Wäsche an Sonn- und Feiertagen draußen trocknen.

A

Anonymous

Guest
Hallo Leute,
hier mal was völlig ungewöhnliches.
Ich lebe hier in einer Eigentumswohnung, in einer größeren Wohnanlage mit großem Innenhof mit Wiese und Wäschestangen.
Vor ca. 5 Jahren habe ich die Wohnung gekauft, und gestern lag die offizielle Hausordnung in meinem Briefkasten, in der erklärt wird
Hausordnung":1f5yx33h schrieb:
[...]An Sonn- und Feiertagen ist das Trocknen von Wäsche in den Ausßenanlagen nicht gestattet.

Ist das überhaupt zulässig?
Ich meine, wir haben keine andere Möglichkeit unsere Wäsche zu trocknen. Und im Sinne des Klimawandels und der Energiekosten würden wir gerne auf einen Trockner verzichten.
Es ist wirklich teilweise blöd, dass anders zu managen, weil wirklich Sonntag der einzige Tag ist, wo wir wirklich Zeit haben, die Wäsche zu waschen, und vor allem zu trocknen.
Desweiteren steht in der Hausordnung
Hausordnung":1f5yx33h schrieb:
[...]Trocknen der Wäsche sollte in den dafür geschaffenen Gemeinschaftseinrichtungen und nicht in der Wohnung oder auf dem Balkon erfolgen.[...]

Das Problem hierbei besteht allerdings darin, dass es keine Gemeinschaftseinrichtungen gibt, in denen wir unsere Wäsche trocknen könnten. Wir haben zwar einen Speicher, dort ist es jedoch aufgrund des Brandschutzes untersagt irgendwas zu machen.
Das ist doch alles nicht zulässig. Kein Mensch darf mir als Eigentümer sagen, dass ich meine Wäsche nicht in der Wohnung trocknen darf. Was soll ich denn dann im Winter machen?

Was würdet Ihr sagen? Darf ich meine Wäsche nun heute draußen aufhängen, oder eher nicht?
Der Anwalt wird auf jeden Fall eingeschaltet, weil noch einiges in der Hausordnung steht, was mir ziemlich dubios vorkommt.
Liebe Grüße

Dave
 
Haha, dass ich nicht lache. Das ist ja wohl das Ende der Fahnenstange. Auf so etwas würde ich gepflegt sch.... .
Mal ernsthaft: Was ist denn der Grund für so eine Verordnung?
lg,
felix
 
Moin,

auch wenn es ne Eigentumswohnung ist, gibt es ja einen Verwalter. Ich weiß jetzt aber nicht, ob der Mieterschutzbund da dann trotzdem Auskunft geben kann. Aber fragen kann man ja mal. Dennoch denke ich, dass solche Sätze und Regelungen durchaus in der Hausordnung stehen dürfen und auch legitim sind. In vielen Hausordnungen wird stehen, dass man an Sonn- und Feiertagen nicht waschen, saugen, etc. darf. Es ist in Deutschland halt so, dass diese Tage immer noch als Ruhetage gelten. Genau wie die Mittaggszeit zwischen 13 und 15 Uhr. Ob das nun Modern oder Hinterwäldich ist, spielt dabei keine Rolle.

Allerdings finde ich es sehr merkwürdig, um nicht zu sagen unglaubwürdig, dass Ihr die Hausordnung erst nach 5 Jahren das erste mal zu sehen bekommt. Sowas liest man ja normalerweise vorher.

Ganz nebenbei und allgemein: Gepflegt drauf Schi... wie mein Vorschreiber sich so schön ausdrückt, würde ich auf diese Verordnung allerdings nicht. Bei einer Eigentumswohnung ist es sicher schwieriger, aber als Mieter z.B. hat der Vermieter das recht Dich aus der Wohnung zu schmeissen, wenn Du die Hausordnung nicht beachtest, fristlos. Eine Hausordnung ist Teil des Miet- aber auch Kaufvertrags. Und wird auch vor der Unterzeichnung ausgehändigt.
 
