Versicherungsfall!?

A

Anonymous

Guest
Hi,
Jetzt habe ich nich mehr das Problem das die PU´s pfeifen...(schön und gut) :? aber bei unsrem kleinen Gig hat ein Junge mit zwei linken Händen miene Hitarre fallen lassen...und nu is der Hals sehr stark beschädigt...das heißt dort wo die Stege eingesetzt sind is es sehr stark aufgesplittert :(
Mein Händler meint bei dem Alter (erst 3Monate alt) wäre das fast ein totalschaden!
Was meint ihr dazu?
Kriege ich das Geld des Zeitwertes?
LG manu
 
Hi Manu,

hast du denn mit dem "Täter" Kontakt
aufgenommen, wie er das sieht, vielleicht
könnt ihr euch ja einigen.

Um welchen Wert geht es denn?

Nils
 
Ja...also den Täter kenne ich sehr gut...bloß ich denke er will es auch über die Versicherung laufen lassen...denn er will ja nich selbst in die Tasche greifen?-Würd ich ja auch nich machen...
Also der NP der Gitarre ist 379,00€
LG Manu
 
bieber":1be91xsf schrieb:
Ja...also den Täter kenne ich sehr gut...bloß ich denke er will es auch über die Versicherung laufen lassen...denn er will ja nich selbst in die Tasche greifen?-Würd ich ja auch nich machen...
Also der NP der Gitarre ist 379,00€
LG Manu

Hi Manu,

Zeitwert ist Zeitwert. Die Versicherung wird ihn mit Hilfe eines Gutachtens von Deinem Händler und der Rechnung bestimmen.
Der Schädiger, bzw. seine Versicherung ist nicht haftpflichtig, wenn Du ihn mit dem Transport der Gitarre betraut, oder sie mit Deiner Zustimmung in seine Hände gekommen ist.
 
Der Schädiger, bzw. seine Versicherung ist nicht haftpflichtig, wenn Du ihn mit dem Transport der Gitarre betraut, oder sie mit Deiner Zustimmung in seine Hände gekommen ist.

Das ist so nicht ganz richtig. Die Frage ist wie der "Täter" (klingt das böse ;-) ) versichert ist. Eine einfache Haftpflichtversicherung kommt natürlich für die Schäden auf die der Versicherte verursacht. Dafür ist sie ja da, da wird dann nicht unterschieden ob er das Teil mitZzustimmung in den Griffeln hatte. Schaden ist Schaden - durch ihn verursacht. Ich schau aber nochmal genau nach.
Am besten Du sagt dem "Täter" er möge den entstandenen Schaden seiner Versicherung melden, dann wartet auf die Reaktion. Ich denke sie wird das regulieren.

Cheers

Christian

P.S. Bin aber auch kein Jurist, ist eher so meine aus ähnlichen Erfahrungen
entstandene Meinung
 
harga":thuermjx schrieb:
Der Schädiger, bzw. seine Versicherung ist nicht haftpflichtig, wenn Du ihn mit dem Transport der Gitarre betraut, oder sie mit Deiner Zustimmung in seine Hände gekommen ist.

Das ist so nicht ganz richtig. Die Frage ist wie der "Täter" (klingt das böse ;-) ) versichert ist. Eine einfache Haftpflichtversicherung kommt natürlich für die Schäden auf die der Versicherte verursacht. Dafür ist sie ja da, da wird dann nicht unterschieden ob er das Teil mitZzustimmung in den Griffeln hatte. Schaden ist Schaden - durch ihn verursacht. Ich schau aber nochmal genau nach.
Am besten Du sagt dem "Täter" er möge den entstandenen Schaden seiner Versicherung melden, dann wartet auf die Reaktion. Ich denke sie wird das regulieren.

