), der Timestamp darin kein magisches Element, sondern nur eine Zeichenfolge, die beliebig verändert werden kann - sowohl auf dem heimischen Rechner als auch auf dem Server.

Lange Rede, kurzer Sinn: Eine E-Mail hat rechtlich keinen Dokumentencharakter, das ist völliger Mumpitz.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/EMail#Beweiskraft
 
Banger":1kswkfgx schrieb:
Marcello":1kswkfgx schrieb:
Da Emails einen Timestamp haben, der vom Mailserver vergeben und dieser wohl ohne weiteres nicht manupuliert werden kann, haben die halt uch vor Gericht bestand.
Nein. Und wenn überhaupt, dann nur, wenn das Original noch auf einem Server liegt, auf den der Empfänger nachweisbar keinen mittelbaren administrativen Zugriff hat.
Eine E-Mail ist technisch gesehen nur ein Textdokument (bzw. ein Teil eines Textdpkuments, je nach Mailbox-Format), der Timestamp darin kein magisches Element, sondern nur eine Zeichenfolge, die beliebig verändert werden kann - sowohl auf dem heimischen Rechner als auch auf dem Server.

Lange Rede, kurzer Sinn: Eine E-Mail hat rechtlich keinen Dokumentencharakter, das ist völliger Mumpitz.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/EMail#Beweiskraft

Irgendwie muss ich jetz mal :facepalm: machen...
Sowas in der Richtung wurde in einem Kurs auf der Uni auch schon mal angeschnitten...hat ich aber schon wieder vergessen :)

Naja, schützen lassen is wohl etwas viel Aufwand...dann muss man da wohl einfach ein Risiko eingehn...
 
Banger":3lwtvozo schrieb:
Lange Rede, kurzer Sinn: Eine E-Mail hat rechtlich keinen Dokumentencharakter, das ist völliger Mumpitz.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/EMail#Beweiskraft



"Durch eine digitale Signatur und vor allem durch eine qualifizierte elektronische Signatur können allerdings im Rechtsverkehr (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) Verbindlichkeiten geschaffen werden, die auch vor Gericht Bestand haben. Umgangssprachlich wird dann von einer „digitalen Unterschrift“ gesprochen. Das verbindliche Setzen eines Zeitstempels wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt. Näheres wird im Signaturgesetz geregelt. Den Empfang der Nachricht kann eine Signatur allerdings nicht beweisen, hierzu ist beispielsweise eine – idealerweise ebenfalls signierte – Antwort notwendig. Einige Dienstleister, wie zum Beispiel der elektronische Notariatsservice eWitness, bieten Lösungen an, die Signatur, Verschlüsselung und Antwort automatisieren („E-Mail-Einschreiben“)."

Hier nochmal der Grund, weshalb Rechnungen per Email als verbindlich gelten und man sich nicht rausreden kann mit "keine ordentliche Rechnung erhalten".

In der juristischen Fachliteratur wird die Auffassung vertreten, dass eine E-Mail bereits mit dem Eingang auf dem Server des Empfänger-Providers als zugestellt gilt. Das Eintreffen einer E-Mail in dem persönlichen Account des Empfängers ist nicht unbedingt notwendig, um den Status des Zugestelltseins zu erreichen. Übermittlungsfehler bei der Übersendung einer E-Mail von Empfänger-Provider an den individuellen E-Mail-Account des Empfängers könnten vom Empfänger nicht geltend gemacht werden, um die Rechtsfolgen einer E-Mail in Frage zu stellen



Ok,

es ist offensichtlich nicht so einfach , wie gedacht, aber auch nicht ganz unmöglich, wie der Wikiartikel einschränkend erläutert. Möglicherweise - vielmehr scheint es mir so - hat die Email in verschienden Gesellschaftsbereichen eine andere Funktion und Bedeutung. Somit ist die Beweiskraft von Einschreiben und Email wohl doch äusserst fraglich und ein Dokumentation nicht erreicht.

Mir ging es um "einfache Möglichkeiten" sich in irgendeiner Form abzusichern. Wer um die Rechteverwertung seiner Arbeit besorgt ist, melde sich bei GEMA und GVL an.

Die notarielle Absicherung dürfte allerdings so kostenintensiv sein, dass der Beitritt bei einer der obigen Gesellschaften eher vorteilhafter ist. Dazu dann einen Verlag zu Günden, ist auch nicht so problematisch, aber eben auch nicht mehr wirklich einfach.

Notarielle Beurkundung ist aber dann sinnvoll, wenn die Rechteverteilung an einem Song unter mehreren Urhebern vertraglich geregelt werden soll.
 
Marcello":2swph86o schrieb:
es ist offensichtlich nicht so einfach , wie gedacht, aber auch nicht ganz unmöglich, wie der Wikiartikel einschränkend erläutert.
Durch Zusatzmittel, ja. Aber die E-Mail an sich hat den Stellenwert einer Postkarte.

Marcello":2swph86o schrieb:
Somit ist die Beweiskraft von Einschreiben (...) wohl doch äusserst fraglich
Meines Wissens nach ist ein Einschreiben mit Rückschein, welches die eigene(n) Aufnahme(n) enthält, Beleg genug. Ungeöffnet, natürlich. ;-)
 
Banger":zqfkufxy schrieb:
Marcello":zqfkufxy schrieb:
Somit ist die Beweiskraft von Einschreiben (...) wohl doch äusserst fraglich
Meines Wissens nach ist ein Einschreiben mit Rückschein, welches die eigene(n) Aufnahme(n) enthält, Beleg genug. Ungeöffnet, natürlich. ;-)

Laut Ugorr ja nicht.