Hi,
ja, das Problem ist nur, dass in dieser Hausordnung Lösungsvorschläge gemacht werden, die so sicher nicht durchführbar sind.
Wir hatten beim Kauf eine Hausordnung, die schon etwas älter war. In dieser wurde z.B. das Halten von Geflügel untersagt.
Die neue Hausordnung lag ohne jeden Kommentar im Briefkasten und wurde von uns Eigentümern nicht beschlossen oder verabschiedet.
Übrigends ist das Waschen von Wäsche an Sonn- und Feiertagen zulässig. Hierzu gibt es sogar einen Gerichtsbeschluss.
Naja, ich werde auf jedem Fall mit dem Mieterschutzbund in Kontakt treten, und falls die nichts machen, dann mit dem Anwalt.
Es gibt noch einige Sachen in der Hausordnung, die sogar Verfassungswidrig sind.
z.B.
Hausordnung":21ygfy2f schrieb:
Entsprechend ihrer Zweckbestimmung können in der Wohnung Zusammenkünfte von Vereinen und Organisationen nicht stattfinden.

Das verstößt gegen das Versammlungsrecht. Ich kann in meinem Eigentum Leute zusammenkömmen lassen, wie ich lustig bin.

Desweiteren muss ich laut Hausordnung die Böden meiner Wohnung wischen und die Fenster putzen.

Wofür zum Teufel kauf ich mir eine Wohnung, wenn mir vorgeschrieben wird, wie ich zu leben habe, wann ich meine Fußböden wische und wann ich meine Tupperparties (nur ein Beispiel :D) abhalte?

Ich weiß nicht, bin ich zu revolutionär, oder zu wenig Spießer? Mit der alten Hausordnung gab es NIEMALS Probleme.
Und auf einmal liegt das Ding im Briefkasten und es gibt nur ärger.
Ah ich sehe grad, der Nachbar hängt seine Wäsche raus! SEHR GUT :)

Liebe Grüße

Dave
 
Hach, was bin ich froh, Vermieter sowie Nachbarn mit gesundem Menschenverstand zu haben.
In Sachen Wäsche freue ich mich immer auf die warmen Monate; man hat die Wäsche nicht nur ratz-fatz auf dem Balkon getrocknet; auch riecht sie anschließend noch schön frisch. Letzteres kriege ich in den Wintermonaten manchmal nur hin, wenn ich Weichspüler mit Geruchseliminator (Febreze) verwende, ansonsten stinkt die Wäsche nach drei Tagen im sogenannten Trockenraum im Keller nach feuchtem Mauerwerk :barf2:
 
craTe":3jm07fzp schrieb:
Ich weiß nicht, bin ich zu revolutionär, oder zu wenig Spießer? Mit der alten Hausordnung gab es NIEMALS Probleme.
Und auf einmal liegt das Ding im Briefkasten und es gibt nur ärger.
Ah ich sehe grad, der Nachbar hängt seine Wäsche raus! SEHR GUT :)

Liebe Grüße

Dave

Hallo Dave,

ein kleiner gut gemeinter Rat: ignoriere das einfach. So lange sich sonst niemand der Mitbewohner darüber aufregt ist das sowieso Mumpitz. Ansonsten wird sich sicher jeder Richter (wenn es denn zu einem Rechtsstreit kommen würde) darüber kaputt lachen oder tierisch aufregen, dass wegen so einem Sch... seine und anderer Zeit vergeudet wird.

Die Hausordnung kann letztendlich nur von den Eigentümer gemeinschaftlich beschlossen werden, aber ich nehme mal an hier hat eine übermütige Hausverwaltung (oder jemand mit zu viel Freizeit) etwas übers Ziel hinaus geschossen.

