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UncleReaper":1zmw1q14 schrieb:150 Euro - Grenze
19% Mehrwertsteuer
Plus ca. 3-4% Zoll bei Musikinstrumenten u. Zubehör
Mittlerweile nicht mehr!Magman":fr48e8im schrieb:Immer dran denken, die Versandkosten werden auch verzollt!
Bierschinken":2j38og9b schrieb:Moin Maggi,
Mittlerweile nicht mehr!Magman":2j38og9b schrieb:Immer dran denken, die Versandkosten werden auch verzollt!
(Zu Faul es rauszusuchen, habs in meinem FAQ im Musikerboard verlinkt)
Grüße,
Swen
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat.
Bierschinken":g48lads0 schrieb:Hi,
habs jetzt doch noch rausgesucht:
Hier kannst du es nachlesen, hochoffiziell vom Zoll => http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... ostverkehr
Der kurze Auszug:
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat.
Grüße,
Swen
UncleReaper":3c2u8l33 schrieb:150 Euro - Grenze
19% Mehrwertsteuer
Plus ca. 3-4% Zoll bei Musikinstrumenten u. Zubehör
finetone":17pbgs6v schrieb:D.h. es werden erhobene Steuern noch einmal versteuert!
Hi Jürgen,juergen2":jyrgru0f schrieb:finetone":jyrgru0f schrieb:D.h. es werden erhobene Steuern noch einmal versteuert!
Hallo,
nur der Richtigkeit halber:
Zoll ist keine Steuer sondern hat eine Schutzfunktion für die einheimische (EU-) Wirtschaft. Theoretisch wird der Warenwert an der EU-grenze dadurch dem Warenwert einer EU-Ware angepasst. (Gaaaanz theoretisch).
Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer und dient zur Erzielung von Staatseinnahmen (BRD).
Insofern ist es nur konsequent und richtig dass die EUSt auch auf den Zoll erhoben wird. Und ebenfalls konsequent und richtig, dass im Warenwert an der Grenze auch die Transportkosten bis dorthin dem Zollwert (= Bemessungsgrundlage für den Zoll(prozent-)satz zugerechnet werden.
Allerdings gibt es für geringe Werte bzw. Mengen sowie Privatleute Vereinfachungen und Ermessensentscheidungen, was man auch an den hier geposteten Beiträgen sieht.
Wobei es bei den hier geposteten Werten wirklich keine unterschiedlichen Riesenbeträge sind. Dafür gibt es ja diese Mindermengenbestimmungen.
Aber das Grundschema ist immer gleich:
Nettopreis im Abgangsland
plus Transportkosten bis zur EU-Aussengrenze
= Zollwert (Bemessungsgrundlage für den Zollsatz)
plus evtl. anfallender Zoll
= EUSt-Wert (Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer)
komplett darauf dann die EUSt
Zollsatz ist in der gesamten EU gleich (muss ja), EUSt ist Bestimmungslandprinzip, also je nachdem in welches EU-Land es dann gebracht wird.
Gruss
Juergen2
finetone":1npveq7d schrieb:Hi Jürgen,
Du magst wohl theoretisch und praktisch Recht haben, trotzdem sind beides für mich Abgaben, die seitens des Staates erhoben werden.
Was passiert denn mit dem Zolleinnahmen? Fließen die etwa zum Schutz in unsere Wirtschaft? Ich denke die verschwinden genauso im maroden Staatshaushalt wie alles andere auch. Nur das sie offiziell nicht den Namen Steuern tragen ;-)
Ich denke auch, daß unsere einzelnen ZehnEuroDreizig oder FühnzehnEuroIrgendwas den Kohl nicht fett machen, aber die Gesamtheit an Zolleinnahmen ist ein nicht zu unterschätzender Posten auf der Einnahmenseite!