Es müsste allerdings auch ein Blatt mit Melodie und ggf. Text reichen, weil man nichts anderes schützen kann.

Allerdings: Ein Brief lässt sich mit recht einfachen Mitteln recht schadlos öffnen. Vermutlich ist das deswegen ein Problem..

P.S.

Wenn man schon Korinthen kackt, dann bitte richtig! ;-)
 
Marcello":3blkajod schrieb:
Wenn man schon Korinthen kackt, dann bitte richtig! ;-)
Aus dem Grund habe ich den Satz mit "Meines Wissens nach" eingeleitet. Vielleicht war diese Formulierung nicht vorsichtig genug.
 
Generell find ich das ja Sch....
Wenn ich da an Leute denke, die regelmäßig gute Sachen auf MySpace stellen...jeder kann einem da nen Song stehlen!
Ich denk da an Leute, wie z.B. Auge...was würdest du sagen, wenn dein neuster Hit auf MySpace in einem Monat von STS als ihre neue Single vorgestellt wird? :-o
 
Sollte demnach dieser oder diese Interpret/in damit rechnen müssen, dass die Tonspur gemutet oder das Video gesperrt wird?
 
gwenman":2cipgewt schrieb:
Generell find ich das ja Sch....
Wenn ich da an Leute denke, die regelmäßig gute Sachen auf MySpace stellen...jeder kann einem da nen Song stehlen!
Ich denk da an Leute, wie z.B. Auge...was würdest du sagen, wenn dein neuster Hit auf MySpace in einem Monat von STS als ihre neue Single vorgestellt wird? :-o

Da ich ja gerade am Werkeanmelden bei der AKM (gegenstück zur Gema bei uns) bin, dazu folgendes.
Die AKM (Gema) hat mit Urheberschutz genau nix zu tun wenn es um Plagiatsprobleme geht. Die AKM wahrt die Rechte (Tantiemen) wenn ein Song zur Aufführung gelangt. Ein Werk ist sobald es komponiert ist bereits Urheberrechtlich geschützt.
AKM schreibt":2cipgewt schrieb:
Schutz von Werken

Kann ich meine Werke bei der AKM schützen lassen?

Die von Ihnen geschaffenen Werke sind durch das Urheberrechtsgesetz bereits mit ihrem Entstehen, also mit dem Akt der Schaffung (Realakt), als Ihr geistiges Eigentum geschützt; ein Formalakt wie z.B. eine Registrierung oder Anmeldung ist dazu nicht erforderlich. Die Mitgliedschaft bei der AKM bzw. die damit verbundene verpflichtende Werkeanmeldung hat daher mit dem Entstehen des Schutzes Ihrer Werke nichts zu tun.

So können Sie sich vor Diebstahl Ihres geistigen Eigentums schützen: Schaffen Sie möglichst stichhaltige und viele Indizien dafür, dass ein bestimmtes Werk von Ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt geschaffen wurde.
Zum Beispiel so: Schicken Sie sich selbst eingeschrieben das Manuskript Ihres Werkes oder die Tonträgeraufnahme (selbstaufgenommene MC o.ä.) Ihres Werkes. Achtung: Sie dürfen das Kuvert keinesfalls öffnen! Allfällige Materialien zur Entstehungsgeschichte eines Musikwerkes können ebenfalls hilfreich sein - daher aufbewahren.
Wenn Sie Mitglied der AKM sind und ihre Werke ordnungsgemäß angemeldet haben, stellt auch diese Werkeanmeldung ein Indiz dar.


Weil die AKM macht genau das:
AKM":2cipgewt schrieb:
Was wir bieten

Für den Urheber ist es in der Praxis aufgrund der Vielzahl der Nutzer und der Vielfalt der technischen Nutzungsmöglichkeiten in weiten Bereichen selbst nicht möglich den Überblick darüber zu bewahren, wer, wann, wie oft, wo, welche seiner Werke nutzt, also z.B. öffentlich aufführt.

Die AKM bietet den Musikschaffenden die Dienstleistung der treuhändigen Wahrnehmung ihrer urheberrechtlichen Nutzungsrechte.

Die AKM sorgt dafür, dass die Musikschaffenden zu den Tantiemen für die Nutzung der von Ihnen geschaffenen Werke kommen.

Die AKM vertritt die Nutzungsrechte nicht nur in Österreich, sondern durch Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften in nahezu der ganzen Welt.

Während die AKM die Nutzungsrechte der öffentlichen Aufführung, Zurverfügungstellung (interaktives Anbieten in Netzen, wie z.B. Internet, Mobilfunk) und Sendung wahrnimmt, vertritt die Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana die Nutzungsrechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung.

Da sich der Upload eines meiner Songs auf MySpace und meine ganzen PT Dateien sicherlich leicht nachweisen lassen bin ich da recht entspannt.

Wobei: Ich hab in den 50er jahren mal in D einen Blues gespielt der klingt genau wie.......ich muss sofort zum Anwalt...... ;-)
Lg
Auge
 

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