Also nochmal: cool bleiben, das käme nicht mal bei einem Mieter durch. ;-)

Gruß,
Don Mauzo
 
Don_Mauzo":205jnh4x schrieb:
craTe":205jnh4x schrieb:
Ich weiß nicht, bin ich zu revolutionär, oder zu wenig Spießer? Mit der alten Hausordnung gab es NIEMALS Probleme.
Und auf einmal liegt das Ding im Briefkasten und es gibt nur ärger.
Ah ich sehe grad, der Nachbar hängt seine Wäsche raus! SEHR GUT :)

Liebe Grüße

Dave

Hallo Dave,

ein kleiner gut gemeinter Rat: ignoriere das einfach. So lange sich sonst niemand der Mitbewohner darüber aufregt ist das sowieso Mumpitz.

Moin,
die haben ja Sorgen... :roll:
Meine afrikanischen Nachbarn WASCHEN ihre Wäsche jede Nacht.
Da ich wesentlich weniger Angst einflößend bin als ein Warlord, ignorieren sie einfach mein Bitten um Nachtruhe - und das mit Erfolg. :|

Mal im Ernst: Wer will Dir WAS, wenn Du nicht gehorchst? ;-) Selbst, wenn sich jemand daran stößt... will er gegen aufgehängte Wäsche klagen?
Photos machen? Mit einer Zeitung daneben? Zeugen anführen? :lol:
 
Hi Dave,
der erste der sich aufregt bist du... :roll:

Aber im Ernst, auch Eigentümer haben der Gemeinschaft gegenüber die Verpflichtung gewisse Regeln einzuhalten, das sollte eigentlich in deiner Teilungserklärung stehen. Die Verwaltung ist berechtigt diese Regeln bekannt zu machen und nötigenfalls durchzusetzen, allerdings muß zur gerichtlichen Verhandlung die Gemeinschaft separat das OK geben. Das dient dazu, den Wert der Anlage zu erhalten. Einige Regeln sind sicherlich diskussionsbedürftig, andere dienen dazu den eigenen Raum und die Gemeinschaftseinrichtungen nur im normalen Umfang zu benutzen und nicht einer übermäßigen Belastung auszusetzen. Das mit den Versammlungen dient z.Bsp. dazu, ein Wohngebäude nicht als Vereinsheim zu nutzen. Aber gegen eine Tupperparty gibt es sicher nichts einzuwenden. Mal von der Tupperparty selbst abgesehen :lol:
Zur Wäsche: Das steht bei uns auch in der Hausordnung, aber ich frage niemand wenn ich meine Wäsche auf den Balkon stelle. In der WOhnung frage ich auch nicht und tue es einfach. Aber wenn hier die Wäsche einer vierköpfigen Familie trocknen müßte, würden meine Wände zu feucht werden und das könnte Schimmel bedeuten. Und das betrifft wieder das Gemeinschaftseigentum. Die Leine im Garten ist wohl tatsächlich ein Überbleibsel aus der guten alten Ruhetagszeit, wo Sonntags nicht gewaschen wurde. Gerade in unserem konservativen Bayernland...

Also ruhig bleiben, die Hausverwaltung mal anfragen warum eine geänderte Fassung verteilt wurde und wenn es dich sehr stört dann auf der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen. Am Besten vorher als Thema anmelden. Übrigens muß die Hausordnung nicht von der Gemeinschaft beschlossen werden.

Als Eigentümer eines Hauses kannst du machen was du willst. Als Eigentümer einer Wohnung ist das etwas eingeschränkter. Aber ob du jetzt deine Böden und Fenster putzt oder nicht, hey was soll's das ist dein Bier wenn du beim Laufen festklebst oder die Wohnung nicht hell wird. :lol:

Eines würde mich interessieren, warum kommst du auf die Idee das der Mieterschutzbund hilft? Du bist Eigentümer und kein Mieter. Wenn du da noch Mitglied bist würde ich sofort austreten und dem entsprechenden Eigentümer Verein beitreten.

