Sind Liveauftritte steuerpflichtig?

A

Anonymous

Guest
Hi Leute!

Lest euch doch mal diesen kurzen Artikel durch und tut eure Meinung kund.

http://www.n24.de/politik/inland/index.php?a2004050613271550424

Hmpf... ich hab von dem Steuerrechtskram null Ahnung. Vielleicht hat ja jemand von euch Durchblick. Wie verhält es sich, wenn normal berufstätige Hobbymusiker sich zu einer Band zusammenfinden und gelegentlich bis regelmäßig für ihre Gigs den Betrag x erhalten. Sind das Schwarzarbeiter, die sich einer Steuerpflicht entziehen? Ich denke mal, die musikalische Darbietung bei einer Veranstaltung ist ja als "Dienstleistung" zu verstehen.

Ab wann wäre die Band denn steuerpflichtig? Bei 3-5 Auftritten pro Jahr? Oder erst ab Gigs an jedem zweiten Wochenende?

Ist die Band (oder auch der Solist) als Künstler im weitesten Sinne überhaupt steuerpflichtig?

Machen wir uns jetzt alle der Steuerhinterziehung strafbar?
 
Hi Sascha,

bin alles andere als ein Steuerexperte aber ich denke wenn du das Finanzamt fragst werden die dich eindeutig sofort zum Steuerbetrüger erklären.

Alles was du verdienst musst du denen auch mitteilen in wie fern du dann besteuert wirst hängt wohl von der Höhe der Einahmen ab...aber alles was du nicht angibst ist erst mal am Finanzamt vorbeigetragen und somit hinterzogen. Die Reaktion darauf ist hoffentlich von Seiten des FA nicht überzogen...

Also ich würd sagen: Ja, wir machen uns alle strafbar und plädiere dafür ordnungsgemäss Steuern zu zahlen auch wenn eh schon nix mehr zu holen ist... :roll:

Gruss Til (der der 20 km mit dem Rad zur Arbeit fährt weil er sich den Sprit nicht mehr leisten kann...)
 
bassist":thf0t3y2 schrieb:
Also ich würd sagen: Ja, wir machen uns alle strafbar und plädiere dafür ordnungsgemäss Steuern zu zahlen auch wenn eh schon nix mehr zu holen ist... :roll:

Hi,
wenn das so kommt, dann wird wohl kaum jemand Steuern zahlen können, da Einnahmen und Ausgaben verrechnet werden müssen. :roll:
Außerdem ist es in unserer Gesellschaft nicht üblich freiwillig Steuern zu zahlen. Und je höher das Einkommen, desdo Schreiber.
Das nennt sich Gewohnheitsrecht lieber Staat.
 
Hallo,

ich bin auch kein Steuerexperte, aber a bissl was glaube ich zu wissen (=Selbstschutz vor dem bösen Staat ;-) )

Ein paar Gigs im Jahr sind nicht "nachhaltig auf Erwerb" ausgerichtet, auch werden wahrscheinlich die weingsten von uns ein Gewerbe als Musikanten angemeldet haben. Da die Auftritte ja in der Regel abends oder am Wochenende stattfinden, handelt es sich in den meisten Fällen nicht um eine erwerbsmäßige Tätigkeit im Steuersinne, sondern um "Liebhaberei" (heißt wirklich so), und die ist i.d.R. steuerfrei. Was anderes ist es m.E., wenn man jeden Sonntag in der Blaskapelle im Biergarten spielt - das wäre schon eher Erwerb als Tätigkeit. Ist wie so vieles eine Grauzone, aber ich würde mir keine Gedanken machen, daß beim nächsten Gig inmitten der tanzenden Menge ein Steuerfahnder auftaucht :) :-D

Cheers,
Sebastian
 
dr_petrucci":c5erjird schrieb:
Hallo,

ich bin auch kein Steuerexperte, aber a bissl was glaube ich zu wissen (=Selbstschutz vor dem bösen Staat ;-) )

Ein paar Gigs im Jahr sind nicht "nachhaltig auf Erwerb" ausgerichtet, auch werden wahrscheinlich die weingsten von uns ein Gewerbe als Musikanten angemeldet haben. Da die Auftritte ja in der Regel abends oder am Wochenende stattfinden, handelt es sich in den meisten Fällen nicht um eine erwerbsmäßige Tätigkeit im Steuersinne, sondern um "Liebhaberei" (heißt wirklich so), und die ist i.d.R. steuerfrei. Was anderes ist es m.E., wenn man jeden Sonntag in der Blaskapelle im Biergarten spielt - das wäre schon eher Erwerb als Tätigkeit. Ist wie so vieles eine Grauzone, aber ich würde mir keine Gedanken machen, daß beim nächsten Gig inmitten der tanzenden Menge ein Steuerfahnder auftaucht :) :-D

Cheers,
Sebastian

Hi dr_petrucci,

ja genau: Wenn ich als Freiberufler nur noch Verlußte einfahre und die steuerlich geltend machen will, sieht das Finanzamt meine Ingenieurstätigkeit (jetzt nicht lachen oder in die Hose machen) als Liebhaberei und Hobby an.
 
Hi duffes,

tja, ist alles schon vorgekommen. Beim Finden von Abschreibungslöchern werden die sonst so sturen Beamten ziemlich kreativ ;-)

Beispiel: ich habe für meine sesselpupsende Tätigkeit mittlerweile sechs Anzüge. Ist als Aufwendung für die Arbeit aber nicht steuermindernd abzusetzen, da sowas als Zivilkleidung gilt. Klar! Ich renn freiwillig so in den Biergarten und in die Bandprobe - man will ja schließlich gut gekleidet sein!

Aber (5 € ins Phrasenschwein -plink!): Is der Berg auch noch so steil, a bissl was geht alleweil! :roll:

Cheers,
Sebastian
 

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