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Anonymous
Guest
Hallo Leute,
hier mal was völlig ungewöhnliches.
Ich lebe hier in einer Eigentumswohnung, in einer größeren Wohnanlage mit großem Innenhof mit Wiese und Wäschestangen.
Vor ca. 5 Jahren habe ich die Wohnung gekauft, und gestern lag die offizielle Hausordnung in meinem Briefkasten, in der erklärt wird
Ist das überhaupt zulässig?
Ich meine, wir haben keine andere Möglichkeit unsere Wäsche zu trocknen. Und im Sinne des Klimawandels und der Energiekosten würden wir gerne auf einen Trockner verzichten.
Es ist wirklich teilweise blöd, dass anders zu managen, weil wirklich Sonntag der einzige Tag ist, wo wir wirklich Zeit haben, die Wäsche zu waschen, und vor allem zu trocknen.
Desweiteren steht in der Hausordnung
Das Problem hierbei besteht allerdings darin, dass es keine Gemeinschaftseinrichtungen gibt, in denen wir unsere Wäsche trocknen könnten. Wir haben zwar einen Speicher, dort ist es jedoch aufgrund des Brandschutzes untersagt irgendwas zu machen.
Das ist doch alles nicht zulässig. Kein Mensch darf mir als Eigentümer sagen, dass ich meine Wäsche nicht in der Wohnung trocknen darf. Was soll ich denn dann im Winter machen?
Was würdet Ihr sagen? Darf ich meine Wäsche nun heute draußen aufhängen, oder eher nicht?
Der Anwalt wird auf jeden Fall eingeschaltet, weil noch einiges in der Hausordnung steht, was mir ziemlich dubios vorkommt.
Liebe Grüße
Dave
hier mal was völlig ungewöhnliches.
Ich lebe hier in einer Eigentumswohnung, in einer größeren Wohnanlage mit großem Innenhof mit Wiese und Wäschestangen.
Vor ca. 5 Jahren habe ich die Wohnung gekauft, und gestern lag die offizielle Hausordnung in meinem Briefkasten, in der erklärt wird
Hausordnung":1f5yx33h schrieb:[...]An Sonn- und Feiertagen ist das Trocknen von Wäsche in den Ausßenanlagen nicht gestattet.
Ist das überhaupt zulässig?
Ich meine, wir haben keine andere Möglichkeit unsere Wäsche zu trocknen. Und im Sinne des Klimawandels und der Energiekosten würden wir gerne auf einen Trockner verzichten.
Es ist wirklich teilweise blöd, dass anders zu managen, weil wirklich Sonntag der einzige Tag ist, wo wir wirklich Zeit haben, die Wäsche zu waschen, und vor allem zu trocknen.
Desweiteren steht in der Hausordnung
Hausordnung":1f5yx33h schrieb:[...]Trocknen der Wäsche sollte in den dafür geschaffenen Gemeinschaftseinrichtungen und nicht in der Wohnung oder auf dem Balkon erfolgen.[...]
Das Problem hierbei besteht allerdings darin, dass es keine Gemeinschaftseinrichtungen gibt, in denen wir unsere Wäsche trocknen könnten. Wir haben zwar einen Speicher, dort ist es jedoch aufgrund des Brandschutzes untersagt irgendwas zu machen.
Das ist doch alles nicht zulässig. Kein Mensch darf mir als Eigentümer sagen, dass ich meine Wäsche nicht in der Wohnung trocknen darf. Was soll ich denn dann im Winter machen?
Was würdet Ihr sagen? Darf ich meine Wäsche nun heute draußen aufhängen, oder eher nicht?
Der Anwalt wird auf jeden Fall eingeschaltet, weil noch einiges in der Hausordnung steht, was mir ziemlich dubios vorkommt.
Liebe Grüße
Dave