Viel Spass noch bei der Suche nach der übereifrigen Hausverwaltung!
Ciao
Monkey
 
Hi Monkey,
naja, mit Sicherheit habe ich der Hausgemeinschaft gegenüber Verpflichtungen, aber auch soziales Mitgefühl. Obwohl es nicht in der damaligen Hausordnung geschrieben war, habe ich alle Ruhezeiten, sei es Mittag oder Abends bezüglich des musizierens eingehalten, weils einfach normal ist.
Zur Wäsche: Leider geht es tatsächlich manchmal nicht anders, als die Wäsche Sonntags zu waschen und bei schönem Wetter draußen aufzuhängen.
Unser Innenhof ist so strukturiert, dass es Plätze gibt, an denen die Wäsche aufgehängt wird, und das niemanden stören dürfte.
Da frage ich mich allerdings schon, warum explizit in der neuen Hausordnung geschrieben steht, dass dies bitte zu unterlassen ist.
Ich frage mich desweiteren, warum niemand aus unserer Gemeinschaft darauf kommt, zu einem zu kommen und zu sagen: "Du hörma, dat is jetz aber schon nich so prikelnd mit der Wäsche da. Kannste die bitte abnehmen?"
Ich persönlich denke schon, dass Verordnungen wie z.B. Zitat: "Hunde sind innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück an der Leine zu führen" abgestimmt werden sollten. Dazu dient m.M. nach eine Eigentümerversammlung.
Ich denke desweiteren, dass eine Hausordnung schon dem Beschluss der Eigentümer unterliegen sollte, da wir ja schließlich die Verwaltung dafür bezahlen, ihren Job gut zu machen.

Eigentlich würde ich mich darüber garnicht so aufregen, aber ich habe den Verdacht, dass das ganze willkürlich passiert.
Im Haus gegenüber wohnt jemand, der denkt er wär hier der Boss des ganzen und muss Recht und Ordnung aufrecht erhalten. Ihr kennt das aus der NS und DDR Zeit... da wurden diese Leute "Blockwart" genannt.
Der läuft rum. schaut den Leuten beim sontwas zu und notiert sich fein säuberlich, was er für unmoralisch hält. Dann rennt er zur Hausverwaltung und trägt das vor.
Und nein, ich bin auch nicht der erste der sich aufregt. Über uns wohnt eine Familie mit 2 Kindern, die ein Schreiben erhalten haben, ihr Kleinkind soll doch bitte in Zimmerlautstärke schreien. Und 3 mal dürft Ihr raten, wer dahinter steckt? Keinen Menschen stört das, denn die Familie die neben der o.g. Familie wohnt macht selbst so viel Lärm, und meine direkte Nachbarin ist 83 Jahre alt und taub.

Und genau aus diesem Grunde lege ich Wert auf eine Überarbeitung der Hausortnung, da o.g. Herr sicherlich bei Nichteinhaltung irgendwas veranstaltet. Und genau dem möchte ich auch im Sinne der Hausgemeinschaft entgegenwirken indem ich dem Hernn die Grundlage für irgendwelche unangenehmen Dinge entziehe.

Ich hab mal bei JBK (Johannes B. Kerner) den Vorsitzenden des Deutschen Mieterbundes in Hamburg gesehen, der sich auch den Belangen von Eigentümern annahm. Aufgrund dessen ging ich davon aus, dass solche Dinge auch vom Mieterschutzbund übernommen werden.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren! Ich war auch noch nie Mitglied :p

Danke für due ausführlichen Antworten!

Dave

P.S.: Wenn ich hier ein Vereinsheim einrichten möchte, dann tue ich das! Schützenverein fänd ich klasse, aber dann nur mit Schalldämpfer :-D
 
Moin Dave,
ja die Blockwart Problematik... das ist nicht einfach. Das ist natürlich nicht gut wenn jemand penibel auf die Einhaltung der HO achtet. Weißt du wie er das gemacht hat? Er ruft ständig bei der Hausverwaltung an und klappert ganz laut. Und die reagieren eben drauf und schicken dann auch mal einen Brief raus das Kinder nur in Zimmerlautstärke schreien dürfen.
Sprich die Hausverwaltung an, trag deine Punkte vor und merke an, das es keinen Grund gab die HO zu ändern (vielleicht gab es ja einen?) DIe Texte die du beschrieben hast sind Standardformulierungen, die du in irgendwelchen Büchern nachlesen kannst. Und bringe das THema auf der Eigentümerversammlung zur Sprache.