Cheers

Christian

P.S. Bin aber auch kein Jurist, ist eher so meine aus ähnlichen Erfahrungen
entstandene Meinung

Hi Christian,

vielleicht habe ich Unrecht.
Dennoch hier meine Erfahrung und Einschätzung:
Beim Verleihen einer Sache bleibt das Schadensrisiko beim Besitzer, als wĂĽrde er sie selbst benutzen.
Beispiel: Ich leihe mir ein Surfbrett und komme mit einem zerrissenen Segel zurück. Zahlt die Versicherung? Nein. Der Besitzer war sich beim Ausleihen des Risikos bewusst. Oder mal bott ausgedrückt: Hätt er ja nicht verleihen brauchen - dann wäre es noch heil - selber schuld!
Wäre es anders, könnten wir uns unendlich mit neuen Waren versorgen, deren zerschlissene Vorgänger durch unsere trotteligen Freunde zerstört wurden.
Etwas anderes ist es natĂĽrlich, wenn ich mir das Brett ungefragt genommen habe. In diesem Fall bin ich unbedingt haftpflichtig.

Deswegen mein Tipp: Der Schadenshergang muß wahrheitsgemäß wiedergegeben werden. Er sollte aber auch gut durchdacht und zweifelsfrei formuliert sein.......
 
Der Besitzer war sich beim Ausleihen des Risikos bewusst. Oder mal bott ausgedrückt: Hätt er ja nicht verleihen brauchen - dann wäre es noch heil - selber schuld!

Klar, das sagt einem der Menschenverstand. Wahrscheinlich liegen wir beide so halb richtig und die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. :p Ist ja auch vom genauen Hergang abhängig.

Meine Erfahrung ist aber die folgende:
Ich habe einem Freund meinen 2 Wochen alten (sündhaft) teuren Taschenrechner, Schadenswert 200 Euro, geliehen. Der hat das Teil vom Tisch aud die Kante fallen lassen. Das Teil hat es natürlich sofort zerlegt, aber seine versicherung hat ohne Murren den Neupreis ersetzt. Ich musste das defekte Teil nur einschicken, so beugen die Versicherungen Betrugsfällen wenigstens teilweise vor.

Natürlich bin ich mir beim Verleihen von Dingen eines Grundrisikos bewusst, der ausschlaggebende Akzent ist aber ob das Teil aus Versehen oder durch fahrlässige Handhabung (balancieren der Gitarre auf einem Finger während man mit geschlossenen Augen auf einem beim hüpft) ;-)
Wenn das eindeutig auszuschließen, bzw einfach nicht zu belegen ist dann muss die Versicherung den Schaden selbstverständlich regulieren. Dafür zahlt man ja seine Beiträge, damit Schäden, welche man versehentlich verursacht, irgendwie abgewickelt werden.

Was mich eigentlich viel mehr interessiert: Bei einer Gitarre handelt es sich ja eigentlich sogar um eine Einzelstück (jede Klampfe vom gleichen Modell ist anders). Evntl. zahlt die Versicherung die reperatur, wenn möglich oder den Wiederbeschaffungswert. Das ist alles eine Frage des Gutachtens. Also solte man einen guten Draht zu seinem Gitarrenmenschen haben :)

Meldet Euch mal wie es ausgegangen ist.
 
Hi!
ähmm...Ich bin immer noch Bieber...bzw. Manu!!!
Nur mein Passwort hab ich verschlampt...nu hab ich mich neu angemeldet?! :?
Naja...also...ich habe mich schlau gefragt und die Reperatur...würde einen wirtschaftlichen Totalschaden verursachen...das heißt das die Gitarre "nur" 380€ gekostet hat...aber die Reperatur weit über 500€ hinaus geht.
LG manu
 
Hi Harga!

harga":s31m7u7q schrieb:
Dafür zahlt man ja seine Beiträge, damit Schäden, welche man versehentlich verursacht, irgendwie abgewickelt werden.
Harhar!
da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht.
Der Abschluss einer Versicherung ist der angestrebte, gegenseitige, vorsätzliche Betrug mit Vertrag.
Darum habe ich keine.
 

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