Ähmm, das mit dem Schützenverein kann ich zwar verstehen, aber das ist etwas was laut Teilungserklärung nicht gestattet ist. Du hast Wohnraum erworben, keinen Vereins- oder Gewerberaum. Das muß eigentlich nicht mehr explizit in der HO erwähnt werden. Der Grund ist die Belastung des Hauses und der EInrichtungen und Belästigung der Miteigentümer. Ein Verein wird mit erhöhtem Geräuschpegel gleich gesetzt, das wäre dann wieder was für den Blockwart.
Die Eigentümergemeinschaft ist mittlerweile gestärkt worden im Schutz des Gemeinschaftseigentums. Bei uns gibt es einen Eigentümer der das Hausgeld nicht zahlt. Innerhalb kurzer Zeit ist er pfändbar von der Gemeinschaft, da diese seine Kosten im Moment bezahlt. Das schädigt die Gemeinschaft genauso wie eine übermäßige Abnutzung der Einrichtung bei einem Vereinsheim im fünften Stock. Is also nicht mehr so das du in deinen vier Wänden tun und lassen kannst was du willst. Nur solange du niemanden störst.
Ein Gewerbe in einer Anlage wie dieser ist auch sehr lustig. Gewerbe ist verboten, ausdrücklich. Aber es kann dir niemand eine freiberufliche Tätigkeit verbieten, und wenn es den Ablauf im Haus nicht stört ist dagegen nichts einzuwenden. Sprich du könntest als freiberuflicher Musiker deine Firmenadresse zuhause haben, aber regelmäßigen Musikunterricht darfst du nicht geben. Verzwickte Welt...

Das mit dem Mieterbund ist witzig:) Aber es gibt auch Eigentümervereine, die kümmern sich um die VErmietungsgeschichte und das Zusammenleben von Eigentümern und Verwaltungen.

Viel Erfolg noch beim Waschen und Trocknen!

Ciao

Monkey
 
Hallo Dave,
ich habe jetzt nicht alles gelesen, was geschrieben wurde. Es kann daher sein, dass es schon erwähnt wurde, aber ....
Wurde die neue Hausordnung durch einen offizielle Eigentümerversammlung, an der Du ja dann hättest teilnehmen (zumindest hättest Du einen Einladung dazu erhalten müssen) müssen, mehrheitlich beschlossen?
Wenn nicht, würde ich mal den Hauverwalter fragen, woher er die Legitimation zu dieser neuen Hauordnung hat.
Wenn ja, und Du warst nicht auf der Versammlung, hast Du wahrscheinlich Pech. Denn dann gilt diese neue Verordnung.
Im Zweifelsfall solltest Du das duch eine/n Fachmann/frau prüfen lassen.
Einfach liegenlassen und nicht daran stören würde ich nicht empfehlen.
 
Hi
@Monkey: Ja, ich hab heute mal ein Schreiben rausgeschickt, in der ich erfrage, warum die neue HO plötzlich da ist, und welchen Sinn die einzelnen Punkte darin haben.
Ich hab mich heute auch mit dem Vater, dessen Kind nur in Zimmerlautstärke schreien darf unterhalten. Ich hab ihn gefragt, ob es ausser der regulären letzten Eigentümerversammlung noch eine gab, und er meinte, nicht dass er wüsste.

@HaWe: Nein, die Hausordnung wurde weder uberprüft noch von einer Eigentümerversammlung beschlossen. Das ist mein Kenntnisstand.
Mal sehn, wie sich das entwickelt, ich werd das Ding auf jeden Fall überprüfen lassen, und zumindest eine neuformulierung anstreben, weil
1. ist das ziemlich missverständlich geschrieben
und
2. der Herr Blockwart seinen Spaß dran hätte.

Also dann liebe Grüße Kollegas

Dave
 
Hi Dave!

Du könntest diese Vorgänge auch als kleines Zeichen dafür nehmen, dass es vielleicht an der Zeit ist, eine Ortsveränderung herbeizuführen. Nur mal so als klitzekleinen Hinweis. Man kann zwar für vieles kämpfen, nach meinen Erfahrungen rennen viele Menschen in diesem Prozess aber "hocherhobenen Schwertes" an ihrem Glück vorbei. Sowas muss aber jeder für sich entscheiden.

Mit dem Blockwartsfuzzy, den kannst Du seit Neuestem (wenn er Dich und Deine Familie dauernd beobachtet und euch und anderen nachstellt) wegen Stalking verklagen. Ist zwar nicht exakt das, was man ursprünglich darunter versteht, aber ein guter Anwalt dreht diesen Sachverhalt schon so, dass er zum entsprechenden Straftatbestand passt. Und selbst wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt, hat die entsprechende Person mal ihre Grenzen gewiesen bekommen.

Viel Glück,
Sven
 
hi dave,

als ich vor vielen, vielen jahren (gefühlten jahrhunderten) meine kaufmännische ausbildung bei einer hausverwaltung/immobiliengesellschaft gemacht habe, habe ich eins ganz sicher fürs leben gelernt: eigentümer kommt nicht von eigentum, sondern von eigentümlich.

einmal habe ich so ne blöde einladung zur eigentümerversammlung verschicken müssen und habe einfältig wie ich nun mal bin, vergessen jeden eigentümer mit seinem akademischen titel im anschreiben anzusprechen. hey, da war polen aber offen und wir hatten keine 48 stunden später aufs schärfste ausformulierte protestnoten auf dem schreibtisch, holla die waldfee... :-D

zu deinem problem: die vorredner haben schon einiges gesagt. die neue hausordnung scheint echt ein übles machwerk von einem gestörten zu sein, zumal einiges sowieso heftigst überflüssig ist, wie z.b. die geschichte mit dem vereinsheim. generell wird sowas aber immer von der WEG (wohnungseigentümergemeinschaft) abgenickt und wenn das nicht geschehen ist, würde ich da mal auf den zahn fühlen.

aber du kennst ja deine nachbarn am besten und weisst wo es sich lohnt einen aufriss zu machen oder einfach milde zu lächeln. oft lohnt sich ja die mühe garnicht, manchmal heisst es aber auch gleich scharf zu schiessen so nach dem motto "wehret den anfängen" bevor die da völlig durchdrehen und dir noch vorschreiben wann du aufs klo darfst :)

aber das hängt eben davon ab, wie das nachbarschaftliche verhältnis ansonsten ist und auch wie die hausverwaltung so drauf ist. oft gibts ja auch aus den reihen der eigentümer einen verwaltungsbeirat. vielleicht kennst du da ja einen mit dem man mal entspannt bei ner pulle bier am abend schnacken kann?

lg

alex
 
Hi!

Ja, ja, die lieben Nachbarn! Als wir noch in einer Mietwohnung wohnten, hat mir der Nachbar unter uns auch ins Gesicht gesagt, wir wären "asoziale Sozialhilfeempfänger" (da geht mir heute noch das Messer auf in der Tasche :evil:) , weil wir zwei Kleinkinder haben, die sich nicht an die Ruhezeiten halten :roll: (zum Glück waren WIR mit dem Vermieter befreundet - und sind es noch :-D )

Aber zum Thema Wäsche und Hausordnung allgemein - wenn es schon juristisch sein soll, vielleicht hilft das weiter:

http://www.rws-verlag.de/zfirdat/04_vtl ... 3wx393.htm
 

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